Beständeübersicht
Bestand
30335 Landbauamt Plauen
Datierung | 1852 - 1949 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 17,80 |
1. Geschichte der Hochbauverwaltung in Sachsen
Nach der Verfassungs- und Verwaltungsreform 1831 waren unter der Aufsicht des Finanzministeriums drei Landbaumeister in Sachsen eingesetzt, deren Aufgabe in der Überwachung und Unterhaltung der kgl. Justiz-, Rentamts- und Forstgebäude in den Ämtern und auf den Kammergütern bestand. Daneben gab es einen Hofbaumeister. 1843 wurden vier Landbaubezirke festgelegt; die Landbaumeister hatten ihre Sitze in Dresden (2), Oschatz und Zwickau. Der Landbaumeister in Zwickau war für das gesamte Gebiet der Kreisdirektion Zwickau zuständig. Zum 1. April 1862 wurden vier Landbauämter an den bisherigen Sitzen den Landbaumeister eingerichtet. Aus den Landbauämtern wurden insgesamt 5 Landbauinspektionen (Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Freiberg, Leipzig) herausgelöst; diese unterstanden zwar den Landbaumeistern, nahmen aber dieselben Aufgaben wahr, d. h. die technische Aufsicht über sämtliche Staatsgebäude und deren Unterhaltung, mit Ausnahme der Hochbauten auf Chausseen, der Berg-, Eisenbahn- und Militärgebäude und der Gebäude der Landes-Straf- und Versorgungsanstalten, sowie die Leitung und Ausführung der Bauarbeiten. 1865 wurde dem Finanzminister ein Oberlandbaumeister beigeordnet, dem pro Landbaubezirk ein Bezirksbaumeister unterstand. Sachsen wurde in 13 Landbaubezirke eingeteilt, die weitgehend identisch mit den Amtshauptmannschaftsbezirken waren (Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Döbeln, Dresden, Freiberg, Leipzig, Meißen, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz, Zwickau). Mit der Auflösung der Rentämter im Februar 1865 wurde die Kassen-, Buch- und Rechnungsführung der fiskalischen Straßen-, Wasser- und Hochbauverwaltung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten den neu eingesetzten Bauverwaltern bei den Amtshauptmannschaften übertragen. 1874 wurde der Zuschnitt der Landbaubezirke verändert; zuständig waren jetzt 12 Landbauämter und 17 Bauverwaltereien. Im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau existierten die Landbauämter Annaberg, Chemnitz, Plauen und Zwickau sowie die Bauverwaltereien Annaberg, Chemnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau. 1882 wurde die Staatshochbauverwaltung grundlegend reformiert. Dem Finanzministerium wurden 6 Landbauämter in Chemnitz, Dresden (3), Leipzig und Zwickau unterstellt; der Aufgabenbereich blieb unverändert. 1898 erhöhte sich die Anzahl der Landbauämter auf 8 (+ Bautzen, Meißen). 1924 erfolgte die Zusammenlegung der Landbauämter Dresden I, Dresden II und Meißen zum Landbauamt Dresden. Im gleichen Jahr wurden die Bauverwaltereien in Baukassen umbenannt sowie die Leitung der technischen Geschäfte der staatlichen Hochbauverwaltung, die bisher vom Hochbauamt, dem maschinentechnischen Amt und der ehem. Baudirektion im Ministerium des Innern wahrgenommen worden waren, in einer Hochbaudirektion beim Finanzministerium vereinigt. Ende 1931 wurden die Landbauämter Bautzen und Zwickau eingezogen. Mit der Neufassung des Sächsischen Baugesetzes 1948 gingen die Befugnisse der Landbauämter auf die Landkreise und Städte über.
2. Geschichte des Landbauamtes in Plauen
Bis 1865 war der Landbaumeister (ab 1862 Landbauamt) in Zwickau für die Unterhaltung der Justiz-, Rentamts- und Forstgebäude der Kreisdirektion Zwickau zuständig. 1865 wurde der Landbaubezirk Plauen festgelegt, der für die Amtshauptmannschaft Plauen zuständig war und von einem Bezirksbaumeister geleitet wurde. 1874 erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich um die Gebiete der Amtshauptmannschaften Auerbach/V. und Oelsnitz/V.. Zwischen 1882 und 1898 oblagen diese Aufgaben dem Landbauamt Zwickau. Ab 1898 war das Landbauamt Plauen wieder mit seinem alten Zuständigkeitsbereich tätig. 1925 wurde das Landbauamt aufgelöst; die Dienstgeschäfte übernahm das Landbauamt Zwickau und nach dessen Auflösung 1932 das Landbauamt Chemnitz. Ab 1938 ist die Tätigkeit des Landbauamtes Plauen wieder nachweisbar. Mit der Neufassung des Sächsischen Baugesetzes 1948 gingen die Befugnisse des Landbauamtes auf den Kreisrat Plauen und den Rat der Stadt Plauen über.
3. Bestandsgeschichte
1888 erhielt das Hauptstaatsarchiv Akten des Bezirksbauamtes Plauen, die in Loc. 39 426 eingelagert wurden. Um 1952 und danach übernahm das damalige Landesarchiv Glauchau Akten des Bauamtes, die 1966 an das Staatsarchiv Dresden abgegeben wurden. Weitere Zugänge von Schriftguteinheiten erfolgten im Ergebnis der Ordnungsarbeiten an den Beständen der Amtshauptmannschaften Plauen und Zwickau. Dieser Teil des Bestandes wurde 1971/72 verzeichnet und geordnet und danach 1974 das vorliegende Findbuch angefertigt. Da die Systematik der Gliederung des Bestands, dessen Aktenbildung und -gruppierung sich durch eine relative Gleichförmigkeit auszeichnet, eine schnelle und ausreichende Orientierung erlaubt, wurde von der Anfertigung von Registern abgesehen. Die zeitweilige Übernahme der Dienstgeschäfte durch die Landbauämter Zwickau und Chemnitz ist bei der Bestandsbildung nicht berücksichtigt worden, da sonst komplette Schriftgutreihen zerrissen worden wären. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde 2008 konvertiert. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne inhaltliche Veränderungen in die digitale Form überführt.
Einen umfangreichen Zugang erhielt der Bestand durch die Aktenabgabe des Forstbezirkes Eibenstock in den Jahren 2007/2008.
4. Bestandsanalyse
Der Bestand ist insofern bemerkenswert als er relativ geschlossen erhalten ist und in dieser Geschlossenheit den Behördentyp "Sächsisches Landesbauamt" gut repräsentiert. Das Schriftgut anderer sächsischer Landbauämter (Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Zwickau) ist nur mehr oder weniger fragmentarisch erhalten. Die Akten des Landbauamtes Plauen geben für ein bestimmtes räumlich begrenztes Territorium einen guten Einblick in das staatliche Bauwesen in Sachsen zwischen 1850 und 1950. Für Informationen aus der Zeit nach 1933 sind die Akten der Reichsbauämter Leipzig, Plauen und Dresden heranzuziehen. Darüber hinaus befinden sind in den Beständen zu den einzelnen Behörden ebenfalls Unterlagen zum Bauunterhalt und der Verwaltung der Gebäude.
5. Quellen und Literatur
Apelt, Willibalt: Grundzüge des Sächsischen Baurechts. Leipzig, 1914 (Beilagenheft zu Fischers Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung, Bd. 44).
Leuthold, K. E.: Das Königlich Sächsische Baupolizeirecht. Leipzig, 1890.
Matthes, K.: Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b, [ohne Jahr].
Troitsch, Walter: Baugesetz für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 20. Juli 1932 nebst Ausführungsverordnung : Textausgabe mit Anmerkungen, einem ausführlichen Sachregister und den für Bauende wichtigen Bestimmungen des Reichs- und Landesrechts. Leipzig, 1932 (Juristische Handbibliothek, Band 122).
von Eckstädt, Carl Graf Vitzthum: Baugesetz für den Freistaat Sachsen vom 1. Juli 1900, in der Fassung des Gesetzes vom 20. Juli 1932 : Handausgabe mit den zugehörigen Bestimmungen, Erläuterungen und Sachregister. Leipzig, 1932 (Juristische Handbibliothek, Band 326)
Nach der Verfassungs- und Verwaltungsreform 1831 waren unter der Aufsicht des Finanzministeriums drei Landbaumeister in Sachsen eingesetzt, deren Aufgabe in der Überwachung und Unterhaltung der kgl. Justiz-, Rentamts- und Forstgebäude in den Ämtern und auf den Kammergütern bestand. Daneben gab es einen Hofbaumeister. 1843 wurden vier Landbaubezirke festgelegt; die Landbaumeister hatten ihre Sitze in Dresden (2), Oschatz und Zwickau. Der Landbaumeister in Zwickau war für das gesamte Gebiet der Kreisdirektion Zwickau zuständig. Zum 1. April 1862 wurden vier Landbauämter an den bisherigen Sitzen den Landbaumeister eingerichtet. Aus den Landbauämtern wurden insgesamt 5 Landbauinspektionen (Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Freiberg, Leipzig) herausgelöst; diese unterstanden zwar den Landbaumeistern, nahmen aber dieselben Aufgaben wahr, d. h. die technische Aufsicht über sämtliche Staatsgebäude und deren Unterhaltung, mit Ausnahme der Hochbauten auf Chausseen, der Berg-, Eisenbahn- und Militärgebäude und der Gebäude der Landes-Straf- und Versorgungsanstalten, sowie die Leitung und Ausführung der Bauarbeiten. 1865 wurde dem Finanzminister ein Oberlandbaumeister beigeordnet, dem pro Landbaubezirk ein Bezirksbaumeister unterstand. Sachsen wurde in 13 Landbaubezirke eingeteilt, die weitgehend identisch mit den Amtshauptmannschaftsbezirken waren (Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Döbeln, Dresden, Freiberg, Leipzig, Meißen, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz, Zwickau). Mit der Auflösung der Rentämter im Februar 1865 wurde die Kassen-, Buch- und Rechnungsführung der fiskalischen Straßen-, Wasser- und Hochbauverwaltung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten den neu eingesetzten Bauverwaltern bei den Amtshauptmannschaften übertragen. 1874 wurde der Zuschnitt der Landbaubezirke verändert; zuständig waren jetzt 12 Landbauämter und 17 Bauverwaltereien. Im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau existierten die Landbauämter Annaberg, Chemnitz, Plauen und Zwickau sowie die Bauverwaltereien Annaberg, Chemnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau. 1882 wurde die Staatshochbauverwaltung grundlegend reformiert. Dem Finanzministerium wurden 6 Landbauämter in Chemnitz, Dresden (3), Leipzig und Zwickau unterstellt; der Aufgabenbereich blieb unverändert. 1898 erhöhte sich die Anzahl der Landbauämter auf 8 (+ Bautzen, Meißen). 1924 erfolgte die Zusammenlegung der Landbauämter Dresden I, Dresden II und Meißen zum Landbauamt Dresden. Im gleichen Jahr wurden die Bauverwaltereien in Baukassen umbenannt sowie die Leitung der technischen Geschäfte der staatlichen Hochbauverwaltung, die bisher vom Hochbauamt, dem maschinentechnischen Amt und der ehem. Baudirektion im Ministerium des Innern wahrgenommen worden waren, in einer Hochbaudirektion beim Finanzministerium vereinigt. Ende 1931 wurden die Landbauämter Bautzen und Zwickau eingezogen. Mit der Neufassung des Sächsischen Baugesetzes 1948 gingen die Befugnisse der Landbauämter auf die Landkreise und Städte über.
2. Geschichte des Landbauamtes in Plauen
Bis 1865 war der Landbaumeister (ab 1862 Landbauamt) in Zwickau für die Unterhaltung der Justiz-, Rentamts- und Forstgebäude der Kreisdirektion Zwickau zuständig. 1865 wurde der Landbaubezirk Plauen festgelegt, der für die Amtshauptmannschaft Plauen zuständig war und von einem Bezirksbaumeister geleitet wurde. 1874 erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich um die Gebiete der Amtshauptmannschaften Auerbach/V. und Oelsnitz/V.. Zwischen 1882 und 1898 oblagen diese Aufgaben dem Landbauamt Zwickau. Ab 1898 war das Landbauamt Plauen wieder mit seinem alten Zuständigkeitsbereich tätig. 1925 wurde das Landbauamt aufgelöst; die Dienstgeschäfte übernahm das Landbauamt Zwickau und nach dessen Auflösung 1932 das Landbauamt Chemnitz. Ab 1938 ist die Tätigkeit des Landbauamtes Plauen wieder nachweisbar. Mit der Neufassung des Sächsischen Baugesetzes 1948 gingen die Befugnisse des Landbauamtes auf den Kreisrat Plauen und den Rat der Stadt Plauen über.
3. Bestandsgeschichte
1888 erhielt das Hauptstaatsarchiv Akten des Bezirksbauamtes Plauen, die in Loc. 39 426 eingelagert wurden. Um 1952 und danach übernahm das damalige Landesarchiv Glauchau Akten des Bauamtes, die 1966 an das Staatsarchiv Dresden abgegeben wurden. Weitere Zugänge von Schriftguteinheiten erfolgten im Ergebnis der Ordnungsarbeiten an den Beständen der Amtshauptmannschaften Plauen und Zwickau. Dieser Teil des Bestandes wurde 1971/72 verzeichnet und geordnet und danach 1974 das vorliegende Findbuch angefertigt. Da die Systematik der Gliederung des Bestands, dessen Aktenbildung und -gruppierung sich durch eine relative Gleichförmigkeit auszeichnet, eine schnelle und ausreichende Orientierung erlaubt, wurde von der Anfertigung von Registern abgesehen. Die zeitweilige Übernahme der Dienstgeschäfte durch die Landbauämter Zwickau und Chemnitz ist bei der Bestandsbildung nicht berücksichtigt worden, da sonst komplette Schriftgutreihen zerrissen worden wären. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde 2008 konvertiert. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne inhaltliche Veränderungen in die digitale Form überführt.
Einen umfangreichen Zugang erhielt der Bestand durch die Aktenabgabe des Forstbezirkes Eibenstock in den Jahren 2007/2008.
4. Bestandsanalyse
Der Bestand ist insofern bemerkenswert als er relativ geschlossen erhalten ist und in dieser Geschlossenheit den Behördentyp "Sächsisches Landesbauamt" gut repräsentiert. Das Schriftgut anderer sächsischer Landbauämter (Chemnitz, Dresden, Leipzig, Meißen, Zwickau) ist nur mehr oder weniger fragmentarisch erhalten. Die Akten des Landbauamtes Plauen geben für ein bestimmtes räumlich begrenztes Territorium einen guten Einblick in das staatliche Bauwesen in Sachsen zwischen 1850 und 1950. Für Informationen aus der Zeit nach 1933 sind die Akten der Reichsbauämter Leipzig, Plauen und Dresden heranzuziehen. Darüber hinaus befinden sind in den Beständen zu den einzelnen Behörden ebenfalls Unterlagen zum Bauunterhalt und der Verwaltung der Gebäude.
5. Quellen und Literatur
Apelt, Willibalt: Grundzüge des Sächsischen Baurechts. Leipzig, 1914 (Beilagenheft zu Fischers Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung, Bd. 44).
Leuthold, K. E.: Das Königlich Sächsische Baupolizeirecht. Leipzig, 1890.
Matthes, K.: Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund in Dresden, Heft XI b, [ohne Jahr].
Troitsch, Walter: Baugesetz für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 20. Juli 1932 nebst Ausführungsverordnung : Textausgabe mit Anmerkungen, einem ausführlichen Sachregister und den für Bauende wichtigen Bestimmungen des Reichs- und Landesrechts. Leipzig, 1932 (Juristische Handbibliothek, Band 122).
von Eckstädt, Carl Graf Vitzthum: Baugesetz für den Freistaat Sachsen vom 1. Juli 1900, in der Fassung des Gesetzes vom 20. Juli 1932 : Handausgabe mit den zugehörigen Bestimmungen, Erläuterungen und Sachregister. Leipzig, 1932 (Juristische Handbibliothek, Band 326)
Eckstädt, C.: Baugesetz für den Freistaat Sachsen vom 1. Juli 1900, in der Fassung des Gesetzes vom 20. Juli 1932. Handausgabe mit den zugehörigen Bestimmungen, Erläuterungen und Sachregister, Juristische Handbibliothek Band 326, Leipzig 1932 (2 Bände) .
Matthes, K. (Bearb.): Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeinde-beamtenbund in Dresden, Heft XI b, [ohne Jahr].
Troitsch, W.: Baugesetz für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 20. Juli 1932 nebst Ausführungsverordnung. Textausgabe mit Anmerkungen, einem ausführlichen Sachregister und den für Bauende wichtigen Bestimmungen des Reichs- und Landesrechts, Juristische Handbibliothek Band 122, 4., durchgesehene und verbesserte Auflage, Leipzig 1932
Matthes, K. (Bearb.): Baupolizei, Straßen- und Wegebau, hrsg. vom Sächsischen Gemeinde-beamtenbund in Dresden, Heft XI b, [ohne Jahr].
Troitsch, W.: Baugesetz für den Freistaat Sachsen in der Fassung vom 20. Juli 1932 nebst Ausführungsverordnung. Textausgabe mit Anmerkungen, einem ausführlichen Sachregister und den für Bauende wichtigen Bestimmungen des Reichs- und Landesrechts, Juristische Handbibliothek Band 122, 4., durchgesehene und verbesserte Auflage, Leipzig 1932
Gebäude der Innenverwaltung (Amtshauptmannschaften, Gendarmerien, Gefangenenanstalt Plauen).- Gebäude der Justizverwaltung (Landgericht Plauen, Amtsgerichte, Schlösser).- Gebäude der Finanzverwaltung (Forstämter, Hauptzollämter, Nebenzollämter, Zollämter).- Gebäude der Postverwaltung.- Schulen.- Lehrerseminare.
Bis 1865 war der Landbaumeister (ab 1862 Landbauamt) in Zwickau für die Unterhaltung der Justiz-, Rentamts- und Forstgebäude der Kreisdirektion Zwickau zuständig. 1865 wurde der Landbaubezirk Plauen festgelegt, der für die Amtshauptmannschaft Plauen zuständig war und von einem Bezirksbaumeister geleitet wurde. 1874 erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich um die Gebiete der Amtshauptmannschaften Auerbach/V. und Oelsnitz/V.. Zwischen 1882 und 1898 oblagen diese Aufgaben dem Landbauamt Zwickau. Ab 1898 war das Landbauamt Plauen wieder mit seinem alten Zuständigkeitsbereich tätig. 1925 wurde das Landbauamt aufgelöst; die Dienstgeschäfte übernahm das Landbauamt Zwickau und nach dessen Auflösung 1932 das Landbauamt Chemnitz. Ab 1938 ist die Tätigkeit des Landbauamtes Plauen wieder nachweisbar. Mit der Neufassung des Sächsischen Baugesetzes 1948 gingen die Befugnisse des Landbauamtes auf den Kreisrat Plauen und den Rat der Stadt Plauen über.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.05.05.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.05.05.
- 1974 [Konversion 2008], Nachträge 2004, 2010 | Findbuch / Datenbank
- 2022 | elektronisches Findmittel
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5