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Beständeübersicht

Bestand

30139 Amtsgericht Waldenburg

Datierung1838 - 2004
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)25,80

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Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 289 (K. Jäger)
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 3, ms, 1961, S. 743.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Allgemeiner Dienstbetrieb.- Gerichtsorganisation.- Strafverfahren.- Register zu Strafsachen.- Zivilverfahren.- Zwangsvollstreckungen.- Zwangsversteigerungen.- Nachlassangelegenheiten.- Vormundschaften.- Todeserklärungen.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Waldenburg war demzufolge dem Landgericht Zwickau untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Waldenburg, Altstadt Waldenburg, Altwaldenburg, Callenberg (mit Niedercallenberg und Obercallenberg), Dürrenuhlsdorf, Ebersbach, Eichlaide, Falken, Franken, Frohnsdorf (sächsischer Anteil), Gähsnitz, Grünfeld, Grumbach (mit Hintergrumbach), Harthau, Hoyersdorf (sächsischer Anteil), Kertzsch, Kleinchursdorf, Langenchursdorf (mit Holzhäusern und Tempel), Neukirchen bei Remse (sächsicher Anteil), Niederarnsdorf, Niederwinkel, Oberwiera (mit Holzhäusern), Oberwinkel, Oertelshain, Reichenbach, Schwaben, Thiergarten, Uhlmannsdorf, Wickersdorf (sächsischer Anteil), Ziegelheim und die sogenannte "wüste Mark Giesdorf".
In der Zeit von 1933 - 1945 errichtete das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Waldenburg. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Waldenburg war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Glauchau angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.) Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Waldenburg zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Glauchau erklärt. Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde das Amtsgericht Waldenburg aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Glauchau fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Glauchau.
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  • 2008 | Abgabeverzeichnis
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