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Beständeübersicht

Bestand

30571 Urkunden der Hauptlinie Waldenburg

Datierung1299 - 1934
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,00

Bestand enthält auch 27 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Behördengeschichte
Die Schönburgischen Lande
Im 12. Jahrhundert begann im Gebiet zwischen Saale, Pleiße, Elbe, Spree und Oder die landesherrliche Territorienbildung mit Landesausbau sowie Gründung von Dörfern und Städten. Erfolgreich bemühte sich das deutsche Königtum um den Aufbau eines Reichsterritoriums, wobei das Gebiet von Altenburg südwärts entlang der Weißen Elster, Pleiße und Zwickauer Mulde bis zum Kamm des mittleren und westlichen Erzgebirges besiedelt wurde. Träger des Landesausbaus waren u.a. Geistliche und Ministeriale. Zu letzteren werden auch die Herren von Schönburg gezählt. Sie gründeten ihr Hauskloster in Geringswalde und mit dem Bau der Burgen in Glauchau, ihrem späteren Hauptsitz, und Lichtenstein die gleichnamigen Herrschaften. Zweifellos gehörten die Schönburger zu jenen Ministerialen, denen es gelang, stabile Herrschaften zu errichten.

Zur Arrondierung ihrer Gebiete erweiterten sie ihren Besitz um die Herrschaften Meerane (um 1300), Stollberg (nach 1300 – 1367) und Crimmitschau (1301 –1413), Waldenburg (1375/78) sowie die Grafschaft Hartenstein (1406/39). Ebenfalls gelang es den Herren von Schönburg, sich in der Oberlausitz und in Böhmen an der Eger niederzulassen. Zu den Besitzungen in Böhmen gehörten Pirstein, Hassenstein, Egerberg und Neuschönberg. Dazu traten noch die Herrschaften Wehlen (1523), Lohmen (1524) und Hohnstein (1525) in der Sächsischen Schweiz.

Ihre umfangreichen zusammenhängenden Besitzungen, besonders im Muldengebiet, nutzten die Herren von Schönburg ähnlich wie die Markgrafen von Meißen oder die Landgrafen von Thüringen zur Ausbildung einer eigenständigen Landesherrschaft. Es gelang ihnen, landesherrliche Rechte zu erlangen, wozu das Berg-, Münz-, Waffenregal, Zoll- und Geleitsrechte, die hohe Gerichtsbarkeit und die Kirchenhoheit gehörten. Die Schönburger bauten ihre eigene Verwaltung auf und nahmen Abgaben und Steuern ein.

Um den Arrondierungsbestrebungen der benachbarten Markgrafen von Meißen zu entgehen, trugen die Herren von Schönburg um 1300 ihre Herrschaften Glauchau, Lichtenstein und Meerane dem böhmischen König als Lehn auf, wodurch diese verfassungsrechtlich Reichsafterlehen wurden. Die Herrschaft Waldenburg war bereits zum Zeitpunkt des Erwerbes durch das Haus Schönburg ein böhmisches Reichsafterlehn, die Grafschaft Hartenstein ein sächsisches Reichsafterlehn.

Im 15. und 16. Jahrhundert befanden sich die Herren von Schönburg auf dem Höhepunkt ihrer politischen und ökonomischen Macht. Es war ihnen gelungen, sich neben dem Muldengebiet auch in Böhmen und in der Oberlausitz zu etablieren.

Unabhängig vom Herzogtum Sachsen führten die Schönburger 1542 die Reformation in ihren Territorien ein und bauten ein eigenes Kirchenregiment auf.

Zur Abrundung der Gebiete im Muldental tauschten sie 1543 ihre in der Sächsischen Schweiz gelegenen Herrschaften Lohmen, Wehlen und Hohnstein gegen die sächsisch-albertinischen Herrschaften Penig und Wechselburg. 1543 erwarben sie außerdem die Herrschaft Remse und 1548 die Herrschaft Rochsburg.

Das schönburgische Territorium im Muldental grenzte an das wettinische Sachsen bzw. seit dem Verkauf des oberen Teils der Grafschaft Hartenstein 1559 umschloss Kursachsen die schönburgischen Gebiete. Die Arrondierungsbestrebungen der Wettiner richteten sich v. a. nach Westen und nach Innen gegen von ihnen eingeschlossene Herrschaften. Davon waren die Schönburger im starken Maße betroffen. Deshalb ist ihnen die Schaffung eines geschlossenen Territoriums nie gelungen.

1524 errichteten die Brüder Wolf I. und Ernst II. das "Gesamthaus" Schönburg, das bei allen künftigen Teilungen eine einheitliche Vertretung nach außen gewährleisten und einen Zerfall des schönburgischen Territoriums verhindern sollte. Sie bestimmten einen Regierungssitz, an dem sich die Zentralverwaltung (ab 1616 Glauchau), die "Gesamtregierung", mit dem Lehnhof, dem Lehngericht sowie ab 1556 dem gemeinsamen Archiv befanden.

Die erste große Teilung der schönburgischen Besitzungen erfolgte 1556 in die drei Hauptlinien Waldenburg, Glauchau (ausgestorben 1610) und Penig (später Glauchau). Aufgrund des noch bis zum 19. Jahrhundert fehlenden Primogeniturrechtes kam es zu zahlreichen Erbteilungen und Linienbildungen, wodurch zahlreiche kleinere Residenzen als Herrschaftsmittelpunkte entstanden.

In seinem Gebiet übte der jeweilige Herrschaftsinhaber die landesherrliche Gewalt aus. In gemeinschaftlichen Angelegenheiten traten die Schönburger jedoch als Gesamthaus auf – eine Institution, bei dem alle Schönburger ein Mitspracherecht ausübten.

Aufgrund ihrer lehnsrechtlichen Stellung gehörten die Herren von Schönburg sowohl zu den Reichsständen als auch zu den sächsischen Landständen und nahmen deshalb an Reichstagen und an sächsischen Landtagen teil.

Als die Schönburger 1656 vom Kaiser die Reichsstandschaft und 1700 den Reichsgrafentitel bestätigt erhielten, stärkte das ihre selbstständige Stellung innerhalb Kursachsens. Dennoch gelang es den sächsischen Kurfürsten im 18. Jahrhundert, die bestehenden Lehnsverhältnisse zu ihren Gunsten zu verändern.

Nach langen Auseinandersetzungen mussten die Schönburger im Haupt- und Nebenrezess vom 4. Mai 1740 die landesfürstliche Oberbotmäßigkeit und die territoriale Oberhoheit von Kursachsen anerkennen, wodurch sie landesherrliche Rechte partiell verloren. Aus den Reichsafterlehnsherrschaften wurden jetzt die sogenannten Rezessherrschaften.

Auch wenn die Grafen von Schönburg 1768 versuchten, die Rezesse zu annullieren, setzte sich Kursachsen nach 1779 endgültig als alleiniger Landesherr über die Schönburgischen Rezessherrschaften durch. Die Erhebung in den Reichsfürstenstand 1790 hatte keine Auswirkung mehr auf die verfassungsrechtliche Stellung des Hauses Schönburg. Schrittweise erfolgte die systematische Eingliederung des ehemals selbstständigen Territoriums in den sächsischen Staat.

Nach dem Übergang des Königreichs Sachsen zur konstitutionellen Monarchie 1831 erfolgte auch die Neuregelung des Verhältnisses zum Haus Schönburg. Es kam zum Abschluss eines Erläuterungsrezesses am 9. Oktober 1835, der den Rezess von 1740 modifizierte und 1836 unter den Schutz des Deutschen Bundes gestellt wurde. 1878 gelang es dem Königreich Sachsen, die gesamte Justiz- und Verwaltungshoheit im Gebiet der Schönburgischen Herrschaften zu übernehmen.

Danach waren die Schönburger nicht mehr Träger staatlicher Hoheitsrechte. Sie gehörten zum sächsischen Hochadel, ausgestattet mit umfangreichem Privatbesitz, mit Schlössern, gewerblichen Unternehmen und Kunstvermögen. Mit der Enteignung 1945 verloren sie alle Besitzungen in der Sowjetischen Besatzungszone


Die Waldenburger Linie und ihre Verwaltung
Ende des 15. und im 16. Jahrhundert wurden in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches vielfach Verwaltungsreformen durchgeführt. Kennzeichnend war die Einführung einer Mehrstufigkeit der Verwaltung und die Bildung von Behörden. Auch die Herren von Schönburg bildeten keine Ausnahme. Sie teilten ihre Herrschaften nicht nur in Ämter ein, sondern schufen neben der Gesamtregierung als Zentralverwaltung auch ein Bergamt und ein Konsistorium, die ebenfalls zentrale Aufgaben wahrnahmen.

Allerdings ist die Verwaltungsgeschichte der Herren von Schönburg bisher nur wenig in das Blickfeld der historischen Forschung gerückt. Regulative, Gesetze, Verordnungen, Bestallungen oder dergleichen, die die Verwaltungsstruktur deutlich machen würden, sind kaum überliefert.

Zu der nach 1556 durch Teilungen zersplitterten Waldenburger Hauptlinie, auch obere Linie genannt, gehörten die Reichsafterlehnsherrschaften Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein, Stein. Jede Herrschaft besaß eine Residenz mit einem lokalen Verwaltungssitz, dem Amt. 1797 gelang es außerdem der Waldenburger Linie, die Lehnsherrschaft Remse zu erwerben. Deshalb umfasst der zusammengefasste Bestand "Herrschaft Waldenburg" auch Unterlagen zur Verwaltung dieser Herrschaften.

Während bis Mitte des 18. Jahrhunderts in Waldenburg nur die Amtsverwaltung bestand, kam es unter Otto Carl Friedrich von Schönburg (1758-1800) zu Veränderungen in der Administration seines Besitzes. Nachdem alle Nebenlinien der Waldenburger Hauptlinie ausgestorben waren, befanden sich seit 1786 alle Besitzungen dieser Hauptlinie in seiner Hand. Deshalb musste dieses umfangreiche und zusammenhängende Gebiet anders als bisher verwaltet werden. Es war notwendig, für die bereits bestehenden Ämter Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein eine übergeordnete Behörde zu schaffen.

Deshalb schloss er am 4. November 1791 einen Vertrag mit Albert Christian Ernst von Schönburg von der Glauchauer Hauptlinie über die Errichtung einer eigenen Regierung und eines eigenständigen Konsistoriums in Waldenburg[01] . Dabei wurde auch vereinbart, für welche Angelegenheiten das Gesamthaus zuständig blieb. Die Glauchauer Regierung sollte fortan nur noch solche der Glauchauer Linie und die neu zu gründende Regierung in Waldenburg solche der Waldenburger Linie bearbeiten.

Zu dieser Spaltung, die eine Auflösung der Gesamtregierung bedeutet hätte, kam es nicht. Auch wurde kein Konsistorium in Waldenburg errichtet.

Allerdings scheint dieser Vertrag die Geburtsstunde der Hofkanzlei in Waldenburg gewesen zu sein. Eine Verordnung zur Gründung dieser Behörde ist jedoch nicht bekannt. Über die Hofkanzlei Waldenburg erklärte Otto Victor von Schönburg (1785-1859) gegenüber der Landesregierung in Dresden: "daß die fragliche HofCanzlei nichts weiter als die im Schloß Waldenburg befindliche Expedition sey, in welcher die alle inländische sowohl als auswärtige Besitzungen betreffenden Administrations-Angelegenheiten ihre Besorgung und Erledigung erhalten und die Acten Repositur derselben sich befindet"[02] . Verfügungen konnte die Hofkanzlei nicht erlassen.

Nach der Teilung der Waldenburger Linie 1813 entstand auch eine Hofkanzlei in Hartenstein, die bis 1840 bestand. Danach wurden ihre Befugnisse auf die Hofkanzlei Waldenburg übertragen.

Wann der Funktionswandel der Hofkanzlei Waldenburg von der "Schreibstube" zur Zentralverwaltung der Waldenburger Linie eintrat, ist nicht bekannt. Allerdings muss bereits 1829, als mit der Forstinspektion eine neue Abteilung innerhalb der Hofkanzlei entstand, diese Veränderung eingetreten sein.

Die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der Hofkanzlei Waldenburg ist schwer fassbar, da es keine schriftliche Überlieferung dazu gibt. Allerdings unterstanden alle der Waldenburger Linie angehörigen Verwaltungsstellen der Hofkanzlei Waldenburg, so auch die Rentämter Hartenstein, Lichtenstein, Stein in Lößnitz, seit 1797 ebenso Remse.

Später nannte sich die Hofkanzlei nur noch Kanzlei Waldenburg, vielleicht aufgrund der 1878 abgegebenen öffentlichen Rechte, da sie nur noch für den Privatbesitz der Waldenburger Linie zuständig war. Zeitgleich wurde sie auch schon Domanialkanzlei Waldenburg genannt, so im Schönburgischen Hauskalender 1892, obwohl ihre Selbstbezeichnung nur Kanzlei Waldenburg war.

Erst mit der Verfügung an alle Fürstlichen Verwaltungsstellen vom 17. Mai 1938 wurde angeordnet, "daß die Zentralverwaltung (Kanzlei) [der Waldenburger Linie] mit sofortiger Wirkung in "Fürstlich Schönburgische Domanialkanzlei umbenannt wird."[03]

Mit der Enteignung des schönburgischen Besitzes 1945 wurde mit Wirkung vom 19. September 1945 ein Vertrauensmann ernannt[04] , der die Geschäfte der Domanialkanzlei Waldenburg abwickelte.

Über die Entwicklung der lokalen Verwaltungsebene vom Ende des 15. bis zur 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts in den schönburgischen Landen gibt es kaum Untersuchungen. Der Beginn der Einteilung in Ämter ist unbekannt. Von großer Bedeutung dabei ist das 1493 entstandene Erbbuch des Amtes Glauchau. In ihm wurden, 50 Jahre Jahre früher als im Herzogtum Sachsen, erstmals alle Leistungen der Untertanen an das Amt aufgezeichnet. Damit wird deutlich, dass Ende des 15. Jahrhunderts die Ämterverfassung in den Schönburgischen Herrschaften ausgebildet gewesen sein muss. Seit Anfang des 16. Jahrhunderts ist eine gut geordnete Ämterorganisation nachweisbar, in der auch leitende Beamte erkennbar werden.

Zu den Aufgaben Geschäftsbetrieb der schönburgischen Ämter als untere Justiz- und Verwaltungseinheiten gehörten - wie in Kursachsen - die Ausübung der Justiz, der Polizei und der Verwaltung. Gleichzeitig waren sie Wirtschafts- und Finanzbezirke. Dabei bestanden keine Unterschiede zwischen den Reichs- und den wettinischen Lehnsgebieten. Ähnlich wie in Sachsen gab es einen Amtmann, einen Schösser und weiteres Verwaltungspersonal.

Wahrscheinlich Ende des 18. Jahrhunderts kam es zu Veränderungen der inneren Struktur der Ämter aufgrund von Differenzierungen zwischen den einzelnen Aufgabenbereichen. Justiz- und Rentwesen wurden voneinander abgegrenzt.

Die Aufgliederung des Amtes in das Justizamt und das Rentamt lässt sich für das schönburgische Territorium nicht exakt ermitteln. Es ist wahrscheinlich, dass die Trennung in den schönburgischen Ämtern nach 1800 erfolgte, knapp 20 Jahre später als in Sachsen.[05] Aus dem Amtmann wurde der Justizamtmann, aus dem Schösser der Rentamtmann.

Schwierig ist die Bestimmung der zeitlichen Entstehung von Fachabteilungen innerhalb des Amtes. Das betrifft das Bauamt und die Forstämter, die in den 1820er/1830er Jahren in den Quellen auftreten.

Es ist auch nicht nachweisbar, wann das Bauamt eine eigenständige Behörde wurde. Wahrscheinlich geschah dies 1874 mit der Entstehung der Verwaltungsdirektion Glauchau analog der sächsischen Amtshauptmannschaften, als Aufgabenbereiche aus der Bauverwaltung an diese abgegeben werden mussten. Ein weiteres Indiz für diese zeitliche Einordnung ist der Beginn einer neuen Registraturführung.

Besser unterrichtet ist man vom Ämterwesen nach der Mitte des 19. Jahrhunderts. Allerdings muss zwischen den Rezess- und Lehnsherrschaften unterschieden werden. So wurden mit dem Gesetz über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 die Gemeinden der Lehnsherrschaften Penig, Rochsburg, Wechselburg und Remse am 1. Januar 1856 den neuen sächsischen Gerichtsämtern Remse, Burgstädt, Geringswalde, Penig, Rochlitz und Limbach zugeordnet.

In den Rezessherrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein wurde durch den Hausvertrag vom 19. September 1862 die Errichtung eines schönburgischen Bezirksgerichtes in Glauchau sowie der schönburgischen Gerichtsämter Glauchau, Meerane, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Waldenburg, Hartenstein und Lößnitz beschlossen. Allerdings trat diese Verordnung erst zum 1. Juni 1865 in Kraft.

Erst mit der Übereinkunft zwischen dem Gesamthaus Schönburg und dem sächsischen Staat vom 29. Oktober 1878 ging die Gerichtsbarkeit ab 15. November 1878 auf das Königreich Sachsen über.[06]

Eine Besonderheit in der schönburgischen Ämtergeschichte sind die Ämter unter Zwangsverwaltung – die sogenannten "Sequestrationsämter". Häufig wurde eine Herrschaft, ein Amt oder nur Anteile davon wegen Zahlungsschwierigkeiten unter Zwangsverwaltung durch den sächsischen Kurfürsten gestellt. Dieser wiederum betraute mit der Durchführung derselben das Amt Zwickau, das einen Sequestrationsbeamten einsetzte und den schönburgischen Amtmann ablöste. Allerdings sind über die Zeiträume, die Dauer und das Ausmaß der Sequestrationen von schönburgischen Besitzungen bislang kaum Details bekannt.

Neben der Hofkanzlei und der lokalen Verwaltungsebene entstanden im 19. Jahrhundert Spezialbehörden in Waldenburg. Dazu gehörten besondere Inspektionen, z.B. für das Bauwesen, das Rechnungswesen und das Forstwesen.

Nach 1835 wurde auch eine Hauptkasse eingerichtet. Diese verwaltete für die Waldenburger Linie die Ablösungsentschädigungen, die das Königreich Sachsen entsprechend dem Rezess von 1835 an das Haus Schönburg zahlte.

Daneben enthält der Bestand Herrschaft Waldenburg wenige Unterlagen der Verwaltungen Standesamt Schlossbezirk Waldenburg, Gutsvorstand für den Herrschaftsbezirk Waldenburg, Kirchen- und Schulinspektion Waldenburg, Stiftskassenverwaltung Waldenburg, der Hofhaltung Waldenburg und Fremdprovenienzen. 2. Bestandsgeschichte
Der Bestand 30571 Urkunden Waldenburg ist ein zusammengefasster Bestand der Urkunden der in Waldenburg ansässigen Behörden.

Das so genannte Urkundenarchiv lagerte im 2. Stockwerk des alten Schlossturms des Schlosses Waldenburg. Ob und wie viele Urkunden beim Brand des Schlosses während der Revolution von 1848 verloren gegangen sind, lässt sich nicht sagen. 1945 wurde im Schloss die Ortskommandantur der sowjetischen Truppen eingerichtet. Nach dem Abzug der russischen Truppen konnte der Archivpfleger Fritz Resch wesentliche Teile des Archivs nach Glauchau verbringen. Im Mühlbergflügel des Schlosses Forderglauchau wurden die Archivalien untergebracht und konnten ab 1954 benutzt werden.

1994 übernahm das Staatsarchiv Chemnitz die insgesamt 3074 Urkunden aus der Außenstelle im Schloss Glauchau. Eine Abgabe des Hauptstaatsarchivs Dresden ergänzte diese 1998 um 86 Urkunden. Im gleichen Jahr wurden die Urkunden anhand des in der Gesamtregierung unter den Nummern 7672 bis 7674 vorhandenen "Verzeichnisse der im Kanzleiarchiv aufbewahrten Urkunden" revidiert und verpackt. Die Klassifikation dieser Repertorien lag allen weiteren Bearbeitungen zugrunde. Im Rahmen des von der Volkswagen-Stiftung geförderten Projekts "Die sächsischen Landtage und die Schönburgischen Herrschaften" revidiert eine Projektgruppe mit den Bearbeitern Lars Flemming, Andreas Künzel und Michael Wetzel die Urkunden und gab sie bis 2001 in Augias ein. 2006 nahm Frau Britta Günther aus dem Bestand 30593 Herrschaft Waldenburg 43 in den Akten enthaltene Urkunden als Verweise auf.



3. Quellen und Literatur


Walter Schlesinger, Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg. 1954.

Walter Schlesinger, Das Schönburgische Amt Glauchau im 16. Jahrhundert. Glauchau 1937.

Barbara Schaller, Eine lange Odyssee – Zur Geschichte der Schönburgischen Archive. In: Landesgeschichte und Archivwesen. Festschrift für Reiner Groß zum 65. Geburtstag, Dresden 2002, S. 533-557.

Theodor Schön, Schönburgische Hausgeschichte, 8 Bde. Mit Nachtrag, Stuttgart/Waldenburg 1901-1910 (enthält nur knapp 30 Urkunden dieses Bestandes)

Michael Wetzel, Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878. Dresden 2004.

Zeittafel zur schönburgischen Geschichte. Chemnitz 2005.


[01] Vgl. 30571 Urkunden der Hofkanzlei Waldenburg, Urkunde A 4.
[02] StA-D: 10079 Landesregierung Loc. 31209, Die Verpflichtung und Bestallungs-Art der von den Fürsten und Grafen, Herren von Schönburg anzustellenden Diener, 1816.
[03] StA-C: 30593 Herrschaft Waldenburg 2037.
[04] StA-C: 30593 Herrschaft Waldenburg 2082.
[05] Michael Wetzel, Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878. Diss. masch. Chemnitz 2002, S. 163.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen von 1878, Verordnung Nr. 73.
Schön, Theodor: Geschichte des Fürstlichen und Gräflichen Gesamthauses Schönburg. Urkundenbuch Bd. 1-8, Nachtragsbd., Stuttgart/Waldenburg 1901 bis 1910.

Schlesinger, Walter: Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, 1954.

Schlesinger, Walter: Das Schönburgische Amt Glauchau im 16. Jahrhundert, Glauchau 1937.
Zeittafel zur schönburgischen Geschichte, Chemnitz 2005.

Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften. Karte mit Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.
Gesamthaussachen.- Titulaturen.- Eheverträge.- Familienverträge.- Nachlasssachen.- Vollmachten.- Erwerbungen.- Veräußerungen.- Lehnssachen.- Finanzsachen.- Kirchensachen.- Schulsachen.- Stiftungssachen.- Jurisdiktionssachen.- Rentgefälle.- Fron- und Hutungssachen.- Ablösungen.- Grenzsachen.- Versicherungssachen.- Straßensachen.- Wegesachen.- Brückensachen.- Geleitssachen.- Bergwerkssachen.- Wassersachen.- Mühlensachen.- Gewerbesachen.- Pachtsachen.- Mietsachen.
Das vermutlich aus dem Saaletal stammende Adelsgeschlecht von Schönburg wurde seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts an der Zwickauer Mulde kolonisatorisch tätig und stieg zur eigenen Landesherrschaft auf. Aufgrund kontinuierlichen Besitzerwerbs verfügten die Schönburger Mitte des 16. Jahrhunderts über ein relativ geschlossenes Herrschaftsgebiet, das sich von Wechselburg bis an den Erzgebirgskamm erstreckte. Dieser Besitz wurde 1556 dauerhaft unter die in jenem Jahr begründeten Hauptlinien Schönburg-Glauchau (1610 erloschen), Schönburg-Penig und Schönburg-Waldenburg aufgeteilt. Die Hauptlinie Waldenburg, auch als Obere Linie bezeichnet, erhielt dabei die Reichsafterlehnsherrschaften Waldenburg, Lichtenstein und Hartenstein mit Stein. 1797 erwarb sie zusätzlich noch die Herrschaft Remse. Der Bestand umfasst im Wesentlichen die bei der Hofkanzlei Waldenburg gesammelten, auf diese Herrschaften bezüglichen Urkunden, mithin auch solche, die vor der Erbteilung von 1556 ausgestellt wurden.
Im Jahr 1700 wurde der Hauptlinie Waldenburg der Reichsgrafen- und 1790 der Reichsfürstenstand zuerkannt. Die letzten landeshoheitlichen Rechte gingen 1878 verloren. Im 19. Jahrhundert erwarb die weitverzweigte Linie mehrere sächsische Rittergüter, u. a. Belgershain, Gauernitz und Pomßen, sowie Besitzungen in Böhmen, Preußen, Österreich-Ungarn, Rumänien und Brasilien hinzu, was sich im Bestand ebenfalls niederschlägt. Alle sächsischen Besitzungen wurden 1945 entschädigungslos enteignet.
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