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Beständeübersicht

Bestand

30707 Grundherrschaft Lichtentanne

Datierung1664 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)2,16
1. Geschichte der Grundherrschaft Lichtentanne
Die Grundherrschaft Lichtentanne befand sich südwestlich von Zwickau und bestand ursprünglich aus zwei Teilen. Der ältere Teil des Ritterguts wurde 1551, der jüngere Teil 1696 erstmals erwähnt. Mit 1.751,98 bzw. 2.724,03 Steuereinheiten (um 1840) gehörte die Grundherrschaft zu den kleineren Gütern in Sachsen. Das größere Rittergutsteil besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Lichtentanne, der kleinere die Gerichtsbarkeit über Güter in Brand (bei Zwickau) und Lichtentanne. Die Grundherrschaft war ein amtssässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 15. Mai 1856 an das Landgericht Zwickau abgegeben.


2. Bestandsgeschichte
Mit dem Übergang der Patrimonialgerichtsbarkeit vom Grundherrn auf den Staat gelangten die dazugehörigen Akten ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in die Altregistraturen der neu gebildeten sächsischen Gerichte. Von dort wurden sie an das Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. Im Rahmen einer Beständebereinigung kamen die Bestände 39048 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Zwickau und 39070 Amtshauptmannschaft Zwickau, Vorakten im Jahr 2002 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Chemnitz. Von 2005 bis 2009 wurden die Lagerungsgemeinschaften im Staatsarchiv Chemnitz aufgelöst und die Akten ihren ursprünglichen Provenienzen zugeordnet. Der Bestand 30707 Grundherrschaft Lichtentanne wurde neu gebildet und die Findkartei im Jahr 2011 im Archivprogramm Augias 8.2 erfasst.
2016 wurde aus dem Sammelbestand 39077 Brandversicherungskammer und Staatliche Versicherung der DDR eine Akte zur Einrichtung der Immobilar-Brandversicherungsanstalt aus der Zuständigkeit der Herrschaftlich Ehrlerschen Gerichte zu Lichtentanne dem Bestand hinzugefügt.
Der Bestand umfasst 2,15 lfm und besteht aus 81 Verzeichnungseinheiten.


3. Bestandsanalyse
Überliefert sind Besitzwechsel, Ablösungen von Diensten und Abgaben und Gerichtsprotokolle.


4. Quellen und Literatur
Zu Lichtentanne vgl. folgende weitere Bestände:
12613 Gerichtsbücher
30023 Amt Zwickau (Justiz- und Rentamt)
33040 Gerichtsamt Zwickau
30051 Amtshauptmannschaft Zwickau
30809 Grundherrschaft Schönfels (mit Alt- und Neuschönfels)

Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 42

Album der Rittergüter und Schlösser des Königreiches Sachsen / nach der Natur neu aufgenommen von F. Heise…, herausgegeben von G. A. Poenicke , IV. Sektion, Erzgebirgischer Kreis, S. 188

http://hov.isgv.de/Lichtentanne


5. Abkürzungen
Die Amtssprache: Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Archivamt - Münster : Landschaftsverb. Westfalen-Lippe/ Westfäl. Archivamt, 2004. - 185 S.

Demandt, Karl E.: Laterculus Notarum: lateinisch-deutsche Interpretationshilfen für spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Archivalien. - Mit 4 Taf. spezieller Zahlenschreibungen des 14.-16. Jahrhunderts / Karl E. Demandt - 6., unveränd. Aufl. - Marburg : Archivschule, 1998
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 42

http://hov.isgv.de/Lichtentanne
Besitzwechsel.- Ablösung von Diensten und Abgaben.- Gerichtsprotokolle.
Die Grundherrschaft Lichtentanne befand sich südwestlich von Zwickau und bestand ursprünglich aus zwei Teilen. Der ältere Teil des Ritterguts wurde 1551, der jüngere Teil 1696 erstmals erwähnt. Mit 1.751,98 bzw. 2.724,03 Steuereinheiten (um 1840) gehörte die Grundherrschaft zu den kleineren Gütern in Sachsen. Das größere Rittergutsteil besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Lichtentanne, der kleinere die Gerichtsbarkeit über Güter in Brand (bei Zwickau) und Lichtentanne. Die Grundherrschaft war ein amtssässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 15. Mai 1856 an das Landgericht Zwickau abgegeben.
  • 2011 [Nachtrag 2016] | Findbuch / Datenbank
  • 2016 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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