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Beständeübersicht

Bestand

30674 Grundherrschaft Hohengrün

Datierung1766 - 1787
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,05
1. Geschichte der Grundherrschaft Hohengrün
Die Grundherrschaft Hohengrün befand sich südöstlich von Auerbach/V.. Das schriftsässige Rittergut wurde 1606 erstmals erwähnt. Der Grundherr besaß die Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut Hohengrün besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Beerheide, Hauptbrunn und Hohengrün. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts nach 1841 an das Königliche Gericht Auerbach.


2. Bestandsgeschichte
Mit dem Übergang der Patrimonalgerichtsbarkeit vom Grundherrn auf den Staat gelangten die dazugehörigen Akten ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in die Altregistraturen der neu gebildeten sächsischen Gerichte. Von dort wurden sie an das Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. Im Rahmen einer Beständebereinigung kamen die Bestände 39004 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Auerbach und 39058 Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, Vorakten im Jahr 2002 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Chemnitz. Von 2005 bis 2009 wurden die Lagerungsgemeinschaften im Staatsarchiv Chemnitz aufgelöst und die Akten ihren ursprünglichen Provenienzen zugeordnet. Der Bestand 30674 Grundherrschaft Hohengrün wurde neu gebildet und die Findkartei im Jahr 2006 im Archivprogramm Augias 7.4 erfasst. Der Bestand umfasst 0,05 lfm und besteht aus 2 Verzeichnungseinheiten.


3. Bestandsanalyse
Überliefert sind nur zwei Akteneinheiten aus dem Zeitraum von 1766 – 1787. Weitere Archivalien siehe unter Bestand 30604 Grundherrschaft Auerbach.


4. Quellen und Literatur
Zu Hohengrün vgl. folgende weitere Bestände:
* 12613 Gerichtsbücher
* 30604 Grundherrschaft Auerbach/V.
* 32973 Königliches Gericht Auerbach/V.

Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 36

http://hov.isgv.de/Hohengrün

http://www.beerheide-vogtland.de/die_gemeinde/historisches/die_grundherrschaft/


5. Abkürzungen
Vgl. in:
Die Amtssprache: Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Archivamt - Münster : Landschaftsverb. Westfalen-Lippe/ Westfäl. Archivamt, 2004. - 185 S.

Demandt, Karl E.: Laterculus Notarum: lateinisch-deutsche Interpretationshilfen für spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Archivalien. - Mit 4 Taf. spezieller Zahlenschreibungen des 14.-16. Jahrhunderts / Karl E. Demandt - 6., unveränd. Aufl. - Marburg : Archivschule, 1998.
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 36.

http://hov.isgv.de/Hohengrün
Grundstücksangelegenheiten.- Gerichtsprotokolle.
Die Grundherrschaft Hohengrün befand sich südöstlich von Auerbach/V.. Das schriftsässige Rittergut wurde 1606 erstmals erwähnt. Der Grundherr besaß die Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut Hohengrün besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Beerheide, Hauptbrunn und Hohengrün. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts nach 1841 an das Königliche Gericht Auerbach.
  • 2011 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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