Beständeübersicht
Bestand
30833 Grundherrschaft Treuen
Datierung | 1532 - 1869, 1926 - 1959 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 4,56 |
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 63.
Patrimonialgerichte Treuen, oberer Teil.- Patrimonialgerichte Treuen, unterer Teil.- Vereinigtes Patrimonialgericht Treuen (seit 1848).
Die Grundherrschaft Treuen befand sich nordwestlich von Auerbach im Vogtland und bestand aus einem oberen und einem unteren Teil.
Das Rittergut (oberer Teil) wurde 1329 als Herrensitz erstmals erwähnt und gehörte mit 6.266,62 Steuereinheiten (um 1840) zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Es besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Altmannsgrün (bei Treuen), Eich (bei Lengenfeld) und Treuen.
Das Rittergut (unterer Teil) wurde 1592 erstmals erwähnt und war mit 6.733,06 Steuereinheiten (um 1840) ebenfalls ein Gut mittlerer Größe. Es besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Altmannsgrün (bei Treuen), Mahnbrück, Perlas, Schreiersgrün, Tirschendorf und Treuen.
Bei beiden Teilen handelte es sich um ein schriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. In den Jahren 1847 und 1848 erfolgte eine Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten des oberen und unteren Teils. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit am 1. Dezember 1852 an das Königliche Gericht Treuen.
Das Rittergut (oberer Teil) wurde 1329 als Herrensitz erstmals erwähnt und gehörte mit 6.266,62 Steuereinheiten (um 1840) zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Es besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Altmannsgrün (bei Treuen), Eich (bei Lengenfeld) und Treuen.
Das Rittergut (unterer Teil) wurde 1592 erstmals erwähnt und war mit 6.733,06 Steuereinheiten (um 1840) ebenfalls ein Gut mittlerer Größe. Es besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Altmannsgrün (bei Treuen), Mahnbrück, Perlas, Schreiersgrün, Tirschendorf und Treuen.
Bei beiden Teilen handelte es sich um ein schriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. In den Jahren 1847 und 1848 erfolgte eine Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten des oberen und unteren Teils. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit am 1. Dezember 1852 an das Königliche Gericht Treuen.
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