Beständeübersicht
Bestand
30143 Amtsgericht Zöblitz
Datierung | 1846 - 2005 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 3,80 |
Bestand enthält auch 434 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 216-219 (K. Blaschke).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 2, Berlin 1961, S. 439.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 5, Teil 2, Berlin 1961, S. 439.
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Geschäftsakten.- Register zu Strafsachen (enthält auch Register des Amtsanwalts zu Zöblitz).- Zivilverfahren.- Nachlassangelegenheiten.- Vormundschaften.- Grundstücksangelegenheiten.- Ablösungen.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Vereinsregister.- Genossenschaftsregister.- Anerbensachen.- Notariatsunterlagen des Notars Dr. Pietzsch, Zöblitz.- Repertorien des Gerichtsamts Zöblitz.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Zöblitz war demzufolge dem Landgericht Freiberg untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Zöblitz, Ansprung (mit Hüttstadt), Blumenau, Einsiedel-Sensenhammer, Grünthal, Niederlauterstein, Niedernatzschung, Obernatzschung, Olbernhau (mit Leibnitzdörfel, Bauerndorf, Grünthal, Grundau, Lauterbach (mit Hüttengründ), Niederlauterstein, Niedernatzschung, Obernatzschung, Olbernhau (mit Leibnitzdörfel, Bauerndorf, Grünthal, Hüttenreihe, Pfebe, Pulvermühle und Rungstock), Pobershau (Amtsseite, Ratsseite), Rittersberg (mit Karrenmühle und Scheibe), Rothenthal, Rübenau (mit Gasse, Haidehäuser, Hirschberg, Hradschin, Kriegwald und Lochmühle), Schloßmühle bei Zöblitz und Sorgau sowie die Forstreviere Kriegwald, Lauterbach und Olbernhau.
Basierend auf die "Bekanntmachung, die Aufhebung der Amtsgerichte Reichenau und Strehla, sowie den Eintritt einiger anderer Jurisdictionsänderungen betreffend" (vom 11. Juni 1883) wurde die Ortschaft Lauterbach aus dem Amtsgerichtsbezirk Zöblitz ausbezirkt und dem Amtsgericht Marienberg zugewiesen.
In der Zeit von 1933 - 1945 wurden eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten etabliert. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Zöblitz. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Zöblitz war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Marienberg angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
1942 wurden, unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt oder aufgelöst. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Zöblitz stillgelegt. Seine Aufgaben übernahm das Amtsgericht Marienberg. Die Ortschaften Rübenau, Ansprung und Sorgau wechselten im Zuge dessen in den Amtsgerichtsbezirk Olbernhau. 1947 wurde das Amtsgericht Zöblitz endgültig aufgelöst.
Die Führung des Handelsregisters für die in den Orten Rübenau, Ansprung und Sorgau bestehenden Firmen erfolgte bis 1944 beim Amtsgericht Olbernhau.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Notars Dr. Pietzsch in Zöblitz und des Gerichtsamtes Zöblitz.
Basierend auf die "Bekanntmachung, die Aufhebung der Amtsgerichte Reichenau und Strehla, sowie den Eintritt einiger anderer Jurisdictionsänderungen betreffend" (vom 11. Juni 1883) wurde die Ortschaft Lauterbach aus dem Amtsgerichtsbezirk Zöblitz ausbezirkt und dem Amtsgericht Marienberg zugewiesen.
In der Zeit von 1933 - 1945 wurden eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten etabliert. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Zöblitz. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Zöblitz war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Marienberg angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
1942 wurden, unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt oder aufgelöst. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Zöblitz stillgelegt. Seine Aufgaben übernahm das Amtsgericht Marienberg. Die Ortschaften Rübenau, Ansprung und Sorgau wechselten im Zuge dessen in den Amtsgerichtsbezirk Olbernhau. 1947 wurde das Amtsgericht Zöblitz endgültig aufgelöst.
Die Führung des Handelsregisters für die in den Orten Rübenau, Ansprung und Sorgau bestehenden Firmen erfolgte bis 1944 beim Amtsgericht Olbernhau.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Notars Dr. Pietzsch in Zöblitz und des Gerichtsamtes Zöblitz.
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