Beständeübersicht
Bestand
30615 Grundherrschaft Brambach
Datierung | 1598 - 1845 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 2,70 |
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 25.
Lehnsachen.- Verpflichtungsbuch.- Erbzinsverzeichnis.- Versteigerungen.- Gerichtsbarkeit.- Grenzstreitigkeiten.- Böhmische Enklaven.- Grundstücksangelegenheiten.- Nachlässe.- Frondienste und Abgaben.- Kirchensachen.- Schulangelegenheiten.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.
Die Grundherrschaft Brambach befand sich im südlichsten Teil des Vogtlands. Das Rittergut wurde 1154 als Herrensitz erstmals erwähnt und gehörte mit 8.329,45 Steuereinheiten zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Es war ein schriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Arnsgrün, Brambach, Ebmath, Fleißen (heute Plesná, Tschechien), Frauengrün, Görnitz (bei Oelsnitz), Hennebach, Landwüst, Mühlhausen (bei Adorf), Niederreuth (heute Dolní Paseky, Tschechien), Oberbrambach, Oberreuth (heute Horní Paseky, Tschechien), Obertriebel, Raun, Raunergrund, Rohrbach (bei Markneukirchen), Röthenbach (bei Adorf), Schönlind (bei Markneukirchen) und Untertriebel. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 30. Oktober 1840 an das Justizamt Voigtsberg, ausgenommen die über Obertriebel, die an das Königliche Gericht Adorf ging.
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. [Konversion 2006], Nachtrag 2010 | Findkartei / Datenbank