Beständeübersicht
Bestand
30597 Herrschaft Penig
Datierung | 1524 - 1944 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 57,50 |
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Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften. Karte mit Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.
Hoheitsrechte.- Grenzen.- Register.- Finanzsachen.- Archivwesen.- Personalsachen.- Verwaltungssachen.- Grundstückssachen.- Pachtangelegenheiten.- Anweisungen.- Familiensachen.- Bausachen.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Nachlasssachen.- Vormundschaftssachen.- Strafverfahren.- Zivilverfahren.- Grund- und Hypothekenbuchsachen.- Konkurssachen.- Innungssachen.- Vereinssachen.- Konzessionen.- Schanksachen.- Mühlensachen.- Wassersachen.- Wohlfahrtssachen.- Bevölkerung.- Militärsachen.- Versicherungssachen.- Kirchensachen.- Schulsachen.- Abgaben.- Ablösungen.
Die Herrschaft Penig ging aus einer größeren herrschaftlichen Einheit, bestehend aus den Herrschaften Zinnberg, Drachenfels und Rochsburg, hervor. Die unter den Burggrafen von Altenburg im Schatten Zinnbergs stehende Wasserburg Penig am Muldenübergang wurde nach ihrem um 1328 erfolgten Übergang an die Burggrafen von Leisnig zu deren neuer Stammresidenz ausgebaut. Nach Erlöschen des Geschlechts fiel die Herrschaft an Herzog Georg von Sachsen. Dessen Sohn Moritz überließ Penig und Zschillen (Wechselburg) am 21. März 1543 den Herren von Schönburg im Tausch gegen die Elbherrschaften Hohnstein, Lohmen und Wehlen. Die Herrschaft Penig umfasste die Stadt Penig und die Dörfer Altpenig, Bräunsdorf (anteilig), Göppersdorf, Hartmannsdorf, Kändler (anteilig), Kleinchursdorf (anteilig), Markersdorf, Mühlau (anteilig), Niedersteinbach (anteilig), Obersteinbach (anteilig), Taura mit Reitzenhain, Tauscha, Wernsdorf (anteilig) und Zinnberg. Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Penig, Altpenig, Bruchheim, Breitenborn, Burgstädt, Chemnitz, Chursdorf (bei Penig), Dittmannsdorf (bei Penig), Fichtigsthal, Göppersdorf (bei Burgstädt), Hartmannsdorf (bei Burgstädt), Hermsdorf (bei Geringswalde), Langenleuba-Oberhain, Markersdorf (bei Penig), Mittelfrohna, Mühlau, Murschnitz, Narsdorf, Neuenmörbitz (Thüringen), Niederfrohna, Niedersteinbach (bei Penig), Oberfrohna, Obersteinbach, (bei Penig), Reichenbach (bei Hohenstein), Reitzenhain (bei Burgstädt), Schömbach (Thüringen), Schönbach (bei Colditz), Schwaben, Tauscha (bei Penig), Taura (bei Burgstädt), Tirschheim, Wernsdorf (bei Penig), Wickersdorf (bei Waldenburg), Wickershain, Wittgendorf (bei Rochlitz), Zinnberg. Die Gerichtsbarkeit des Amtes über Göppersdorf (bei Burgstädt), Hartmannsdorf (bei Burgstädt), Reitzenhain (bei Burgstädt), Taura (bei Burgstädt) und Anteile von Mühlau ging am 28. Juni 1856 an das Königliche Gericht Burgstädt. Die Gerichtsbarkeit über die anderen Orte war zwei Tage zuvor an das Königliche Gericht Penig gegangen.
Im Gegensatz zu den schönburgischen Reichsafterlehen stand Penig unter sächsischer Landes- und Lehnshoheit. Die Herrschaftsrechte der Herren von Schönburg waren hier nur grundherrlicher Art. Das schönburgische Amt Penig trug den Charakter einer Patrimonialgerichtsstelle und war bis 1835 dem Amt Zwickau, danach dem Amt Rochlitz zugeordnet. 1856 wurde es unter die Gerichtsämter Burgstädt und Penig aufgeteilt.
Die Herrschaft Penig befand sich bis 1945 in Besitz der gräflichen Linie Schönburg-Glauchau. Allerdings verlor das Schloss nach 1815 seine Residenzfunktion und wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts an die Peniger Papierfabrik verkauft. Der herrschaftliche Grundbesitz wurde von einem links der Zwickauer Mulde gelegenen Rittergutshof aus bewirtschaftet.
Der Bestand enthält folgende Provenienzen: Herrschaft Penig, Amt (Justiz- und Rentamt, Sequestrationsamt) Penig, Herrschaft Forderglauchau/Peniger Teil, Amt Wechselburg, Amt Zwickau, Gesamtregierung Glauchau, Gericht Mühlau, Gerichtsamt Burgstädt, Forstinspektion Penig, Bauverwaltung Penig, Superintendentur Penig, Pfarrdotalgerichte Rochsburg, Kircheninspektionen.
Bis 2021 trug der Bestand den Titel: Herrschaft Penig (zusammengefasster Bestand).
Im Gegensatz zu den schönburgischen Reichsafterlehen stand Penig unter sächsischer Landes- und Lehnshoheit. Die Herrschaftsrechte der Herren von Schönburg waren hier nur grundherrlicher Art. Das schönburgische Amt Penig trug den Charakter einer Patrimonialgerichtsstelle und war bis 1835 dem Amt Zwickau, danach dem Amt Rochlitz zugeordnet. 1856 wurde es unter die Gerichtsämter Burgstädt und Penig aufgeteilt.
Die Herrschaft Penig befand sich bis 1945 in Besitz der gräflichen Linie Schönburg-Glauchau. Allerdings verlor das Schloss nach 1815 seine Residenzfunktion und wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts an die Peniger Papierfabrik verkauft. Der herrschaftliche Grundbesitz wurde von einem links der Zwickauer Mulde gelegenen Rittergutshof aus bewirtschaftet.
Der Bestand enthält folgende Provenienzen: Herrschaft Penig, Amt (Justiz- und Rentamt, Sequestrationsamt) Penig, Herrschaft Forderglauchau/Peniger Teil, Amt Wechselburg, Amt Zwickau, Gesamtregierung Glauchau, Gericht Mühlau, Gerichtsamt Burgstädt, Forstinspektion Penig, Bauverwaltung Penig, Superintendentur Penig, Pfarrdotalgerichte Rochsburg, Kircheninspektionen.
Bis 2021 trug der Bestand den Titel: Herrschaft Penig (zusammengefasster Bestand).
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