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Beständeübersicht

Bestand

30319 Straßen- und Wasserbauamt Chemnitz

Datierung1851 - 1956
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)9,80
1. Geschichte der Straßen- und Wasserbauämter
Das Straßenbaumandat vom 28. April 1781 verpflichtete den Staat zur Unterhaltung und zum Ausbau der wichtigsten Straßen. Die örtlichen Belange des Straßenwesens nahmen jeweils für mehrere Ämter zuständige Straßenaufseher wahr. Nach 1831 entwickelten sich hieraus die jeweils einer Amtshauptmannschaft unterstehenden Dienststellen der Chausseeinspektoren. Mit den Verordnungen vom 16./17. Februar 1865 wurde die Straßen- und Wasserbauverwaltung neu geregelt. Die Leitung und Beaufsichtigung des fiskalischen Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens oblag dem Finanzministerium. Ihm unterstanden der Straßenbaukommissar, der Wasserbaudirektor, ein bei der Amtshauptmannschaft angesiedelter Bauverwalter, denen die Chaussee- und Wasserbauinspektoren unterstanden. Die Straßen- und Wasserbaudirektoren waren für die technische Überwachung des gesamten fiskalischen Straßen-, Brücken und Wasserbauwesens, der Bauverwalter für die Verwaltungs-, Geld-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten der Straßen- und Hochbauverwaltung und die Chaussee- und Wasserbauinspektoren für die technische Aufsicht über sämtliche fiskalische Chausseen, Straßen, Wege, Brücken, Fähren, Wasserstraßen, Kanäle, Schleusen, Ufer, Dämme sowie die Projektierung, Veranschlagung und Ausführung von Baumaßnahmen zuständig. Mit der Verwaltungsreform von 1873 erhielten die Chausseeinspektionen den Charakter selbständiger technischer, den Amtshauptmannschaften beigeordneter Dienststellen. Das Straßenbaumandat von 1781 einschließlich des Mandats von 1820 galt für die Staatsstraßen bis zur Neuregelung des sächsischen Straßenwesens 1934. Für die übrigen öffentlichen Straßen und Wege galt das Gesetz über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 bis zum Inkrafttreten der Straßenbauverordnung vom 10. Mai 1951. Entsprechend der Verordnung des Finanzministeriums vom 15. März 1884 über die Zusammenlegung der Straßen und Wasserbaubehörden der unteren Ebene entstanden Straßen- und Wasserbauinspektionen, ab 1910 Straßen- und Wasserbauämter. Sie waren dem Finanzministerium nachgeordnet und meist auf dem Territorium von zwei Amtshauptmannschaften für Bau und Unterhaltung der Staatsstraßen und die Belange des Wasserbaus zuständig. Zum 1. Oktober 1910 wurde die Teilung des Straßen- und Wasserbauamtes Plauen bei gleichzeitiger Errichtung eines Straßen- und Wasserbauamtes in Auerbach vollzogen. Mit der Verordnung vom 21. September 1931 wurden die Straßen- und Wasserbauämter Döbeln und Schwarzenberg aufgelöst; deren Zuständigkeiten gingen auf die benachbarten Straßen- und Wasserbauämter über. 1934 übernahm ein (Reichs-) Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen die Fachaufsicht über die Behörden des Straßenbaus und der Straßenverwaltung, die Genehmigung von Straßenbauplänen, die Straßenaufsicht und die Wegepolizei. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bediente er sich der Länderverwaltungen. Die Straßen wurden in Kraftfahrbahnen, Reichsstraßen (Verwaltung durch Generalinspektor), Landstraßen I. Ordnung (Verwaltung durch die Länder mit eigenen Behörden) und Landstraßen II. Ordnung eingeteilt. Die 14 Straßen- und Wasserbauämter Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Döbeln, Dresden, Freiberg, Görlitz, Leipzig, Meißen, Pirna, Plauen, Schwarzenberg, Zittau und Zwickau wurden der im 2. Halbjahr 1945 gebildeten Sächsischen Landesdirektion für Straßenwesen und Wasserwirtschaft unterstellt, in der die vorherige Straßenbaudirektion, die Oberste Bauleitung Reichsautobahnen Dresden, die Wasserverwaltung des Landes Sachsen und die Gewässerverwaltung zusammenfasst wurden. Die Landesdirektion wurde jedoch bereits im August 1946 auf Befehl der SMA in Sachsen wieder aufgelöst und deren Aufgaben der Abt. Verkehr (Kraftverkehr und Straßenwesen) der Landesverwaltung übertragen. 1946 wurden die Straßen- und Wasserbauämter getrennt. Zwischen dem 1. März 1947 und dem 1. März 1948 wurden die 14 Straßenbauämter auf fünf Ämter in Chemnitz, Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau mit Nebenstellen reduziert. Ab 1. März 1948 wurde die Arbeit in der vorher bestehenden Struktur fortgesetzt. Das Straßenwesen unterstand ab März 1947 der Hauptabteilung Verkehr im Ministerium für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung, später den Ministerien für Industrie und Verkehr; Industrie, Arbeit und Aufbau sowie Wirtschaft und Arbeit.
1951 gingen die Aufgaben der Straßenbauämter zunächst an die Straßenbauinspektionen Chemnitz, Bautzen, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau über. Diese und die Autobahnmeisterei Dresden-Hellerau waren der Hauptabteilung Verkehr und Straßenwesen der Landesverwaltung Sachsen unterstellt. Den Straßenbauinspektionen nachgeordnet waren die Straßenmeistereien. Zwischen 1954 bis 1964 nahmen die Staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe die Aufgaben wahr. Ab 1965 übernahmen die Bezirksdirektionen für Straßenwesen die Zuständigkeiten. Die Wasserbauämter gingen bereits 1952 in den zentral geleiteten Wasserwirtschaftsbetrieben auf


2. Geschichte und Zuständigkeiten des Straßenbauamtes Chemnitz
1884 wurden die der Amtshauptmannschaft Chemnitz beigeordnete Chausseeinspektion und Wasserbauinspektion zur Straßen- und Wasserbauinspektion zusammengefasst. 1910 wurde die Behörde in Straßen- und Wasserbauamt umbenannt. Ihr unterstanden die Amtsstraßenmeistereien Chemnitz, Flöha, Frankenberg, Stollberg und Zschopau. 1946 erfolgte die Trennung der Aufgaben im Straßenbauamt und Wasserbauamt Chemnitz. Zwischen März 1947 und März 1948 wurden dem Straßenbauamt die ehem. Straßenbauämter Annaberg und Freiberg als Nebenstelle beigeordnet. 1951 ging das Straßenbauamt Chemnitz mit erweitertem Zuständigkeitsbereich in der neu eingerichteten Straßenbauinspektion Chemnitz auf, die bis 1953 existierte. Zwischen 1953 und 1964 wurden die Aufgaben vom Straßenunterhaltungsbetrieb Karl-Marx-Stadt wahrgenommen, der zum Jahresende seine Zuständigkeiten an die Bezirksdirektion für Straßenwesen Karl-Marx-Stadt abgeben musste. Das Wasserbauamt Chemnitz wurde 1952 dem VEB (Z) Wasserwirtschaft Mulde eingegliedert.


3. Bestandsgeschichte und -analyse
Einzelne Akten des Bestandes wurden 2003 vom Hauptstaatsarchiv Dresden im Rahmen des Beständeausgleichs an das Staatsarchiv Chemnitz abgegeben. Die Akten wurden 2002 von Dr. K. Schaller verzeichnet.
In den Nachfolgejahren wurden Akten und Karten vom Straßenbauamt Chemnitz, dem Regierungspräsidium Chemnitz und der Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau abgegeben. Die Akten wurden – sofern sie nicht durch Abgabeverzeichnisse der Behörden erfasst waren – einfach erschlossen.
Der Bestand umfasst insgesamt 9,30 lfm und 64 Karten/Pläne. Er beinhaltet v. a. Unterlagen zum Straßenbau (hier u. a. Brücken- und Straßenbücher), zu wasseramtlichen Verfahren sowie Abschriften der Wasserbücher aus den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Flöha, Rochlitz und Stollberg.4. Quellen und Literatur
Archivordnung TH 62: Schriftgutbewertungsverzeichnis des Verkehrszweiges Straßenwesen (ab 1. Januar 1983)

Schriftgutbewertungsverzeichnis DV 0184: Verkehrswesen der DDR. Ordnung über die Arbeit in den Archiven des Verkehrswesens (gültig ab 1. August 1981)

Rainer AURIG: Zur Notwendigkeit einer Landesaufnahme historischer Verkehrswege in Sachsen, in: ?, S. 228 – 247

Dr. Carl von HAEBLER: Das Wegerecht im Königreich Sachsen enthaltend das Mandat über den Straßenbau vom 28. April 1781, das Gesetz über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 und die dazu ergangenen Verordnungen, sowie sämtliche im Königreich Sachsen geltende Verkehrsvorschriften, Juristische Handbibliothek Band 327, Leipzig 1913

K. MATTHES (Bearb.): Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b [ohne Datum]

Antje WEIKERT: Übernahme von Straßenbauunterlagen in das Archiv LWL. Ein Sachstandsbericht, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 46, 1997, S. 51 – 53

Antje WEIKERT: Bewertung und Übernahme von Massenakten der Straßenbauverwaltung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe 48, 1998, S. 40 – 43

Renate WIßUWA: Zum Stand der Erforschung mittelalterlicher Steige und Straßen in Sachsen
in: Deutsche Burgenvereinigung e.V. Landesgruppe Sachsen, Burgenforschung aus Sachsen 11, 1998. Beiträge zur Burgenforschung im Freistaat Sachsen und angrenzender Gebiete, hrsg. von Heinz Müller, S. 56 – 73, 286

5. Abkürzungen
Fernstraße[02]

LIO Landstraße I. Ordnung
LIIO Landstraße II. Ordnung
R Reichsstraße
Sammlung Sächsischer Polizeiverordnungen und –gesetze : Mit dem neuen Reichsrecht [und Kommentierungen]. Berlin, 1939.
Aurig, Rainer: Zur Notwendigkeit einer Landesaufnahme historischer Verkehrswege in Sachsen, in: ?, S. 228 – 247.
Matthes, K. (Bearb.): Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b, Dresden o. D.
von Haebler, Carl: Das Wegerecht im Königreich Sachsen enthaltend das Mandat über den Straßenbau vom 28. April 1781, das Gesetz über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 und die dazu ergangenen Verordnungen, sowie sämtliche im Königreich Sachsen geltende Verkehrsvorschriften. Leipzig, 1913 (Juristische Handbibliothek, Bd. 327).
Wißuwa, Renate: Zum Stand der Erforschung mittelalterlicher Steige und Straßen in Sachsen
in: Deutsche Burgenvereinigung e.V. Landesgruppe Sachsen, Burgenforschung aus Sachsen 11, 1998 : Beiträge zur Burgenforschung im Freistaat Sachsen und angrenzender Gebiete, hrsg. von Heinz Müller, S. 56 – 73, 286.
Straßenbau (u. a. Straßenbücher).- Wasserbau.- Abschriften von Wasserbüchern.- Eisenbahnbau.- Brückenbau.- Elektrische Leitungen.- Grundstücksangelegenheiten.
1884 wurden die der Amtshauptmannschaft Chemnitz beigeordnete Chausseeinspektion und Wasserbauinspektion zur Straßen- und Wasserbauinspektion zusammengefasst. 1910 wurde die Behörde in Straßen- und Wasserbauamt umbenannt. Ihr unterstanden die Amtsstraßenmeistereien Chemnitz, Flöha, Frankenberg, Stollberg und Zschopau. Aus dem Zuständigkeitsbereich des zum 1. April 1924 eingezogenen Straßen- und Wasserbauamtes Grimma bekam das Straßen- und Wasserbauamt Chemnitz die Amtsstraßenmeistereibezirke Mittweida, Penig und Rochlitz übertragen. 1946 erfolgte die Trennung der Aufgaben im Straßenbauamt und Wasserbauamt Chemnitz. Zwischen März 1947 und März 1948 wurden dem Straßenbauamt die ehem. Straßenbauämter Annaberg und Freiberg als Nebenstelle beigeordnet. 1951 ging das Straßenbauamt Chemnitz mit erweitertem Zuständigkeitsbereich in der neu eingerichteten Straßenbauinspektion Chemnitz auf, die bis 1953 existierte. Zwischen 1953 und 1964 wurden die Aufgaben vom Straßenunterhaltungsbetrieb Karl-Marx-Stadt wahrgenommen, der zum Jahresende seine Zuständigkeiten an die Bezirksdirektion für Straßenwesen Karl-Marx-Stadt abgeben musste. Das Wasserbauamt Chemnitz wurde 1952 dem VEB (Z) Wasserwirtschaft Mulde eingegliedert.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.05.04.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Straßen- und Wasserbauinspektion Chemnitz (1884 – 1910).
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