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Beständeübersicht

Bestand

30654 Grundherrschaft Freiberg bei Adorf/V.

Datierung1745 - 1855
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,90
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 30-31.
Patrimonialgerichte Freiberg oberer Teil.- Patrimonialgerichte Freiberg, mittlerer und unterer Teil.- Besitzerwechsel.- Ablösung von Diensten.- Grundstücksangelegenheiten.- Lehnprotokolle.- Verpflichtungen.- Konsensprotokolle.- Kaufprotokolle.- Gerichtsprotokolle.- Hypothekenprotokolle.- Grund- und Hypothekenbücher.
Die Grundherrschaft Freiberg befand sich nordwestlich von Adorf im Vogtland und war in drei Teile gegliedert (oberer, unterer, mittlerer Teil).
Das Rittergut Feiberg, oberer Teil wurde erstmals 1606 als Rittergut erwähnt. Es gehörte mit 2.713,14 Steuereinheiten zu den mittleren Gütern in Sachsen. Das Rittergut war amtssässiges; der Grundherr besaß also die Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Freiberg (bei Adorf) und Weidigt.
Das Rittergut Freiberg, mittlerer Teil wurde 1814 mit dem Rittergut Freiberg, unterer Teil kombiniert.
Das Rittergut Freiberg, unterer Teil wurde erstmals 1459 als Sattelhof erwähnt. Es gehörte mit 777,54 Steuereinheiten zu den kleineren Gütern in Sachsen. Das neuschriftsässige Rittergut besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Freiberg (bei Adorf), Leubetha, Rebersreuth, Untergettengrün und Weidigt.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde zum 22. Oktober 1855 an das Justizamt Adorf/V. abgegeben.
  • 2011 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. | Findkartei / Datenbank
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