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Beständeübersicht

Bestand

30829 Grundherrschaft Thürnhof

Datierung1684 - 1857
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)2,34
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 62.
Steuerwesen.- Prozesse der Grundherren.- Zivilstreitigkeiten.- Hutsachen und Triftsachen.- Fronvergleiche.- Ablösungen.- Grundstücksangelegenheiten.- Bierschank und Branntweinschank.- Versteigerungen.- Nachlässe.- Testamente.- Gerichtsprotokolle.- Konsensprotokolle.- Flurverzeichnisse.- Grund- und Hypothekenbücher.
Die Grundherrschaft Thürnhof befand sich westlich von Reichenbach im Vogtland. Das Rittergut wurde 1583 erstmals erwähnt und gehörte mit 4.493,74 Steuereinheiten (um 1840) zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein schriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Brockau, Buchwald, Elsterberg, Gippe, Görschnitz, Pfaffengrün, Reimersgrün, Rückisch, Thürnhof und Wipplas. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 25. April 1856 an das Königliche Gericht Elsterberg, ausgenommen die Gerichtsbarkeit über Güter in Buchwald und Pfaffengrün, die an das Königlichen Gericht Treuen ging.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2010] | Findkartei / Datenbank
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