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Beständeübersicht

Bestand

30651 Grundherrschaft Frankenhausen

Datierung1544 - 1855
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)2,24

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Göpfert, G.: Geschichte des Closters und jetzigen Rittergutes Frankenhausen, in: Ältere und neuere Geschichte des Pleißenlandes, 1794, S. 227-260.

Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 30.

Wiemann, Harm: Geschichte des Zisterzienser-Nonnenklosters Frankenhausen bei Crimmitschau, Crimmitschau 1938.
Justizangelegenheiten.- Gerichtsbarkeit.- Gemeindeangelegenheiten.- Landtag 1605.- Gutsverwaltung.- Grundstücksangelegenheiten.- Grenzregulierungen.- Hexenverfolgung.- Ablösung von Diensten und Abgaben.- Verkehrswesen.- Steuern.- Schankkonzessionen.- Kirchenangelegenheiten.- Verpflichtungen.- Gerichtshandelsbücher.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Flurbücher.- Grundsteuerkataster.- Grund- und Hypothekenbücher.
Dietrich von Landsberg stiftete am 4. Mai 1276 den Nonnen von Grünberg das Kloster Frankenhausen. Es besaß große Ländereien in der näheren und weiteren Umgebung, die Lehnshoheit in vielen Dörfern, die Gerichtsbarkeit über seine Lehnsleute und Frone zur Bewirtschaftung des Klosters und seiner Güter. Nach der Reformation wurde das Kloster aufgelöst und zunächst als Kammergut durch einen kurfürstlichen Verwalter geführt. Es besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Frankenhausen, Gösau, Gosel, Großstöbnitz (bei Schmölln), Heyersdorf (bei Crimmitschau), Neukirchen/Pleiße, Niedergrünberg, Obergrünberg, Rudelswalde und Thonhausen. Nach 1543 wurde das Kammergut "privatisiert" und in ein Rittergut umgewandelt, das die Gerichtsbarkeit über Teile des ehemaligen Klosterbesitzes übernahm. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Brandrübel (bei Schmölln), Frankenhausen, Friedrichsdorf, Gösau, Gosel, Großstöbnitz (bei Schmölln), Heyersdorf (bei Crimmitschau), Kummer (bei Schmölln), Neukirchen/Pleiße, Niedergrünberg, Obergrünberg, Rudelswalde, Tempelfrankenhausen, Thonhausen und Waldsachsen (bei Meerane). Das Rittergut wurde bereits 1271 erstmals als Herrensitz erwähnt und gehörte mit 12.660,75 Steuereinheiten zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Es war ein schriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde zum 9. Oktober 1855 an das Königliche Gericht Crimmitschau abgegeben.
  • | ohne Findmittel für 0,42 lfm
  • 2019 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D., Nachtrag 2009 [Konversion 2006] | Findkartei / Datenbank
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