Beständeübersicht
Bestand
30600 Herrschaft Rochsburg
Datierung | 1512 - 1945 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 55,52 |
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Beil, Arthur: Die Rochsburg im Besitze der Landesherren. In: NArchSächsG 37 (1913), S. 1-15.
Karsch, Karl-Heinz: Die Rochsburg. Neue Forschungen zur Baugeschichte. In: MittLdVSächsHeimatschutz 1993, S. 7-10.
Pfau, William Clemens: Rochlitz, Wechselburg, Rochsburg. In: Burgwart 15 (1914), H. 3, S. 53-61.
Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften. Karte mit Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.
Karsch, Karl-Heinz: Die Rochsburg. Neue Forschungen zur Baugeschichte. In: MittLdVSächsHeimatschutz 1993, S. 7-10.
Pfau, William Clemens: Rochlitz, Wechselburg, Rochsburg. In: Burgwart 15 (1914), H. 3, S. 53-61.
Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften. Karte mit Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.
Ablösung von Abgaben, Befugnissen und Fronsachen.- Anlegung des Grund- und Hypothekenbuches.- Archivsachen.- Aufständische Bewegung in Lunzenau.- Auswanderungen.- Bausachen.- Belehnungen.- Berainungen.- Einführung der Landgemeindeordnung.- Städteordnung.- Finanzsachen.- Fischereisachen.- Forstsachen.- Gerichtsbarkeit.- Gewerbesachen.- Grenzsachen.- Grundstückssachen.- Innungssachen.- Jagdsachen.- Kaufprotokolle.- Kirchensachen.- Klagesachen.- Konsensprotokolle.- Konzessionen.- Militärsachen.- Nachlasssachen.- Pachtsachen.- Personalverpflichtungen.- Rezesse.- Salzwesen.-Schulsachen.- Verbot von Druckschriften.- Versicherungssachen.- Vormundschaftssachen.- Wahlsachen.- Wohlfahrtssachen.
Als Mittelpunkt der gleichnamigen Herrschaft wird der im Tal der Zwickauer Mulde liegende Herrensitz Rochsburg durch die Erwähnung eines Gunther von Rochsburg seit 1190/95 urkundlich fassbar. Als dessen edelfreies Geschlecht um 1220 ausstarb, gelangte Rochsburg in die Hand der Burggrafen von Altenburg, die die Neuerwerbung mit den Herrschaften Drachenfels und Zinnberg zu einer größeren territorialen Einheit verbanden. Ihnen folgten von ca. 1331 bis 1448 die Burggrafen von Leisnig. Nach mehreren kurzzeitigen Besitzern erwarben die Wettiner Rochsburg, vertauschten die Herrschaft jedoch 1503 gegen Kriebstein an die Herren von Ende. Wolf von Ende veräußerte die Herrschaft Rochsburg am 17. Januar 1548 schließlich an die Herren von Schönburg.
Im Gegensatz zu den schönburgischen Reichsafterlehen stand Rochsburg unter sächsischer Landes- und Lehnshoheit. Die Herrschaftsrechte der Herren von Schönburg waren hier nur grundherrlicher Art. Der territoriale Umfang der Herrschaft mit den Städten Burgstädt und Lunzenau sowie den Dörfern Arnsdorf, Berthelsdorf, Burkersdorf, Dittmannsdorf, Dürrengerbisdorf, Heiersdorf, Helmsdorf, Kleinchursdorf (anteilig), Mohsdorf, Nieder-Elsdorf, Ober-Elsdorf, Rochsburg, Groß- und Klein-Schlaisdorf, Thierbach und Wernsdorf (anteilig) und die Zugehörigkeit der Herrschaftsbesitzer zum Reichsadel begründeten dennoch ein gewisses politisches und ökonomisches Gewicht in der Region. Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Arnsdorf (bei Penig), Berthelsdorf (bei Lunzenau), Burkersdorf (bei Burgstädt), Burgstädt, Chursdorf (bei Penig), Dittmannsdorf (bei Penig), Göhren (bei Lunzenau), Hartmannsdorf (bei Burgstädt), Helsdorf, Heiersdorf, Himmelhartha, Kleinschlaisdorf, Lunzenau, Mohsdorf Mühlau, Murschnitz, Niederelsdorf, Oberelsdorf, Rochsburg, Schlaisdorf (bei Lunzenau), Wernsdorf (bei Penig) und Wittgensdorf (bei Burgstädt). Bereits im 17. und 18. Jahrhundert wechselte die Gerichtsbarkeit über Himmelhartha und Göhren (bei Lunzenau) an das Amt Wechselburg, die über Wittgensdorf (bei Burgstädt) und Murschnitz an das Amt Zwickau und die über Hartmannsdorf (bei Burgstädt) an das Amt Penig. Um 1800 zählten die Mustergüter der Herrschaft Rochsburg zu den Innovationszentren der sächsischen Landwirtschaft.
Das schönburgische Amt Rochsburg trug den Charakter einer Patrimonialgerichtsstelle und war bis 1835 dem Amt Zwickau, danach dem Amt Rochlitz zugeordnet. 1856 wurde es unter die Gerichtsämter Burgstädt und Penig aufgeteilt.
Die Herrschaft Rochsburg befand sich bis 1825 in Besitz der schönburgischen Seitenlinie Penig-Rochsburg und ging nach ihrem Aussterben auf die Linie Schönburg-Hinterglauchau über. Die Rentverwaltung erfolgte von 1825 bis 1945 von Glauchau aus.
Der Bestand enthält folgende Provenienzen: Herrschaft Rochsburg, Amt (Justiz- und Rentamt) Rochsburg, Gesamtregierung Glauchau, Herrschaft Hinterglauchau, Pfarrdotalgerichte Rochsburg, Forstrevier Rochsburg.
Bis 2021 trug der Bestand den Titel: Herrschaft Rochsburg (zusammengefasster Bestand).
Im Gegensatz zu den schönburgischen Reichsafterlehen stand Rochsburg unter sächsischer Landes- und Lehnshoheit. Die Herrschaftsrechte der Herren von Schönburg waren hier nur grundherrlicher Art. Der territoriale Umfang der Herrschaft mit den Städten Burgstädt und Lunzenau sowie den Dörfern Arnsdorf, Berthelsdorf, Burkersdorf, Dittmannsdorf, Dürrengerbisdorf, Heiersdorf, Helmsdorf, Kleinchursdorf (anteilig), Mohsdorf, Nieder-Elsdorf, Ober-Elsdorf, Rochsburg, Groß- und Klein-Schlaisdorf, Thierbach und Wernsdorf (anteilig) und die Zugehörigkeit der Herrschaftsbesitzer zum Reichsadel begründeten dennoch ein gewisses politisches und ökonomisches Gewicht in der Region. Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Arnsdorf (bei Penig), Berthelsdorf (bei Lunzenau), Burkersdorf (bei Burgstädt), Burgstädt, Chursdorf (bei Penig), Dittmannsdorf (bei Penig), Göhren (bei Lunzenau), Hartmannsdorf (bei Burgstädt), Helsdorf, Heiersdorf, Himmelhartha, Kleinschlaisdorf, Lunzenau, Mohsdorf Mühlau, Murschnitz, Niederelsdorf, Oberelsdorf, Rochsburg, Schlaisdorf (bei Lunzenau), Wernsdorf (bei Penig) und Wittgensdorf (bei Burgstädt). Bereits im 17. und 18. Jahrhundert wechselte die Gerichtsbarkeit über Himmelhartha und Göhren (bei Lunzenau) an das Amt Wechselburg, die über Wittgensdorf (bei Burgstädt) und Murschnitz an das Amt Zwickau und die über Hartmannsdorf (bei Burgstädt) an das Amt Penig. Um 1800 zählten die Mustergüter der Herrschaft Rochsburg zu den Innovationszentren der sächsischen Landwirtschaft.
Das schönburgische Amt Rochsburg trug den Charakter einer Patrimonialgerichtsstelle und war bis 1835 dem Amt Zwickau, danach dem Amt Rochlitz zugeordnet. 1856 wurde es unter die Gerichtsämter Burgstädt und Penig aufgeteilt.
Die Herrschaft Rochsburg befand sich bis 1825 in Besitz der schönburgischen Seitenlinie Penig-Rochsburg und ging nach ihrem Aussterben auf die Linie Schönburg-Hinterglauchau über. Die Rentverwaltung erfolgte von 1825 bis 1945 von Glauchau aus.
Der Bestand enthält folgende Provenienzen: Herrschaft Rochsburg, Amt (Justiz- und Rentamt) Rochsburg, Gesamtregierung Glauchau, Herrschaft Hinterglauchau, Pfarrdotalgerichte Rochsburg, Forstrevier Rochsburg.
Bis 2021 trug der Bestand den Titel: Herrschaft Rochsburg (zusammengefasster Bestand).
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