Beständeübersicht
Bestand
30605 Grundherrschaft Auerswalde
Datierung | 1599 - 1857 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 4,30 |
1. Geschichte der Grundherrschaft Auerswalde
Erstmals erwähnt wird der Herrensitz Auerswalde im Jahre 1248. Unter wechselnden Familien- und Rechtshoheiten existiert das Rittergut bis 1928. Seine Schriftsässigkeit erhält das Rittergut Auerswalde 1724. Das zum Gut gehörige Dorf Auerswalde teilt sich in Nieder- und Oberauerswalde.
Bereits im 16. Jahrhundert wird eine Pfarrkirche und eine Mühle in Auerswalde erwähnt.[01] 1824 hat der Ort 460 Bewohner. Die Chemnitz teilt Auerswalde, und während die größere Hälfte, Niederauerswalde, um 1835 zum Amte Rochlitz gehört wird die kleinere Hälfte, Oberauerswalde, vom Amte Augustusburg verwaltet. Um 1900 wird der Ort als ein Waldhufendorf bezeichnet. Die von ihm bewirtschaftete Fläche lag bei etwa 1270 ha. In der Nähe des Dorfes befinden sich bedeutende Kalksteinbrüche, welche auch in dem noch erhaltenen Aktenmaterial als Gerichtsgegenstand auftauchen.
Das Rittergut gilt als Stammhaus der Familie von Auerswalde. Diese Familie zählt im Meissener Raum zu den ältesten Adelsfamilien und war gerade im Chemnitzer Gebiet weit verbreitet.
Bereits 1596 verkaufte Christoph von Auerswalde wegen erheblicher Schulden das Gut an Moritz von Schönberg. Die Schönberger waren eine der reichsten Familien in Sachsen. Der Ursprung der Familie von Schönberg liegt in der Umgebung von Naumburg wo sie um 1157 das erste Mal urkundlich, im Zusammenhang mit der Vergabe der Bischofsstellen, erwähnt werden. Im 13. Jh. kommen die Schönberger in die Meissener Mark nach Sachsen und besetzen in den folgenden Jahrhunderten höchste Stellen im Militär, am Dresdner Hof, in der Wirtschaft oder der Geistlichkeit.
Aus dem Besitz der Familie von Schönberg wird das Rittergut Auerswalde 1724 vom Reichsgrafen Christoph Heinrich von Watzdorf erworben.
Die Familie von Watzdorf gehört ebenfalls zu den ältesten in Sachsen. Mitglieder der Familie gab es in Thüringen, Sachsen, im Vogtland und in der Oberlausitz.
1754 findet sich in einer Gerichtsakte als Pächter des Rittergutes Auerswalde Abraham Wolf. Da aus demselben Jahr eine weitere Akte mit einem Rechtsstreit zwischen dem Grafen Friedrich Carl von Watzdorf und den Bauern von Auerswalde vorliegt, ist anzunehmen, dass die Familie Watzdorf das Rittergut Auerswalde verpachtete und selbst das Rittergut Lichtenwalde, ebenfalls im Besitz der Familie Watzdorf, mit dem großen Schloss bewohnte.
1772 fällt das Rittergut Auerswalde an die Familie von Vitzthum. Der Name des Geschlechtes ist weit verbreitet, weshalb es in der Vergangenheit immer wieder zu Verwechslungen kam.
Als Stammvater derer von Vitzthum gilt Dietrich von Apolda. Dieser wurde 1123 nach dem Tod des kinderlos gestorbenen Grafen Wichmann mit der Stadt Apolda durch den Erzbischof von Mainz belehnt. 1279 wird Berthold der I. von Vitzthum mit Eckstädt belehnt. Apolda und Eckstädt galten fortan als die Stammhäuser derer von Vitzthum. Henriette Sophie Gräfin von Watzdorf, eine geborene Vitzthum von Eckstädt, erbt nach dem Tod ihres Mannes, Carl Friedrich von Watzdorf, 1772 Lichtenwalde und Auerswalde. Sie stirbt kinderlos und hinterlässt das Gut Ludwig Siegfried von Vitzthum.
Mit dem Gesetz über die Teilbarkeit des Grundeigentums in Sachsen von 1843 mussten die Rittergüter nicht mehr als Ganzes oder als Familienfideikomisse weitergegeben werden. Die Auflösung des Fideikomisses Lichtenwalde und Auerswalde erfolgte 1928 und Siegfried der II. Vitzthum von Eckstädt erhielt Auerswalde als Anwartschaftsentschädigung. Bis 1945 befand sich das Gut im Besitz der Familie von Vitzthum. Nach 1945 wurden Notwohnungen in das Herrenhaus eingebaut und die, das Haupthaus umgebenden restlichen (zum Gut gehörenden) Gebäude abgerissen.
Am 17. März 1832 wurde das Gesetz über die Ablösungen und Gemeindeeinteilungen publiziert. Damit war der Weg frei, Frondienste und überkommenen Grundlasten aufzuheben. Auch die Allmende wurden anteilig vergeben, damit dieses Land als Privatbesitz bewirtschaftet und gehandelt werden konnte. Am 22. Februar 1834 wurde ein weiteres Gesetz veröffentlicht, durch das die Rittergüter zu Erbeigentum erklärt wurden. Damit konnten die Lehen geteilt, verkauft oder vererbt werden, der alte Zwang, das Gut als Einheit zu erhalten, entfiel. Am 9. September 1843 erschien ein neues Grundsteuersystem, welches die Grundsteuerbefreiung der Rittergüter, Kirchen- und Schullehen aufhob. Mit der 1833 begonnenen und 1856 endgültig juristisch justierten Abschaffung der Patrimonialgerichte, hatte die Grundherrschaft aufgehört zu existieren. Die Gerichtshoheit ging an das je nach territorialer Zuordnung zuständige Gerichtsamt über und später an das Amtsgericht Frankenberg.
2. Bestandsgeschichte
Nachdem im 16. Jahrhundert Auerswalde dem Verwaltungsbezirk des Amtes Rochlitz und des Amtes Lichtenwalde zugeordnet worden war, erfolgte ab 1764 die Zuordnung zu den Ämtern Rochlitz und Augustusburg. Letzteres übernahm nach 1843 die alleinige Verwaltungszuständigkeit für die Ortschaft Auerswalde. Im Zuge der Auflösung der Patrimonialgerichtsbarkeit in den 1850er Jahren[02] wurden die Akten an die verschiedenen, je nach territorialer Zuordnung zuständigen Verwaltungseinheiten übergeben. Dabei erfolgte die Aufteilung und gleichzeitig die teilweise vorgenommene Kassation[03] des vorliegenden Aktenbestandes auf das Amtsgericht Frankenberg und die Amtshauptmannschaft Flöha. Diese Institutionen lieferten ihre Bestände seit Ende des 19. Jahrhunderts in das Hauptstaatsarchiv Dresden. Dort fand bereits die Erschließung des Bestandes auf Karteikarten statt.
Im weiteren Verlauf erfolgte schließlich 1873 die Umlagerung durch die erneute Änderung der Verwaltungszuständigkeit an die Amtshauptmannschaft Chemnitz.[04][05] Im Jahre 2002 erfolgt schließlich im Rahmen der Beständezuordnung die Übernahme des Bestandes aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden durch das Staatsarchiv Chemnitz.
Der Bestand gliedert sich in einen realen und einen virtuellen Teil: Während der reale Teil (ca. 0,10 lfm) einem Umfang von ca. 6 unerschlossenen AE entspricht, besteht der virtuelle Teil aus 165 AE (3,8 lfm), die bereits auf Karteikarten erschlossen und in den Lagerungsgemeinschaften 39013 Amtsgericht Frankenberg und 39054 Vorakten Amtshauptmannschaft Flöha zu finden sind. Beide Bestandseinheiten wurden im Staatsarchiv Chemnitz zu einem einheitlichen realen Bestand zusammengefügt und einheitlich erschlossen. Die vorgenommene Erschließung erfolgte dabei gemäß den Richtlinien für die archivische Erschließung im Sächsischen Landesarchiv[06].
Die entgültige Verzeichnung des Bestandes fand im Rahmen eines Praktikums Anfang 2004 durch Robert-Alexander Ansorg und Tina Berthold statt.
Der Bestand wurde dabei in das Archiv-Programm Augias-Archiv 7.2 eingegeben und anschließend ein zugehöriges Findbuch erstellt. Für das Findbuch wurde der bestand klassifiziert. Im Zuge dieser Verzeichnung wurden alle Akteneinheiten neu nummeriert und mit entsprechenden Etiketten auf den eingeschlagenen Akteneinheiten festgehalten. Abgesehen von der Herauslösung spezifischer Akteneinheiten aus den o.g. Lagerungsgemeinschaften wurde ebenfalls eine Neuordnung vorgenommen, da keine taugliche vorarchivische Ordnung erkennbar war. Die vorgefundene innere Ordnung der Akten wurde jedoch grundsätzlich beibehalten. Die Überlieferung umfasst insgesamt 171 Akteneinheiten mit einem Umfang von ca. 4,30 lfm und einer Laufzeit von 1551 bis 1853.
3. Bestandsanalyse
Der Bestand setzt sich aus den für eine Grundherrschaft zu erwartenden Akten zusammen. Die Akten sind in Fadenheftung gebunden, einige beinhalten auch lose eingelegte Blätter oder Druckwerke. Eine Gliederung der Gerichtszuständigkeit lässt sich in drei Abschnitte teilen. Die freiwillige Gerichtsbarkeit, betreffend die Testamente, Pachtverträge oder Hypotheken, die zivile Gerichtsbarkeit, betreffend die Rechstreitigkeiten der Rittergutsbesitzer oder ihren Untertanen, und Fälle welche die Abgaben und Fronen betreffen.
Ein Großteil der Akten beinhaltet Immobilienangelegenheiten wie Verkäufe, Schenkungen, Abtrennungen und Streitigkeiten um Grundstücksgrenzen. Ebenfalls in großer Zahl vertreten sind Akten über Fron-, Hand- und Spanndienste. Die ältesten der vorhandenen Akten aus dem 16. Jh. und 17. Jh. sind Abschriften über die von den Pächtern zu erbringenden Huldigungen und Leistungen. Insbesondere um Abgaben und zu leistende Frondienste scheint es immer wieder Streit gegeben zu haben. Weitere Akten beschäftigen sich mit Testamenten, Nachlasssachen und allgemeinen Gerichtsfällen. In geringerer Zahl sind Akten über die Besetzung von Pfarr- und Lehrerstellen, Verwaltung von Vormundschaftssachen, Kreditverträge und Straßenbau vorhanden. Schon abgeschlossene Akten wurden häufig wieder zu Rate gezogen. Wichtige Stellen sind dann farbig markiert oder mit späteren Randbemerkungen versehen. Bei Akten abwesende Personen betreffend, geht es im wesendlichen um die Klärung des Verbleibes, die Feststellung des Todes und den Verkauf oder die treuhändlerische Verwaltung des Besitzes.
Die in den Akten verzeichneten Streitigkeiten über Kohlungshölzer und das unberechtigte Fällen von Holz, lassen auf eine intensive Waldnutzung schließen. Auch die in der Umgebung liegenden und in den zeitgenössischen Quellen vielzitierten Kalksteinbrüche sind in den Akten von Auerswalde mit einem Streitfall vertreten.
Besonders hinzuweisen ist auf eine Anzahl von Akten aus der zeit des Siebenjährigen Krieges. Die in den Akten zu findenden Anweisungen der preußischen Verwaltung und die darauf angefertigten Akten der sächsischen Verwaltung, sowie deren Schriftverkehr, sind noch vorhanden. Offensichtlich wurden diese Akten nicht zuletzt wegen der Schadenersatzforderungen und der während des im siebenjährigen Krieges durchgeführten Beschlagnahmungen aufbewahrt. Auch die vielbeschriebene, fast schon sprichwörtliche Saumseeligkeit der sächsischen Behörden wurde angemahnt und mit hohen Strafen belegt. Das den, in Leipzig oder Dresden gefassten Beschlüsse allerdings nicht unbedingt große Beachtung geschenkt wurde und man sich nach wie vor nicht aus der Ruhe bringen ließ, wird aus den Akten immer wieder deutlich. An den vorhandenen Akten ist ebenfalls die Teilnahme sächsischer Soldaten in den Kriegen des preußischen Heeres zu erkennen. Die Anweisungen des preußischen Militärrates über die Verfahrensweise mit Deserteuren, sowie mit den von ihnen verkauften Waffen macht deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein regional begrenztes Phänomen gehandelt haben kann.
Bestimmte Verfahrensweisen, bei immer gleichen Sachverhalten, waren einem offensichtlich standardisierten Vorgehen unterworfen. Deutlich zu erkennen ist dies bei den zahlreichen Haus- oder Grundstücksversteigerungen. Egal ob in einem Erbfall oder bei einem Bankrott, die Immobilien wurden zunächst von einem bestellten Kurator geschätzt. Anschließend wurden sie, unter Ankündigung in der Leipziger und Chemnitzer Zeitung, zu einem bestimmten Termin versteigert. Penibel wurde über den Vorgang Buch geführt. Die Ausschnitte der Versteigerungsanzeigen wurden dabei ebenso aufbewahrt wie Rechnungen über dieselbe.
Die immer wieder beklagten Schwächen des sächsischen Rechtes lassen sich in den Akten dieses Bestandes erkennen. In einigen Fällen wurde gegen die getroffene Entscheidung immer wieder Berufung beim Appellationsgericht eingelegt.
Die tiefgreifende gesellschaftliche Umgestaltung im 19. Jh. wird auch in diesem Bestand sichtbar. Mit dem Ablösegesetz von 1832 erscheinen Klagen gegen den Grundherrn und Gegenklagen über Ablösungen und zu leistende Frondienste. Die Akten über die Ablösung der Kirchen- und Schullehen sind ebenfalls noch vorhanden. Ein längerer Prozess scheint die Einführung der Grund- und Hypothekenbücher gewesen zu sein. Akten über Entwürfe und genaue Anweisungen der extra dafür eingerichteten Kommission sprechen dafür. Kurz darauf folgende zahlreiche Exekutionsklagen machen deutlich, dass nicht alle mit der neuen Zeit und ihren Anforderungen Schritt halten konnten. Offensichtlich übernahmen sich einige bei den Zahlungen der Ablösungsrenten. Auch ist die Feststellung über den Umfang der zu leistenden Ablöse von beiden Seiten in vielen Fällen wieder angefochten worden.
Das die Industrialisierung auch auf die relativ ländliche Gegend von Auerswalde ihre Schatten warf, wird aus den Akten zur Wahl eines Abgeordneten für den Landtag, dessen Zuständigkeit im Bereich Handel und Industrie liegen sollte, deutlich. Außerdem spricht für diesen Umstand die Akte über einen Grundstücksverkauf zwecks der Errichtung einer Spinnereifabrik.
Beim Versuch einer Rekonstruktion des alten Registratursystems sind drei noch vorhandene Aktenverzeichnisse von großem Wert. Sowohl aufbewahrte als auch bereits vernichtete Akten sind darin aufgeführt. Es handelt sich hierbei zunächst um das Verzeichnis der im Archiv der Gerichte zu Auerswalde befindlichen Akten (Nr. 166). Dieses umfasst den Zeitraum von 1690 bis 1860. Verzeichnet sind hierin unter I. die sogenannten Zivilsachen, unter II. die Nachlass- und Vormundschaftssachen, sowie unter III. die Untersuchungen und Denunziationssachen. Alle drei Abschnitte sind alphabetisch geordnet. Die Seiten der Zivilsachen sind weiterhin tabellarisch nach Nummer des Verfahrens, Beklagtem, Kläger, Gegenstand der Klage, und Jahr geordnet. Ausschlaggebend für die Reihenfolge der Einträge ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Beklagten sowie das Jahr, wobei mit dem ältesten Fall begonnen wird. Die Seiten der Nachlass- und Vormundschaftssachen sowie der Denunziationssachen sind ebenfalls alphabetisch sortiert. Ihre Spalten teilen sich in die laufende Nummer des Verfahrens, den Gegenstand des Verfahrens und das Jahr. Bei der alphabetischen Ordnung ist wieder der Nachname des Nachlassers oder des zu Bevormundenden entscheidend sowie das Jahr, wobei ebenfalls wieder mit dem ältesten begonnen wird.
Das Verzeichnis ist mit zwei Anmerkungen versehen. Zum einen wurde angefügt, dass bei der Übernahme der Akten durch das königliche Amtsgericht Frankenberg alle, mit roter Tinte gekennzeichneten Nummern, zur Makulierung, sprich Vernichtung, gegeben wurden. Auf diese, 1894 bestätigte, Aussonderung erfolgte im Jahre 1926 eine weitere, bei der wiederum die Akten mit den Vermerken "Zu vernichten." oder "Nicht zu vernichten." versehen wurden. Der überwiegende Teil der Akten dieses Verzeichnisses hat diese beiden Aussortierungen nicht überstanden. Allerdings scheint es mit der Ordnung im Auerswalder Archiv nicht weit her gewesen zu sein, denn schon die Einträge der ersten Aussonderung sind oft mit der Bemerkung "fehlt" versehen. Ebenso scheinen erneut Akten verschwunden zu sein, da auch im Jahre 1926 wieder an einigen Stellen zu lesen ist: "Nicht auffindbar". Außerdem sind die Akten, die als erhaltungswürdig eingestuft wurden, mit dem Kürzel dr. versehen, was offensichtlich ihren Empfang durch das Frankenberger Gericht bestätigt. Komplett mit dem Vermerk "fehlt" versehen wurden die Akten des Teils III., die Denunziationssachen. Diese sind nicht mehr vorhanden. Aus dem Bereich der Vormundschafts- und Nachlasssachen blieben nur relativ wenige Akten erhalten. Nur einige augenscheinlich unerledigte oder noch laufende Fälle wurden aufgehoben. Der weitaus größte noch erhaltene Teil der verzeichneten Akten stammt aus dem Teil I. Dabei wurden Immobilienangelegenheiten, die Einrichtung der Hypothekenbücher oder die Kaufprotokolle für Grundstücke fast komplett aufbewahrt.
Das zweite Verzeichnis (Nr. 168) beinhaltet die in den Gerichtsakten zu Auerswalde befindlichen Protokolle. Auch dieses Verzeichnis ist mit den beschriebenen Vermerken aus den Jahren 1894 und 1926 versehen. Der überwiegende Teil der Protokolle wurde damals vernichtet. Erhalten blieben die Aufzeichnungen über Ablöseverfahren, Berainungssachen, Erbschaftsfälle, Jagdsachen sowie sämtliche Protokolle über Immobiliensachen. So wie bei dem zuvor beschriebenen Verzeichnis wurde das Protokollregister alphabetisch angelegt. Die Spalten der Seiten sind hier jedoch lediglich in die Nummer des Protokolls, den Titel des Protokolls und das Entstehungsjahr unterteilt. Die alphabetische Zuordnung erfolgte nach dem ersten Buchstaben des Namens des jeweiligen Protokolls. Dabei scheint der Titel des Protokolls entscheidend gewesen zu sein. Er wurde so gewählt, dass nachfolgende Protokolle, lediglich mit einer Zahl versehen, ebenfalls darunter eingeordnet werden konnten. Der erste Buchstabe des Titels wurde dann als Kürzel vor der Zahl verwendet. Bei den Kaufprotokollen eben das große K.. So wurde dann bei sämtlichen Protokollen verfahren. Die Nummern der Protokolle beginnen immer mit I. oder 1.. Allerdings gibt es verschiedene Zuordnungen oder Weiterführungen. So sind die Gerichtsprotokolle I. – III. um die Nummern I. a/b. und I. c. ergänzt.
Das dritte Verzeichnis (Nr. 167) enthält Akten, die nicht im Repertorium des Patrimonialgerichts eingetragen worden sind. Zum großen Teil sind sie erhalten geblieben. Die Seiten dieses Verzeichnisses gliedern sich nach der laufenden Nummer, den in der Akte behandelten Sachverhalt und dem Jahr aus dem die Akte stammt. Die Akten wurden chronologisch geordnet. Aus diesem Verzeichnis stammt auch die bislang älteste Akte des Bestandes aus dem Jahre 1599, betreffend die Fronvereinbarungen zwischen Rittergutbesitzer und Bauern. Diese Akte ist allerdings nur die Abschrift einer weitaus älteren. Ob in dem dritten Verzeichnis all jene Akten aufgeführt sind, die gefunden wurden, oder nur jene, die man des Aufhebens für würdig befand, ist nicht mehr zu ermitteln. Die Häufung von Akten welche Fronen, Ablösungen und Immobilienangelegenheiten betreffen, spricht auch hier für eine gezielte Auswahl.
Ähnlich wie bei den Protokollen wurde mit der Registratur bei den anderen Akten verfahren. Maßgebend war offensichtlich der Anfangsbuchstabe der betreffenden Sache. Ablösungen werden mit A., Consense mit C., Hypothekenbücher mit H., Gerichtssachen mit G.; Kaufprotokolle mit K. und Testamente mit T. bezeichnet. Schwierig wird es, wenn der damals verwendete Begriff heute relativ unbekannt ist. So wurden zum Beispiel neben den Kaufprotokollen auch die Akten über die Kohlungsgrundstücke mit K. bezeichnet. Betraf die Akte nur einen einzigen Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, so ordnete man nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Erbsachen wurden genauso unter dem Namen des Erblassers abgelegt. Auch Grundstücksüberlassungen, Verkäufe oder ähnliches wurden genauso behandelt, hierbei war der Name des Verkäufers entscheidend. Alle Akten wurden mit einer laufenden römischen oder arabischen Ziffer versehen. Für eine wohl relativ kleine Registratur wie die in Auerswalde, scheint dieses Verfahren ausgereicht zu haben. Trotzdem wird deutlich, dass es selbst hier Irrläufer gegeben hat, denn der Umfang der nicht verzeichneten Akten war bei deren Abgabe verhältnismäßig hoch.
Bei den später verteilten Registraturnummern wird es schwieriger, ein System zu erkennen. So wurden vermutlich in Auerswalde selbst einige Akten mit einer neuen Registratur versehen. Hierbei wurde ein Zettel an den oberen Rand der Akte geklebt und darauf eine Nummer mit dem Vorsatz No. Geschrieben. Da die verwendete Tinte von äußerst schlechter Qualität ist, konnte man den auf die Akte selbst geschriebenen Buchstaben in einigen Fällen nicht mehr erkennen. Es ist aber zu vermuten, dass in einigen Fällen lediglich die Nummerierung ersetzt wurde, da zum Beispiel bei den Kaufprotokollen aus diesem Zeitabschnitt eine aufeinanderfolgende Nummerierung auszumachen ist. Da schon bei der eigentlichen Nummerierung Akten ausgetauscht und erkennbar neu geordnet wurden, scheint dies ein gängiges Verfahren gewesen zu sein, das öfter angewendet wurde.
Bei den Ablieferungen im Hauptstaatsarchiv in Dresden 1894 und 1897 erhielten die Akten Akzessionsnummern 992 und 491. Zum Teil sind auch die Lagerungsorte (Locale) des Staatsarchivs Dresden handschriftlich auf den Akten vermerkt worden.
4. Quellen und Literatur
Blaschke, Karl- Heinz, historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Erzgebirge und Vogtland, Leipzig 1957.
Blaschke, Karl-Heinz, Verwaltungsgeschichte für Stadt- und Kreisarchivare im Gebiet des ehemaligen Landes Sachsen, Dresden 1962.
Deutsche Verwaltungsgeschichte, hrs. von K. G. A. Jeserich, H. Pohl, G. C. von Unruh, Bd. 2, Vom Reichsdeputationshauptschluss bis zur Auflösung des Deutschen Bundes, Stuttgart 1983.
Erler, Adelbert, Kaufmann, Ekkehard, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Berlin 1971.
Feilitzsch, Heinrich Erwin Ferdinand von, Zur Familiengeschichte des Deutschen insbesondere des Meissnischen Adels von 1570 bis ca. 1820, Großenhain/ Leipzig 1896, S. 294 – 297.
Flügel, A., Bürgerliche Rittergüter, Göttingen 2000.
Gaucken, Johann Friedrich, Des heiligen röm. Reiches Adelslexikon, Leipzig 1719.
Geschichte des sächsischen Adels, hrs. von Katrin Keller und Josef Matzerath, Köln 1997.
Geschichte Sachsens, hrs. von Karl Czok, Weimar 1989.
Groß, Reiner, Geschichte Sachsens, Berlin 2001.
Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. Sachsen, Bd. 8, hrs. von Walter Schlesinger, Stuttgart 1990.
Herschel, Klaus-Peter, Genealogisch-historische Streifzüge durch deutsche Fürsten- und Adelshäuser, Annaberg-Buchholz 2002, S. 134 – 143.
Rösler, Das Geschlecht von Schönberg, in: Mitteilungen des Roland, 1939 Heft 2, S. 33 – 39.
Schiffner, Albert, Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs Sachsen, Bd. 1, Leipzig 1839, S. 78.
Schmidt, Gerhard; Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jh., Weimar 1966.
Schlösser und Herrenhäuser, hrs. Freistaat Sachsen, Ministerium des Inneren, Dresden 1993.
Schulze, Hans K., Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, Bd. 1, Stuttgart/ Berlin/ Köln 1990, S. 95 – 157.
Schumann, August, Vollständiges Staatspost- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 1,
Zwickau 1814, S. 438.
Vitzthum, Rudolf Beiträge zur deutschen Familiengeschichte, Beiträge zu einer
Vitzthumischen Familiengeschichte, Leipzig 1935.
Wieck, Friedrich Georg, Sachsen in Bildern, Chemnitz 1990, S. 76
5. Abkürzungen
GH|-----|Grundherrschaft
PG|-----|Patrimonialgericht
[01] Blaschke, Karl-Heinz, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, 3. Teil: Erzgebirge und Vogtland, Leipzig, 1957, S.28
[02] Anmerkung: Im historischen Ortsverzeichnis von Sachsen von Karl-Heinz Blaschke wird das Jahr 1856 genannt. Bei der Verzeichnung des Bestandes ergab sich jedoch das Jahr 1853 für die Auflösung der Patrimonialgerichtsbarkeit.
[03] StA-C, 30605 Grundherrschaft Auerswalde, Nr. 166
[04] Blaschke, Karl-Heinz, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, 3. Teil: Erzgebirge und Vogtland, Leipzig, 1957, S.28
[05] Blaschke, Karl-Heinz, Verwaltungsgeschichte für Stadt- und Kreisarchivare im Gebiet des ehemaligen Landes, Sachsen, Dresden 1962, S. 14-21
[06] siehe "Richtlinie für die archivische Erschließung im Sächsischen Landesarchiv (Teil Akten)"
Erstmals erwähnt wird der Herrensitz Auerswalde im Jahre 1248. Unter wechselnden Familien- und Rechtshoheiten existiert das Rittergut bis 1928. Seine Schriftsässigkeit erhält das Rittergut Auerswalde 1724. Das zum Gut gehörige Dorf Auerswalde teilt sich in Nieder- und Oberauerswalde.
Bereits im 16. Jahrhundert wird eine Pfarrkirche und eine Mühle in Auerswalde erwähnt.[01] 1824 hat der Ort 460 Bewohner. Die Chemnitz teilt Auerswalde, und während die größere Hälfte, Niederauerswalde, um 1835 zum Amte Rochlitz gehört wird die kleinere Hälfte, Oberauerswalde, vom Amte Augustusburg verwaltet. Um 1900 wird der Ort als ein Waldhufendorf bezeichnet. Die von ihm bewirtschaftete Fläche lag bei etwa 1270 ha. In der Nähe des Dorfes befinden sich bedeutende Kalksteinbrüche, welche auch in dem noch erhaltenen Aktenmaterial als Gerichtsgegenstand auftauchen.
Das Rittergut gilt als Stammhaus der Familie von Auerswalde. Diese Familie zählt im Meissener Raum zu den ältesten Adelsfamilien und war gerade im Chemnitzer Gebiet weit verbreitet.
Bereits 1596 verkaufte Christoph von Auerswalde wegen erheblicher Schulden das Gut an Moritz von Schönberg. Die Schönberger waren eine der reichsten Familien in Sachsen. Der Ursprung der Familie von Schönberg liegt in der Umgebung von Naumburg wo sie um 1157 das erste Mal urkundlich, im Zusammenhang mit der Vergabe der Bischofsstellen, erwähnt werden. Im 13. Jh. kommen die Schönberger in die Meissener Mark nach Sachsen und besetzen in den folgenden Jahrhunderten höchste Stellen im Militär, am Dresdner Hof, in der Wirtschaft oder der Geistlichkeit.
Aus dem Besitz der Familie von Schönberg wird das Rittergut Auerswalde 1724 vom Reichsgrafen Christoph Heinrich von Watzdorf erworben.
Die Familie von Watzdorf gehört ebenfalls zu den ältesten in Sachsen. Mitglieder der Familie gab es in Thüringen, Sachsen, im Vogtland und in der Oberlausitz.
1754 findet sich in einer Gerichtsakte als Pächter des Rittergutes Auerswalde Abraham Wolf. Da aus demselben Jahr eine weitere Akte mit einem Rechtsstreit zwischen dem Grafen Friedrich Carl von Watzdorf und den Bauern von Auerswalde vorliegt, ist anzunehmen, dass die Familie Watzdorf das Rittergut Auerswalde verpachtete und selbst das Rittergut Lichtenwalde, ebenfalls im Besitz der Familie Watzdorf, mit dem großen Schloss bewohnte.
1772 fällt das Rittergut Auerswalde an die Familie von Vitzthum. Der Name des Geschlechtes ist weit verbreitet, weshalb es in der Vergangenheit immer wieder zu Verwechslungen kam.
Als Stammvater derer von Vitzthum gilt Dietrich von Apolda. Dieser wurde 1123 nach dem Tod des kinderlos gestorbenen Grafen Wichmann mit der Stadt Apolda durch den Erzbischof von Mainz belehnt. 1279 wird Berthold der I. von Vitzthum mit Eckstädt belehnt. Apolda und Eckstädt galten fortan als die Stammhäuser derer von Vitzthum. Henriette Sophie Gräfin von Watzdorf, eine geborene Vitzthum von Eckstädt, erbt nach dem Tod ihres Mannes, Carl Friedrich von Watzdorf, 1772 Lichtenwalde und Auerswalde. Sie stirbt kinderlos und hinterlässt das Gut Ludwig Siegfried von Vitzthum.
Mit dem Gesetz über die Teilbarkeit des Grundeigentums in Sachsen von 1843 mussten die Rittergüter nicht mehr als Ganzes oder als Familienfideikomisse weitergegeben werden. Die Auflösung des Fideikomisses Lichtenwalde und Auerswalde erfolgte 1928 und Siegfried der II. Vitzthum von Eckstädt erhielt Auerswalde als Anwartschaftsentschädigung. Bis 1945 befand sich das Gut im Besitz der Familie von Vitzthum. Nach 1945 wurden Notwohnungen in das Herrenhaus eingebaut und die, das Haupthaus umgebenden restlichen (zum Gut gehörenden) Gebäude abgerissen.
Am 17. März 1832 wurde das Gesetz über die Ablösungen und Gemeindeeinteilungen publiziert. Damit war der Weg frei, Frondienste und überkommenen Grundlasten aufzuheben. Auch die Allmende wurden anteilig vergeben, damit dieses Land als Privatbesitz bewirtschaftet und gehandelt werden konnte. Am 22. Februar 1834 wurde ein weiteres Gesetz veröffentlicht, durch das die Rittergüter zu Erbeigentum erklärt wurden. Damit konnten die Lehen geteilt, verkauft oder vererbt werden, der alte Zwang, das Gut als Einheit zu erhalten, entfiel. Am 9. September 1843 erschien ein neues Grundsteuersystem, welches die Grundsteuerbefreiung der Rittergüter, Kirchen- und Schullehen aufhob. Mit der 1833 begonnenen und 1856 endgültig juristisch justierten Abschaffung der Patrimonialgerichte, hatte die Grundherrschaft aufgehört zu existieren. Die Gerichtshoheit ging an das je nach territorialer Zuordnung zuständige Gerichtsamt über und später an das Amtsgericht Frankenberg.
2. Bestandsgeschichte
Nachdem im 16. Jahrhundert Auerswalde dem Verwaltungsbezirk des Amtes Rochlitz und des Amtes Lichtenwalde zugeordnet worden war, erfolgte ab 1764 die Zuordnung zu den Ämtern Rochlitz und Augustusburg. Letzteres übernahm nach 1843 die alleinige Verwaltungszuständigkeit für die Ortschaft Auerswalde. Im Zuge der Auflösung der Patrimonialgerichtsbarkeit in den 1850er Jahren[02] wurden die Akten an die verschiedenen, je nach territorialer Zuordnung zuständigen Verwaltungseinheiten übergeben. Dabei erfolgte die Aufteilung und gleichzeitig die teilweise vorgenommene Kassation[03] des vorliegenden Aktenbestandes auf das Amtsgericht Frankenberg und die Amtshauptmannschaft Flöha. Diese Institutionen lieferten ihre Bestände seit Ende des 19. Jahrhunderts in das Hauptstaatsarchiv Dresden. Dort fand bereits die Erschließung des Bestandes auf Karteikarten statt.
Im weiteren Verlauf erfolgte schließlich 1873 die Umlagerung durch die erneute Änderung der Verwaltungszuständigkeit an die Amtshauptmannschaft Chemnitz.[04][05] Im Jahre 2002 erfolgt schließlich im Rahmen der Beständezuordnung die Übernahme des Bestandes aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden durch das Staatsarchiv Chemnitz.
Der Bestand gliedert sich in einen realen und einen virtuellen Teil: Während der reale Teil (ca. 0,10 lfm) einem Umfang von ca. 6 unerschlossenen AE entspricht, besteht der virtuelle Teil aus 165 AE (3,8 lfm), die bereits auf Karteikarten erschlossen und in den Lagerungsgemeinschaften 39013 Amtsgericht Frankenberg und 39054 Vorakten Amtshauptmannschaft Flöha zu finden sind. Beide Bestandseinheiten wurden im Staatsarchiv Chemnitz zu einem einheitlichen realen Bestand zusammengefügt und einheitlich erschlossen. Die vorgenommene Erschließung erfolgte dabei gemäß den Richtlinien für die archivische Erschließung im Sächsischen Landesarchiv[06].
Die entgültige Verzeichnung des Bestandes fand im Rahmen eines Praktikums Anfang 2004 durch Robert-Alexander Ansorg und Tina Berthold statt.
Der Bestand wurde dabei in das Archiv-Programm Augias-Archiv 7.2 eingegeben und anschließend ein zugehöriges Findbuch erstellt. Für das Findbuch wurde der bestand klassifiziert. Im Zuge dieser Verzeichnung wurden alle Akteneinheiten neu nummeriert und mit entsprechenden Etiketten auf den eingeschlagenen Akteneinheiten festgehalten. Abgesehen von der Herauslösung spezifischer Akteneinheiten aus den o.g. Lagerungsgemeinschaften wurde ebenfalls eine Neuordnung vorgenommen, da keine taugliche vorarchivische Ordnung erkennbar war. Die vorgefundene innere Ordnung der Akten wurde jedoch grundsätzlich beibehalten. Die Überlieferung umfasst insgesamt 171 Akteneinheiten mit einem Umfang von ca. 4,30 lfm und einer Laufzeit von 1551 bis 1853.
3. Bestandsanalyse
Der Bestand setzt sich aus den für eine Grundherrschaft zu erwartenden Akten zusammen. Die Akten sind in Fadenheftung gebunden, einige beinhalten auch lose eingelegte Blätter oder Druckwerke. Eine Gliederung der Gerichtszuständigkeit lässt sich in drei Abschnitte teilen. Die freiwillige Gerichtsbarkeit, betreffend die Testamente, Pachtverträge oder Hypotheken, die zivile Gerichtsbarkeit, betreffend die Rechstreitigkeiten der Rittergutsbesitzer oder ihren Untertanen, und Fälle welche die Abgaben und Fronen betreffen.
Ein Großteil der Akten beinhaltet Immobilienangelegenheiten wie Verkäufe, Schenkungen, Abtrennungen und Streitigkeiten um Grundstücksgrenzen. Ebenfalls in großer Zahl vertreten sind Akten über Fron-, Hand- und Spanndienste. Die ältesten der vorhandenen Akten aus dem 16. Jh. und 17. Jh. sind Abschriften über die von den Pächtern zu erbringenden Huldigungen und Leistungen. Insbesondere um Abgaben und zu leistende Frondienste scheint es immer wieder Streit gegeben zu haben. Weitere Akten beschäftigen sich mit Testamenten, Nachlasssachen und allgemeinen Gerichtsfällen. In geringerer Zahl sind Akten über die Besetzung von Pfarr- und Lehrerstellen, Verwaltung von Vormundschaftssachen, Kreditverträge und Straßenbau vorhanden. Schon abgeschlossene Akten wurden häufig wieder zu Rate gezogen. Wichtige Stellen sind dann farbig markiert oder mit späteren Randbemerkungen versehen. Bei Akten abwesende Personen betreffend, geht es im wesendlichen um die Klärung des Verbleibes, die Feststellung des Todes und den Verkauf oder die treuhändlerische Verwaltung des Besitzes.
Die in den Akten verzeichneten Streitigkeiten über Kohlungshölzer und das unberechtigte Fällen von Holz, lassen auf eine intensive Waldnutzung schließen. Auch die in der Umgebung liegenden und in den zeitgenössischen Quellen vielzitierten Kalksteinbrüche sind in den Akten von Auerswalde mit einem Streitfall vertreten.
Besonders hinzuweisen ist auf eine Anzahl von Akten aus der zeit des Siebenjährigen Krieges. Die in den Akten zu findenden Anweisungen der preußischen Verwaltung und die darauf angefertigten Akten der sächsischen Verwaltung, sowie deren Schriftverkehr, sind noch vorhanden. Offensichtlich wurden diese Akten nicht zuletzt wegen der Schadenersatzforderungen und der während des im siebenjährigen Krieges durchgeführten Beschlagnahmungen aufbewahrt. Auch die vielbeschriebene, fast schon sprichwörtliche Saumseeligkeit der sächsischen Behörden wurde angemahnt und mit hohen Strafen belegt. Das den, in Leipzig oder Dresden gefassten Beschlüsse allerdings nicht unbedingt große Beachtung geschenkt wurde und man sich nach wie vor nicht aus der Ruhe bringen ließ, wird aus den Akten immer wieder deutlich. An den vorhandenen Akten ist ebenfalls die Teilnahme sächsischer Soldaten in den Kriegen des preußischen Heeres zu erkennen. Die Anweisungen des preußischen Militärrates über die Verfahrensweise mit Deserteuren, sowie mit den von ihnen verkauften Waffen macht deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein regional begrenztes Phänomen gehandelt haben kann.
Bestimmte Verfahrensweisen, bei immer gleichen Sachverhalten, waren einem offensichtlich standardisierten Vorgehen unterworfen. Deutlich zu erkennen ist dies bei den zahlreichen Haus- oder Grundstücksversteigerungen. Egal ob in einem Erbfall oder bei einem Bankrott, die Immobilien wurden zunächst von einem bestellten Kurator geschätzt. Anschließend wurden sie, unter Ankündigung in der Leipziger und Chemnitzer Zeitung, zu einem bestimmten Termin versteigert. Penibel wurde über den Vorgang Buch geführt. Die Ausschnitte der Versteigerungsanzeigen wurden dabei ebenso aufbewahrt wie Rechnungen über dieselbe.
Die immer wieder beklagten Schwächen des sächsischen Rechtes lassen sich in den Akten dieses Bestandes erkennen. In einigen Fällen wurde gegen die getroffene Entscheidung immer wieder Berufung beim Appellationsgericht eingelegt.
Die tiefgreifende gesellschaftliche Umgestaltung im 19. Jh. wird auch in diesem Bestand sichtbar. Mit dem Ablösegesetz von 1832 erscheinen Klagen gegen den Grundherrn und Gegenklagen über Ablösungen und zu leistende Frondienste. Die Akten über die Ablösung der Kirchen- und Schullehen sind ebenfalls noch vorhanden. Ein längerer Prozess scheint die Einführung der Grund- und Hypothekenbücher gewesen zu sein. Akten über Entwürfe und genaue Anweisungen der extra dafür eingerichteten Kommission sprechen dafür. Kurz darauf folgende zahlreiche Exekutionsklagen machen deutlich, dass nicht alle mit der neuen Zeit und ihren Anforderungen Schritt halten konnten. Offensichtlich übernahmen sich einige bei den Zahlungen der Ablösungsrenten. Auch ist die Feststellung über den Umfang der zu leistenden Ablöse von beiden Seiten in vielen Fällen wieder angefochten worden.
Das die Industrialisierung auch auf die relativ ländliche Gegend von Auerswalde ihre Schatten warf, wird aus den Akten zur Wahl eines Abgeordneten für den Landtag, dessen Zuständigkeit im Bereich Handel und Industrie liegen sollte, deutlich. Außerdem spricht für diesen Umstand die Akte über einen Grundstücksverkauf zwecks der Errichtung einer Spinnereifabrik.
Beim Versuch einer Rekonstruktion des alten Registratursystems sind drei noch vorhandene Aktenverzeichnisse von großem Wert. Sowohl aufbewahrte als auch bereits vernichtete Akten sind darin aufgeführt. Es handelt sich hierbei zunächst um das Verzeichnis der im Archiv der Gerichte zu Auerswalde befindlichen Akten (Nr. 166). Dieses umfasst den Zeitraum von 1690 bis 1860. Verzeichnet sind hierin unter I. die sogenannten Zivilsachen, unter II. die Nachlass- und Vormundschaftssachen, sowie unter III. die Untersuchungen und Denunziationssachen. Alle drei Abschnitte sind alphabetisch geordnet. Die Seiten der Zivilsachen sind weiterhin tabellarisch nach Nummer des Verfahrens, Beklagtem, Kläger, Gegenstand der Klage, und Jahr geordnet. Ausschlaggebend für die Reihenfolge der Einträge ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Beklagten sowie das Jahr, wobei mit dem ältesten Fall begonnen wird. Die Seiten der Nachlass- und Vormundschaftssachen sowie der Denunziationssachen sind ebenfalls alphabetisch sortiert. Ihre Spalten teilen sich in die laufende Nummer des Verfahrens, den Gegenstand des Verfahrens und das Jahr. Bei der alphabetischen Ordnung ist wieder der Nachname des Nachlassers oder des zu Bevormundenden entscheidend sowie das Jahr, wobei ebenfalls wieder mit dem ältesten begonnen wird.
Das Verzeichnis ist mit zwei Anmerkungen versehen. Zum einen wurde angefügt, dass bei der Übernahme der Akten durch das königliche Amtsgericht Frankenberg alle, mit roter Tinte gekennzeichneten Nummern, zur Makulierung, sprich Vernichtung, gegeben wurden. Auf diese, 1894 bestätigte, Aussonderung erfolgte im Jahre 1926 eine weitere, bei der wiederum die Akten mit den Vermerken "Zu vernichten." oder "Nicht zu vernichten." versehen wurden. Der überwiegende Teil der Akten dieses Verzeichnisses hat diese beiden Aussortierungen nicht überstanden. Allerdings scheint es mit der Ordnung im Auerswalder Archiv nicht weit her gewesen zu sein, denn schon die Einträge der ersten Aussonderung sind oft mit der Bemerkung "fehlt" versehen. Ebenso scheinen erneut Akten verschwunden zu sein, da auch im Jahre 1926 wieder an einigen Stellen zu lesen ist: "Nicht auffindbar". Außerdem sind die Akten, die als erhaltungswürdig eingestuft wurden, mit dem Kürzel dr. versehen, was offensichtlich ihren Empfang durch das Frankenberger Gericht bestätigt. Komplett mit dem Vermerk "fehlt" versehen wurden die Akten des Teils III., die Denunziationssachen. Diese sind nicht mehr vorhanden. Aus dem Bereich der Vormundschafts- und Nachlasssachen blieben nur relativ wenige Akten erhalten. Nur einige augenscheinlich unerledigte oder noch laufende Fälle wurden aufgehoben. Der weitaus größte noch erhaltene Teil der verzeichneten Akten stammt aus dem Teil I. Dabei wurden Immobilienangelegenheiten, die Einrichtung der Hypothekenbücher oder die Kaufprotokolle für Grundstücke fast komplett aufbewahrt.
Das zweite Verzeichnis (Nr. 168) beinhaltet die in den Gerichtsakten zu Auerswalde befindlichen Protokolle. Auch dieses Verzeichnis ist mit den beschriebenen Vermerken aus den Jahren 1894 und 1926 versehen. Der überwiegende Teil der Protokolle wurde damals vernichtet. Erhalten blieben die Aufzeichnungen über Ablöseverfahren, Berainungssachen, Erbschaftsfälle, Jagdsachen sowie sämtliche Protokolle über Immobiliensachen. So wie bei dem zuvor beschriebenen Verzeichnis wurde das Protokollregister alphabetisch angelegt. Die Spalten der Seiten sind hier jedoch lediglich in die Nummer des Protokolls, den Titel des Protokolls und das Entstehungsjahr unterteilt. Die alphabetische Zuordnung erfolgte nach dem ersten Buchstaben des Namens des jeweiligen Protokolls. Dabei scheint der Titel des Protokolls entscheidend gewesen zu sein. Er wurde so gewählt, dass nachfolgende Protokolle, lediglich mit einer Zahl versehen, ebenfalls darunter eingeordnet werden konnten. Der erste Buchstabe des Titels wurde dann als Kürzel vor der Zahl verwendet. Bei den Kaufprotokollen eben das große K.. So wurde dann bei sämtlichen Protokollen verfahren. Die Nummern der Protokolle beginnen immer mit I. oder 1.. Allerdings gibt es verschiedene Zuordnungen oder Weiterführungen. So sind die Gerichtsprotokolle I. – III. um die Nummern I. a/b. und I. c. ergänzt.
Das dritte Verzeichnis (Nr. 167) enthält Akten, die nicht im Repertorium des Patrimonialgerichts eingetragen worden sind. Zum großen Teil sind sie erhalten geblieben. Die Seiten dieses Verzeichnisses gliedern sich nach der laufenden Nummer, den in der Akte behandelten Sachverhalt und dem Jahr aus dem die Akte stammt. Die Akten wurden chronologisch geordnet. Aus diesem Verzeichnis stammt auch die bislang älteste Akte des Bestandes aus dem Jahre 1599, betreffend die Fronvereinbarungen zwischen Rittergutbesitzer und Bauern. Diese Akte ist allerdings nur die Abschrift einer weitaus älteren. Ob in dem dritten Verzeichnis all jene Akten aufgeführt sind, die gefunden wurden, oder nur jene, die man des Aufhebens für würdig befand, ist nicht mehr zu ermitteln. Die Häufung von Akten welche Fronen, Ablösungen und Immobilienangelegenheiten betreffen, spricht auch hier für eine gezielte Auswahl.
Ähnlich wie bei den Protokollen wurde mit der Registratur bei den anderen Akten verfahren. Maßgebend war offensichtlich der Anfangsbuchstabe der betreffenden Sache. Ablösungen werden mit A., Consense mit C., Hypothekenbücher mit H., Gerichtssachen mit G.; Kaufprotokolle mit K. und Testamente mit T. bezeichnet. Schwierig wird es, wenn der damals verwendete Begriff heute relativ unbekannt ist. So wurden zum Beispiel neben den Kaufprotokollen auch die Akten über die Kohlungsgrundstücke mit K. bezeichnet. Betraf die Akte nur einen einzigen Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, so ordnete man nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Erbsachen wurden genauso unter dem Namen des Erblassers abgelegt. Auch Grundstücksüberlassungen, Verkäufe oder ähnliches wurden genauso behandelt, hierbei war der Name des Verkäufers entscheidend. Alle Akten wurden mit einer laufenden römischen oder arabischen Ziffer versehen. Für eine wohl relativ kleine Registratur wie die in Auerswalde, scheint dieses Verfahren ausgereicht zu haben. Trotzdem wird deutlich, dass es selbst hier Irrläufer gegeben hat, denn der Umfang der nicht verzeichneten Akten war bei deren Abgabe verhältnismäßig hoch.
Bei den später verteilten Registraturnummern wird es schwieriger, ein System zu erkennen. So wurden vermutlich in Auerswalde selbst einige Akten mit einer neuen Registratur versehen. Hierbei wurde ein Zettel an den oberen Rand der Akte geklebt und darauf eine Nummer mit dem Vorsatz No. Geschrieben. Da die verwendete Tinte von äußerst schlechter Qualität ist, konnte man den auf die Akte selbst geschriebenen Buchstaben in einigen Fällen nicht mehr erkennen. Es ist aber zu vermuten, dass in einigen Fällen lediglich die Nummerierung ersetzt wurde, da zum Beispiel bei den Kaufprotokollen aus diesem Zeitabschnitt eine aufeinanderfolgende Nummerierung auszumachen ist. Da schon bei der eigentlichen Nummerierung Akten ausgetauscht und erkennbar neu geordnet wurden, scheint dies ein gängiges Verfahren gewesen zu sein, das öfter angewendet wurde.
Bei den Ablieferungen im Hauptstaatsarchiv in Dresden 1894 und 1897 erhielten die Akten Akzessionsnummern 992 und 491. Zum Teil sind auch die Lagerungsorte (Locale) des Staatsarchivs Dresden handschriftlich auf den Akten vermerkt worden.
4. Quellen und Literatur
Blaschke, Karl- Heinz, historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Erzgebirge und Vogtland, Leipzig 1957.
Blaschke, Karl-Heinz, Verwaltungsgeschichte für Stadt- und Kreisarchivare im Gebiet des ehemaligen Landes Sachsen, Dresden 1962.
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Erler, Adelbert, Kaufmann, Ekkehard, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Berlin 1971.
Feilitzsch, Heinrich Erwin Ferdinand von, Zur Familiengeschichte des Deutschen insbesondere des Meissnischen Adels von 1570 bis ca. 1820, Großenhain/ Leipzig 1896, S. 294 – 297.
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Gaucken, Johann Friedrich, Des heiligen röm. Reiches Adelslexikon, Leipzig 1719.
Geschichte des sächsischen Adels, hrs. von Katrin Keller und Josef Matzerath, Köln 1997.
Geschichte Sachsens, hrs. von Karl Czok, Weimar 1989.
Groß, Reiner, Geschichte Sachsens, Berlin 2001.
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Herschel, Klaus-Peter, Genealogisch-historische Streifzüge durch deutsche Fürsten- und Adelshäuser, Annaberg-Buchholz 2002, S. 134 – 143.
Rösler, Das Geschlecht von Schönberg, in: Mitteilungen des Roland, 1939 Heft 2, S. 33 – 39.
Schiffner, Albert, Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs Sachsen, Bd. 1, Leipzig 1839, S. 78.
Schmidt, Gerhard; Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jh., Weimar 1966.
Schlösser und Herrenhäuser, hrs. Freistaat Sachsen, Ministerium des Inneren, Dresden 1993.
Schulze, Hans K., Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, Bd. 1, Stuttgart/ Berlin/ Köln 1990, S. 95 – 157.
Schumann, August, Vollständiges Staatspost- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 1,
Zwickau 1814, S. 438.
Vitzthum, Rudolf Beiträge zur deutschen Familiengeschichte, Beiträge zu einer
Vitzthumischen Familiengeschichte, Leipzig 1935.
Wieck, Friedrich Georg, Sachsen in Bildern, Chemnitz 1990, S. 76
5. Abkürzungen
GH|-----|Grundherrschaft
PG|-----|Patrimonialgericht
[01] Blaschke, Karl-Heinz, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, 3. Teil: Erzgebirge und Vogtland, Leipzig, 1957, S.28
[02] Anmerkung: Im historischen Ortsverzeichnis von Sachsen von Karl-Heinz Blaschke wird das Jahr 1856 genannt. Bei der Verzeichnung des Bestandes ergab sich jedoch das Jahr 1853 für die Auflösung der Patrimonialgerichtsbarkeit.
[03] StA-C, 30605 Grundherrschaft Auerswalde, Nr. 166
[04] Blaschke, Karl-Heinz, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, 3. Teil: Erzgebirge und Vogtland, Leipzig, 1957, S.28
[05] Blaschke, Karl-Heinz, Verwaltungsgeschichte für Stadt- und Kreisarchivare im Gebiet des ehemaligen Landes, Sachsen, Dresden 1962, S. 14-21
[06] siehe "Richtlinie für die archivische Erschließung im Sächsischen Landesarchiv (Teil Akten)"
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 23.
Gutswirtschaft.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Testamente.- Erbschaftsangelegenheiten.- Grundstücksangelegenheiten.- Vormundschaften.- Kirchensachen und Schulangelegenheiten.- Dienste und Abgaben.- Fronablösungen.- Grund- und Hypothekenbücher.
Der Herrensitz Auerswalde wurde erstmals 1248 erwähnt. Er befindet sich nördlich von Chemnitz und gehört zu den ältesten in Sachsen. Seine Schriftsässigkeit erhielt das Rittergut 1724. Mit 9.766,61 Steuereinheiten gehört es zu den Gütern mittlerer Größe. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit. Das Rittergut Auerswalde besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Auerswalde und Garnsdorf. Das Gut gilt als Stammsitz der Familie von Auerswalde. 1596 gelangte das Rittergut in Besitzer der Familie Schönberg, 1724 an die Watzdorfs und schließlich 1772 an das Geschlecht Vitzthum von Eckstädt, wo es bis 1945 verblieb. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 10. Oktober 1855 an das Königliche Landgericht Mittweida.
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