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Beständeübersicht

Bestand

30610 Grundherrschaft Blankenhain

Datierung1605 - 1949
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)5,09

Bestand enthält auch 6 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1. Geschichte des Ritterguts Blankenhain
Die Landgemeinde Blankenhain, heute im Kreis Werdau nordwestlich der Stadt Werdau und früher in der Nähe der Grenze zwischen Sachsen und Sachsen-Altenburg gelegen, wurde um 1200 als Waldhufendorf gegründet. Das Rittergut Blankenhain ist seit dem 15. Jahrhundert nachweisbar. Zu ihm gehörten die Dörfer Kleinbernsdorf, Niederalbersdorf, Rußdorf, Vorwerk Weidenhof und Augustenhof sowie Nischwitz und Vogelgesang auf altenburgischem Gebiet. Verwaltungsmäßig war es dem Amt Zwickau zugeordnet.
Als Besitzer sind die Familien v. Blank (15. Jh.), v. Ende (1485 – 1573), v. Ziegler (1573 ff.), Winkler und v. Schönberg (1585 – 1607), v. Bünau (17. Jh.), v. Neitschütz, v. Schleinitz, v. Rex (18. Jh.), Scheuereck (ca. 1775 – Mitte 19. Jh.) und v. Münch-Ferber (um 1900) bekannt. Das Rittergut Blankenhain hatte am Anfang des 20. Jahrhunderts einen Umfang von 276 ha. Davon wurden als Feld 126, als Wiesen 45, als Weide 99, für Teich- und andere Wirtschaft 6 ha genutzt.
Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Blankenhain, Chursdorf (bei Werdau), Haselbach (bei Rückersdorf in Thüringen), Jonaswalde (bei Schmölln), Kleinbernsdorf (bei Werdau), Kleinrußdorf Niederalbertsdorf, Nischwitz (bei Jonaswalde in Thüringen), Rückersdorf (bei Ronneburg), Rußdorf (bei Werdau) und Vogelgesang (bei Braunichswalde in Thüringen).
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 23. April 1856 an das Justizamt Werdau.


2. Bestandsgeschichte
Ein Archiv der Rittergutsherrschaft muss schon um die Mitte des 17. Jahrhunderts existiert haben. Es wird ausdrücklich berichtet, dass beim großen Brand von 1661 auch das Archiv vernichtet wurde. Der Bestand gelangte nach Sicherstellung durch die zuständigen Kreisbehörden um 1955 in das damalige Landesarchiv Glauchau und wurde 1967 vom Staatsarchiv Dresden übernommen. Ein 1941 von Dr. A. Lindner verzeichneter Bestand des Rittergutsarchiv Blankenhain (lfd. Nr. 56 dieses Findbuches) ist mit dem vorliegenden Bestand nicht identisch. Der Verbleib des von Dr. Lindner verzeichneten Bestandes nach 1945 ist nicht feststellbar. Bereits 1941 scheint Dr. Lindner nur einen Teilbestand aufgenommen zu haben. Der 1967 an das Staatsarchiv Dresden übergebene Fond wurde 1969 verzeichnet, geordnet und aus den Beständen Amtsgericht Crimmitschau und Amtsgericht Werdau wurden diejenigen Akten, die bei der Gerichtsherrschaft Blankenhain ergangen und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Archive der vorgenannten Amtsgerichte übernommen worden waren, herausgelöst und dem Bestand Grundherrschaft Blankenhain wieder beigefügt. Ende 1969 wurde zum Bestand ein Findbuch angefertigt. Der Bestand enthielt damals 56 Akteneinheiten. Nach einer Revision im Jahr 2008 enthielt der Bestand 208 Einheiten. Die Verzeichnungseinheiten wurden 2006 und 2008 durch M. Schmidt und Chr. Degelmann in die Erschließungssoftware Augias eingegeben.
2016 wurden aus dem Sammelbestand 39077 Brandversicherungskammer und Staatliche Versicherung der DDR Unterlagen zu Grundstückssachen und zur Brandversicherung dem Bestand hinzugefügt.
Schumann, A.: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. Bd. 1, Zwickau 1814, S. 587 - 590; Bd. 15, Zwickau 1828, S. 87 - 93.
Gutsverwaltung.- Gerichtsangelegenheiten.- Ablösungen von Diensten und Abgaben.- Bauangelegenheiten.- Einnahmen.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Grund- und Hypothekenbücher.
Die Gemeinde Blankenhain wurde um 1200 als Waldhufendorf gegründet. Das Rittergut Blankenhain ist seit dem 15. Jahrhundert nachweisbar. Zu ihm gehörten die Dörfer Kleinbernsdorf, Niederalbersdorf, Rußdorf, Vorwerk Weidenhof und Augustenhof sowie Nischwitz und Vogelgesang auf altenburgischem Gebiet. Als Besitzer sind die Familien v. Blank, v. Ende, v. Ziegler, Winkler und v. Schönberg, v. Bünau, v. Neitschütz, v. Schleinitz, v. Rex, Scheuereck und v. Münch-Ferber bekannt. Das Rittergut hatte am Anfang des 20. Jahrhunderts einen Umfang von 276 ha. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Blankenhain, Chursdorf (bei Werdau), Haselbach (bei Rückersdorf in Thüringen), Jonaswalde (bei Schmölln), Kleinbernsdorf (bei Werdau), Kleinrußdorf Niederalbertsdorf, Nischwitz (bei Jonaswalde in Thüringen), Rückersdorf (bei Ronneburg), Rußdorf (bei Werdau) und Vogelgesang (bei Braunichswalde in Thüringen). Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 23. April 1856 an das Justizamt Werdau.
  • 2016 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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