Beständeübersicht
Bestand
30361 Bezirksschulamt Marienberg
Datierung | 1835 - 1946 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 13,30 |
1. Geschichte der Bezirksschulämter in Sachsen[02]
Am 26. April 1873 trat das Gesetz zum Volksschulwesen[03] in Kraft. Hiermit wurden die Bezirksschulinspektionen eingerichtet, deren Zuständigkeitsbereich sich nach den Grenzen der jeweiligen Amtshauptmannschaft richtete. Die Bezirksschulinspektionen waren für die Einrichtung und die Organisation der Volksschulen, für die Aufsicht über Schul- und Schulunterhaltspflicht sowie für die Ausbildung, Anstellung und Rechtsverhältnisse der Lehrer zuständig.
Mit dem Übergangsgesetz für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919[04] erfolgte die Umbenennung der Bezirksschulinspektionen in Bezirksschulämter. Außerdem wurde eine allgemeine Schulpflicht auf 8 Jahre Volksschule und 3 Jahre Fortbildungs- (Berufs-) Schule festgelegt sowie die Schulgeldfreiheit für örtliche Volks- und Fortbildungsschulen. Zur Unterstützung des Bezirksschulamtes waren Bezirkslehrerausschüsse und Bezirkslehrerräte zu bilden. Die Bezirkslehrerausschüsse setzten sich aus zwei Schulleitern und fünf Lehrern zusammen, der Bezirkslehrerrat aus dem Bezirksausschuss der Amtshauptmannschaft und mindestens einem Vertreter der städtischen Bezirksausschüsse. Die Bezirkslehrerausschüsse wurden im Mai 1933 ersatzlos aufgelöst.
Die Schulgemeinden als besondere Träger der örtlichen Schulverwaltung wurden 1921 aufgehoben und durch einheitliche Schulbezirke ersetzt.[05] Die Schulausschüsse setzten sich jetzt aus Mitgliedern des Gemeinderates, dem Schulleiter sowie Vertretern der Eltern- und Lehrerschaft zusammen.
Die Zuständigkeiten der Bezirksschulämter für die Volks- bzw. Berufsschulen wurden 1932 aufgeteilt. Die Bezirksschulämter, denen die Aufsicht über die Volksschulen oblag, führten fortan die Bezeichnung "Bezirksschulamt [...] V" und die, die für die Berufsschulen zuständig waren, die Bezeichnung "Bezirksschulamt [...] B".[06]
Am 12. August 1935 erging die Verordnung über die Anpassung des sächsischen Schulrechts für Volksschulen und Berufsschulen an die Deutsche Gemeindeordnung[07] . Festgelegt wurde u.a. die Zusammensetzung der Bezirksschulämter. In den Stadtkreisen waren Bürgermeister und Bezirksschulrat, in den Amtshauptmannschaften der Amtshauptmann und der Bezirksschulrat zuständig.
Die Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946[08] übertrug die Aufsicht über das Schulwesen der Landesverwaltung Sachsen. Die Bezirksschulämter, die sich aus Landrat bzw. Bürgermeister und dem Bezirksschulrat zusammensetzten, waren für die neu festgelegten Schulaufsichtsbezirke zuständig, die entsprechend den Stadt- und Landkreisen gebildet wurden. Am 26. April 1946 erfolgte die Umbenennung der Bezirksschulämter in Kreisschulämter.[09]
2. Geschichte des Bezirksschulamtes Marienberg
Die Bezirksschulinspektion Marienberg wurde zum 1. Januar 1876 eingerichtet. Bis dahin nahm der Bezirksschulinspektor von Annaberg die Aufsicht über die Schulen im Amtshauptmannschaftsbezirk Marienberg wahr. Die Bezirksschulinspektion wurde 1919 vom Bezirksschulamt Marienberg abgelöst; dessen Nachfolgebehörde war das Kreisschulamt Marienberg.
Die Bezirksschulinspektion Marienberg war für die Schulbezirke der gleichnamigen Amtshauptmannschaft zuständig. Die Amtshauptmannschaft wurde 1874 im Bereich der früheren Gerichtsämter Lengefeld, Marienberg, Wolkenstein und Zöblitz gegründet. Diese Gerichtsämter hatten von 1856 bis 1874 zusammen mit dem Superintendenturen Marienberg und Annaberg Kirchen- und Schulinspektionen gebildet.
Schulinspektoren/Bezirksschulrat:
1876 – 1881: Gustav Adolf Herrnsdorf
1882 – 1885: Dr. phil. Justus Adolf Bräutigam
1886 – 1891: Karl Friedrich Lötzsch
1892 – 1896: Gustav Oswald Hörig
1897: Karl Oswald Pfütze
1898 – 1908: Dr. phil. Christian Friedrich Wilhelm Bräutigam
1909 – 1912: Maximilian Bruno Pönitz
1913 – 1914: Dr. Christian Friedrich Kraner
1921: Dr. Kretzschmar
1925 – [1927]: Dr. Schöbler
1934: Dr. von Döhren
3. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen der Schulaufsichtsbehörden gelangten zusammen mit den Akten der Amtshauptmannschaft Marienberg in den Jahren 1942 und 1963 annähernd vollständig in das Staatsarchiv Dresden. Die insgesamt 688 überlieferten Akteneinheiten aus den Jahren 1835 – 1946 bilden einen verhältnismäßig geschlossenen Bezirksschulamtsbestand.
Die Unterlagen wurden gemeinsam mit den Unterlagen der Amtshauptmannschaft Marienberg von Monika Peikert, Christine Horn und Heidelore Messow in den Jahren 1963 bis 1969 geordnet und verzeichnet. Das Findbuch wurde 1970 fertiggestellt.
2010 wurde das maschinenschriftliche Findbuch ohne Beiziehung der Akten retrokonvertiert. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1970 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt.
4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst 687 Akteneinheiten (die lfd. Nummer 507 ist nicht belegt) aus der Zeit von 1834 bis 1946.
Der Bestand bildet einen breiten Querschnitt der Aufgaben der Bezirksschulinspektion bzw. des Bezirksschulamtes ab. Enthalten sind u. a. Lokalschulordnungen, Bauunterlagen, Schulangelegenheiten in den einzelnen Orten, schulärztliche Versorgung sowie die Anstellung von Lehrern. Lehrerpersonalakten, Dienstaufsichtsbeschwerden etc. sind nicht vorhanden.
In dem verkehrsarmen Wald- und ehemaligen Bergbaugebiet des oberen Erzgebirges, zu dem der Bezirk gehört, nahm die Bevölkerung zwischen 1875 und 1945 nur sehr wenig zu (1879: 58.150 Einwohner, 1927: 65.800 auf 404,5 qkm). Damit lag der Bezirk Marienberg weit unter der durchschnittlichen Bevölkerungszahl und -zunahme in ganz Sachsen. Nächst Dippoldiswalde und Oschatz war Marienberg in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts einer der Bezirke mit der geringsten Bevölkerungszahl. Für das Schulwesen waren daher Schulerweiterungen und die Gründung neuer Schulen nur in beschränktem Maße notwendig. Im Zusammenhang mit der bodenständigen Posamenten- und Textilindustrie gab es im Bezirk Marienberg zahlreiche Klöppelschulen sowie eine Webschule in Lengefeld. In Olbernhau mit seiner waldreichen Umgebung bestand eine Försterschule
5. Quellen und Literatur
Handbuch der Schulstatistik für das Königreich Sachsen, Dresden.
Fritzsch, Theodor: Die sächsischen Bezirksschulinspektoren von 1874 – 1914: Fotoalbum mit Biographien und alphabetischen Verzeichnis. Dresden, 1950.
Jeserich, Pohl, von Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v. a. Bd. IV, S. 591, 972 ff.
Kobuch, Agatha: Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihrer Registraturen. In: Archivmitteilungen 3/1965, S. 100 – 106.
Kohlbach, Hugo: Das Schulwesen in Sachsen (Heft XI a), hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund, 1927.
Löscher, H.: 400 Jahre mittlere Schulaufsicht in Sachsen : Von der Visitationskommission zum Bezirksschulamt. In: Wissenschaftliche Beilage des Dresdner Anzeigers 7/1930, S. 21 – 23.
Richter, J.: Geschichte der sächsischen Volksschule. Berlin, 1930.
von der Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, 14. Auflage, Bd. 1, S. 409.
von Seydewitz, P.: Das Königlich Sächsische Volksschulgesetz vom 26. April 1873 nebst Ausführungsverordnung und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Mit erläuternden Anmerkungen und Sachregister. Leipzig, 1903 (Juristische Handbibliothek, Bd. 338, 4. Auflage)
[01] Die Darstellung bezieht die Erkenntnisse des Bearbeiters im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden (1970) ein (vgl. maschinenschriftliches Findbuch).
[02] Ausführlich zur Geschichte vgl. u.a. Agatha Kobuch, Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihre Registraturen, in: Archivmitteilungen 3/1965, S. 101 – 106; Jeserich/Pohl/v. Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v.a. Bd. IV, S. 591, S. 972 ff.; Einleitung im Findbuch des Bestandes Bezirksschulamt Annaberg.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 350 vgl. auch Ausführungsverordnungen vom 25. August 1874 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 155) und vom 4. August 1875 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1875, S. 310)
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1919, S. 171 vgl. auch Ausführungsverordnung vom 23. Juli 1919; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1919, S. 185
[05] Gesetz über die Aufhebung der Schulgemeinden vom 11. Juli 1921 in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung der Schulgesetzgebung an die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen als Schulbezirksgesetz vom 17. Juli 1926
[06] Verordnungsblatt des sächsischen Ministeriums für Volksbildung 1932, S. 41 u. S. 54
[07] Sächsisches Gesetzblatt 1935, S. 92
[08] Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen der Landesverwaltung Sachsen 1946, S. 3
[09] Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 12. Februar 1946 über die Neuregelung der Schulaufsicht; Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen der Landesverwaltung Sachsen 1946, S. 183
Am 26. April 1873 trat das Gesetz zum Volksschulwesen[03] in Kraft. Hiermit wurden die Bezirksschulinspektionen eingerichtet, deren Zuständigkeitsbereich sich nach den Grenzen der jeweiligen Amtshauptmannschaft richtete. Die Bezirksschulinspektionen waren für die Einrichtung und die Organisation der Volksschulen, für die Aufsicht über Schul- und Schulunterhaltspflicht sowie für die Ausbildung, Anstellung und Rechtsverhältnisse der Lehrer zuständig.
Mit dem Übergangsgesetz für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919[04] erfolgte die Umbenennung der Bezirksschulinspektionen in Bezirksschulämter. Außerdem wurde eine allgemeine Schulpflicht auf 8 Jahre Volksschule und 3 Jahre Fortbildungs- (Berufs-) Schule festgelegt sowie die Schulgeldfreiheit für örtliche Volks- und Fortbildungsschulen. Zur Unterstützung des Bezirksschulamtes waren Bezirkslehrerausschüsse und Bezirkslehrerräte zu bilden. Die Bezirkslehrerausschüsse setzten sich aus zwei Schulleitern und fünf Lehrern zusammen, der Bezirkslehrerrat aus dem Bezirksausschuss der Amtshauptmannschaft und mindestens einem Vertreter der städtischen Bezirksausschüsse. Die Bezirkslehrerausschüsse wurden im Mai 1933 ersatzlos aufgelöst.
Die Schulgemeinden als besondere Träger der örtlichen Schulverwaltung wurden 1921 aufgehoben und durch einheitliche Schulbezirke ersetzt.[05] Die Schulausschüsse setzten sich jetzt aus Mitgliedern des Gemeinderates, dem Schulleiter sowie Vertretern der Eltern- und Lehrerschaft zusammen.
Die Zuständigkeiten der Bezirksschulämter für die Volks- bzw. Berufsschulen wurden 1932 aufgeteilt. Die Bezirksschulämter, denen die Aufsicht über die Volksschulen oblag, führten fortan die Bezeichnung "Bezirksschulamt [...] V" und die, die für die Berufsschulen zuständig waren, die Bezeichnung "Bezirksschulamt [...] B".[06]
Am 12. August 1935 erging die Verordnung über die Anpassung des sächsischen Schulrechts für Volksschulen und Berufsschulen an die Deutsche Gemeindeordnung[07] . Festgelegt wurde u.a. die Zusammensetzung der Bezirksschulämter. In den Stadtkreisen waren Bürgermeister und Bezirksschulrat, in den Amtshauptmannschaften der Amtshauptmann und der Bezirksschulrat zuständig.
Die Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946[08] übertrug die Aufsicht über das Schulwesen der Landesverwaltung Sachsen. Die Bezirksschulämter, die sich aus Landrat bzw. Bürgermeister und dem Bezirksschulrat zusammensetzten, waren für die neu festgelegten Schulaufsichtsbezirke zuständig, die entsprechend den Stadt- und Landkreisen gebildet wurden. Am 26. April 1946 erfolgte die Umbenennung der Bezirksschulämter in Kreisschulämter.[09]
2. Geschichte des Bezirksschulamtes Marienberg
Die Bezirksschulinspektion Marienberg wurde zum 1. Januar 1876 eingerichtet. Bis dahin nahm der Bezirksschulinspektor von Annaberg die Aufsicht über die Schulen im Amtshauptmannschaftsbezirk Marienberg wahr. Die Bezirksschulinspektion wurde 1919 vom Bezirksschulamt Marienberg abgelöst; dessen Nachfolgebehörde war das Kreisschulamt Marienberg.
Die Bezirksschulinspektion Marienberg war für die Schulbezirke der gleichnamigen Amtshauptmannschaft zuständig. Die Amtshauptmannschaft wurde 1874 im Bereich der früheren Gerichtsämter Lengefeld, Marienberg, Wolkenstein und Zöblitz gegründet. Diese Gerichtsämter hatten von 1856 bis 1874 zusammen mit dem Superintendenturen Marienberg und Annaberg Kirchen- und Schulinspektionen gebildet.
Schulinspektoren/Bezirksschulrat:
1876 – 1881: Gustav Adolf Herrnsdorf
1882 – 1885: Dr. phil. Justus Adolf Bräutigam
1886 – 1891: Karl Friedrich Lötzsch
1892 – 1896: Gustav Oswald Hörig
1897: Karl Oswald Pfütze
1898 – 1908: Dr. phil. Christian Friedrich Wilhelm Bräutigam
1909 – 1912: Maximilian Bruno Pönitz
1913 – 1914: Dr. Christian Friedrich Kraner
1921: Dr. Kretzschmar
1925 – [1927]: Dr. Schöbler
1934: Dr. von Döhren
3. Bestandsgeschichte
Die Unterlagen der Schulaufsichtsbehörden gelangten zusammen mit den Akten der Amtshauptmannschaft Marienberg in den Jahren 1942 und 1963 annähernd vollständig in das Staatsarchiv Dresden. Die insgesamt 688 überlieferten Akteneinheiten aus den Jahren 1835 – 1946 bilden einen verhältnismäßig geschlossenen Bezirksschulamtsbestand.
Die Unterlagen wurden gemeinsam mit den Unterlagen der Amtshauptmannschaft Marienberg von Monika Peikert, Christine Horn und Heidelore Messow in den Jahren 1963 bis 1969 geordnet und verzeichnet. Das Findbuch wurde 1970 fertiggestellt.
2010 wurde das maschinenschriftliche Findbuch ohne Beiziehung der Akten retrokonvertiert. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinenschriftlich vorliegenden Angaben ohne wesentliche inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1970 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt.
4. Bestandsanalyse
Der Bestand umfasst 687 Akteneinheiten (die lfd. Nummer 507 ist nicht belegt) aus der Zeit von 1834 bis 1946.
Der Bestand bildet einen breiten Querschnitt der Aufgaben der Bezirksschulinspektion bzw. des Bezirksschulamtes ab. Enthalten sind u. a. Lokalschulordnungen, Bauunterlagen, Schulangelegenheiten in den einzelnen Orten, schulärztliche Versorgung sowie die Anstellung von Lehrern. Lehrerpersonalakten, Dienstaufsichtsbeschwerden etc. sind nicht vorhanden.
In dem verkehrsarmen Wald- und ehemaligen Bergbaugebiet des oberen Erzgebirges, zu dem der Bezirk gehört, nahm die Bevölkerung zwischen 1875 und 1945 nur sehr wenig zu (1879: 58.150 Einwohner, 1927: 65.800 auf 404,5 qkm). Damit lag der Bezirk Marienberg weit unter der durchschnittlichen Bevölkerungszahl und -zunahme in ganz Sachsen. Nächst Dippoldiswalde und Oschatz war Marienberg in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts einer der Bezirke mit der geringsten Bevölkerungszahl. Für das Schulwesen waren daher Schulerweiterungen und die Gründung neuer Schulen nur in beschränktem Maße notwendig. Im Zusammenhang mit der bodenständigen Posamenten- und Textilindustrie gab es im Bezirk Marienberg zahlreiche Klöppelschulen sowie eine Webschule in Lengefeld. In Olbernhau mit seiner waldreichen Umgebung bestand eine Försterschule
5. Quellen und Literatur
Handbuch der Schulstatistik für das Königreich Sachsen, Dresden.
Fritzsch, Theodor: Die sächsischen Bezirksschulinspektoren von 1874 – 1914: Fotoalbum mit Biographien und alphabetischen Verzeichnis. Dresden, 1950.
Jeserich, Pohl, von Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v. a. Bd. IV, S. 591, 972 ff.
Kobuch, Agatha: Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihrer Registraturen. In: Archivmitteilungen 3/1965, S. 100 – 106.
Kohlbach, Hugo: Das Schulwesen in Sachsen (Heft XI a), hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund, 1927.
Löscher, H.: 400 Jahre mittlere Schulaufsicht in Sachsen : Von der Visitationskommission zum Bezirksschulamt. In: Wissenschaftliche Beilage des Dresdner Anzeigers 7/1930, S. 21 – 23.
Richter, J.: Geschichte der sächsischen Volksschule. Berlin, 1930.
von der Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, 14. Auflage, Bd. 1, S. 409.
von Seydewitz, P.: Das Königlich Sächsische Volksschulgesetz vom 26. April 1873 nebst Ausführungsverordnung und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Mit erläuternden Anmerkungen und Sachregister. Leipzig, 1903 (Juristische Handbibliothek, Bd. 338, 4. Auflage)
[01] Die Darstellung bezieht die Erkenntnisse des Bearbeiters im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden (1970) ein (vgl. maschinenschriftliches Findbuch).
[02] Ausführlich zur Geschichte vgl. u.a. Agatha Kobuch, Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihre Registraturen, in: Archivmitteilungen 3/1965, S. 101 – 106; Jeserich/Pohl/v. Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v.a. Bd. IV, S. 591, S. 972 ff.; Einleitung im Findbuch des Bestandes Bezirksschulamt Annaberg.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 350 vgl. auch Ausführungsverordnungen vom 25. August 1874 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 155) und vom 4. August 1875 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1875, S. 310)
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1919, S. 171 vgl. auch Ausführungsverordnung vom 23. Juli 1919; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1919, S. 185
[05] Gesetz über die Aufhebung der Schulgemeinden vom 11. Juli 1921 in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung der Schulgesetzgebung an die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen als Schulbezirksgesetz vom 17. Juli 1926
[06] Verordnungsblatt des sächsischen Ministeriums für Volksbildung 1932, S. 41 u. S. 54
[07] Sächsisches Gesetzblatt 1935, S. 92
[08] Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen der Landesverwaltung Sachsen 1946, S. 3
[09] Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 12. Februar 1946 über die Neuregelung der Schulaufsicht; Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen der Landesverwaltung Sachsen 1946, S. 183
Handbuch der Schulstatistik für das Königreich Sachsen, Dresden.
Fritzsch, Theodor: Die sächsischen Bezirksschulinspektoren von 1874 – 1914: Fotoalbum mit Biographien und alphabetischen Verzeichnis. Dresden, 1950.
Jeserich, Pohl, von Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v. a. Bd. IV, S. 591, 972 ff.
Kobuch, Agatha: Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihrer Registraturen. In: Archivmitteilungen 3/1965, S. 100 – 106.
Kohlbach, Hugo: Das Schulwesen in Sachsen (Heft XI a), hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund, 1927.
Löscher, H.: 400 Jahre mittlere Schulaufsicht in Sachsen : Von der Visitationskommission zum Bezirksschulamt. In: Wissenschaftliche Beilage des Dresdner Anzeigers 7/1930, S. 21 – 23.
Richter, J.: Geschichte der sächsischen Volksschule. Berlin, 1930.
von der Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, 14. Auflage, Bd. 1, S. 409.
von Seydewitz, P.: Das Königlich Sächsische Volksschulgesetz vom 26. April 1873 nebst Ausführungsverordnung und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Mit erläuternden Anmerkungen und Sachregister. Leipzig, 1903 (Juristische Handbibliothek, Bd. 338, 4. Auflage).
Fritzsch, Theodor: Die sächsischen Bezirksschulinspektoren von 1874 – 1914: Fotoalbum mit Biographien und alphabetischen Verzeichnis. Dresden, 1950.
Jeserich, Pohl, von Unruh (Hrsg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, v. a. Bd. IV, S. 591, 972 ff.
Kobuch, Agatha: Die sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihrer Registraturen. In: Archivmitteilungen 3/1965, S. 100 – 106.
Kohlbach, Hugo: Das Schulwesen in Sachsen (Heft XI a), hrsg. vom Sächsischen Gemeindebeamtenbund, 1927.
Löscher, H.: 400 Jahre mittlere Schulaufsicht in Sachsen : Von der Visitationskommission zum Bezirksschulamt. In: Wissenschaftliche Beilage des Dresdner Anzeigers 7/1930, S. 21 – 23.
Richter, J.: Geschichte der sächsischen Volksschule. Berlin, 1930.
von der Mosel, C.: Handwörterbuch des Verwaltungsrechts, 14. Auflage, Bd. 1, S. 409.
von Seydewitz, P.: Das Königlich Sächsische Volksschulgesetz vom 26. April 1873 nebst Ausführungsverordnung und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen : Mit erläuternden Anmerkungen und Sachregister. Leipzig, 1903 (Juristische Handbibliothek, Bd. 338, 4. Auflage).
Organisation des Schulwesens.- Schulangelegenheiten.- Schulvermögen.- Schulgebäude.- Personalangelegenheiten der Lehrer.- Schulgesundheitspflege.
Die aus der Superintendentur Marienberg (vor 1843 Superintendentur Annaberg), den Ämtern und Patrimonialgerichten (bis 1856) sowie den Gerichtsämtern Lengefeld, Marienberg, Wolkenstein und Zöblitz zusammengesetzten Kirchen- und Schulinspektionen wurden 1876 durch die Bezirksschulinspektion Marienberg abgelöst, die für den Bezirk der 1874 errichteten Amtshauptmannschaft Marienberg zuständig war. 1919 erfolgte die Umbenennung in Bezirksschulamt. Das Bezirksschulamt Marienberg wurde durch den Amtshauptmann und den Bezirksschulrat gebildet. 1946 gingen die Zuständigkeiten auf das Kreisschulamt Marienberg über.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.06.02.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Justizamtes Lauterstein, des Patrimonialgerichts Lengefeld, der Gerichtsämter Lauterstein, Lengefeld, Marienberg, Wolkenstein und Zöblitz, der Schulinspektion Neunzehnhain, der Superintendenturen Annaberg und Marienberg sowie der Gewerbeschulräte Chemnitz-Ost und Flöha.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.06.02.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Justizamtes Lauterstein, des Patrimonialgerichts Lengefeld, der Gerichtsämter Lauterstein, Lengefeld, Marienberg, Wolkenstein und Zöblitz, der Schulinspektion Neunzehnhain, der Superintendenturen Annaberg und Marienberg sowie der Gewerbeschulräte Chemnitz-Ost und Flöha.
- 2016 | Findbuch / Datenbank
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5