Beständeübersicht
Bestand
30145 Amtsgericht Zwickau
Datierung | 1805 - 1952 ( - 2006) |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 152,85 |
Bestand enthält auch 12523 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular
Schmidt, Anneliese; Winar, Sigrid: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden und deren Auswertungsmöglichkeiten, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 - 28.
Personalakten.- Allgemeine Angelegenheiten der Strafgerichtsbarkeit.- Register zu Strafsachen.- Zivilverfahren.- Register zu Zivilrechtssachen.- Familienrechtsregister.- Nachlassangelegenheiten.- Nachlassregister.- Todeserklärungen.- Vormundschaften.- Grundbücher und Grundakten zu Bergbaurechten.- Kirchenaustritte.- Konkursverfahren.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Entschuldungsverfahren.- Hinterlegungen.- Erbgesundheitsgericht.
Die Gründung des Amtsgerichts Zwickau erfolgte 1879 auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend" vom 1. März 1879 (GVBl. 1879, S. 59 ff.). Mit der "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" vom 28. Juli 1879 erfolgte die Einrichtung des Landgerichtsbezirks Zwickau. Das Amtsgericht Zwickau war demzufolge dem Landgericht Zwickau untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Zwickau, Auerbach, Bockwa, Brand, Cainsdorf (mit Niedercainsdorf), Crossen, Ebersbrunn (Ebelsbrunn), Eckersbach, Helmsdorf, Jüdenhain, Lichtentanne, Marienthal, Mosel (Mittelmosel, Niedermosel, Obermosel), Niederhaßlau, Niederhohndorf, Niederplanitz (mit Neudörfel), Oberhaßlau (mit "auf dem Berge"), Oberhohndorf, Oberplanitz (mit Waldhäusern), Oberrothenbach, Pöhlau (mit Häusern am Pöhlholz), Pölbitz, Reinsdorf (mit Pöhlau, Wildenfelser Anteil; auch Reinsdorf an Pöhlau), Rosenthal, Schedewitz, Schneppendorf, Schönfels (Altschönfels, Neuschönfels), Stenn, Thandorf, Vielau (mit Sandberg), Weißenborn (mit grünem Thal), Wendischrottmannsdorf und Wilkau.
Mit der "Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten" (vom 11. Dezember 1931) wurde das Amtsgericht Hartenstein aufgelöst. Von dessen Gerichtsbezirk wechselten zum 1. Januar 1932 die Ortschaften Hartenstein, Stein, Thierfeld und Zschocken in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Zwickau. Ferner wurde damit auch das Amtsgericht Wildenfels liquidiert. Von dessen Gerichtsbezirk wechselten zum 1. Januar 1932 die Ortschaften Wildenfels, Friedrichsgrün, Grünau, Härtensdorf, Schönau und Weißbach in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Zwickau.
Mit der "Verordnung über eine Änderung der Gerichtseinteilung" (vom 8. März 1935) wurde die aus den früheren Gemeinden Oberhaßlau und Silberstraße gebildete Ortschaft Silberstraße gänzlich dem Amtsgericht Zwickau untergeordnet.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Zwickau. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort. U. a. gab es ein Entschuldungsamt in Zwickau, das für die Amtsgerichtsbezirke Crimmitschau, Kirchberg, Meerane, Werdau und Zwickau zuständig war.
Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Basierend darauf wurde dem Amtsgericht Zwickau das bisherige Amtsgericht Kirchberg als Zweiggericht zugeordnet.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach war das Amtsgericht Zwickau für den Landkreis Zwickau zuständig. Sein territorialer Zuständigkeitsbereich umfasste die folgenden Ortschaften: Auerbach, Bärenwalde, Burkersdorf, Cainsdorf, Crossen a. d. Mulde, Culitzsch, Cunnersdorf, Ebersbrunn, Erlbach, Friedrichsgrün, Giegengrün, Grünau, Hartenstein, Härtensdorf, Hartmannsdorf bei Kirchberg, Hirschfeld, Kirchberg, Langenbach. Lauterhofen, Leutsbach, Lichtenau, Lichtentanne, Lugau, Mosel, Neumark, Niedercrinitz, Niederhohendorf, Niederwürschnitz, Oberrothenbach, Ortmannsdorf, Pöhlau, Raum, Reinsdorf, Rottmannsdorf, Saupersdorf, Schneppendorf, Schönau, Schönbach, Schönfels, Silberstraße, Stangengrün, Stenn, Thierfeld, Vielau, Weißbach, Wiesen, Wiesenburg, Wildbach, Wildenfels, Wilkau-Haßlau, Zschocken und Zwickau. Außerdem gehörten zum Amtsgericht Zwickau noch die Zweigstellen in Werdau und Crimmitschau.
Die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) verankerten die administrative und territoriale Neuorganisation der DDR in Bezirke und Kreise im Gerichtswesen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichts Zwickau wurden die Kreisgerichte Zwickau/Stadt (1952 - 1957: Kreisgericht Zwickau/Stadtbezirk Mitte, Kreisgericht Zwickau/Stadtbezirk Nord, Kreisgericht Zwickau/Stadtbezirk Süd, Kreisgericht Zwickau/Stadtbezirk West) und Zwickau/Land.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Kreisgerichts Werdau und des Staatlichen Notariats Zwickau/Stadt.
Mit der "Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten" (vom 11. Dezember 1931) wurde das Amtsgericht Hartenstein aufgelöst. Von dessen Gerichtsbezirk wechselten zum 1. Januar 1932 die Ortschaften Hartenstein, Stein, Thierfeld und Zschocken in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Zwickau. Ferner wurde damit auch das Amtsgericht Wildenfels liquidiert. Von dessen Gerichtsbezirk wechselten zum 1. Januar 1932 die Ortschaften Wildenfels, Friedrichsgrün, Grünau, Härtensdorf, Schönau und Weißbach in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichtes Zwickau.
Mit der "Verordnung über eine Änderung der Gerichtseinteilung" (vom 8. März 1935) wurde die aus den früheren Gemeinden Oberhaßlau und Silberstraße gebildete Ortschaft Silberstraße gänzlich dem Amtsgericht Zwickau untergeordnet.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Zwickau. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Ab dem 1. Juli 1935 führten sie diese sogenannten "Entschuldungsgerichte" unter der Bezeichnung "Entschuldungsämter" als eigenständige Verwaltungseinheiten fort. U. a. gab es ein Entschuldungsamt in Zwickau, das für die Amtsgerichtsbezirke Crimmitschau, Kirchberg, Meerane, Werdau und Zwickau zuständig war.
Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Basierend darauf wurde dem Amtsgericht Zwickau das bisherige Amtsgericht Kirchberg als Zweiggericht zugeordnet.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach war das Amtsgericht Zwickau für den Landkreis Zwickau zuständig. Sein territorialer Zuständigkeitsbereich umfasste die folgenden Ortschaften: Auerbach, Bärenwalde, Burkersdorf, Cainsdorf, Crossen a. d. Mulde, Culitzsch, Cunnersdorf, Ebersbrunn, Erlbach, Friedrichsgrün, Giegengrün, Grünau, Hartenstein, Härtensdorf, Hartmannsdorf bei Kirchberg, Hirschfeld, Kirchberg, Langenbach. Lauterhofen, Leutsbach, Lichtenau, Lichtentanne, Lugau, Mosel, Neumark, Niedercrinitz, Niederhohendorf, Niederwürschnitz, Oberrothenbach, Ortmannsdorf, Pöhlau, Raum, Reinsdorf, Rottmannsdorf, Saupersdorf, Schneppendorf, Schönau, Schönbach, Schönfels, Silberstraße, Stangengrün, Stenn, Thierfeld, Vielau, Weißbach, Wiesen, Wiesenburg, Wildbach, Wildenfels, Wilkau-Haßlau, Zschocken und Zwickau. Außerdem gehörten zum Amtsgericht Zwickau noch die Zweigstellen in Werdau und Crimmitschau.
Die "Verordnung über die Neugliederung der Gerichte" (vom 28. August 1952) und das "Gerichtsverfassungsgesetz" (vom 2. Oktober 1952) verankerten die administrative und territoriale Neuorganisation der DDR in Bezirke und Kreise im Gerichtswesen. An die Stelle der Amtsgerichte traten nun die Kreisgerichte. Nachfolger des Amtsgerichts Zwickau wurden die Kreisgerichte Zwickau/Stadt (1952 - 1957: Kreisgericht Zwickau/Stadtbezirk Mitte, Kreisgericht Zwickau/Stadtbezirk Nord, Kreisgericht Zwickau/Stadtbezirk Süd, Kreisgericht Zwickau/Stadtbezirk West) und Zwickau/Land.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Kreisgerichts Werdau und des Staatlichen Notariats Zwickau/Stadt.
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