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Beständeübersicht

Bestand

30838 Grundherrschaft Untergöltzsch

Datierung1681 - 1852
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)2,53
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform, Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 63
Die Grundherrschaft Untergöltzsch befand sich nördlich von Auerbach im Vogtland. Das Rittergut wurde 1586 erstmals erwähnt und gehörte mit 2.017,99 Steuereinheiten (um 1840) zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein neuschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Ludwigsburg, Niederauerbach und Untergöltzsch. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 30. Mai 1851 an das Königliche Gericht Auerbach/V. abgegeben.
  • 2007 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D., Nachtrag 2009 [Konversion 2011] | Findkartei / Datenbank
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