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Beständeübersicht

Bestand

30584 Grafschaft Hartenstein / Herrschaft Stein

Datierung1536 - 1945
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)37,12

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1. Geschichte der Grafschaft Hartenstein mit Herrschaft Stein
1.1. Die Grafschaft Hartenstein im Spätmittelalter

Von einer Grafschaft (comitatus) Hartenstein ist erstmals in einem Lehnbrief König Rudolfs I. vom 20. März 1280 die Rede. Ihre Gründung und Besiedlung ist jedoch schon wesentlich früher erfolgt. Sie steht im Zusammenhang der kolonisatorischen Bemühungen des deutschen Königtums im Gebiet des 1158 von Friedrich I. Barbarossa geschaffenen Reichsterritoriums Pleißenland (terra Plisnensis). Als die ersten Besitzer Hartensteins treten in Urkunden des 12. Jahrhunderts die Meinheringer auf. Die Meinheringer, die sich seit 1195 nach ihrem vermutlichen Stammsitz Burgwerben bei Weißenfels als Grafen von Werben bezeichneten, gelten als Erbauer der Burg Hartenstein (um 1170). Stein und Isenburg hat die Forschung als Vorburgen für Hartenstein angesprochen.
Als die erste urkundlich bezeugte Aktivität der Meinheringer in der Region gilt die Beteiligung Meinhers I. an der Gründung von Klösterlein Zelle, das teilweise mit hartensteinischen Ländereien ausgestattet und von Friedrich I. Barbarossa am 7. Mai 1173 mit einem kaiserlichen Bestätigungsbrief versehen wurde. Auch die Entstehung von Kloster Grünhain um 1233 wurde durch großzügige Schenkungen der Meinheringer, namentlich Meinhers II. begünstigt.
Zum Mittelpunkt und wirtschaftlichen Zentrum der Grafschaft Hartenstein entwickelte sich die 1238 erstmals erwähnte, an der Kreuzung zweier wichtiger Handelswege gelegene Stadt Lößnitz. Allerdings konzentrierten sich die kolonisatorischen Bemühungen der Meinheringer nicht ausschließlich auf die Grafschaft Hartenstein. Seit 1199 übten sie zusätzlich das Burggrafenamt von Meißen aus, im 14. Jahrhundert erwarben sie die Herrschaften Frauenstein (1329), Purschenstein (1352), Lichtenwalde und Pöhlberg hinzu. Die Burg Hartenstein fungierte damit nur noch als Nebenresidenz. Spätestens seit der Erbteilung 1381 zwischen Meinher V. und seinem Bruder Berthold - vielleicht schon früher - ließen die Meinheringer Hartenstein nur noch von einem Vogt verwalten. Gleichwohl galten sie gemäß der Bestätigung Kaisers Ludwig IV. von 1338 als uneingeschränkte Landesherren über die Grafschaft Hartenstein.
Finanzielle Schwierigkeiten führten dazu, dass der Meinheringer Heinrich I. die Grafschaft Hartenstein am 2. Juli 1406 für 8000 rheinische Goldgulden an Veit I. von Schönburg verpfänden musste. Die Verpfändungsurkunde gibt Aufschluß über den Umfang der Grafschaft Hartenstein. Sie bestand aus zwei voneinander getrennten Gebietsteilen. Der nördliche Teil umfasste die Burg Hartenstein, Mülsen, Thierfeld, Beutha und die Stadt Lößnitz mit ihren umliegenden Dörfern. Den südlichen Teil bildeten Elterlein, Crottendorf, Scheibe, Mittweida (Markersbach) und die noch unbesiedelte Gegend bis zum Erzgebirgskamm. Da das Pfand nicht fristgerecht wieder eingelöst wurde, erhielt Veit I. von Schönburg am 30. April 1417 von Kaiser Sigismund die Belehnung mit der Grafschaft Hartenstein. Das Geschlecht der Meinheringer starb 1426 aus, nachdem mit Heinrich II. das letzte männliche Familienmitglied in der Hussitenschlacht bei Aussig (15. Juni) gefallen war.


1.2. Die Grafschaft Hartenstein mit Herrschaft Stein im Besitz der Adelsfamilie von Schönburg

1.2.1. Die Adelsfamilie von Schönburg im Muldental

Ähnlich wie die Meinheringer, spielten auch die aus der Saalegegend bei Naumburg stammenden Herren von Schönburg eine wichtige Rolle als Träger des Landesausbaus im Muldental. Um 1170 gründeten sie die Burgen Glauchau und Lichtenstein als Mittelpunkte der gleichnamigen Herrschaften. 1233 entstand ihr Hauskloster Geringswalde.
Zur Arrondierung dieser Gebiete erweiterten die Schönburger ihren Besitz um die Herrschaften Meerane (um 1300), Stollberg (vor 1299-1367), Crimmitschau (1301-1413), Waldenburg (1375/78) und die Grafschaft Hartenstein (1406). Umfangreiche Besitzungen konnten auch in der Oberlausitz und in Böhmen (Pürstein, Hassenstein, Egerberg, Neuschönburg u.a.) erworben werden.
Unter dem Eindruck der Schwäche des deutschen Königtums im 13. Jahrhundert verselbständigten sich die Herren von Schönburg und bildeten im Muldental eine eigenständige Landesherrschaft heraus, zu der die hohe Gerichtsbarkeit, ein eigenes Wehrwesen, das Berg-, Münz- und Zollregal, die Kirchenhoheit und andere landesherrliche Rechte zählten. Um den Expansionsbestrebungen der benachbarten Markgrafen von Meißen zu entgehen, trugen die Herren von Schönburg um 1300 ihre Herrschaften Glauchau, Lichtenstein und Meerane dem böhmischen König zu Lehen auf, wodurch diese verfassungsrechtlich zu Reichsafterlehen wurden. Die Herrschaft Waldenburg war zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits ein solches böhmisches Reichsafterlehen. Bezüglich Hartensteins versäumte man diesen Schritt, was zu später in langjährige Streitigkeiten mit den Wettinern mündete.
Ein energisch betriebener Landesausbau und zahlreiche Silbererzfunde ab 1460 führten dazu, dass die Herren von Schönburg im 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts den Höhepunkt ihrer politischen und wirtschaftlichen Macht erreichten.
Eine neuerliche Initiative zur Vergrößerung des Familienbesitzes brachte zwischen 1523 und 1525 den Erwerb der Herrschaften Wehlen, Lohmen und Hohnstein in der Sächsischen Schweiz. Diese Herrschaften tauschten die Herren von Schönburg 1543 gegen Penig und Zschillen (Wechselburg). Im selben Jahr erfolgte der Kauf der Herrschaft Remse. Mit dem Erwerb der Herrschaft Rochsburg fand die muldenländische Expansion 1548 ihren Abschluss. Allerdings mussten die Schönburger in den Herrschaften Penig, Wechselburg, Remse und Rochsburg die Landeshoheit der Wettiner anerkennen.
1524 errichteten die Brüder Wolf I. und Ernst II. das "Gesamthaus" Schönburg, das bei allen künftigen Besitzteilungen eine einheitliche Vertretung nach außen gewährleisten und einen Zerfall der Schönburgischen Herrschaften verhindern sollte. Sie bestimmten einen Regierungssitz, an dem sich die Zentralverwaltung (ab 1616 Glauchau), namentlich die "Gesamtregierung" mit dem Lehnhof, dem Lehngericht und dem gemeinsamen Archiv sowie später das "Gesamtkonsistorium" befanden.
Mit dem Tod Ernsts II. von Schönburg (1534) setzte der politische Niedergang des Hauses Schönburg ein. Seitens der Wettiner kam es zu Eingriffen in die schönburgischen Angelegenheiten. Am 2. Mai 1559 mussten Georg I., Hugo I. und Wolf II. von Schönburg auf massiven Druck hin den oberen Teil der Grafschaft Hartenstein an Kurfürst August von Sachsen verkaufen. Aufgrund enormer Verschuldung gerieten zu Beginn des 17. Jahrhunderts einige Herrschaften unter kursächsische Zwangsverwaltung. Soziale Unruhen im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges konnten nur mit Militärhilfe aus Kursachsen abgewendet werden. Hinzu kam eine fortschreitende Aufsplitterung des schönburgischen Besitzes durch Erbteilungen, bei denen kleinste, kaum ausreichende Einkünfte garantierende Herrschaften mit gleichwohl kostspieligen Residenzen entstanden.
Das derart geschwächte Gesamthaus Schönburg war folgerichtig immer weniger in der Lage, sich den Inkorporierungsversuchen Kursachsens zu entziehen. Zwar wurde die Selbständigkeit der Schönburger durch die Reichsstandschaft (1656) und den Reichsgrafentitel (1700) formal gestärkt, de facto mussten sie im Haupt- und Nebenrezess vom 4. Mai 1740 jedoch die territoriale Oberhoheit Kursachsens unter Beibehaltung zahlreicher Sonderrechte anerkennen.
Versuche, die Rezesse 1768 zu annullieren, scheiterten. Auch die Erhebung Otto Carl Friedrichs von Schönburg in den Reichsfürstenstand 1790 hatte keine Auswirkung mehr auf die verfassungsrechtliche Stellung des Hauses Schönburg.
Nach dem Übergang des Königreichs Sachsen zur konstitutionellen Monarchie 1831 wurden die schönburgischen Sonderrechte weiter abgebaut. Es kam zum Abschluss eines Erläuterungsrezesses vom 9. Oktober 1835. 1878 gelang es dem Königreich Sachsen, die gesamte Justiz- und Verwaltungshoheit im Gebiet der Schönburgischen Herrschaften zu übernehmen.
Danach waren die Schönburger nicht mehr Träger staatlicher Hoheitsrechte. Sie gehörten zum sächsischen Hochadel, ausgestattet mit umfangreichem Privatbesitz, mit Schlössern, gewerblichen Unternehmen und Kunstvermögen. Mit der Enteignung 1945 verloren sie alle Besitzungen in der Sowjetischen Besatzungszone.


1.2.2. Die Grafschaft Hartenstein mit Herrschaft Stein

Mit dem Erwerb der Grafschaft Hartenstein erhielt Veit I. von Schönburg 1406 ein wirtschaftlich äußerst ausbaufähiges Gebiet. Allerdings konnten die Wettiner im Preßburger Machtspruch von 1439 durchsetzen, dass ihnen die Lehnshoheit über Hartenstein zugesprochen wurde. Einen Anteil an den Bergeinnahmen der silberreichen Grafschaft hatten sie sich bereits mit dem Weißenfelser Bergvertrag von 1339 gesichert.
Von dem wirtschaftlichen Aufschwung während des "Zweiten Berggeschreis", u.a. getragen von Silberfunden um Elterlein (um 1460) sowie der Gründung der schönburgischen Bergstädte Scheibenberg (1522) und Neustadt am Wiesenthal (Oberwiesenthal, 1527) profitierten beide Seiten.
Die Bergeinnahmen standen allen schönburgischen Familien anteilig zu, während die übrigen Besitzrechte an Hartenstein auf dem Weg der Teilung durch Familienverträge weitervererbt wurden. Besitzer der Grafschaft Hartenstein bis 1701 waren:

1406 - 1423 Veit I.
1423 - 1426 Friedrich XVII.
1426 - 1446 Veit II., Friedrich XX., (Dietrich)
1446 - 1472 Veit II.
1472 - 1480 Friedrich XX.
1480 - 1489 Ernst I.
1489 - 1524 Wolf I., Ernst II.
1524 - 1534 Ernst II.
1534 - 1556 Georg I., Hugo I., Wolf II., (Johann Ernst)
1556 - 1566 Hugo I.
1566 - 1606 Hugo II.
1606 - 1643 Otto Albert, Veit IV., (Christain Heinrich)
1643 - 1681 Otto Albert
1681 - 1701 Otto Ludwig

Mit der Entstehung dreier Familienlinien 1556 ging die Grafschaft Hartenstein dauerhaft an die sogenannte Obere Linie, auch als Waldenburger Linie bezeichnet. Den territorialen Kernbestand dieser Linie bildeten die Herrschaften Waldenburg, Lichtenstein und Hartenstein. Allerdings stand die Grafschaft Hartenstein seit dem Verlust ihres oberen Teils um Elterlein, Crottendorf und Oberwiesentahl im Nutzungsanschlag hinter Waldenburg und Lichtenstein weit zurück. In den Erbverträgen des 16. Jahrhunderts wurden daher die Einkünfte des ehemaligen Klosters Geringswalde mit zu Hartenstein geschlagen.
Als 1701 Otto Ludwig unter Hinterlassung von vier Söhnen starb, wurde aus Teilen der verbliebenen niederen Grafschaft Hartenstein und Teilen der Herrschaft Lichtenstein die Herrschaft Stein gebildet. In einem Freundbrüderlichen Erbvergleich vom 1. Juni 1702 bekannten sich die Brüder Georg Albert (Hartenstein), Ludwig Friedrich (Stein), Otto Wilhelm (Lichtenstein) und Christian Heinrich (Waldenburg) zu dieser Neuaufteilung.
Die niedere Grafschaft (Herrschaft) Hartenstein umfasste demnach: Hartenstein, Alberoda, Beutha, Grüna, Härtensdorf (anteilig mit Herrschaft Wildenfels), Lenkersdorf (anteilig mit Amt Grünhain), Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Niclas, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel (anteilig), Oberaffalter, Oberhaßlau, Oberpfannenstiel, Oelsnitz (anteilig), Raum, Thierfeld und Zschocken (anteilig). Rödlitz und Neudörfel gehörten zeitweilig (1707-1813) dazu. In Alberoda, Niederhaßlau und Vielau befanden sich schönburgische Rittergüter, die an Vasallen verlehnt waren.

Besitzer der Herrschaft Hartenstein waren:

1702 - 1716 Georg Albert
1716 - 1786 Friedrich Albert
1786 - 1800 Otto Carl Friedrich
1806 - 1813 Otto Victor I., Friedrich Alfred, Heinrich Eduard, Otto Hermann
1813 - 1840 Friedrich Alfred
1840 - 1872 Heinrich Eduard (Otto Victor. I, Otto Friedrich)
1872 - 1896 Alexander
1896 - 1945 Aloys

Die Herrschaft Stein wurde gebildet aus: Lößnitz, Kuhschnappel, Langenbach mit Lerchenberg und Neudörfel, Ortmannsdorf (anteilig), Rüsdorf, Schönau (anteilig) und Wildbach. Auch hier traten zeitbedingt territoriale Veränderungen ein.

Besitzer der Herrschaft Stein waren:

1702 - 1736 Ludwig Friedrich
1736 - 1765 Albert Carl Friedrich
1786 - 1800 Otto Carl Friedrich
1806 - 1813 Otto Victor I., Friedrich Alfred, Heinrich Eduard, Otto Hermann
1813 - 1840 Friedrich Alfred
1840 - 1861 Heinrich Eduard
1861 - 1893 Otto Friedrich
1893 - 1914 Otto Victor II.
1914 - 1945 Günther

Von 1765 bis 1786 und von 1800 bis 1806 bestanden Vormundschaftsregierungen.

Zwischen 1702 und 1786 entwickelten sich die Herrschaften Hartenstein und Stein getrennt voneinander. Während Schloss Hartenstein in diesem Zeitraum dauerhafte Residenz der Schönburger und Behördensitz war, verfiel Schloss Stein zusehends und wurde bald als Residenz aufgegeben. Ludwig Friedrich von Schönburg-Stein hatte ambitioniert seine Regierung begonnen, war aber rasch in Schulden geraten und sah sich persönlich kursächsischen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt. Resigniert zog er sich auf seine Schlösser Schwarzenbach a. d. Saale und Förbau zurück. Die Verwaltungsbehörden wurden auf die Stadt Lößnitz konzentriert.
Mit Otto Carl Friedrich übernahm ein Regent die Besitzungen Hartenstein und Stein, der sich vornehmlich in Waldenburg oder Lichtenstein aufhielt. Die Ämter Hartenstein und Stein blieben in Betrieb, arbeiteten aber in völliger Abhängigkeit von der Hofkanzlei in Waldenburg. Erst Friedrich Alfred von Schönburg machte Hartenstein wieder zur Residenz und baute das Schloss im anglo-gotischen Stil um. Allerdings war auch er häufig abwesend und überließ die Verwaltung seinen Hofräten.
Gleichwohl ergriff Friedrich Alfred entscheidende Maßnahmen zur Neuordnung der Verwaltung seiner Besitzungen. Bereits am 1. März 1816 vereinigte er die Rentämter Hartenstein und Stein. Seit 1818 galt eine neue Aufgabenverteilung bei der Hofverwaltung sowie im Rent-, Ökonomie- und Rechnungswesen. 1823 wurde mit dem Hofrat Carl Ferdinand Caspari und dem Revisor Joseph Maria Rauda eine "Rechnungs- bzw. Revisionskommission" ernannt, die die Aufsicht über alle Gegenstände der Rechnungsführung ausübte. Dem Revisor Rauda wurde darüber hinaus Generalvollmacht für die Abwicklung aller Ablösungsgeschäfte erteilt. 1861 wurden die Herrschaften Hartenstein und Stein im Erbgang wieder getrennt und erneut eine eigene Rentverwaltung für Stein eingerichtet.
Bis 1878 bestanden parallel zur Hof- und Güterverwaltung die Justiz- (ab 1865 Gerichts-) Ämter Hartenstein und Stein als eigene, wenngleich in großer Abhängigkeit zur Hofkanzlei stehende Behörden öffentlich-rechtlicher Qualität. Diese wurden 1879 vom sächsischen Staat übernommen.
Die Hofkanzlei Hartenstein bestand bis 1945. Ihre zentrale Abteilung wurde seit den 1870er Jahren das "Fürstliche Rentamt". Das "Fürstliche Rentamt" bearbeitete bis in die 1920er Jahre alle Verwaltungsangelegenheiten des Gutsbezirks Hartenstein. Durch gesetzliche Vereinigung der Rittergüter und Freigüter mit benachbarten Gemeinden wurden 1922 die Gutsbezirke Hartenstein, Stein und Alberoda aufgelöst.
In den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs fiel Schloss Hartenstein am 20. April 1945 amerikanischem Artilleriebeschuss zum Opfer. Im Zuge der Bodenreform wurde der schönburgische Familienbesitz in Hartenstein und Stein entschädigungslos enteignet. Fürst Alois hatte zuvor schon die angestammte Heimat verlassen.

1.3. Kursächsische Lehnstücke im Besitz der Linie Schönburg-Hartenstein

Die heute im Bestand 30584 vorfindlichen Überlieferungen des Rittergutes Oelsnitz (Erzgebirge) und des Dingstuhls Zschocken weisen auf die engen historischen Beziehungen dieser formal nicht zur Grafschaft Hartenstein zählenden Gebiete zu Schönburgern hin.
Sowohl Oelsnitz als auch Zschocken waren über Jahrhunderte geteilte Dörfer in komplizierten Herrschaftszusammenhängen.

1.3.1 Oelsnitz

Oelsnitz bestand im 16. Jahrhundert aus drei Teilen, nämlich:
einem schönburgischen Teil, zur Grafschaft Hartenstein gehörig und vom Amt Hartenstein verwaltet;
einem grünhainischen Teil, zunächst Klosterbesitz, dann vom Amt Grünhain
verwaltet;
einem höfischen Teil in der Qualität eines sächsischen Rittergutes, dessen ursprüngliche Besitzer die Herren von Wildenfels waren.
Durch Kaufvertrag vom 6. Februar 1584 gelangte zunächst das schriftsässige Rittergut in den Besitz Hugos II. von Schönburg, der am 20. März 1592 dann auch noch den grünhainischen Teil erwarb. Eine Zusammenführung mit der Grafschaft Hartenstein blieb ihm verwehrt, da es sich bei beiden Teilen um kursächsische Lehen handelte. Folgerichtig ließen die Schönburger den ehemals grünhainischen und den höfischen Teil von Oelsnitz durch eigene Patrimonialgerichte verwalten, deren Kompetenzen nicht über die anderer sächsischer Vasallengerichte hinausgingen. Auch die Rezesse von 1740 fanden auf die beiden Oelsnitzer Gebietsteile keine Anwendung. Neben Oelsnitz selbst gehörten noch die Dörfer Lugau, Ober- und Niederwürschnitz, sowie die um 1700 auf den Wüstungen Steinhübel und Wittendorf entstandene Siedlung Neuwiese zum Rittergutsbezirk.
Infolge hoher Verschuldung veräußerte Hugos Sohn Otto Albert von Schönburg das Rittergut Oelsnitz an den Familienzweig Schönburg-Lichtenstein. Von 1690 bis 1704 besaßen kurzzeitig die Reichsgrafen von Promnitz das Rittergut. Ihr Aussterben brachte den Beistz wieder zurück in schönburgische Hände.
Die Patrimonialgerichte Oelsnitz wurden von einem Gerichtsdirektor administriert, der bis ins 18. Jahrhundert den Titel eines "Inspektors" führte. Auffällig ist, daß mit Georg Ferber (nachgewiesen 1693-1722), Dr. Wolfgang Andreas Ferber (1723-1762) und Georg Wilhelm Ferber (1763-1789) über einen Zeitraum von fast 100 Jahren alle Oelsnitzer Gerichtsdirektoren aus den Reihen der namhaften Zwickauer Bürgermeister-Familie Ferber stammten. Das durch die Erhebung von Otto Carl Friedrich von Schönburg in den Reichsfürstenstand gewonnene neue Standesbewußtsein der Schönburger drückte sich seit 1790 in der Benennung als "Fürstlich Schönburgische Gerichte Oelsnitz" aus. Die kursächsische Verwaltung rechnete Oelsnitz bis 1836 als zum Amt Zwickau, danach zum Amt Stollberg gehörig. Am 31. Dezember 1855 traten die Patrimonialgerichte Oelsnitz ihre Befugnisse an den sächsischen Staat ab.
Die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Rittergutes waren einem Verwalter übertragen. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die Rittergutswirtschaft zeitweise verpachtet. Ab etwa 1850 hatte die Rentverwaltung Oelsnitz ihren Sitz in Lichtenstein. Das Rittergut blieb bis 1945 in schönburgischem Besitz.

1.3.2 Zschocken

Die Flur Zschocken gliederte sich in vier Gebietsteile, von denen Oberzschocken und Niederzschocken zur Grafschaft Hartenstein zählten. Weitere Teile gehörten zur Herrschaft Wildenfels und zum Kloster Grünhain. Der ehemalige Klosterteil ging 1592 als Ausgleich für den Verlust von Geringswalde von Kursachsen an Hugo II. von Schönburg über. Als außerrezess-herrschaftlicher Teil wurde auch Zschocken weyland Grünhainischen Antheils wie ein kursächsisches Rittergut behandelt. Von 1649 bis 1776 war das Amt Hartenstein hier mit der Gerichtsverwaltung beauftragt. Danach mußte auf kurfürstlichen Befehl ein eigener Dingstuhl, seit 1790 unter der Bezeichnung "Fürstlich Schönburgische Gerichte zu Zschocken" eingerichtet werden. Gerichtsstelle blieb zunächst Schloss Hartenstein, ab 1804 wurden die Gerichtstage dann in Zschocken abgehalten. Bis zur Abtretung der Patrimonialgerichtsbarkeit im Jahr 1855 fungierte ein schönburgischer Gerichtsdirektor. Die Rentsachen bearbeitete das Rentamt Hartenstein.


2. Bestandsgeschichte

Der Bestand 30584 ist ein zusammengefasster Bestand aller schönburgischen Behörden in der Grafschaft Hartenstein und der Herrschaft Stein mit Ausnahme der Gerichtsämter und der kirchlichen Behörden (siehe 30368 Kircheninspektion Lößnitz und 30029 Superintendentur Lößnitz).
Die Entstehung und Lagerung der Akten erfolgte nach Behörden getrennt, hauptsächlich in Hartenstein und Lößnitz. Die Archivalien der Hofkanzlei und des Amtes Hartenstein wurden auf Schloss Hartenstein verwahrt. Das Amt Stein hatte sein Gebäude und Archiv in Lößnitz. Von dort gelangte auf unbekannte Weise und zu unbekannter Zeit ein beträchtlicher Teil der Amtsakten in das Lößnitzer Stadtarchiv, wo eine Vermengung mit den Ratsakten bis heute besteht. Akten der Hofkanzlei Stein aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden in Förbau und wurden später nach Hartenstein gebracht.
Über frühere Registraturverhältnisse geben einige erhaltene Repertorien Aufschluss. Mit der Neuordnung der Hof- und Güterverwaltung durch Friedrich Alfred von Schönburg zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Akten der Rentverwaltung getrennt nach gemeinschaftlichen Sachen (Part. I - vgl. Repertorium in 30584/425), Angelegenheiten der niederen Grafschaft Hartenstein (Part. II - vgl. Repertorium in 30584/424) und Angelegenheiten der Herrschaft Stein (Part. III) abgelegt. Das Fürstliche Rentamt übernahm später diese Akten, führte die laufende Registratur aber nach einer eigenen Klassifikation durch (vgl. die Repertorien in 30584/45-49). Kammerrat Berthold Espig, der von ca. 1880 an die Geschäfte des Fürstlichen Rentamts für mehr als 30 Jahre führte, pflegte nicht nur sorgfältig das vorhandene Archiv, sondern legte eigene Materialsammlungen zur schönburgischen Geschichte an. In diesem Zusammenhang bewahrte er auch Privatakten vor der Vernichtung und fügte sie - freilich ohne provenienzgerecht zu trennen - dem Rentamtsarchiv hinzu.
Die Archive der Ämter Hartenstein und Stein wurden vom Amtspersonal betreut. Nur über das Amtsarchiv des Amtes Stein, dessen Archivräume sich in der Mitte des 19. Jahrhunderts im Keller der Fronveste befanden, liegen aussagekräftige Nachrichten vor. Dem Repertorium der Amtsakten (vgl. 30584/1620) wurde ein Revisionsbericht des Amtmanns Johann Friedrich Gottlob Reichel vom 27. Oktober 1834 beigeheftet, der u.a. auf die Sicherstellung der Akten bei dem verheerenden Lößnitzer Stadtbrand vom 10. Dezember 1806 Bezug nimmt.

Mit der Entstehung des Landesarchivs Glauchau 1950/51 erfolgte im Schloss Forderglauchau erstmals eine Zentralisierung aller schönburgischen Archive. Aus dem Protokoll der Arbeitsbesprechung vom 10. September 1953 zwischen den Mitarbeitern des Landesarchivs Glauchau und dem Landeshauptarchiv Dresden ist zu entnehmen, dass die Grobordnung der Akten nach der Provenienz "ungeachtet der bisherigen Lagerung" erfolgen sollte. Dadurch gerieten die schönburgischen Archive durcheinander und es entstanden keine Provenienz-, sondern zusammengefasste Bestände. Seit 1957 erfolgte eine Ordnung und Verzeichnung des Bestands "Grafschaft Hartenstein/Herrschaft Stein" im Landesarchiv Glauchau. Die Verzeichnung durch den damaligen Bearbeiter Wilhelm Flehmig erwies sich jedoch als so mangelhaft, dass die Verzeichnung der schönburgischen Bestände 1961 abgebrochen wurde. Das von Flehmig angelegte Findbuch ohne provenienzgerechte Erschließung und ausreichende inhaltliche Strukturierung war dennoch bis 2012 in Gebrauch.
Mit der Auflösung der Außenstelle Glauchau gelangte der vorliegende Bestand 1994 an das Staatsarchiv Chemnitz. 2006 wurden ca. 600 AE aus den ehemals im Hauptstaatsarchiv Dresden befindlichen "Lagerungsgemeinschaften Amtsgericht" herausgelöst und unter den Signaturen 1617ff. dem Bestand angegliedert. Eine Neuverzeichnung fand 2012 und 2013 statt.
Die gewählte Klassifikation bildet dabei das Nebeneinander der Hofkanzlei und der Ämter ab. An prägnanten Beispielen lässt sich eine Parallelität der Überlieferung erkennen. So legte die Hofkanzlei Hartenstein eine eigene Akte zur Verpachtung des Schäfereivorwerks Hartenstein mit der Willensbildung des regierenden Schönburgers an (30584/99). Zum selben Sachverhalt existiert aber zugleich auch die entsprechende Amtsakte (30584/100). Dies ist geradezu typisch auch für andere schönburgische Bestände.
Nach Beendigung der Erschließungsarbeiten umfasst der Bestand 30584 jetzt 2158 AE mit einer Laufzeit von 1549 bis 1945.

Der Bestand befindet sich in einem allgemein guten Erhaltungszustand. Lediglich 15 AE mussten aus Bestandserhaltungsgründen gesperrt werden.


3. Bestandsanalyse

Der zusammengefasste Bestand zählt zu den bedeutendsten Beständen der schönburgischen Überlieferung. Die Archivalien der Grafschaft Hartenstein und der Herrschaft Stein geben umfassend über die im Rahmen der schönburgischen Landeshoheit vollzogene Herrschaftsausübung der Schönburger Auskunft. Teile der Überlieferung weisen auf das besondere Verhältnis der Herrschaftsbesitzer zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und zum Kurfürstentum bzw. Königreich Sachsen hin, berühren mithin reichs- und landesgeschichtliche Sachverhalte. Ebenso werden dynastische Beziehungen sowie die eigenständigen Beiträge der Schönburger zur politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung ihrer Besitzungen deutlich. Einen Schwerpunkt der Überlieferung stellen Akten zur Eigenbewirtschaftung des weitläufigen schönburgischen Grundbesitzes bis 1945 dar. Die größte Überlieferungsdichte ist für das 19. und 20. Jahrhundert festzustellen.
Ausnehmend dicht ist die Überlieferung der Patrimonialgerichte Oelsnitz, die neben den für ein sächsisches Rittergutsarchiv typischen Gerichts- und Verwaltungsakten auch die besondere Rolle der Schönburger im Oelsnitz-Lugauer Steinkohlenbergbau dokumentieren.

Sieht man von einigen Akten ab, die auf die Reichsgrafen von Promnitz als zeitweilige Besitzer des Ritterguts Oelsnitz zurückgehen, so enthält der Gesamtbestand ausschließlich Überlieferungen aus schönburgischer Zeit.


4. Quellen und Literatur

Leo Bönhoff, Der ursprüngliche Umfang der Grafschaft Hartenstein. In: NASG 27 (1906), S. 209-278.

C.H. Kannegießer, Der Übergang der Grafschaft Hartenstein an das Haus Schönburg. In: Schönburgische Geschichtsblätter I (1894/95), S. 135-141.

Conrad Müller, Schönburg. Geschichte des Hauses bis zur Reformation, Leipzig 1931.

Richard Oertel, Bausteine zur Geschichte der Stadt Hartenstein und deren Umgebung, Heft 1-5, Hartenstein o.J.

Gotthelf Friedrich Oesfeld, Historische Beschreibung einiger merkwürdiger Städte im Erzgebürge insonderheit der Hochgräfl. Schönburg. Freyen Bergstadt Lößnitz, 2 Teile, Halle 1776/77, ND 2001.

Wolf-Dieter Röber, Schönburgische Burgen und Schlösser im Tal der Zwickauer Mulde, Beucha 1999.

Barbara Schaller, Eine lange Odyssee - Zur Geschichte der Schönburgischen Archive. In: Landesgeschichte und Archivwesen. FS für Reiner Groß zum 65. Geburtstag, Dresden 2002, S. 533-557.

Walter Schlesinger, Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, Münster/Köln 1954.

Michael Wetzel, Das schönburgische Amt Hartenstein 1702 -1878. Sozialstruktur - Verwaltung - Wirtschaftsprofil, Leipzig 2004.

Michael Wetzel, Das geteilte Lenkersdorf (1312-1878). Ein Beitrag zur Geschichte des schönburgisch-sächsischen Grenzraumes, Zwönitz/Aue 2004.

Michael Wetzel/Gerhard Troll, Die Schönburger und Lößnitz. Aspekte einer 600jährigen Herrschaftsbeziehung (1406-1945), Lößnitz 2006.

Michael Wetzel, Schönburgische Herrschaften. Karte und Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.

Zeittafel zur schönburgischen Geschichte, Chemnitz 2005.


5. Verweis auf andere Bestände


30029 Superintendentur Lößnitz
30368 Kircheninspektion Lößnitz
30572 Schönburgische Gesamtregierung
30588 Schönburgische Gerichte Oelsnitz
30593 Herrschaft Waldenburg


Bönhoff, Leo: Der ursprüngliche Umfang der Herrschaft Hartenstein. In: NArchSächsG 27 (1906), S. 209-278.

Löscher, Hermann: Herrschaft Burg und Stadt Hartenstein. In: Erzgebirg. Haus- und Heimatkalender 1934, 35-39.

Müller, Conrad: Schönburg. Geschichte des Hauses bis zur Reformation, Leipzig 1931.

Schlesinger, Walter: Das Schönburgische Amt Glauchau im 16. Jahrhundert, Glauchau 1937.

Schlesinger, Walter: Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, 1954.

Wetzel, Michael: Das schönburgische Amt Hartenstein 1702 – 1878, Dresden 2004.

Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften. Karte mit Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.

Wetzel, Michael: Eine der letzten Bastionen des alten Glaubens. Die Herrschaft Schönburg im traditionsreichen Kloster Geringswalde öffnete sich erst 1542 der Lehre Luthers, in: Orte der Reformation. Zwischen Pleiße und Mulde, Leipzig 2016, S. 52 f.

Zeittafel zur schönburgischen Geschichte, Chemnitz 2005.
Ablösungen.- Amtsbücher.- Anlegung des Grund- und Hypothekenbuchs in Gemeinden.- Besetzung von Stellen.- Bauangelegenheiten.- Einführung der Landgemeindeordnung.- Vormundschaftsangelegenheiten.- Innungssachen.- Kaufprotokolle.- Klagesachen.- Lehnbücher.- Schulangelegenheiten.- Verordnungen.- Forstsachen.
Die Besiedlung der Grafschaft Hartenstein steht im Zusammenhang der kolonisatorischen Bemühungen des deutschen Königtums im Reichsterritorium Pleißenland. Als die ersten Besitzer Hartensteins treten im 12. Jahrhundert die Meinheringer auf. Finanzielle Schwierigkeiten zwangen sie, die Grafschaft am 2. Juli 1406 an Veit I. von Schönburg zu verpfänden.
In ihrer neuen Besitzung übten die Schönburger fortan umfassende landesherrliche Rechte aus. Ein energisch betriebener Landesausbau und zahlreiche Silberfunde ab 1460 führten zur Gründung der Bergstädte Scheibenberg (1522) und Oberwiesenthal (1527). Am 2. Mai 1559 mussten die Schönburger jedoch den ökonomisch bedeutenden oberen Teil der Grafschaft Hartenstein von Elterlein bis an den Erzgebirgskamm an Kurfürst August von Sachsen verkaufen. 1702 wurde aus Teilen der verbliebenen niederen Grafschaft Hartenstein und Teilen der Herrschaft Lichtenstein die Herrschaft Stein gebildet. Die niedere Grafschaft Hartenstein umfasste seither die Orte Hartenstein, Alberoda, Beutha, Grüna, Härtensdorf (anteilig), Lenkersdorf (anteilig), Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Niclas, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfannenstiel (anteilig), Oberaffalter, Oberhaßlau, Oberpfannenstiel, Oelsnitz (anteilig), Raum, Thierfeld und Zschocken (anteilig). Rödlitz und Neudörfel gehörten zeitweilig (1707 - 1813) dazu. In Alberoda, Niederhaßlau und Vielau befanden sich schönburgische Rittergüter, die an Vasallen verlehnt waren. Die Herrschaft Stein wurde gebildet aus Lößnitz, Kuhschnappel, Langenbach mit Lerchenberg und Neudörfel, Ortmannsdorf (anteilig), Rüsdorf, Schönau (anteilig) und Wildbach.
Durch die Rezesse vom 4. Mai 1740 wurde die Grafschaft Hartenstein unter Beibehaltung zahlreicher Sonderrechte in das Kurfürstentum Sachsen eingegliedert. 1878 übernahm der sächsische Staat die gesamte Justiz- und Verwaltungshoheit im Gebiet der Schönburgischen Herrschaften. Die Hofkanzlei Hartenstein bestand bis 1945. Im Zuge der Bodenreform wurde der schönburgische Familienbesitz in Hartenstein und Stein entschädigungslos enteignet.
Der Bestand enthält Unterlagen der Hofkanzlei Hartenstein, des Amtes (Justiz- und Rentamt) Hartenstein, des Amtes (Justiz- und Rentamt) Stein, des Gerichtsamtes Hartenstein, des Rittergutes Alberoda, des Rittergutes Niederhaßlau, des Rittergutes Oelsnitz, des Rittergutes Vielau und des Dingstuhls Zschocken.
Bis 2021 trug der Bestand den Titel: Grafschaft Hartenstein / Herrschaft Stein (zusammengefasster Bestand)
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