Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

30609 Grundherrschaft Bergen bei Falkenstein

Datierung1718 - 1875
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)1,50
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 24.
Fronablösungen.- Grundstücksangelegenheiten.- Nachlässe.- Grundbuchsachen.- Hypothekensachen.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.
Die Grundherrschaft Bergen befand sich westlich von Falkenstein im Vogtland. Das Rittergut wurde 1764 erstmals erwähnt und gehörte mit 2.881,98 Steuereinheiten zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein amtssässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Bergen (bei Falkenstein) und Trieb (bei Falkenstein). Es bestand eine enge Verbindung mit dem Rittergut Oberlauterbach, so dass eine Vermischung der Gerichtsbarkeiten möglich ist. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 1. August 1851 an das Justizamt Plauen.
  • 2016 | elektronisches Findmittel für 0,02 lfm
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2006] | Findkartei / Datenbank
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang