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Beständeübersicht

Bestand

30149 Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz

Datierung1879 - 1966
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)10,99

Bestand enthält auch 76 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Geschichte der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz
Die Bildung des Deutschen Nationalstaates 1871 führte zur Vereinheitlichung vieler Bereiche des öffentlichen Lebens, so auch des Justizwesens. Die Grundlage dafür bildete das am 27. Januar 1877 verkündete und am 1. Oktober 1879 in Kraft getretene Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)[01], das die Bildung von Reichsgericht, Oberlandesgerichten, Land- und Amtsgerichten vorsah (§ 12). Das Gesetz bestimmte u. a., dass bei jedem Gericht eine Staatsanwaltschaft bestehen sollte (§ 142), deren örtliche Zuständigkeit mit der des Gerichtes identisch war, "für welches sie bestellt" war (§ 144). Der Landesjustizverwaltung stand das Recht der Aufsicht und Leitung über alle staatsanwaltlichen Beamten ihres Landes zu. Die jeweils ersten Staatsanwälte beim Oberlandesgericht und den Landgerichten erhielten dieses Recht in Bezug auf alle staatsanwaltlichen Beamten ihres Bezirkes (§ 148). Sie hatten somit eine bevorzugte Stellung gegenüber allen weiteren Staatsanwälten inne[02].
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft ergaben sich aus der gleichzeitig mit dem GVG eingeführten Strafprozessordnung (StPO)[03]. Sie war demnach verpflichtet, im Auftrag des Staates "wegen aller gerichtlich strafbaren und verfolgbaren Handlungen einzuschreiten" und öffentlich Klage zu erheben (§ 152). Zu den weiteren Aufgaben gehörten: Leitung des Ermittlungsverfahrens (§ 158-160), Ladung aller Prozessbeteiligter zur Hauptverhandlung und "Herbeischaffung" der Beweismittel (§ 213), Teilnahme an der Hauptverhandlung (§ 225), das Recht, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen (§ 296) sowie die Strafvollstreckung (§ 483).
Den konkreten Umbau der Justiz im Königreich Sachsen regelte ein sächsisches Ausführungsgesetz vom 1. März 1879[04] , das das Oberappellationsgericht in Dresden, die vier Appellationsgerichte in Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau, die Bezirksgerichte und Gerichtsämter aufhob. An deren Stelle traten nun das Oberlandesgericht in Dresden, die Landgerichte Dresden, Leipzig, Bautzen, Zwickau, Chemnitz, Plauen und Freiberg sowie die Amtsgerichte. Zum Gerichtsbezirk des Landgerichtes Chemnitz gehörten demnach die Amtsgerichte Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Chemnitz, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Jöhstadt (1900-1930), Limbach, Mittweida, Oberwiesenthal, Penig, Rochlitz, Scheibenberg, Stollberg, Waldheim, Wolkenstein, Zschopau und Zwönitz (ab 1908)[05]. Diese Grundlagen blieben im wesentlichen bis 1951/52 unverändert.
Die Personalstärke der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz nahm seit ihrer Einrichtung, vermutlich als Folge der zunehmenden Industrialisierung in der Chemnitzer Region, stetig zu[06]. 1880 war die Behörde mit 1 Ersten und 2 weiteren Staatsanwälten, 6 "Gehilfen" (1 Assessor, 5 Referendare), 4 Expedienten und 1 Diener besetzt. 1882 waren es bereits 1 Erster und 3 weitere Staatsanwälte, 2 Assessoren, 8 Referendare, 6 Expedienten und 1 Diener. Bis 1927 stieg allein die Zahl der Staatsanwälte auf 18. In diesem Jahr gehörten insgesamt 30 Mitarbeiter der Behörde an. Damit einher ging eine zunehmende Hierarchisierung und Differenzierung. So ist ab 1884 ein Bürovorstand bzw. Bürodirektor nachweisbar, zwischen 1910 und 1914 existierten neben dem Ersten Staatsanwalt 2 Zweite Staatsanwälte. Seit 1921 trug der Behördenchef nur noch die Bezeichnung "Oberstaatsanwalt", sein Stellvertreter erhielt die Bezeichnung "Erster Staatsanwalt". Die folgende Darstellung veranschaulicht die wechselnde Personalstärke der Behörde über einen Zeitraum von etwa 50 Jahren.Die Ersten Staatsanwälte mit der Bezeichnung "Oberstaatsanwalt" als Behördenleiter waren:

1880/81 OStA Esaias Julius Friedrich Richter
1882 – 1903 OStA Christian Julius Schwabe
1905 – 1921 OStA Friedrich Otto Pohl
1925 – 1927 OStA Strohal
1934 OStA Oertel
1941 vakant[07]
1943/44 Erster StA Friedrich Bülau (als Vertreter für Oberstaatsanwalt Denzler)[08]

Nachdem die Weimarer Republik die Grundlagen von GVG, StGB und StPO aus der Zeit des Kaiserreiches übernahm und zum Teil modifizierte, nahmen die Nationalsozialisten vom Beginn ihrer Herrschaft an erhebliche Eingriffe in diese Gesetze vor, die zur Deformierung des deutschen Rechtssystems führten. Mit dem Dritten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich[09] ging die Justizhoheit der Länder auf das Deutsche Reich über. Demnach wurden die sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu Reichsbehörden. Vor allem das Heimtückegesetz (20.12.1934), die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen (01.09.1939), die Kriegssonderstrafrechts-Verordnung (1939), die Volksschädlings-Verordnung (05.09.1939), die Polenstrafrechtsverordnung (04.12.1941) sowie weitere Gesetze und Verordnungen erweiterten den Rahmen der Strafverfolgung und damit den Arbeitsaufwand in enormem Umfang. Mit der Bearbeitung dieser "Verbrechen" war zumeist das 1933 beim Oberlandesgericht in Dresden eingerichtete Sondergericht beauftragt, bei dem am 1. Januar 1941 eine 2. Kammer für den Landgerichtsbezirk Chemnitz installiert wurde. Ab 1. Oktober 1942 war diese Kammer selbständiges Sondergericht beim Landgericht Chemnitz. Die Anklagebehörde war auch hier die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz[10]. Wohl aufgrund der sich in den letzten Kriegsjahren verschärfenden Personal- und Materialsituation erfolgte durch Verordnung des Reichsjustizministeriums vom 19. September 1944 die Eingliederung der Amtsanwaltschaften in die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten[11].
Nach Kriegsende wurden die Strukturen der Staatsanwaltschaft zunächst beibehalten. Die mit der Gründung der DDR verbundenen Zentralisierungsbestrebungen fanden für den Bereich der Justiz erstmals Ausdruck im "Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR"[12], durch das der Generalstaatsanwalt der DDR die Möglichkeit erhielt "jedes bei den Staatsanwaltschaften der Länder schwebende Strafverfahren an sich [zu] ziehen" und diesen Weisungen zu erteilen. Im Mai 1951 wurden durch Verordnung[13] die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke an die der Stadt- und Landkreise angepasst. Damit umfasste der Bezirk des Landgerichts Chemnitz nur noch die Amtsgerichte Annaberg, Chemnitz, Flöha, Marienberg und Rochlitz. Eine Verordnung vom September desselben Jahres bestätigte nochmals die Unterstellung der Landesstaatsanwälte, Oberstaatsanwälte und Amtsanwälte unter den Generalstaatsanwalt der DDR[14] . Außerdem wurden die Landgerichte Freiberg, Görlitz und Plauen aufgehoben. Im folgenden Jahr vollzog sich eine Vielzahl administrativer Veränderungen, deren Höhepunkt die Beseitigung der Länder am 23. Juli 1952 bildete[15]. Im März 1952 wurden zunächst, in Analogie zur Bildung der Amtsgerichte, in allen Stadt- und Landkreisen Staatsanwaltschaften eingerichtet[16]. In diesem Zeitraum findet sich mitunter die Bezeichnung "Oberstaatsanwalt des Bezirkes Chemnitz", womit der Gerichtsbezirk gemeint war. Im Mai wurden per Gesetz[17] alle Staatsanwälte der DDR der Leitung des Generalstaatsanwalts unterstellt. In diesem Gesetz werden explizit nur noch die Landesstaatsanwälte und die Kreisstaatsanwälte genannt. Im Gefolge der Auflösung der Länderstrukturen hob man das Oberlandesgericht, die Land- und Amtsgerichte auf und ersetzte diese durch Bezirks- und Kreisgerichte. Die dazu im August erlassene Verordnung[18] erhielt eine Bekräftigung und Differenzierung durch das Gerichtsverfassungsgesetz[19] , das am 15. Oktober 1952 in Kraft trat. Obwohl weder in einem Gesetz noch einer Verordnung beschlossen, muss doch spätestens zu diesem Zeitpunkt von der Auflösung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz und Übernahme ihrer Tätigkeit durch den Bezirkstaatsanwalt Chemnitz/Karl-Marx-Stadt ausgegangen werden[20].


2. Bestandsgeschichte
Der Bestand gelangte 2003 in Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven aus Dresden nach Chemnitz. Bereits 2001 übernahm das Sächsisches Staatsarchiv Chemnitz ausgewählte Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz aus der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die der Behördenleiter bis dahin gesondert verwahrte. Im Bestand 30503 Staatsanwaltschaft des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, der 1994 vom Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden übernommen wurde, befanden sich weitere 63 Verfahrensakten, die bereits bei der Vorgängerbehörde entstanden. Zu den aus Dresden übernommenen Unterlagen existierten handschriftliche Karteien, die z. T. nur Namensangaben enthielten, zu denen aus der Staatsanwaltschaft Chemnitz lagen nur Verzeichnisse mit Angaben der Aktenzeichen vor. Der hohe Zeitaufwand bei der Aktensuche, bedingt durch unzulängliche und unvollständige Findmittel machten eine Bearbeitung unumgänglich, in die auch die im Bestand 30095 Landgericht Chemnitz verwahrten Akten zu Strafverfahren mit einbezogen wurden.
Die Überlieferung enthält Prozessregister, Namensverzeichnisse und Registranden der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz und der zum Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Chemnitz gehörenden Amtsgerichte Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Limbach, Mittweida und Rochlitz sowie Akten zu Strafverfahren. Letztere erfuhren während der Verfahren Zuwächse durch das Untersuchungsorgan (Niederschriften über Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen, Hausdurchsuchungen, Spurensicherung u.a.), durch die Staatsanwaltschaft (Niederschriften von Vernehmungen, Anklageerhebungen u.a.) durch das Gericht (Haftbefehl, Protokoll der Verhandlung, Urteil u.a.) sowie durch das Vollzugsorgan (Führungsberichte u.a.). Den Strafakten beigefügt sind in der Regel auch Handakten des Staatsanwalts mit Abschriften aus den Unterlagen.
Bei der Verzeichnung der Akten 2003/2004 mit dem Archivprogramm Augias-Archiv 7.2 erhielten sie neue fortlaufende Signaturen. Ältere Archivsignaturen wurden erfasst und in einer Konkordanz den neuen Signaturen gegenübergestellt. Die Formulierung der Aktentitel erfolgte weitgehend einheitlich. Die Datierung gibt Auskunft über die Laufzeit der Akten. Bei der weitgehend einfachen Erschließung finden sich Enthält-Vermerke nur bei zeitgeschichtlich bedeutsamen Inhalt. Im Darin-Vermerk wurden Fotos, Lagepläne, Plakate, Asservate u. a. durch ihre besondere Form bemerkenswerte Unterlagen festgehalten. Die Verzeichnungsangaben weisen auch auf mehrbändige Akten und Verfahren vor Sondergerichten bzw. Verfahrenseinstellungen hin. Alle Registratursignaturen (Aktenzeichen) wurden ebenfalls festgehalten. Schutzfristen nach § 10 (1) Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG) vom 17. Mai 1993 geben Auskunft über den Zeitpunkt der öffentlichen Nutzung jeder Verfahrensakte.
Akten anderer Provenienzen wurden ausgeschieden und dem jeweiligen Bestand zugeordnet. Kassationen fanden keine statt. Die Klassifikation der Akten erfolgte nach einer für die Beständegruppe erarbeiteten Gliederung.
Mit der Erschließung einher ging die technische Bearbeitung der Unterlagen, wobei überformatige Unterlagen und Asservate separiert und gesondert gelagert wurden.
Der Bestand umfasst 454 Akteneinheiten aus der Zeit von 1879 bis 1952 (1953 – 1967) im Umfang von 8,85 lfm. Er umfasst ebenfalls 195 Fotos (s/w), 13 Karten/Pläne, 11 Plakate, 1 Flugblatt und 1 Urkunde.


3. Bestandsanalyse
In der Überlieferung des Bestandes spiegelt sich die vielfältige Tätigkeit der Behörde über einen Zeitraum von ca. 70 Jahren wider. Einen Großteil bilden dabei die Strafverfahrensakten. Vom Beginn des Überlieferungszeitraumes stammen die Sign. 359 und 948 – 961, die die Strafverfolgung im Deutschen Kaiserreich vor dem Hintergrund des Sozialistengesetzes dokumentieren. Politisch-ideologisch motivierte Straftaten sind in den Sign. 420, 421, 425, 437, 837, 864, 922, 962, 963, 966 und 977 zu finden, die Zusammenstöße zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten beinhalten, an denen sich u. a. die kommunistische Stadtverordnete Erna Knoth (Sign. 425) und der in Chemnitz-Adelsberg tätige KPD-Funktionär Walter Klippel (Sign. 966) beteiligten. Der bei einem solchen Zusammenstoß verübte Totschlag an dem von der NS-Historiographie zum Märtyrer stilisierten Kurt Günther wird in Sign. 976 untersucht. Sign. 977 enthält einen Autographen des späteren Propagandaministers und Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz, Joseph Goebbels, der hier als Zeuge einer ähnlichen Auseinandersetzung in Chemnitz-Altendorf vernommen wurde. Eine Besonderheit stellt schließlich die Sign. 442 dar, handelt es sich doch hierbei um einen, von SA-Leuten organisiert durchgeführten Hausfriedensbruch, in dessen strafrechtliche Verfolgung selbst der Chemnitzer Kreisleiter der NS-Volkswohlfahrt involviert war.
In großem Umfang ist die Tätigkeit des Sondergerichts Chemnitz vom Beginn seiner Tätigkeit im Oktober 1942 (Sign. 872 – 874) bis zum Kriegsende (Sign. 407 letzte überlieferte Vollstreckung einer Todesstrafe im Bestand am 16.04.1945) überliefert. Die Signaturen 399, 401, 406 – 410, 418, 455, 458, 705 – 710, 804 – 806, 809, 810, 812, 813, 826, 830 – 835, 871 – 878, 891, 912 und 942 geben dabei einen Einblick in die NS-Strafjustiz, die vor allem nach 1939 Kleinkriminelle oder aus der Not der Kriegsverhältnisse heraus handelnde Personen als sog. "Volksschädlinge" schonungslos zum Tode verurteilte, unabhängig von Alter, familiären Verhältnissen und Nationalität der Beschuldigten (Sign. 705 Todesstrafe gegen einen Vater von 3 Kindern; Sign. 804 Todesstrafe gegen einen 21jährigen Polen; Sign. 809 Todesstrafe gegen einen Vater von 3 Kindern; Sign. 810 Todesstrafe gegen einen Vater von 3 Kindern, Sign. 812 Todesstrafe wegen Diebstahls von 12 Hühnern, Sign. 833 Todesstrafe gegen einen zur Tatzeit 17jährigen Franzosen). Ein eindrucksvolles Zeugnis stellen die teilweise erhaltenen Abschiedsbriefe der zum Tode Verurteilten dar. Diese Akten enthalten oftmals auch kriminalpolizeiliche Ermittlungsphotos der Beschuldigten und Plakate mit der öffentlichen Bekanntmachung ihrer Hinrichtung. Auch die Signaturen 399 und 418 (Sterilisation), 458, 804, 833, 871, 875, 907, 909, 911, 916 (Verurteilung von Ausländern) und 395, 400, 417, 419, 422, 450 und 824 ("Sicherungsverwahrung" für Vorbestrafte) sowie 455 ("Rassenschande") belegen die ganze Bandbreite nationalsozialistischer Rechtsprechung. Besonders hervorzuheben ist die Sign. 912, in der die letzten Worte eines wegen Fahnenflucht zum Tode Verurteilten überliefert sind. Die Verfahren der Sign. 891 und 892, die nicht mehr zur Anklage reiften, stehen beispielhaft für den Zusammenbruch des Dritten Reichs in allen Lebensbereichen. Sign. 915 enthält ausführliches Material über den Einsatz von Wehrwölfen und den Einmarsch amerikanischer Soldaten im April 1945 in Siegmar-Schönau.
Die Verurteilung von NS-Verbrechen ist in mehreren Strafverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dokumentiert (Sign. 900, 902, 905, 919). Am Ende des Überlieferungszeitraumes steht eine Reihe von Verfahren, die die politische Ausrichtung der Strafverfolgung in der SBZ bzw. DDR erkennen lassen. Ein besonders drastisches Beispiel sozialistischer Rechtsprechung bildet dabei die Signatur 918, in der Angehörige der Glaubensgemeinschaft "Zeugen Jehovas", die vor 1945 teilweise über 10 Jahre lang in Konzentrationslagern inhaftiert waren, nun wegen Hetze gegen die DDR und Kriegshetze zu mehrjährigen, in zwei Fällen sogar zu lebenslänglichen Zuchthausstrafen verurteilt wurden. Ein weiteres Beispiel findet sich in Sign. 932. Hier stellten zwei liberal orientierte Rechtsanwälte Strafantrag wegen Beleidigung gegen unbekannt, da sie sich zunehmender Angriffe durch die SED-Zeitung "Volksstimme" ausgesetzt sahen. Aufgrund der Weisung des Landesstaatsanwaltes, man dürfe die Antragsteller in ihrem "Kampf gegen den Fortschritt" nicht durch strafrechtliche Maßnahmen unterstützen, wurde das Verfahren eingestellt. Einen Einblick in das tägliche Leben in der SBZ bietet das Strafverfahren in der Sign. 926. Der Beschuldigte hatte in einem Brief an Freunde in den USA die Situation im Nachkriegsdeutschland geschildert. Als Beispiel für widerständiges Verhalten in der DDR findet sich in Sign. 936 ein anonymes Protestschreiben gegen die sog. Waldheimer Prozesse.

Neben den Strafverfahrensakten existieren auch Geschäftsakten. Den überwiegenden Teil machen dabei Registerbücher aus, die durch den Amtsanwalt bei den Amtsgerichten zu führen und jährlich der Staatsanwaltschaft beim Landgericht zur Kontrolle vorzulegen waren.[21] Im Einzelnen handelt es sich um Prozessregister (für bestimmte Prozesse geführt), zumeist mit Namenslisten, dann Strafprozesslisten (Übersichten über alle anhängigen Strafsachen) und schließlich die Registranden (Eintragung der sog. Verfassungssachen, der Aufträge und Ersuchen). Diese Registerbücher wurden Jahrgangsweise durch den Amtsanwalt beim Amtsgericht geführt und mit dem entsprechenden Kürzel versehen (s. Anlage). Sie sind im Bestand für die Amtsgerichte Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Limbach, Mittweida und Rochlitz überliefert. Registerbücher der Staatsanwaltschaft beim Landgericht haben sich nicht erhalten.

Von Interesse für die Chemnitzer Stadtgeschichtsforschung sind die Sign. 252, 425, 442, 462, 837, 844, 948, 957, 966, 967, 968, 971, 976 und 977, die Straftaten beinhalten, welche zumeist aus politischen Motiven in der Stadt Chemnitz begangen wurden (z. B. Sign. 844 Zusammenstoß zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten nach einer NSDAP-Kundgebung mit Adolf Hitler). Diese Akten enthalten oftmals Photographien historischer Stadtansichten von Chemnitz (z. B. Sign. 837 Ansicht des Brühls um 1930; Sign. 462 Ansicht des Schönherrparks in Chemnitz- Schloßchemnitz um 1925). Sign. 957 beinhaltet ein Strafverfahren gegen den Buchhändler Albin Langer, der das den Chemnitzer Unternehmer Hermann Vogel verunglimpfende Buch "Der Herr Kommerzienrat" zum Verkauf anbot. Für Wirtschafts- und Sozialgeschichtliche Studien der Region bietet die Sign. 425 Material über den Streik in der Wirk- und Webwaren-AG Recenia, Hartmannsdorf im Jahr 1929. Eine Darstellung ausgewählter Kriminalfälle der Chemnitzer Region, die auch Strafverfahren des vorliegenden Bestandes enthält, findet sich in der Publikation "Der Frauenrumpf im Mühlenwehr" von Jens Euman aus dem Jahr 2001


3. Quellen und Literatur
Geschäftsordnung für die Königlich Sächsischen Justizbehörden, Dresden 1903

Die Strafprozessordnung für das Deutsche Reich. Kommentar von Dr. E. Löwe, Sechzehnte,
neubearbeitete Auflage von Werner Rosenberg, Berlin und Leipzig 1925 16

Fricke, Karl Wilhelm, Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945-1968. Bericht und Dokumentation, Köln 1990 2

Wüllenweber, Hans, Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz, Frankfurt/M. 1990

Justiz in Sachsen. Prozesse, Personen, Gebäude, Bd. 2 der Schriftenreihe "Sächsische Justizgeschichte" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Dresden 1994

Sächsische Justizminister 1831 bis 1950. Acht biographische Skizzen, Bd. 4 der Schriftenreihe "Sächsische Justizgeschichte" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Dresden 1994

Im Namen des Deutschen Volkes. Justiz und Nationalsozialismus, Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz, o. O. 1996 4

Justiz, Juristen und politische Polizei in Sachsen 1933 bis 1945, Bd. 6 der Schriftenreihe "Sächsische Justizgeschichte" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Dresden 1996

Werkentin, Falco, Recht und Justiz im SED-Staat, Bonn 1998

Eumann, Jens, Der Frauenrumpf im Mühlenwehr. Chemnitzer Kriminalfälle, Chemnitz 2001.


4. Abkürzungen
BA Beiakte, Beweismittelakte
BezStA Bezirksstaatsanwalt
BWM Beweismittel
BV Beschuldigtenvernehmung
EV Ermittlungsverfahren
FM der SS Förderndes Mitglied der SS
FS Fernschreiben
GAPl Generalaktenplan
GVBl Gesetz- und Verordnungsblatt (für das Königreich Sachsen)
GVG Gerichtsverfassungsgesetz
HA Handakte
HAL Haftarbeitslager
HV Hauptverhandlung
KSSVO Kriegssonderstrafrechts-Verordnung
KVP Kasernierte Volkspolizei
KWVO Kriegswirtschaftsverordnung
MUK Morduntersuchungskommission
OStA Oberstaatsanwalt
RA Rechtsanwalt
RGBl Reichsgesetzblatt
SA Sachakte
StA Staatsanwalt
StEG Strafrechtsergänzungsgesetz
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozessordnung
SV-Überwachungsheft| Strafvollzugs-Überwachungsheft
UHA Untersuchungshaftanstalt
U.m.A. Urschriftlich mit Anlage
VT Verhandlungstermin
VVO Volksschädlings-Verordnung
WBSch Warenbegleitschein
Wgl Weglegen
WK Wirtschaftskriminalität
WStVOWirtschaftstrafverordnung
Wv Wiedervorlage
ZFA Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht
ZGB Zivilgesetzbuch
ZPO Zivilprozessordnung
ZR Zentralregistratur
ZV ZeugenvernehmungKürzel für die bei den Amtsgerichten geführten Registerbücher:

Aa Prozessregister für Strafsachen wegen Übertretungen
AReg Registrande für sonstige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Aü Prozessregister für die von der Strafkammer an das Amtsgericht überwiesenen Sachen
Av Prozessregister für Strafsachen wegen Vergehen
FR Prozessregister für Forst- und Feldrügesachen
P Prozessregister für Privatklagesachen
SReg Registrande für sonstige Schriftstücke in Strafsachen
StB Prozessregister für Strafbefehlssachen


[01] Gerichtsverfassungsgesetz für das Deutsche Reich, RGBl. 1877, Nr. 4, S. 41ff.
[02] In Sachsen führte der erste Beamte der Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten den Titel "Oberstaatsanwalt"; vgl. Löwe-Rosenberg, S.1068.
[03] Strafprozessordnung für das Deutsche Reich, RGBl. 1877, Nr. 8, S. 253ff.
[04] Bestimmungen zur Ausführung des GVG vom 27.01.1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtsstreitigen Gerichtsbarkeit vom 01.03.1879, GVBl. für das Kgr. Sachsen Nr. 1879, Nr. 4, S.59ff.
[05] Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend vom 28. Juli 1879, GVBl. für das Kgr. Sachsen 1879, Nr. 9, S. 235ff.
[06] Vgl. Staatshandbücher für das Königreich Sachsen 1881/82 ff.
[07] Chemnitzer Adressbuch, 83. Ausgabe, 1941.
[08] Chemnitzer Adressbuch, 85. Ausgabe, 1943/44.
[09] RGBl 1935 I, S. 68-69.
[10] Vgl. Verordnung über die Zuständigkeit der Strafgerichte, die Sondergerichte und sonstige strafverfahrensrechtliche Vorschriften vom 21.02.1940, RGBl. 1940, S.405ff.
[11] Vgl. Schreiben des Reichsjustizministers an die Generalstaatsanwälte vom 03.01.1945, in: STAC, Bestand 30149, Sign. 708, Handakte des Staatsanwalts.
[12] GBl. d. DDR 1949, S.111.
[13] VO zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951, GBl. d. DDR 1951, S.404.
[14] VO über die Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27.09.1951, ebenda S.877.
[15] Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23.07.1952, GBl. d. DDR 1952, S.613.
[16] Beschluss über Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit vom 27.03.1952, Ministerialblatt der DDR 1952, S.35.
[17] Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 23.05.1952, GBl. d. DDR 1952, S.408.
[18] VO über die Neugliederung der Gerichte vom 28.08.1952, ebenda S.791.
[19] Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR vom 02.10.1952, ebenda S.983.
[20] Einige Akten überschreiten dieses Datum. Hierbei handelt es sich um Verfahren, in denen das Urteil noch vom Landgericht Chemnitz erging, die Strafvollstreckung und eventuelle Gnadengesuche jedoch über das Jahr 1952 hinausgingen.
[21] "Jedesmal am 1. März ist die Strafprozessliste des Vorjahres an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht einzusenden.", in: Geschäftsordnung für die Kgl. Sächs. Justizbehörden § 872, Abs. 3, Dresden 1903.
Übersicht über die Bestände des Sächsischen Landeshauptarchivs und seiner Landesarchive, Leipzig 1955, S. 215 (K. Blaschke)

Die Strafprozessordnung für das Deutsche Reich. Kommentar von Dr. E. Löwe, Sechzehnte,
neubearbeitete Auflage von Werner Rosenberg, Berlin und Leipzig 1925 16

Geschäftsordnung für die Königlich Sächsischen Justizbehörden, Dresden 1903

Im Namen des Deutschen Volkes. Justiz und Nationalsozialismus, Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz, o. O. 1996 4

Justiz, Juristen und politische Polizei in Sachsen 1933 bis 1945, Bd. 6 der Schriftenreihe "Sächsische Justizgeschichte" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Dresden 1996

Justiz in Sachsen. Prozesse, Personen, Gebäude, Bd. 2 der Schriftenreihe "Sächsische Justizgeschichte" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Dresden 1994

Sächsische Justizminister 1831 bis 1950. Acht biographische Skizzen, Bd. 4 der Schriftenreihe "Sächsische Justizgeschichte" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, Dresden 1994

Eumann, Jens, Der Frauenrumpf im Mühlenwehr. Chemnitzer Kriminalfälle, Chemnitz 2001.

Fricke, Karl Wilhelm, Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945-1968. Bericht und Dokumentation, Köln 1990 2

v.d. Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts unter besonderer Berücksichtigung des sächsischen Landrechts, 14. Aufl. Leipzig 1938, Sp. 848.
Werkentin, Falco, Recht und Justiz im SED-Staat, Bonn 1998

Wüllenweber, Hans, Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz, Frankfurt/M. 1990
Namensverzeichnisse/Namensregister.- Vollstreckungsregister/Vollstreckungslisten.- Strafprozessregister/Strafprozesslisten- Register für Vorverfahren.- Prozessregister für Privatklagesachen.- Politische Strafverfahren.- Strafverfahren wegen Mordes, Totschlags und Körperverletzung.- Sittlichkeitsstrafverfahren.- Strafverfahren wegen Raubes, Diebstahls, Betrugs.- Wirtschaftsstrafverfahren.- Strafverfahren wegen "Volksschädlingsverbrechen".- Sicherungsverwahrung.- Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Völkerrecht.
Die Bildung des Deutschen Nationalstaates 1871 führte zur Vereinheitlichung vieler Bereiche des öffentlichen Lebens, so auch des Justizwesens. Die Grundlage dafür bildete das am 27. Januar 1877 verkündete und am 1. Oktober 1879 in Kraft getretene Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), dass die Bildung von Reichsgericht, Oberlandesgerichten, Land- und Amtsgerichten vorsah (§ 12). Das Gesetz bestimmte u. a., dass bei jedem Gericht eine Staatsanwaltschaft bestehen sollte (§ 142), deren örtliche Zuständigkeit mit der des Gerichtes identisch war, "für welches sie bestellt" war (§ 144).
Den konkreten Umbau der Justiz im Königreich Sachsen regelte ein sächsisches Ausführungsgesetz vom 1. März 1879, dass das Oberappellationsgericht in Dresden, die vier Appellationsgerichte in Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau, die Bezirksgerichte und Gerichtsämter aufhob. An deren Stelle traten nun das Oberlandesgericht in Dresden, die Landgerichte Dresden, Leipzig, Bautzen, Zwickau, Chemnitz, Plauen und Freiberg sowie die Amtsgerichte. Zum Gerichtsbezirk des Landgerichtes Chemnitz gehörten demnach die Amtsgerichte Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Chemnitz, Ehrenfriedersdorf, Frankenberg, Jöhstadt (1900-1930), Limbach, Mittweida, Oberwiesenthal, Penig, Rochlitz, Scheibenberg, Stollberg, Waldheim, Wolkenstein, Zschopau und Zwönitz (ab 1908). Diese Grundlagen blieben im wesentlichen bis 1951/52 unverändert.
Nachdem die Weimarer Republik die Grundlagen von GVG, StGB und StPO aus der Zeit des Kaiserreiches übernahm und zum Teil modifizierte, nahmen die Nationalsozialisten vom Beginn ihrer Herrschaft an erhebliche Eingriffe in diese Gesetze vor, die zur Deformierung des deutschen Rechtssystems führten. Mit dem Dritten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich ging die Justizhoheit der Länder auf das Deutsche Reich über. Demnach wurden die sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu Reichsbehörden. Vor allem das Heimtückegesetz (20.12.1934), die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen (01.09.1939), die Kriegssonderstrafrechts-Verordnung (1939), die Volksschädlings-Verordnung (05.09.1939), die Polenstrafrechtsverordnung (04.12.1941) sowie weitere Gesetze und Verordnungen erweiterten den Rahmen der Strafverfolgung und damit den Arbeitsaufwand in enormem Umfang. Mit der Bearbeitung dieser "Verbrechen" war zumeist das 1933 beim Oberlandesgericht in Dresden eingerichtete Sondergericht beauftragt, bei dem am 1. Januar 1941 eine 2. Kammer für den Landgerichtsbezirk Chemnitz installiert wurde. Ab 1. Oktober 1942 war diese Kammer selbständiges Sondergericht beim Landgericht Chemnitz. Die Anklagebehörde war auch hier die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz. Wohl aufgrund der sich in den letzten Kriegsjahren verschärfenden Personal- und Materialsituation erfolgte durch Verordnung des Reichsjustizministeriums vom 19. September 1944 die Eingliederung der Amtsanwaltschaften in die Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten.
Nach Kriegsende wurden die Strukturen der Staatsanwaltschaft zunächst beibehalten. Im Mai 1951 wurden durch Verordnung die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke an die der Stadt- und Landkreise angepasst. Damit umfasste der Bezirk des Landgerichts Chemnitz nur noch die Amtsgerichte Annaberg, Chemnitz, Flöha, Marienberg und Rochlitz. Im folgenden Jahr vollzog sich eine Vielzahl administrativer Veränderungen, deren Höhepunkt die Beseitigung der Länder am 23. Juli 1952 bildete. Im März 1952 wurden zunächst, in Analogie zur Bildung der Amtsgerichte, in allen Stadt- und Landkreisen Staatsanwaltschaften eingerichtet. Im Gefolge der Auflösung der Länderstrukturen hob man das Oberlandesgericht, die Land- und Amtsgerichte auf und ersetzte diese durch Bezirks- und Kreisgerichte. Die dazu im August erlassene Verordnung erhielt eine Bekräftigung und Differenzierung durch das Gerichtsverfassungsgesetz, das am 15. Oktober 1952 in Kraft trat. Obwohl weder in einem Gesetz noch einer Verordnung beschlossen, muss doch spätestens zu diesem Zeitpunkt von der Auflösung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Chemnitz und Übernahme ihrer Tätigkeit durch den Bezirkstaatsanwalt Chemnitz/Karl-Marx-Stadt ausgegangen werden.
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