Beständeübersicht
Bestand
30831 Grundherrschaft Tirschheim
Datierung | 1730 - 1848 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 1,26 |
Gemeindeangelegenheiten.- Schulwesen.- Straßenbau.- Grundstückssachen.- Ablösungen.- Vormundschaften.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Vergleichsprotokolle.- Quittungsprotokolle.- Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher.
Das südlich von Waldenburg gelegene Dorf Tirschheim gehörte im Spätmittelalter zum Kloster Remse und gelangte 1488 an die Herren von Schönburg. Eine Zusammenführung mit ihren ehemals reichsunmittelbaren Herrschaften blieb den Schönburgern verwehrt, da es sich bei Tirschheim um ein kursächsisches Lehen handelte. Die Verwaltung erfolgte demzufolge über einen eigenen Dingstuhl, dessen Kompetenzen nicht über die anderer sächsischer Vasallengerichte hinausgingen. Die grundherrlichen Rechte schlossen die Ober- und Erbgerichtsbarkeit ein. Neben Tirschheim selbst gehörten das Dorf Reichenbach sowie Dorfteile von Schwaben und Wickersdorf zum Gerichtsbezirk. Die Patrimonialgerichte wurden von einem Gerichtsdirektor administriert. Aufgrund mehrfacher Besitzverschiebungen innerhalb der Familie von Schönburg erfolgte die wechselnde Zuordnung von Tirschheim zu den Herrschaften Penig und Remse. 1797 ging der Ort an die Linie Schönburg-Waldenburg über. Die sächsische Verwaltung rechnete Tirschheim im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts zwischenzeitlich zum Amt Zwickau. Am 25. September 1856 traten die Gerichte Tirschheim ihre Befugnisse an den sächsischen Staat ab.
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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