Beständeübersicht
Bestand
30250 Notar Gerhard Hiller, Waldenburg/Flöha; Notar Curt Rothe, Flöha
Datierung | 1929 - 1946 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,42 |
Register, 1932 - 1934.- Urkundensammlung, 1931 - 1934.- Allgemeine Akten, Testamentsakten, 1929 - 1934.- Wechselproteste, 1931 - 1934.
Georg Gerhard Hiller wurde am 26. August 1896 in Dittelsdorf im Kreis Zittau geboren. Nach dem Militärdienst 1919 studierte er Medizin und anschließend Rechtswissenschaften. Am 6. Februar 1922 absolvierte Hiller an der Universität Leipzig die 1. juristische Staatsprüfung. Während seiner Referendarszeit war er bei den Amtsgerichten Leipzig, Falkenstein, Neusalza-Spremberg, Zittau und dem Landgericht Dresden beschäftigt. Am 28. Mai 1925 bestand er die 2. juristische Staatsprüfung mit Prädikat. Danach war er bestellter Vertreter des Rechtsanwalts und Notars Justizrat Max Rudolf in Dresden. Später erfolgte seine Zulassung als Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht in Dresden. Im Februar 1926 trat er als Assessor in den sächsischen Staatsdienst ein. Danach arbeitete Hiller als Gerichtsassessor an den Amtsgerichten Pirna, Sebnitz, Dresden und Chemnitz. Im September 1928 ließ er sich als Rechtsanwalt in Waldenburg nieder. Am 22. Februar 1929 folgte dann die Verpflichtung zum Notar für Waldenburg. Im Mai 1934 übernahm Hiller die Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars Dr. Küntzel in Flöha. Infolgedessen erlosch 1934 sein Amt als Notar in Waldenburg. Hiller war NSDAP-Mitglied und NSV-Rechtsberater in Flöha. Im April 1938 erhielt er die Zulassung als Notar in Flöha. Am 31. August 1943 wurde er wegen angeblich antifaschistischer bzw. antimilitaristischer Äußerungen verhaftet. Im Juni 1944 verurteilte das Zentralgericht des Heeres in Berlin Gerhard Hiller zu einer einjährigen Gefängnisstrafe wegen Wehrkraftzersetzung. Außerdem schloss man ihn aus dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB) aus und er verlor seine Anwaltszulassung beim Landgericht Chemnitz, beim Amtsgericht Augustusburg und an der Kammer für Handelssachen in Annaberg-Buchholz sowie sein Notarsamt. Im Oktober 1944 erfolgte die Einberufung von Hiller zum Militärdienst. Im April 1945 geriet er vor Königsberg in russischer Kriegsgefangenschaft. Nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft im August 1946 leitete man gegen Hiller ein Ermittlungsverfahren nach SMAD-Befehl 201, Kontrollratsgesetz Nr. 10, Kontrollratsdirektive Nr. 24 und Kontrollratsdirektive Nr. 38 ein, in dessen Folge er als "belastet" eingestuft wurde. Bisher konnten keine weiteren Angaben zu seiner Tätigkeit nach 1946 ermittelt werden.
- 1995 | Findbuch
- 2001 | Abgabeverzeichnis
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5