Beständeübersicht
Bestand
30142 Amtsgericht Wolkenstein
Datierung | 1766 - 2005 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 4,68 |
Bestand enthält auch 236 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Seelsorge im Gerichtsgefängnis.- Grund- und Hypothekenbuch Heidelbach.- Gewerbeanmeldungen.-Handelsregister.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Wolkenstein war dem Landgericht Chemnitz untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Wolkenstein, Drebach (mit Kettenhammer und neuen Häusern), Falkenbach (mit Himmelmühle), Geringswalde (mit Huth, Scheidebach und Warmbad bei Wolkenstein), Griesbach, Großolbersdorf, Grünau, Hilmersdorf (mit neuen Häusern, Heinzebank und Heinzwaldmühle), Hopfgarten, Scharfenstein (mit Weida), Schönbrunn (mit Heidelbach, Fischhäusern, Niederau, Oberau und Scheibe), Streckenwalde (mit Finsterau), Venusberg (mit Knoblochmühle) und Wiltzsch sowie anteilig das Rückerswalder Forstrevier.
In der Zeit von 1933 - 1945 errichtete das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Wolkenstein. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Wolkenstein war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Annaberg angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.) Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Wolkenstein zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Annaberg erklärt. Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Amtsgerichtszweigstelle Wolkenstein aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Marienberg fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Marienberg.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Amtes Wolkenstein, des Gerichtsamtes Wolkenstein, des Amtsgerichtes Marienberg, des Kreisgerichtes Marienberg und des Rates des Kreises Zschopau
In der Zeit von 1933 - 1945 errichtete das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Wolkenstein. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Wolkenstein war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Annaberg angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.) Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Wolkenstein zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Annaberg erklärt. Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Amtsgerichtszweigstelle Wolkenstein aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Marienberg fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Marienberg.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Amtes Wolkenstein, des Gerichtsamtes Wolkenstein, des Amtsgerichtes Marienberg, des Kreisgerichtes Marienberg und des Rates des Kreises Zschopau
- 2004 - 2006, 2012 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. [Konversion 2014] | Findkartei / Datenbank