Beständeübersicht
Bestand
30551 Amtsgericht Chemnitz (ab 1992)
Datierung | 1862 - 2015 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 172,90 |
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nicht belegte Nummern: 7044 - 7051
nächste lfd. Nr. 7744, Sche., 16.02.23
nächste lfd. Nr. 7744, Sche., 16.02.23
Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Vereinsregister.- Partnerschaftsregister.- Genossenschaftsregister.- LPG-Register.- PGH-Register.- ELG-Register.- Vollstreckungssachen.- Vormundschaftssachen.- Zivilverfahren.- Grundbuchsachen (Karteien).- Generalakten.
Das Amtsgericht Chemnitz besteht seit 1993. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts umfasst die kreisfreie Stadt Chemnitz.
Das Amtsgericht Chemnitz ist in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Unabhängig vom Streitwert entscheidet das Amtsgericht unter anderem in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht. Als Familiengericht verhandelt das Gericht Kindschafts- und Familiensachen. In Strafsachen ist es für alle Strafverfahren zuständig, die nicht in erster Instanz bereits beim Land- oder (ausnahmsweise) beim Oberlandesgericht verhandelt werden und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Weiterhin werden vor dem Amtsgericht Ordnungswidrigkeitsverfahren und verschiedene Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungs- und Nachlassverfahren, behandelt.
Außerdem ist das Amtsgericht Chemnitz als zentrales Gericht für die Landgerichtsbezirke Chemnitz und Zwickau in Insolvenz- und Handelsregisterverfahren zuständig. In Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren entscheidet das Amtsgericht Chemnitz ausschließlich für den Landgerichtsbezirk Chemnitz.
Das Amtsgericht Chemnitz ist in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Unabhängig vom Streitwert entscheidet das Amtsgericht unter anderem in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht. Als Familiengericht verhandelt das Gericht Kindschafts- und Familiensachen. In Strafsachen ist es für alle Strafverfahren zuständig, die nicht in erster Instanz bereits beim Land- oder (ausnahmsweise) beim Oberlandesgericht verhandelt werden und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Weiterhin werden vor dem Amtsgericht Ordnungswidrigkeitsverfahren und verschiedene Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungs- und Nachlassverfahren, behandelt.
Außerdem ist das Amtsgericht Chemnitz als zentrales Gericht für die Landgerichtsbezirke Chemnitz und Zwickau in Insolvenz- und Handelsregisterverfahren zuständig. In Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren entscheidet das Amtsgericht Chemnitz ausschließlich für den Landgerichtsbezirk Chemnitz.
- 1998 - 2010, 2013 - 2021 | Elektronisches Findmittel
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- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5