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Beständeübersicht

Bestand

30718 Grundherrschaft Morgenröthe

Datierung1839 - 1849
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,07
1. Geschichte der Grundherrschaft Morgenröthe
Die Siedlung Morgenröthe, am Lauf der Großen Pyra im vogtländischen Erzgebirge gelegen, wurde urkundlich erstmals am 8. April 1618 als Zinnbergwerk "Die Morgenröthe" erwähnt. Um 1650 erwarb Hans Hutschenreuter, zu dieser Zeit Besitzer des Zinnbergwerkes, von Kurfürst Johann Georg I das Privileg für die Errichtung eines Hammerwerkes. 1797 erwarb Gottlob Emanuel Lattermann, Erb-, Lehn- und Gerichtsherr von Lengenfeld und Grün, Rittergutsbesitzer von Glasten bei Borna und Queiß sowie Stadthauptmann von Leipzig das Eisenhammerwerk Morgenröthe. Die Familie Lattermann war im Besitz der Gutsbezirke Morgenröthe und Rautenkranz sowie des Rittergutes Lengenfeld mit Grün. Das Hammerwerk Morgenröthe besaß die niedere Gerichtsbarkeit über Güter in Morgenröthe und Zeughaus.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde zum 30. März 1854 an das Königliche Gericht Auerbach/V. abgegeben.


2. Bestandsgeschichte
Mit dem Übergang der Patrimonalgerichtsbarkeit vom Grundherrn auf den Staat gelangten die dazugehörigen Akten ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in die Altregistraturen der neu gebildeten sächsischen Gerichte. Von dort wurden sie an das Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. Im Rahmen einer Beständebereinigung kamen die Bestände 39004 Lagerungsgemeinschaft Amtsgericht Auerbach und 39058 Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, Vorakten im Jahr 2002 aus dem Hauptstaatsarchiv Dresden in das Staatsarchiv Chemnitz. Von 2005 bis 2009 wurden die Lagerungsgemeinschaften im Staatsarchiv Chemnitz aufgelöst und die Akten ihren ursprünglichen Provenienzen zugeordnet. Der Bestand 30718 Grundherrschaft Morgenröthe wurde neu gebildet und die Findkartei im Jahr 2006 im Archivprogramm Augias 7.4 erfasst. Der Bestand umfasst 0,07 lfm und besteht aus 6 Verzeichnungseinheiten.


3. Bestandsanalyse
Überliefert sind Akten über Schulsachen, Gerichtsprotokolle, die Einführung des neuen Grundsteuersystems sowie die Einführung des Grund- und Hypothekenbuches für die Dörfer Morgenröthe und Zeughaus.


4. Quellen und Literatur
Zu Morgenröthe vgl. folgende weitere Bestände:
12613 Gerichtsbücher
30948 Lattermann & Söhne, Eisenhammerwerk, Morgenröthe-Rautenkranz
30018 Amt Voigtsberg (Justiz- und Rentamt)
33017 Gerichtsamt Auerbach/V.
32973 Königliches Gericht Auerbach/V.
30042 Amtshauptmannschaft Auerbach/V.

http://hov.isgv.de/Morgenröthe_(Ober-,_Unter-)


5. Abkürzungen
Vgl. in:
Die Amtssprache: Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Archivamt - Münster : Landschaftsverb. Westfalen-Lippe/ Westfäl. Archivamt, 2004. - 185 S.

Demandt, Karl E.: Laterculus Notarum: lateinisch-deutsche Interpretationshilfen für spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Archivalien. - Mit 4 Taf. spezieller Zahlenschreibungen des 14.-16. Jahrhunderts / Karl E. Demandt - 6., unveränd. Aufl. - Marburg : Archivschule, 1998.
http://hov.isgv.de/Morgenröthe_(Ober-,_Unter-)

http://hov.isgv.de/Zeughaus

http://de.wikipedia.org/wiki/Morgenr%C3%B6the-Rautenkranz

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Ludwig_Lattermann (Josef Matzerath: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte – Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952, Sächsischer Landtag 2001, S. 112)
Schulsachen.- Einführung des neuen Grundsteuersystems.- Gerichtsprotokolle.- Einführung des Grund- und Hypothekenbuchs für die Dörfer Morgenröthe und Zeughaus.
Die Siedlung Morgenröthe, am Lauf der Großen Pyra im vogtländischen Erzgebirge gelegen, wurde urkundlich erstmals am 8. April 1618 als Zinnbergwerk „Die Morgenröthe“ erwähnt. Um 1650 erwarb Hans Hutschenreuter, zu dieser Zeit Besitzer des Zinnbergwerkes, von Kurfürst Johann Georg I. das Privileg für die Errichtung eines Hammerwerkes. 1797 erwarb Gottlob Emanuel Lattermann, Erb-, Lehn- und Gerichtsherr von Lengenfeld und Grün, Rittergutsbesitzer von Glasten bei Borna und Queiß sowie Stadthauptmann von Leipzig das Eisenhammerwerk Morgenröthe. Die Familie Lattermann war im Besitz der Gutsbezirke Morgenröthe und Rautenkranz sowie des Rittergutes Lengenfeld mit Grün. Das Hammerwerk Morgenröthe besaß die niedere Gerichtsbarkeit über Güter in Morgenröthe und Zeughaus. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde zum 30. März 1854 an das Königliche Gericht Auerbach/V. abgegeben.
  • 2011 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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