Beständeübersicht
Bestand
30374 Finanzamt Adorf/V.
Datierung | 1920 - 1947 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 1,80 |
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Mosel, C. v. d.: Handwörterbuch des sächsischen Verwaltungsrechts, 13. Aufl. Bd. 2, Leipzig 1926, Sp. 730 f.
Organisation und Verwaltung der Reichsfinanzverwaltung.- Organisation und Verwaltung der Liegenschaftsverwaltung.- Geschäftsführung.- Innere Organisation.- Reichssteuerverwaltung.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 ging die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern von den Landesbehörden auf das Deutsche Reich über. Die bisher im Freistaat Sachsen bestehenden Bezirkssteuereinnahmen wurden am 25. März 1920 durch Finanzämter ersetzt. Diese bildeten die untere Ebene einer reichseinheitlichen dreistufigen Finanzverwaltung mit dem Reichsfinanzministerium an der Spitze und den Landesfinanzämtern (seit 1937: Oberfinanzpräsidien) als Mittelbehörden. Zu den Aufgaben der Finanzämter zählte die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkter und indirekter Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt waren. Zusätzlich erhoben die Finanzämter auch die Kirchensteuern.
Das Finanzamt Adorf war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig unterstellt. Seine räumliche Zuständigkeit erstreckte sich über die zuvor der Bezirkssteuereinnahme Oelsnitz zugeordneten Amtsgerichtsbezirke Adorf und Markneukirchen sowie über den Amtsgerichtsbezirk Klingenthal als Teil der vormaligen Bezirkssteuereinnahme Auerbach/Vogtl.
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen. Das Finanz-/Steueramt Adorf verlor dabei die Zuständigkeit für die 1946 eingerichtete Nebenstelle Klingenthal, die Teil des Steueramtes Auerbach/Vogtl. wurde.
[Zum 1. Mai 1947 wurde das Finanzamt Adorf in das Steueramt Oelsnitz / V. integriert und als Steueramtsnebenstelle Adorf / V. geführt (ermittelt in Steuerakte Engelhard v. Reding)]
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
Das Finanzamt Adorf war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig unterstellt. Seine räumliche Zuständigkeit erstreckte sich über die zuvor der Bezirkssteuereinnahme Oelsnitz zugeordneten Amtsgerichtsbezirke Adorf und Markneukirchen sowie über den Amtsgerichtsbezirk Klingenthal als Teil der vormaligen Bezirkssteuereinnahme Auerbach/Vogtl.
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen. Das Finanz-/Steueramt Adorf verlor dabei die Zuständigkeit für die 1946 eingerichtete Nebenstelle Klingenthal, die Teil des Steueramtes Auerbach/Vogtl. wurde.
[Zum 1. Mai 1947 wurde das Finanzamt Adorf in das Steueramt Oelsnitz / V. integriert und als Steueramtsnebenstelle Adorf / V. geführt (ermittelt in Steuerakte Engelhard v. Reding)]
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
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