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Beständeübersicht

Bestand

30771 Grundherrschaft Planitz

Datierung1532 - 1931
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)9,92

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1. Geschichte der Grundherrschaft Planitz
Planitz wurde gegen Ende des 12. Jahrhunderts als Waldhufendorf angelegt und befand sich bis in das 16. Jahrhundert im Besitz der Familie von der Planitz. 1571 wurde es an Georg von Schönburg verkauft, der es schon acht Jahre später an den kurfürstlichen Rat Joachim von Beust weiterverkaufte. Im 17. Jahrhundert wechselte es zwischen den Familien Reibold, Vitzthum und dem sächsischen Kurfürsten, bis dieser es 1689 im Tausch gegen die Herrschaft Pretzsch den Brüdern von Arnim überließ. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 14. Mai 1856 an das Landgericht Zwickau abgegeben. Durch den seit dem 15. Jahrhundert betriebenen Steinkohlenbergbau wuchs der Ort schnell und zählte im 20. Jahrhundert 24.000 Einwohner. Damit war es vor der Verleihung der Stadtrechte 1924 das größte Dorf in Sachsen. Zum Rittergut gehörten im 19. Jahrhundert die Orte Planitz mit Ober- und Niederplanitz, Cainsdorf, Voigtsgrün, Wilkau und ein Teil von Rottmannsdorf. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Cainsdorf, Haara, Hirschfeld (bei Kirchberg), Leutersbach, Niederplanitz, Oberplanitz, Rottmannsdorf, Voigtsgrün (bei Kirchberg), Wilkau und Wolfersgrün. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 14. Mai 1856 an das Königliche Landgericht Zwickau abgegeben. Die Gerichtsbarkeit über Güter in Wilkau und Voigtsgrün ging an das Königliche Landgericht Kirchberg.


2. Quellen und Literatur
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 53.

Heidrich, Johannes; Löffler, Michael: 800 Jahre Planitz, Leipzig 1992.

Handbuch der historischen Stätten Deutschlands Bd. 8: Sachsen, hg.v. Walter Schlesinger, Stuttgart 1990.
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 53.

Heidrich, Johannes; Löffler, Michael: 800 Jahre Planitz, Leipzig 1992.

Handbuch der historischen Stätten Deutschlands Bd. 8: Sachsen, hg.v. Walter Schlesinger, Stuttgart 1990.
Pachtverträge, Käufe und Besitzerwechsel des Ritterguts.- Besitzverhältnisse und Vermögensverhältnisse der Familie von Arnim.- Arnimsche Familienangelegenheiten.- Angelegenheiten der Arnimschen Rittergüter Crossen, Irfersgrün und Großmilkau.- Steinkohlenbergbau.- Eisensteinbergbau.- Bergbaurechnungen.- Geologische Erkundungen.- Hüttenwesen.- Kalköfen.- Eisenbahnlinie Zwickau-Cainsdorf.- Steuersachen.- Erbregister.- Fronen und Dienste.- Ablösungen.- Forstwesen und Jagdwesen.- Kirche und Schule.- Grundstücksangelegenheiten.- Zivilgerichtsbarkeit.- Nachlässe.- Vormundschaften.- Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher.
Die Grundherrschaft Planitz befand sich südlich von Zwickau und erstreckte sich über die Dörfer Cainsdorf, Niederplanitz, Oberplanitz, (Wendisch-)Rottmannsdorf, Voigtsgrün und Wilkau. Das Rittergut wurde 1216 als Herrensitz erstmals erwähnt und gehörte mit 16.230,66 Steuereinheiten (um 1840) zu den größeren Gütern in Sachsen. Es war ein altschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut Planitz besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Cainsdorf, Haara, Hirschfeld (bei Kirchberg), Leutersbach, Niederplanitz, Oberplanitz, Rottmannsdorf, Voigtsgrün (bei Kirchberg), Wilkau und Wolfersgrün. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 14. Mai 1856 an das Königliche Landgericht Zwickau abgegeben. Die Gerichtsbarkeit über Güter in Wilkau und Voigtsgrün ging an das Königliche Landgericht Kirchberg.
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