Beständeübersicht
Bestand
30141 Amtsgericht Wildenfels
Datierung | (1802) 1849 - 1962, 2003 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 6,80 |
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Nachlassunterlagen ab dem Jg. 1903 wurden entnommen zur Vorbereitung der Abgabe an das Amtsgericht Zwickau, Zwischenlagerort: 302- 28-101 - fl., Sche. 02.06.2022
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 289 (K. Jäger).
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Nachlassangelegenheiten.- Register zu Nachlasssachen.- Register zu Vormundschaftssachen.- Register für Verfassungssachen.- Grundbuchangelegenheiten.- Grundakten zu Bergbaurechten.- Handelsregister.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Wildenfels war demzufolge dem Landgericht Zwickau untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Wildenfels (mit Friedrichsthal, Tempel und an der Weinleithe), Friedrichsgrün, Grünau, Härtensdorf, Neudörfel bei Ortmannsdorf, Neudörfel bei Wildenfels, Ortmannsdorf (mit neuem Anbau), Schönau und Weißbach.
Mit der "Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten" (vom 11. Dezember 1931) wurde das Amtsgericht Wildenfels aufgelöst. Von dessen Gerichtsbezirk wechselten zum 1. Januar 1932 die Ortschaften Wildenfels, Friedrichsgrün, Grünau, Härtensdorf, Schönau und Weißbach in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Zwickau; die Ortschaften Neuschönburg und Ortmannsdorf zum Bezirk des Amtsgerichtes Lichtenstein-Callnberg.
Mit der "Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten" (vom 11. Dezember 1931) wurde das Amtsgericht Wildenfels aufgelöst. Von dessen Gerichtsbezirk wechselten zum 1. Januar 1932 die Ortschaften Wildenfels, Friedrichsgrün, Grünau, Härtensdorf, Schönau und Weißbach in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Zwickau; die Ortschaften Neuschönburg und Ortmannsdorf zum Bezirk des Amtsgerichtes Lichtenstein-Callnberg.
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