Beständeübersicht
Bestand
30323 Straßen- und Wasserbauamt Zwickau
Datierung | 1852 - 1956 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 5,50 |
1. Geschichte der Straßen- und Wasserbauverwaltung in Sachsen
Das Straßenbaumandat vom 28. April 1781 verpflichtete den Staat zur Unterhaltung und zum Ausbau der wichtigsten Straßen. Die örtlichen Belange des Straßenwesens nahmen jeweils für mehrere Ämter zuständige Straßenaufseher wahr. Nach 1831 entwickelten sich hieraus die jeweils einer Amtshauptmannschaft unterstehenden Dienststellen der Chausseeinspektoren. Mit den Verordnungen vom 16./17. Februar 1865 wurde die Straßen- und Wasserbauverwaltung neu geregelt. Die Leitung und Beaufsichtigung des fiskalischen Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens oblag dem Finanzministerium. Ihm unterstanden der Straßenbaukommissar, der Wasserbaudirektor, ein bei der Amtshauptmannschaft angesiedelter Bauverwalter, denen die Chaussee- und Wasserbauinspektoren unterstanden. Die Straßen- und Wasserbaudirektoren waren für die technische Überwachung des gesamten fiskalischen Straßen-, Brücken und Wasserbauwesens, der Bauverwalter für die Verwaltungs-, Geld-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten der Straßen- und Hochbauverwaltung und die Chaussee- und Wasserbauinspektoren für die technische Aufsicht über sämtliche fiskalische Chausseen, Straßen, Wege, Brücken, Fähren, Wasserstraßen, Kanäle, Schleusen, Ufer, Dämme sowie die Projektierung, Veranschlagung und Ausführung von Baumaßnahmen zuständig. Mit der Verwaltungsreform von 1873 erhielten die Chausseeinspektionen den Charakter selbständiger technischer, den Amtshauptmannschaften beigeordneter Dienststellen. Das Straßenbaumandat von 1781 einschließlich des Mandats von 1820 galt für die Staatsstraßen bis zur Neuregelung des sächsischen Straßenwesens 1934. Für die übrigen öffentlichen Straßen und Wege galt das Gesetz über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 bis zum Inkrafttreten der Straßenbauverordnung vom 10. Mai 1951. Entsprechend der Verordnung des Finanzministeriums vom 15. März 1884 über die Zusammenlegung der Straßen- und Wasserbaubehörden der unteren Ebene entstanden Straßen- und Wasserbauinspektionen, ab 1910 Straßen- und Wasserbauämter. Sie waren dem Finanzministerium nachgeordnet und meist auf dem Territorium von zwei Amtshauptmannschaften für Bau und Unterhaltung der Staatsstraßen und die Belange des Wasserbaus zuständig. Zum 1. Oktober 1910 wurde die Teilung des Straßen- und Wasserbauamtes Plauen bei gleichzeitiger Errichtung eines Straßen- und Wasserbauamtes in Auerbach/V. vollzogen. Mit der Verordnung vom 21. September 1931 wurden die Straßen- und Wasserbauämter Döbeln und Schwarzenberg aufgelöst; deren Zuständigkeiten gingen auf die benachbarten Straßen- und Wasserbauämter über. 1934 übernahm ein (Reichs-) Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen die Fachaufsicht über die Behörden des Straßenbaus und der Straßenverwaltung, die Genehmigung von Straßenbauplänen, die Straßenaufsicht und die Wegepolizei. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bediente er sich der Länderverwaltungen. Die Straßen wurden in Kraftfahrbahnen, Reichsstraßen (Verwaltung durch Generalinspektor), Landstraßen I. Ordnung (Verwaltung durch die Länder mit eigenen Behörden) und Landstraßen II. Ordnung eingeteilt. Die 14 Straßen- und Wasserbauämter Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Döbeln, Dresden, Freiberg, Görlitz, Leipzig, Meißen, Pirna, Plauen, Schwarzenberg, Zittau und Zwickau wurden der im 2. Halbjahr 1945 gebildeten Sächsischen Landesdirektion für Straßenwesen und Wasserwirtschaft unterstellt, in der die vorherige Straßenbaudirektion, die Oberste Bauleitung Reichsautobahnen Dresden, die Wasserverwaltung des Landes Sachsen und die Gewässerverwaltung zusammenfasst wurden. Die Landesdirektion wurde jedoch bereits im August 1946 auf Befehl der SMA in Sachsen wieder aufgelöst und deren Aufgaben der Abt. Verkehr (Kraftverkehr und Straßenwesen) der Landesverwaltung übertragen. 1946 wurden die Straßen- und Wasserbauämter getrennt. Zwischen dem 1. März 1947 und dem 1. März 1948 wurden die 14 Straßenbauämter auf fünf Ämter in Chemnitz, Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau mit Nebenstellen reduziert. Ab 1. März 1948 wurde die Arbeit in der vorher bestehenden Struktur fortgesetzt. Das Straßenwesen unterstand ab März 1947 der Hauptabteilung Verkehr im Ministerium für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung, später den Ministerien für Industrie und Verkehr; Industrie, Arbeit und Aufbau sowie Wirtschaft und Arbeit.
1951 gingen die Aufgaben der Straßenbauämter zunächst an die Straßenbauinspektionen Chemnitz, Bautzen, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau über. Diese und die Autobahnmeisterei Dresden-Hellerau waren der Hauptabteilung Verkehr und Straßenwesen der Landesverwaltung Sachsen unterstellt. Den Straßenbauinspektionen nachgeordnet waren die Straßenmeistereien. Zwischen 1954 bis 1964 nahmen die Staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe die Aufgaben wahr. Ab 1965 übernahmen die Bezirksdirektionen für Straßenwesen die Zuständigkeiten. Die Wasserbauämter gingen bereits 1952 in den zentral geleiteten Wasserwirtschaftsbetrieben auf.
2. Geschichte des Straßen- und Wasserbauamtes Zwickau
Die staatliche Aufsicht über den Wasserbau in Südwestsachsen nahm seit 1829 ein in Chemnitz ansässiger Bauinspektor wahr. Er wurde 1840 nach Wurzen versetzt. Zum Dienstsitz seines Nachfolgers bestimmte man Zwickau. Der Wasserbauinspektor in Zwickau war für die Bezirke der Amtshauptmannschaften Plauen und Zwickau sowie für die Gerichtsamtsbezirke der Schönburgischen Rezessherrschaften zuständig. Der Chaussee-Inspektor in Zwickau war für den II. amtshauptmannschaftlichen Bezirk (Zwickau) verantwortlich. Zwischen 1863 und 1875 war der Aufsichtsbezirk in zwei Teile gegliedert: der Chaussee-Inspektor für den oberer Bezirk saß in Schneeberg, der für den niederer Bezirk in Zwickau. Nach der Verwaltungsneugliederung von 1873 war der Wasserbauinspektor für die Bezirke der Amtshauptmannschaften Auerbach, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau, den zur Amtshauptmannschaft Annaberg gehörenden Gerichtsamtsbezirk Scheibenberg sowie für die Gerichtsamtsbezirke der Schönburgischen Rezessherrschaften verantwortlich. Auf Grundlage des Gesetzes vom 15. März 1884 wurden die der Amtshauptmannschaft Zwickau beigeordnete Chausseeinspektion und Wasserbauinspektion zur Straßen- und Wasserbauinspektion zusammengefasst. Durch die Einrichtung neuer Inspektionen in Plauen, Chemnitz, Schwarzenberg und Annaberg ergab sich für die Straßen- und Wasserbauinspektion in Zwickau eine veränderte Zuständigkeit, die sich im Wesentlichen auf die Amtshauptmannschaften Zwickau und Glauchau bezog. Die um 1910 in Straßen- und Wasserbauamt Zwickau umbenannte Behörde bestand bis 1945. Ihr unterstanden die Amtsstraßenmeistereien Glauchau, Kirchberg, Leubnitz, Lichtenstein, Wilkau und Zwickau. 1946 trennte man die Aufgabenbereiche des Straßen- und Wasserbaus. Das Wasserbauamt Zwickau war im bescheidenen Umfang bis zur Verwaltungsreform 1952 tätig. Danach übernahmen der VEB (Z) Mulde und andere Dienststellen die Aufgaben des Wasserbauamtes Zwickau.
Zwischen März 1947 und März 1948 wurden dem Straßenbauamt Zwickau die ehem. Straßenbauämter Plauen und Schwarzenberg als Nebenstellen beigeordnet. 1951 ging das Straßenbauamt Zwickau mit erweitertem Zuständigkeitsbereich in der neu eingerichteten Straßenbauinspektion Zwickau auf, die bis 1953 existierte. Zwischen 1953 und 1964 wurden die Aufgaben vom Straßenunterhaltungsbetrieb Zwickau wahrgenommen, der zum Jahresende seine Zuständigkeit an die Bezirksdirektion für Straßenwesen Karl-Marx-Stadt abgeben musste.
Wasserbauinspektoren[01] :
1857 – 1863: Ernst Otto Hofmann
1865 – 1870: Gotthold Friedrich Freitag
1873 – 1885: Adolf Otto Lempe
Chaussee-Inspektoren:
1857 – 1860: Julius Krause
1863 – 1873: Rudolf Döhnert (niederer Bezirk, in Zwickau)
1863 – 1866: Gustav Meyer (oberer Bezirk, in Schneeberg)
1867 – 1870: Bernhard Lehmann (oberer Bezirk, in Schneeberg)
1873 – 1874: vacat (oberer Bezirk, in Schneeberg)
1874 – 1884: Karl Rudolf Döhnert
Vorstand (ab 1884):
1884 – 1885: Adolf Otto Lempe
1886 – 1900: Karl Rudolf Döhnert
1901 – 1903: Adolf Otto Lempe
1905 – 1910: R. Alfred Seifert
1911 – 1913: A. E. Matthes
1914 – 1934: A. Olscha
3. Bestandsgeschichte
Der Großteil der Akten wurde dem (Haupt-) Staatsarchiv Dresden 1978 von der Bezirksstraßendirektion Karl-Marx-Stadt übergeben (Signaturen 1 – 294). Bis 1978 befanden sich die Akten in Plauen. 1979 wurden die erhaltenen Akten neu verzeichnet, geordnet und danach ein Findbuch ausgefertigt.
2002 wurde der Bestand Straßen- und Wasserbauamt Zwickau im Zuge des Beständeausgleichs mit dem Hauptstaatsarchiv Dresden dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Der Bestand erfuhr Ergänzungen aus Aktenabgaben des Straßenbauamtes Chemnitz (2007), des Regierungspräsidiums Chemnitz bzw. der Landesdirektion Chemnitz (2008, 2012) und des Straßenbauamtes Döbeln (2008). Die von den Behörden erstellten Abgabeverzeichnisse wurden mit geringfügigen Ergänzungen nach Augias-Archiv importiert. Eine fachliche Erschließung der Akten steht noch aus. Außerdem wurden Akten, die 2011 und 2015 bei der Bearbeitung anderer Bestände ermittelt wurden, dem Bestand hinzugefügt.
2016 erfolgte die Konversion des maschinenschriftlichen Findbuchs aus dem Jahr 1979. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1979 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Teile der Einleitung wurden für die vorliegende Findbucheinleitung verwendet.
4. Bestandsanalyse
Die Akten des Straßen- und Wasserbauamtes Zwickau sowie seiner Vorgänger sind nicht vollständig erhalten. Einige Materialien sind nach 1952 wahrscheinlich verloren gegangen oder an heute nicht mehr nachweisbare Dienststellen gelangt.
Im Bestand 30415 Bezirksdirektion für Straßenwesen sind weitere Unterlagen des Straßen- und Wasserbauamtes Zwickau aus der Zeit von 1928 bis 1951 enthalten. Die Akten betreffen in erster Linie den Straßenbau.
Der Bestand enthält Unterlagen des Straßen- und Wasserbauamtes Zwickau, der Straßen- und Wasserbauinspektion Zwickau (1884 – 1910) sowie von deren Vorgängern.
Der Großteil der Akten und die Karten sind Anfang des 20. Jahrhundert ergangen. Einige Akten sind vom VEB (Z) Mulde bis 1954 fortgeführt worden.
Der Bestand gibt Auskunft über Hochwasserschutzmaßnahmen, Abwässer und Kläranlagen, über die Bauten an der Zwickauer Mulde, den Kohlenabbau unter der Mulde sowie die Regulierung von Flüssen, Bächen und Gräben im Bereich der Amtshauptmannschaften Glauchau und Zwickau. Die Akten enthalten zahlreiche Lagepläne und Bauzeichnungen
5. Quellen und Literatur
Sammlung Sächsischer Polizeiverordnungen und -gesetze : Mit dem neuen Reichsrecht [und Kommentierungen]. Berlin, 1939.
Aurig, Rainer: Zur Notwendigkeit einer Landesaufnahme historischer Verkehrswege in Sachsen, in: ?, S. 228 – 247.
Matthes, K. (Bearb.): Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b, Dresden o. D.
von Haebler, Carl: Das Wegerecht im Königreich Sachsen enthaltend das Mandat über den Straßenbau vom 28. April 1781, das Gesetz über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 und die dazu ergangenen Verordnungen, sowie sämtliche im Königreich Sachsen geltende Verkehrsvorschriften. Leipzig, 1913 (Juristische Handbibliothek, Bd. 327).
Wißuwa, Renate: Zum Stand der Erforschung mittelalterlicher Steige und Straßen in Sachsen, in: Deutsche Burgenvereinigung e.V. Landesgruppe Sachsen, Burgenforschung aus Sachsen 11, 1998 : Beiträge zur Burgenforschung im Freistaat Sachsen und angrenzender Gebiete, hrsg. von Heinz Müller, S. 56 – 73, 286
[01] 1857 lautete die Bezeichnung Wasserbau-Conducteur.
Das Straßenbaumandat vom 28. April 1781 verpflichtete den Staat zur Unterhaltung und zum Ausbau der wichtigsten Straßen. Die örtlichen Belange des Straßenwesens nahmen jeweils für mehrere Ämter zuständige Straßenaufseher wahr. Nach 1831 entwickelten sich hieraus die jeweils einer Amtshauptmannschaft unterstehenden Dienststellen der Chausseeinspektoren. Mit den Verordnungen vom 16./17. Februar 1865 wurde die Straßen- und Wasserbauverwaltung neu geregelt. Die Leitung und Beaufsichtigung des fiskalischen Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens oblag dem Finanzministerium. Ihm unterstanden der Straßenbaukommissar, der Wasserbaudirektor, ein bei der Amtshauptmannschaft angesiedelter Bauverwalter, denen die Chaussee- und Wasserbauinspektoren unterstanden. Die Straßen- und Wasserbaudirektoren waren für die technische Überwachung des gesamten fiskalischen Straßen-, Brücken und Wasserbauwesens, der Bauverwalter für die Verwaltungs-, Geld-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten der Straßen- und Hochbauverwaltung und die Chaussee- und Wasserbauinspektoren für die technische Aufsicht über sämtliche fiskalische Chausseen, Straßen, Wege, Brücken, Fähren, Wasserstraßen, Kanäle, Schleusen, Ufer, Dämme sowie die Projektierung, Veranschlagung und Ausführung von Baumaßnahmen zuständig. Mit der Verwaltungsreform von 1873 erhielten die Chausseeinspektionen den Charakter selbständiger technischer, den Amtshauptmannschaften beigeordneter Dienststellen. Das Straßenbaumandat von 1781 einschließlich des Mandats von 1820 galt für die Staatsstraßen bis zur Neuregelung des sächsischen Straßenwesens 1934. Für die übrigen öffentlichen Straßen und Wege galt das Gesetz über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 bis zum Inkrafttreten der Straßenbauverordnung vom 10. Mai 1951. Entsprechend der Verordnung des Finanzministeriums vom 15. März 1884 über die Zusammenlegung der Straßen- und Wasserbaubehörden der unteren Ebene entstanden Straßen- und Wasserbauinspektionen, ab 1910 Straßen- und Wasserbauämter. Sie waren dem Finanzministerium nachgeordnet und meist auf dem Territorium von zwei Amtshauptmannschaften für Bau und Unterhaltung der Staatsstraßen und die Belange des Wasserbaus zuständig. Zum 1. Oktober 1910 wurde die Teilung des Straßen- und Wasserbauamtes Plauen bei gleichzeitiger Errichtung eines Straßen- und Wasserbauamtes in Auerbach/V. vollzogen. Mit der Verordnung vom 21. September 1931 wurden die Straßen- und Wasserbauämter Döbeln und Schwarzenberg aufgelöst; deren Zuständigkeiten gingen auf die benachbarten Straßen- und Wasserbauämter über. 1934 übernahm ein (Reichs-) Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen die Fachaufsicht über die Behörden des Straßenbaus und der Straßenverwaltung, die Genehmigung von Straßenbauplänen, die Straßenaufsicht und die Wegepolizei. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bediente er sich der Länderverwaltungen. Die Straßen wurden in Kraftfahrbahnen, Reichsstraßen (Verwaltung durch Generalinspektor), Landstraßen I. Ordnung (Verwaltung durch die Länder mit eigenen Behörden) und Landstraßen II. Ordnung eingeteilt. Die 14 Straßen- und Wasserbauämter Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Döbeln, Dresden, Freiberg, Görlitz, Leipzig, Meißen, Pirna, Plauen, Schwarzenberg, Zittau und Zwickau wurden der im 2. Halbjahr 1945 gebildeten Sächsischen Landesdirektion für Straßenwesen und Wasserwirtschaft unterstellt, in der die vorherige Straßenbaudirektion, die Oberste Bauleitung Reichsautobahnen Dresden, die Wasserverwaltung des Landes Sachsen und die Gewässerverwaltung zusammenfasst wurden. Die Landesdirektion wurde jedoch bereits im August 1946 auf Befehl der SMA in Sachsen wieder aufgelöst und deren Aufgaben der Abt. Verkehr (Kraftverkehr und Straßenwesen) der Landesverwaltung übertragen. 1946 wurden die Straßen- und Wasserbauämter getrennt. Zwischen dem 1. März 1947 und dem 1. März 1948 wurden die 14 Straßenbauämter auf fünf Ämter in Chemnitz, Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau mit Nebenstellen reduziert. Ab 1. März 1948 wurde die Arbeit in der vorher bestehenden Struktur fortgesetzt. Das Straßenwesen unterstand ab März 1947 der Hauptabteilung Verkehr im Ministerium für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung, später den Ministerien für Industrie und Verkehr; Industrie, Arbeit und Aufbau sowie Wirtschaft und Arbeit.
1951 gingen die Aufgaben der Straßenbauämter zunächst an die Straßenbauinspektionen Chemnitz, Bautzen, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau über. Diese und die Autobahnmeisterei Dresden-Hellerau waren der Hauptabteilung Verkehr und Straßenwesen der Landesverwaltung Sachsen unterstellt. Den Straßenbauinspektionen nachgeordnet waren die Straßenmeistereien. Zwischen 1954 bis 1964 nahmen die Staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe die Aufgaben wahr. Ab 1965 übernahmen die Bezirksdirektionen für Straßenwesen die Zuständigkeiten. Die Wasserbauämter gingen bereits 1952 in den zentral geleiteten Wasserwirtschaftsbetrieben auf.
2. Geschichte des Straßen- und Wasserbauamtes Zwickau
Die staatliche Aufsicht über den Wasserbau in Südwestsachsen nahm seit 1829 ein in Chemnitz ansässiger Bauinspektor wahr. Er wurde 1840 nach Wurzen versetzt. Zum Dienstsitz seines Nachfolgers bestimmte man Zwickau. Der Wasserbauinspektor in Zwickau war für die Bezirke der Amtshauptmannschaften Plauen und Zwickau sowie für die Gerichtsamtsbezirke der Schönburgischen Rezessherrschaften zuständig. Der Chaussee-Inspektor in Zwickau war für den II. amtshauptmannschaftlichen Bezirk (Zwickau) verantwortlich. Zwischen 1863 und 1875 war der Aufsichtsbezirk in zwei Teile gegliedert: der Chaussee-Inspektor für den oberer Bezirk saß in Schneeberg, der für den niederer Bezirk in Zwickau. Nach der Verwaltungsneugliederung von 1873 war der Wasserbauinspektor für die Bezirke der Amtshauptmannschaften Auerbach, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau, den zur Amtshauptmannschaft Annaberg gehörenden Gerichtsamtsbezirk Scheibenberg sowie für die Gerichtsamtsbezirke der Schönburgischen Rezessherrschaften verantwortlich. Auf Grundlage des Gesetzes vom 15. März 1884 wurden die der Amtshauptmannschaft Zwickau beigeordnete Chausseeinspektion und Wasserbauinspektion zur Straßen- und Wasserbauinspektion zusammengefasst. Durch die Einrichtung neuer Inspektionen in Plauen, Chemnitz, Schwarzenberg und Annaberg ergab sich für die Straßen- und Wasserbauinspektion in Zwickau eine veränderte Zuständigkeit, die sich im Wesentlichen auf die Amtshauptmannschaften Zwickau und Glauchau bezog. Die um 1910 in Straßen- und Wasserbauamt Zwickau umbenannte Behörde bestand bis 1945. Ihr unterstanden die Amtsstraßenmeistereien Glauchau, Kirchberg, Leubnitz, Lichtenstein, Wilkau und Zwickau. 1946 trennte man die Aufgabenbereiche des Straßen- und Wasserbaus. Das Wasserbauamt Zwickau war im bescheidenen Umfang bis zur Verwaltungsreform 1952 tätig. Danach übernahmen der VEB (Z) Mulde und andere Dienststellen die Aufgaben des Wasserbauamtes Zwickau.
Zwischen März 1947 und März 1948 wurden dem Straßenbauamt Zwickau die ehem. Straßenbauämter Plauen und Schwarzenberg als Nebenstellen beigeordnet. 1951 ging das Straßenbauamt Zwickau mit erweitertem Zuständigkeitsbereich in der neu eingerichteten Straßenbauinspektion Zwickau auf, die bis 1953 existierte. Zwischen 1953 und 1964 wurden die Aufgaben vom Straßenunterhaltungsbetrieb Zwickau wahrgenommen, der zum Jahresende seine Zuständigkeit an die Bezirksdirektion für Straßenwesen Karl-Marx-Stadt abgeben musste.
Wasserbauinspektoren[01] :
1857 – 1863: Ernst Otto Hofmann
1865 – 1870: Gotthold Friedrich Freitag
1873 – 1885: Adolf Otto Lempe
Chaussee-Inspektoren:
1857 – 1860: Julius Krause
1863 – 1873: Rudolf Döhnert (niederer Bezirk, in Zwickau)
1863 – 1866: Gustav Meyer (oberer Bezirk, in Schneeberg)
1867 – 1870: Bernhard Lehmann (oberer Bezirk, in Schneeberg)
1873 – 1874: vacat (oberer Bezirk, in Schneeberg)
1874 – 1884: Karl Rudolf Döhnert
Vorstand (ab 1884):
1884 – 1885: Adolf Otto Lempe
1886 – 1900: Karl Rudolf Döhnert
1901 – 1903: Adolf Otto Lempe
1905 – 1910: R. Alfred Seifert
1911 – 1913: A. E. Matthes
1914 – 1934: A. Olscha
3. Bestandsgeschichte
Der Großteil der Akten wurde dem (Haupt-) Staatsarchiv Dresden 1978 von der Bezirksstraßendirektion Karl-Marx-Stadt übergeben (Signaturen 1 – 294). Bis 1978 befanden sich die Akten in Plauen. 1979 wurden die erhaltenen Akten neu verzeichnet, geordnet und danach ein Findbuch ausgefertigt.
2002 wurde der Bestand Straßen- und Wasserbauamt Zwickau im Zuge des Beständeausgleichs mit dem Hauptstaatsarchiv Dresden dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Der Bestand erfuhr Ergänzungen aus Aktenabgaben des Straßenbauamtes Chemnitz (2007), des Regierungspräsidiums Chemnitz bzw. der Landesdirektion Chemnitz (2008, 2012) und des Straßenbauamtes Döbeln (2008). Die von den Behörden erstellten Abgabeverzeichnisse wurden mit geringfügigen Ergänzungen nach Augias-Archiv importiert. Eine fachliche Erschließung der Akten steht noch aus. Außerdem wurden Akten, die 2011 und 2015 bei der Bearbeitung anderer Bestände ermittelt wurden, dem Bestand hinzugefügt.
2016 erfolgte die Konversion des maschinenschriftlichen Findbuchs aus dem Jahr 1979. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1979 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Teile der Einleitung wurden für die vorliegende Findbucheinleitung verwendet.
4. Bestandsanalyse
Die Akten des Straßen- und Wasserbauamtes Zwickau sowie seiner Vorgänger sind nicht vollständig erhalten. Einige Materialien sind nach 1952 wahrscheinlich verloren gegangen oder an heute nicht mehr nachweisbare Dienststellen gelangt.
Im Bestand 30415 Bezirksdirektion für Straßenwesen sind weitere Unterlagen des Straßen- und Wasserbauamtes Zwickau aus der Zeit von 1928 bis 1951 enthalten. Die Akten betreffen in erster Linie den Straßenbau.
Der Bestand enthält Unterlagen des Straßen- und Wasserbauamtes Zwickau, der Straßen- und Wasserbauinspektion Zwickau (1884 – 1910) sowie von deren Vorgängern.
Der Großteil der Akten und die Karten sind Anfang des 20. Jahrhundert ergangen. Einige Akten sind vom VEB (Z) Mulde bis 1954 fortgeführt worden.
Der Bestand gibt Auskunft über Hochwasserschutzmaßnahmen, Abwässer und Kläranlagen, über die Bauten an der Zwickauer Mulde, den Kohlenabbau unter der Mulde sowie die Regulierung von Flüssen, Bächen und Gräben im Bereich der Amtshauptmannschaften Glauchau und Zwickau. Die Akten enthalten zahlreiche Lagepläne und Bauzeichnungen
5. Quellen und Literatur
Sammlung Sächsischer Polizeiverordnungen und -gesetze : Mit dem neuen Reichsrecht [und Kommentierungen]. Berlin, 1939.
Aurig, Rainer: Zur Notwendigkeit einer Landesaufnahme historischer Verkehrswege in Sachsen, in: ?, S. 228 – 247.
Matthes, K. (Bearb.): Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b, Dresden o. D.
von Haebler, Carl: Das Wegerecht im Königreich Sachsen enthaltend das Mandat über den Straßenbau vom 28. April 1781, das Gesetz über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 und die dazu ergangenen Verordnungen, sowie sämtliche im Königreich Sachsen geltende Verkehrsvorschriften. Leipzig, 1913 (Juristische Handbibliothek, Bd. 327).
Wißuwa, Renate: Zum Stand der Erforschung mittelalterlicher Steige und Straßen in Sachsen, in: Deutsche Burgenvereinigung e.V. Landesgruppe Sachsen, Burgenforschung aus Sachsen 11, 1998 : Beiträge zur Burgenforschung im Freistaat Sachsen und angrenzender Gebiete, hrsg. von Heinz Müller, S. 56 – 73, 286
[01] 1857 lautete die Bezeichnung Wasserbau-Conducteur.
Sammlung Sächsischer Polizeiverordnungen und -gesetze : Mit dem neuen Reichsrecht [und Kommentierungen]. Berlin, 1939.
Aurig, Rainer: Zur Notwendigkeit einer Landesaufnahme historischer Verkehrswege in Sachsen, in: ?, S. 228 – 247.
Matthes, K. (Bearb.): Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b, Dresden o. D.
von Haebler, Carl: Das Wegerecht im Königreich Sachsen enthaltend das Mandat über den Straßenbau vom 28. April 1781, das Gesetz über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 und die dazu ergangenen Verordnungen, sowie sämtliche im Königreich Sachsen geltende Verkehrsvorschriften. Leipzig, 1913 (Juristische Handbibliothek, Bd. 327).
Wißuwa, Renate: Zum Stand der Erforschung mittelalterlicher Steige und Straßen in Sachsen, in: Deutsche Burgenvereinigung e.V. Landesgruppe Sachsen, Burgenforschung aus Sachsen 11, 1998 : Beiträge zur Burgenforschung im Freistaat Sachsen und angrenzender Gebiete, hrsg. von Heinz Müller, S. 56 – 73, 286.
Aurig, Rainer: Zur Notwendigkeit einer Landesaufnahme historischer Verkehrswege in Sachsen, in: ?, S. 228 – 247.
Matthes, K. (Bearb.): Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b, Dresden o. D.
von Haebler, Carl: Das Wegerecht im Königreich Sachsen enthaltend das Mandat über den Straßenbau vom 28. April 1781, das Gesetz über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 und die dazu ergangenen Verordnungen, sowie sämtliche im Königreich Sachsen geltende Verkehrsvorschriften. Leipzig, 1913 (Juristische Handbibliothek, Bd. 327).
Wißuwa, Renate: Zum Stand der Erforschung mittelalterlicher Steige und Straßen in Sachsen, in: Deutsche Burgenvereinigung e.V. Landesgruppe Sachsen, Burgenforschung aus Sachsen 11, 1998 : Beiträge zur Burgenforschung im Freistaat Sachsen und angrenzender Gebiete, hrsg. von Heinz Müller, S. 56 – 73, 286.
Allgemeine Angelegenheiten.- Wasserbau.- Brückenbau (u. a. Brückenbücher).- Eisenbahnbau.
1884 wurden die der Amtshauptmannschaft Zwickau beigeordnete Chausseeinspektion und Wasserbauinspektion zur Straßen- und Wasserbauinspektion zusammengefasst. 1910 wurde die Behörde in Straßen- und Wasserbauamt umbenannt. Ihr unterstanden die Amtsstraßenmeistereien Glauchau, Kirchberg, Leubnitz, Lichtenstein, Wilkau und Zwickau. Die Behörde war für das Gebiet der Amtshauptmannschaften Glauchau und Zwickau zuständig. 1946 erfolgte die Trennung der Aufgaben im Straßenbauamt und Wasserbauamt Zwickau. Zwischen März 1947 und März 1948 wurden dem Straßenbauamt die ehem. Straßenbauämter Plauen und Schwarzenberg als Nebenstellen beigeordnet. 1951 ging das Straßenbauamt Zwickau mit erweitertem Zuständigkeitsbereich in der neu eingerichteten Straßenbauinspektion Zwickau auf, die bis 1953 existierte. Zwischen 1953 und 1964 wurden die Aufgaben vom Straßenunterhaltungsbetrieb Zwickau wahrgenommen, der zum Jahresende seine Zuständigkeit an die Bezirksdirektion für Straßenwesen Karl-Marx-Stadt abgeben musste. Das Wasserbauamt Zwickau wurde 1952 dem VEB (Z) Wasserwirtschaft Mulde eingegliedert.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.05.04.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Straßen- und Wasserbauinspektion Zwickau (1884 – 1910) und deren Vorgängern.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.05.04.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Straßen- und Wasserbauinspektion Zwickau (1884 – 1910) und deren Vorgängern.
- 2016 | Findbuch / Datenbank
- 2022 | Elektronisches Findmittel
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5