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Beständeübersicht

Bestand

30381 Finanzamt Oelsnitz/V.

Datierung1913 - 1947
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,33
1. Geschichte der Reichsfinanzverwaltung
Das Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 war die Grundlage für die Schaffung einer reichseinheitlichen dreistufigen Finanzverwaltung. Dem Reichsfinanzministerium unterstanden Landesfinanzämter und als Unterbehörden wirkten Finanzämter, Hauptzoll- und Zollämter. Alle Einnahmen aus Einkommens-, Besitz-, Erbschafts-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Verkehrssteuern, Zöllen und Verbrauchssteuern wurden Reichseinnahmen.
Zur Reichsfinanzverwaltung gehörten auch Reichsvermögens- und Reichsbauämter.
In Sachsen entstanden zwei Landesfinanzamtsbezirke. Das Landesfinanzamt Dresden war zuständig für die unteren Finanzbehörden mit Sitz im Territorium der Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen sowie in den Amtshauptmannschaften Oschatz, Döbeln, Flöha und Marienberg. Die Zuständigkeit des Landesfinanzamtes Leipzig umfasste die unteren Behörden mit Sitz im verbleibenden Gebiet der Kreishauptmannschaften Leipzig, Chemnitz und Zwickau. So unterstanden dem Landesfinanzamt Dresden, Abt. I (Besitz- und Verkehrssteuern) in Südwestsachsen die Finanzämter Annaberg, Flöha, Freiberg, Hainichen, Marienberg, Olbernhau, Zschopau und der Abt. II (Zölle und Verbrauchsabgaben) das Hauptzollamt Annaberg. Dem Landesfinanzamt Leipzig, Abt. I (Besitz- und Verkehrssteuern) unterstanden die südwestsächsischen Finanzämter Adorf/V., Aue, Auerbach/V., Burgstädt, Chemnitz-Land, Chemnitz-Ost, Chemnitz-West, Crimmitschau, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Mittweida, Oelsnitz/V., Plauen-Land, Plauen-Stadt, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Zwickau-Land, Zwickau-Stadt und der Abt. II (Zölle und Verbrauchsabgaben) die Hauptzollämter Chemnitz und Eibenstock.
Durch den Erlass des Reichskanzlers über die Änderung von Behörden und Amtsbezeichnungen vom 16. März 1937 führten die Landesfinanzämter die Amtsbezeichnung "Der Oberfinanzpräsident". Im Januar 1943 erfolgte die Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen Dresden und Leipzig zur Oberfinanzdirektion Dresden.
Nach 1945 übernahmen Landesbehörden die Aufgaben der Reichsfinanzbehörden.


2. Geschichte des Finanzamtes Oelsnitz
Das Finanzamt Oelsnitz war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig unterstellt. Seine räumliche Zuständigkeit erstreckte sich über die zuvor der Bezirkssteuereinnahme Oelsnitz zugeordneten Amtsgerichtsbezirke Oelsnitz und Schöneck unter Ausschluss der Ortschaften Kottenheide, Mulde, Muldenberg und Tannenhaus.
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen.


3. Bestandsgeschichte und Bestandsanalyse
Der Bestand wurde im Rahmen des Beständeausgleichs zwischen den sächsischen Staatsarchiven 2003 vom Hauptstaatsarchiv Dresden ans Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Die handschriftliche Kartei wurde 2004 retronkonvertiert. Ziel war die Verbesserung der Recherchierbarkeit. Eine Überprüfung der Verzeichnungsangaben erfolgte nicht.
2011 wurden vom Hauptstaatsarchiv Dresden, Depot Kamenz Personalakten übergeben und dem Bestand zugeordnet.
Der Bestand umfasst insgesamt 0,33 lfm und beinhaltet Personalangelegenheiten, die Bewertung von Grundstücken, Steuerveranlagungen und Geschäftsverteilungspläne.


4. Quellen und Literatur
Mosel, C. v. d.: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts, 13. Aufl. Bd. 2, Leipzig 1926, Sp. 730 f
Mosel, C. v. d.: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts, 13. Aufl. Bd. 2, Leipzig 1926, Sp. 730 f.
Personalangelegenheiten.- Bewertung von Grundstücken.- Steuerveranlagung.- Geschäftsverteilungspläne.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 ging die Festsetzung und Erhebung von Zöllen und Reichssteuern von den Landesbehörden auf das Deutsche Reich über. Die bisher im Freistaat Sachsen bestehenden Bezirkssteuereinnahmen wurden am 25. März 1920 durch Finanzämter ersetzt. Diese bildeten die untere Ebene einer reichseinheitlichen dreistufigen Finanzverwaltung mit dem Reichsfinanzministerium an der Spitze und den Landesfinanzämtern (seit 1937: Oberfinanzpräsidien) als Mittelbehörden. Zu den Aufgaben der Finanzämter zählte die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkter und indirekter Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt waren. Zusätzlich erhoben die Finanzämter auch die Kirchensteuern.
Das Finanzamt Oelsnitz war der I. Abteilung (Besitz- und Verkehrssteuern) des Landesfinanzamtes Leipzig unterstellt. Seine räumliche Zuständigkeit erstreckte sich über die zuvor der Bezirkssteuereinnahme Oelsnitz zugeordneten Amtsgerichtsbezirke Oelsnitz und Schöneck unter Ausschluss der Ortschaften Kottenheide, Mulde, Muldenberg und Tannenhaus.
Die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung nach dem Zweiten Weltkrieg erbrachte für die Finanzämter im Juli 1945 die Unterstellung unter die Landesfinanzdirektion und am 1. Mai 1946 unter die Landesverwaltung Sachsen - Finanzen und Steuern, nun unter der Bezeichnung "Steueramt". Parallel dazu erfolgte die Integration des Steuerwesens in die Kreisverwaltungen.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 02.04.01.02.
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