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Beständeübersicht

Bestand

30812 Grundherrschaft Schwand

Datierung1610, 1690 - 1898, 1916
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)1,52
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform, Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 59
Pacht.- Kauf.- Abgaben.- Dienstpflichten.- Finanzen.- Gerichtsbarkeiten.- Testamente.- Grundstücksangelegenheiten.- Jagdsachen.
Das Rittergut Schwand wurde 1583 erstmals urkundlich erwähnt. Bis 1510 befand es sich im Besitz der Familie von Geilsdorf. Danach fiel es an die Familie von Feilitzsch. 1689 gelangte es in den Besitz des Grafen Johann Ernst von Tettenbach, der auch Geilsdorf, Tirbel und Pirk besaß. Um 1750 ist die Familie von Beulwitz als Besitzer verzeichnet. Im Postlexikon von 1825 ist die Familie von Reibold als Besitzer des Rittergutes Schwand eingetragen. Das Rittergut umfasste nun außerdem Anteile an den Dörfern Dehles, Hammerhaus, Rodersdorf und Ruderitz sowie das Dorf Rothausen und die Ruhehäuser. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts im Jahr 1856 an das Justizamt Plauen. Im Zuge einer Versteigerung gelangte das Rittergut 1868 an Ferdinand von Nauendorff. Da die Nauendorffer Linie ohne Erben war, wurden Geilsdorf und Schwand 1920 an Dr. phil. W. Naumann veräußert. Für 720.000 RM wurden die beiden Rittergüter 1928 an die Stadt Plauen abgetreten.
  • 2005 | Findbuch / Datenbank
  • 2009 | Findkartei für 0,12 lfm
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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