Beständeübersicht
Bestand
30621 Grundherrschaft Callenberg
Datierung | 1653 - 1856 (1927) |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 10,65 |
Eifert, Elke: Schönburger und Kauffunger Herrschaft in Callenberg und Callenberger Urkundenchronik, Selbstverlag der Verfasserin, 2015.
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 26.
Resch, Fritz: Zur Geschichte des Dorfes Callenberg und seiner Herren, in: Schönburgische Geschichtsblätter V (1898/99), S. 9-12.
Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften. Karte mit Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 26.
Resch, Fritz: Zur Geschichte des Dorfes Callenberg und seiner Herren, in: Schönburgische Geschichtsblätter V (1898/99), S. 9-12.
Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften. Karte mit Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.
Grundstücksangelegenheiten.- Bauangelegenheiten.- Nachlässe.- Vormundschaften.- Kirchensachen und Schulangelegenheiten.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Frondienste.
Die Grundherrschaft Callenberg geht auf einen südöstlich von Waldenburg gelegenen Herrensitz zurück. Ein Rittergeschlecht von Kallenberc wird 1244 erstmals urkundlich erwähnt. Spätestens seit dem Übergang der Herrschaft Waldenburg an die Schönburger (1375/78) sind ihnen gegenüber Vasallenpflichten anzunehmen. Als schriftsässiges schönburgisches Vasallengut blieb Callenberg der sächsischen Landeshoheit bis 1740 entzogen und unterstand direkt der Gesamtregierung und der Lehnskurie in Glauchau. Von 1452 bis 1582 und 1617 bis 1714 sind adlige Vasallen der Schönburger, u. a. die Familien von Kauffungen und von der Planitz, als Besitzer von Callenberg nachgewiesen. Danach übernahmen bis 1945 die Schönburger selbst das Rittergut.
Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Callenberg (bei Waldenburg), Falken, Hohenstein, Langenberg (bei Hohenstein), Langenchursdorf, Lobsdorf, Niederlungwitz, Oberwinkel, Reichenbach (bei Hohenstein) und Tirschheim. Außerdem waren Teile des unter sächsischer Lehnshoheit stehenden Dorfes Mühlau der Grundherrschaft unterworfen. In Callenberg und Mühlau bestanden zumindest zeitweise eigene Patrimonialgerichtsstellen.
Um 1850 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit an das Justizamt Waldenburg abgetreten. Der schönburgische Teil von Mühlau gelangte 1856 an das Gerichtsamt Burgstädt.
Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Callenberg (bei Waldenburg), Falken, Hohenstein, Langenberg (bei Hohenstein), Langenchursdorf, Lobsdorf, Niederlungwitz, Oberwinkel, Reichenbach (bei Hohenstein) und Tirschheim. Außerdem waren Teile des unter sächsischer Lehnshoheit stehenden Dorfes Mühlau der Grundherrschaft unterworfen. In Callenberg und Mühlau bestanden zumindest zeitweise eigene Patrimonialgerichtsstellen.
Um 1850 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit an das Justizamt Waldenburg abgetreten. Der schönburgische Teil von Mühlau gelangte 1856 an das Gerichtsamt Burgstädt.
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