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Beständeübersicht

Bestand

30144 Amtsgericht Zschopau

Datierung1814 - 2005
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)8,37

Bestand enthält auch 499 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 218 (K. Blaschke).
Archivalische Quellennachweise zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 5, Teil 2, 1961, S. 440
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Prozessregister Zivilverfahren.- Nachlassangelegenheiten.-Handelsregister.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Zeichenregister.- Musterregister.
Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Zschopau war demzufolge dem Landgericht Chemnitz untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Zschopau, Dittersdorf, Dittmannsdorf, Gornau, Hohndorf, Krumhermersdorf (mit Bornwaldhäusern, Feldgütern und Ganshäusern), Schlößchen Porschendorf (mit Lehnhäusern; Lehnhaus Zschopau), Weißbach bei Zschopau (mit der Büchelmühle) und Witzschdorf sowie das Dittersdorfer Forstrevier.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Zschopau. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" vom 1. Juni 1933 bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Zschopau war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Chemnitz angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden 1943 eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten (Rundverfügung des Reichsministeriums für Justiz 3200/7 - I a 9 202; Erlaß des Reichsministeriums für Justiz 3200/7 - I a 9 995 vom 20. Mai 1943; Rundverfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten Dresden Nr. 3200 - 1a. 414/43 vom 11. Juni 1943 mit Wirkung zum 21. Juni 1943). Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Zschopau zu einer Zweigstelle des Amtsgerichtes Augustusburg erklärt.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 vom 30. November 1945 das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde die Amtsgerichtszweigstelle Zschopau aufgelöst. Es gehört nun zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Oederan, in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit war dessen Zweigstelle Augustusburg verantwortlich.

Der Bestand enthält auch Unterlagen des Gerichtsamtes Zschopau, der Amtsgerichte Chemnitz und Zwönitz, des Rates des Kreises Flöha, des Rates des Kreises Karl-Marx-Stadt und des Rates des Kreises Zschopau.
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