Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

30708 Grundherrschaft Lichtenwalde

Datierung1599 - 1900
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)27,04
Schmidt, O. E.: Die Schlösser Schönwölkau und Lichtenwalde und die Grafen Vitzthum v. Eckstädt, in: Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz, Jg. 22 (1933) S. 1 ff.

Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 42

Album der Rittergüter und Schlösser des Königreiches Sachsen / nach der Natur neu aufgenommen von F. Heise…, herausgegeben von G. A. Poenicke, IV. Sektion, Erzgebirgischer Kreis, S. 7

http://hov.isgv.de/Lichtenwalde
Belehnungen.- Besitzwechsel.- Repertorien des Gerichtsarchivs.- Gerichtsprotokolle.- Konsensprotokolle.- Kaufprotokolle.- Hypothekenprotokolle.- Grundstückssachen.- Mühlensachen.- Schankkonzessionen.- Nachlässe, Vormundschaften und Vermögensverwaltungen.- Versteigerungen.- Ablösung von Diensten und Abgaben.- Kirchenangelegenheiten.- Schulangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Einführung der Landgemeindeordnung und Errichtung der Kommunalgarden in den Gerichtsbezirken Lichtenwalde und Auerswalde.- Steuerangelegenheiten.- Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher.
Die Grundherrschaft Lichtenwalde befand sich südwestlich von Frankenberg. Das Rittergut wurde 1290 als Herrensitz erstmals erwähnt. Die vermutlich im 13. Jahrhundert gegründeten Burg Lichtenwalde, überließen die meißnischen Markgrafen um 1300 den Herren von Schellenberg als Lehen. Nach weiteren Besitzerwechseln fiel die Herrschaft nach dem Tod des Besitzers Eustachius von Harras 1561 an den sächsischen Kurfürsten, der die Grundherrschaft in ein kurfürstliches Amt umwandelte. Bereits 1694 verlehnte Kurfürst August I. die Herrschaft an die Grafen von Watzdorf im Tausch gegen Pillnitz, womit das Amt wieder in eine Grundherrschaft umgewandelt wurde. Um 1840 gehörte die Grundherrschaft mit 26.095,98 Steuereinheiten zu den größten Gütern in Sachsen. Es war ein altschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut Lichtenwalde besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Auerswalde, Braunsdorf (bei Frankenberg), Ebersdorf (bei Chemnitz), Garnsdorf, Gückelsberg (bei Augustusburg), Lichtenwalde, Merzdorf (bei Frankenberg), Niederwiesa, Niederlichtenau (bei Frankenberg), Oberlichtenau (bei Frankenberg), Oberwiesa, Ortelsdorf und Ottendorf (bei Mittweida). Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 10. Oktober 1853 an das Königliche Landgericht Mittweida.

  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D., Nachtrag 2009 | Findkartei für 22,34 lfm
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang