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Beständeübersicht

Bestand

30785 Grundherrschaft Ringethal

Datierung1545 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)4,50
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 56.
Rechte und Besitzerwechsel des Ritterguts.- Verpflichtung von Gerichtsdirektoren.- Einführung der Landgemeindeordnung.- Bildung von Heimatbezirken.- Wahlen.- Steuersachen.- Fronen und Dienste.- Handwerk und Gewerbe.- Kirche und Schule.- Armenwesen.- Grundstücksangelegenheiten.- Zivilgerichtsbarkeit.- Nachlässe.- Vormundschaften.- Gerichtshandelsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher.
Ein nördlich von Mittweida gelegener Herrensitz Ringethal wird 1243 erstmals erwähnt. Zur Grundherrschaft gehörten die Dörfer Falkenhain, Hermsdorf und Ringethal. Über die dortigen Untertanen übte der Grundherr die Ober- und Erbgerichtsbarkeit aus. Mit 4.251,14 Steuereinheiten um 1840 zählte das altschriftsässige Rittergut zu den kleineren Gütern in Sachsen. Bis 1831 wurde es dem Kreisamt Freiberg, danach dem Amt Frankenberg mit Sachsenburg zugerechnet. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Ringethal, Erlebach, Falkenhain (bei Mittweida), Hermsdorf (bei Mittweida) und die Mühle in Lauenhain (bei Mittweida). Die Patrimonialgerichtsbarkeit ging am 16. Juni 1849 auf das Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg über.
  • 1973 | Findbuch
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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