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Beständeübersicht

Bestand

30675 Grundherrschaft Hohelinde

Datierung1822 - 1854
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,03
1. Geschichte der Grundherrschaft Hohelinde
Das Freigut Hohelinde (auch Hohe Linde oder Hohenlinde) lag nordöstlich von Oederan und taucht seit 1651 als Vorwerk in den Quellen auf. Um 1820 entstand auf den Vorwerksflächen die Häusergruppe Neuhohenlinde, deren Bewohner der Erbgerichtsbarkeit des Freigutes unterworfen waren. Die Obergerichtsbarkeit übte das Amt Augustusburg aus. Bis 1651 gehörte es der Stadt Oederan. Das Freigut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Hohelinde und Neuhohelinde. Wirtschaftlich war Hohenlinde im 19. Jahrhundert mit dem Rittergut Börnichen kombiniert. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts im Jahr 1855 an das Königliche Gericht Oederan. Das Freigut wurde 1864 nach Oederan eingemeindet.


2. Bestandsgeschichte
Mit dem Übergang der Patrimonalgerichtsbarkeit vom Grundherrn auf den Staat gelangten die dazugehörigen Akten ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in die Altregistraturen der neu gebildeten sächsischen Gerichte. Von dort wurden sie an das Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. Im Rahmen einer Beständebereinigung kamen die Bestände 39005 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Augustusburg und 39030 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Oederan im Jahr 2002 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Chemnitz. Von 2005 bis 2009 wurden die Lagerungsgemeinschaften im Staatsarchiv Chemnitz aufgelöst und die Akten ihren ursprünglichen Provenienzen zugeordnet. Der Bestand 30675 Grundherrschaft Hohelinde wurde neu gebildet und die Findkartei im Jahr 2006 im Archivprogramm Augias 7.4 erfasst. Der Bestand umfasst 0,03 lfm und besteht aus 2 Verzeichnungseinheiten.


3. Bestandsanalyse
Überliefert sind nur zwei Akteneinheiten, eine Klagesache und das Repertorium des Gerichtsarchivs, aus dem Zeitraum von 1822 – 1854.


4. Quellen und Literatur
Zu Hohelinde vgl. folgende weitere Bestände:
* 12613 Gerichtsbücher
* 30007 Amt Augustusburg (Justiz- und Rentamt)
* 33018 Gerichtsamt Augustusburg
* 30044 Amtshauptmannschaft Flöha


Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 36

http://hov.isgv.de/Hohelinde
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 36

http://hov.isgv.de/Hohelinde
Repertorium des Gerichtsarchivs.- Pachtangelegenheiten.
Das Freigut Hohelinde (auch Hohe Linde oder Hohenlinde) lag nordöstlich von Oederan und taucht seit 1651 als Vorwerk in den Quellen auf. Um 1820 entstand auf den Vorwerksflächen die Häusergruppe Neuhohenlinde, deren Bewohner der Erbgerichtsbarkeit des Freigutes unterworfen waren. Die Obergerichtsbarkeit übte das Amt Augustusburg aus. Bis 1651 gehörte es der Stadt Oederan. Das Freigut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Hohelinde und Neuhohelinde. Wirtschaftlich war Hohenlinde im 19. Jahrhundert mit dem Rittergut Börnichen kombiniert. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts im Jahr 1855 an das Königliche Gericht Oederan. Das Freigut wurde 1864 nach Oederan eingemeindet.
  • 2011 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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