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Beständeübersicht

Bestand

30552 Amtsgericht Zwickau (ab 1992)

Datierung1990 - 2013
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)19,60

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in Bearbeitung ab Sign. 530, 10.01.2023
Forchheim, S.: Die Entwicklung vom Kreisgericht zum Amtsgericht am Beispiel des Amtsgerichtes Zwickau, Diplomarbeit (FHS Meißen) 1995.
Zivilverfahren.- Betreuungssachen.- Zwangsversteigerungsverfahren.
Das Amtsgericht Zwickau besteht seit 1993. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Zwickau umfasst die Städte Crimmitschau, Hartenstein, Kirchberg, Werdau, Wildenfels, Wilkau-Haßlau und Zwickau sowie die Gemeinden Crinitzberg, Dennheritz, Fraureuth, Hartmannsdorf bei Kirchberg, Hirschfeld, Langenbernsdorf, Langenweißbach, Lichtentanne, Mülsen, Neukirchen/Pleiße und Reinsdorf.
Das Amtsgericht Zwickau entscheidet in Zivil- und Strafsachen als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Amtsgericht ist in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 EUR. Unabhängig vom Streitwert hat das Amtsgericht unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht und in Kindschafts- und Familiensachen als Familiengericht. In Strafsachen ist das Amtsgericht Zwickau für alle Straftaten zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig (ist) und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Ein Strafrichter verhandelt das Verfahren (ist zuständig), wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht, besetzt mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen. Weiterhin werden vor dem Amtsgericht Zwickau Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt. Außerdem entscheidet es auch über Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren.
Nach § 19 Sächsischen Justizorganisationsverordnung vom 14. Dezember 2007 (rechtsbereinigt mit Stand vom 09.08.2014) ist das Amtsgericht Zwickau außerdem zuständig für alle Landwirtschaftssachen nach § 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen und § 65 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes für den Bezirk der Landgerichte Chemnitz und Zwickau.
Seit 1. Januar 2013 ist dem Amtsgericht Zwickau die Zuständigkeit des Zentralen Vollstreckungsgerichts des Freistaats Sachsen übertragen.
Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses für den Freistaat Sachsen, für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für den Freistaat Sachsen, für die Bewilligung des Bezuges von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte nach § 882 Abs. 2 ZPO, für vorzeitige Löschungen aus dem Schuldnerverzeichnis, § 882e Abs. 3 ZPO, für die Löschung und Korrektur von offensichtlich fehlerhaften Eintragungen im Schuldnerverzeichnis, § 882e Abs. 4 ZPO, für die Registrierung von Behörden zum Einsichtsverfahren sowie Einlieferungsverfahren und für den Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung.
  • 1997, 1998, 2002, 2004, 2005, 2007 - 2012, 2015 | Abgabeverzeichnisse für 15,65 lfm
  • 2008, 2011, 2016, 2017, 2018, 2020, 2022 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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