Beständeübersicht
Bestand
30372 Gewerbeaufsichtsamt Chemnitz
Datierung | 1893 - 1947 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 1,20 |
1. Behördengeschichte
Das sächsische Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 begründete in Sachsen die Gewerbefreiheit. Das Gesetz hob auch bis dahin vorhandene Gewerbebindungen und Restriktionen auf. Die Ausübung eines Gewerbes war an eine Gewerbegenehmigung gebunden, die die lokalen Verwaltungsbehörden erteilten. Für die Aufsicht über die Einhaltung des Gewerbegesetzes, insbesondere des Arbeitsschutzes, wurden ab 1862 Fabrikinspektoren eingesetzt. Daraus entstanden die Gewerbeaufsichtsämter. Sie hatten eine überwachende, beratende und vermittelnde Tätigkeit. Zuständigkeit und Aufgaben waren zuletzt in der Gewerbeaufsichtsordnung des sächsischen Wirtschaftsministeriums vom 29. April 1935 geregelt. Die Gewerbeaufsicht war zunächst dem Innenministerium, nach 1919 dem Wirtschaftsministerium unterstellt.
2. Bestandsgeschichte
Die vorliegenden Akten entstammen der Provenienz des Sächsischen Gewerbeaufsichtsamtes Glauchau. Anfang der 30iger Jahre ging die Zuständigkeit auf das Gewerbeaufsichtsamt Chemnitz über.
Die unter dem jeweiligen Firmennamen geführten Akten enthalten überwiegend Revisionsberichte der gewerblichen Anlagen, Arbeitsordnungen, Anträge und Genehmigungen auf Arbeitszeitregelungen und für den Arbeitskräfteeinsatz, Stilllegungsanzeigen, Meldungen über Exportaufträge, den Umfang der Rüstungsproduktion und Auszeichnungen von Betrieben im Leistungskampf der Deutschen Betriebe während des 2. Weltkrieges.
Der durch eine handschriftliche Kartei erschlossene Bestand wurde im Jahr 2002 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden an das Sächsische Staatsarchiv Chemnitz abgegeben. Im Interesse einer besseren Benutzbarkeit wurden im Juni 2003 von Frau Viola Dörffeldt die Aktentitel und Laufzeiten aus der Kartei in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.2. übernommen. Dabei wurden offensichtliche Verzeichnungsfehler korrigiert und lückenhafte Angaben ergänzt, ohne jedoch jede Einzelakte einer Revision zu unterziehen. Der Bestand wurde nicht klassifiziert.
Das sächsische Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 begründete in Sachsen die Gewerbefreiheit. Das Gesetz hob auch bis dahin vorhandene Gewerbebindungen und Restriktionen auf. Die Ausübung eines Gewerbes war an eine Gewerbegenehmigung gebunden, die die lokalen Verwaltungsbehörden erteilten. Für die Aufsicht über die Einhaltung des Gewerbegesetzes, insbesondere des Arbeitsschutzes, wurden ab 1862 Fabrikinspektoren eingesetzt. Daraus entstanden die Gewerbeaufsichtsämter. Sie hatten eine überwachende, beratende und vermittelnde Tätigkeit. Zuständigkeit und Aufgaben waren zuletzt in der Gewerbeaufsichtsordnung des sächsischen Wirtschaftsministeriums vom 29. April 1935 geregelt. Die Gewerbeaufsicht war zunächst dem Innenministerium, nach 1919 dem Wirtschaftsministerium unterstellt.
2. Bestandsgeschichte
Die vorliegenden Akten entstammen der Provenienz des Sächsischen Gewerbeaufsichtsamtes Glauchau. Anfang der 30iger Jahre ging die Zuständigkeit auf das Gewerbeaufsichtsamt Chemnitz über.
Die unter dem jeweiligen Firmennamen geführten Akten enthalten überwiegend Revisionsberichte der gewerblichen Anlagen, Arbeitsordnungen, Anträge und Genehmigungen auf Arbeitszeitregelungen und für den Arbeitskräfteeinsatz, Stilllegungsanzeigen, Meldungen über Exportaufträge, den Umfang der Rüstungsproduktion und Auszeichnungen von Betrieben im Leistungskampf der Deutschen Betriebe während des 2. Weltkrieges.
Der durch eine handschriftliche Kartei erschlossene Bestand wurde im Jahr 2002 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden an das Sächsische Staatsarchiv Chemnitz abgegeben. Im Interesse einer besseren Benutzbarkeit wurden im Juni 2003 von Frau Viola Dörffeldt die Aktentitel und Laufzeiten aus der Kartei in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.2. übernommen. Dabei wurden offensichtliche Verzeichnungsfehler korrigiert und lückenhafte Angaben ergänzt, ohne jedoch jede Einzelakte einer Revision zu unterziehen. Der Bestand wurde nicht klassifiziert.
Jahresberichte der Königlich Sächsischen Gewerbeaufsichtsbeamten: nebst Jahresbericht des Oberbergamtes und der Bergämter (1881-1883 der Königlich Sächsischen Fabriken-, Dampfkessel- und Berg-Inspektionen; 1884-1885 der Königlich Sächsischen Gewerbe- und Berg-Inspektionen), 1879ff.
Revisionen der gewerblichen Anlagen.- Arbeitszeitordnungen.- Genehmigungen von Arbeitszeitregelungen und Arbeitskräfteeinsatz.- Stilllegungsanzeigen.- Auszeichnungen von Betrieben im Leistungskampf der Deutschen Betriebe.- Meldungen über Exporte und Rüstungsproduktion.
Mit der Begründung der Gewerbefreiheit durch das sächsische Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 machte sich die Aufsicht über dessen Einhaltung insbesondere im Bereich des Arbeitsschutzes erforderlich. Zu diesem Zweck wurden ab 1862 Fabrikinspektoren eingesetzt, die ihre Tätigkeit in fünf Fabriken- und Dampfkesselinspektionsbezirken aufnahmen. 1884 kam es zur Neustrukturierung in sieben Gewerbeinspektionen, deren Zahl sich bis 1914 auf 15 erhöhte. Im Zuge dieser Entwicklung wurde der Inspektionsbezirk II (Chemnitz) in die Gewerbeinspektionen Chemnitz I (Stadt Chemnitz und Amtshauptmannschaft Flöha) und Chemnitz II (Amtshauptmannschaften Chemnitz, Glauchau und Stollberg) geteilt. An die Stelle der Gewerbeinspektionen traten 1919 die Gewerbeaufsichtsämter. Die bisherige Gewerbeinspektion Chemnitz I wurde unter Zuschlagung des östlichen Teils der Amtshauptmannschaft Stollberg als Gewerbeaufsichtsamt Chemnitz weitergeführt. Aus der verkleinerten Gewerbeinspektion Chemnitz II ging das Gewerbeaufsichtsamt Glauchau hervor. Beide Ämter wurden in den 1930er Jahren wieder zum Gewerbeaufsichtsamt Chemnitz vereinigt.
Die Gewerbeämter hatten überwachende, beratende und vermittelnde Aufgaben. Ihre Zuständigkeit wurde zuletzt in der Gewerbeaufsichtsordnung vom 29. April 1935 geregelt. Bis 1919 fungierte das Innenministerium, danach das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium als vorgesetzte Behörde. 1946 übernahmen die Arbeitsinspektionen bei den Arbeitsämtern die Gewerbeaufsicht.
Der Bestand enthält nur Akten, die von der Gewerbeinspektion Chemnitz II oder dem Gewerbeaufsichtsamt Glauchau angelegt und dann von der Nachfolgebehörde fortgeführt wurden.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.07.03.
Die Gewerbeämter hatten überwachende, beratende und vermittelnde Aufgaben. Ihre Zuständigkeit wurde zuletzt in der Gewerbeaufsichtsordnung vom 29. April 1935 geregelt. Bis 1919 fungierte das Innenministerium, danach das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium als vorgesetzte Behörde. 1946 übernahmen die Arbeitsinspektionen bei den Arbeitsämtern die Gewerbeaufsicht.
Der Bestand enthält nur Akten, die von der Gewerbeinspektion Chemnitz II oder dem Gewerbeaufsichtsamt Glauchau angelegt und dann von der Nachfolgebehörde fortgeführt wurden.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.03.07.03.
- 2003 | Findbuch / Datenbank
- 2025-03-06 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5