Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

30854 Grundherrschaft Weißbach mit Dittersdorf

Datierung1741 - 1859
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)3,47
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform, Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 65

Günther, Britta: Kursächsische Ämter als untere Verwaltungsebene (16. Jh. bis 1855). Strukturen, Aufgaben, Wirkungsweisen - dargestellt an den Ämtern Wolkenstein und Lauterstein. Wolkenstein, 2007.
Die Grundherrschaft Weißbach befand sich westlich von Zschopau. Das Rittergut wurde 1696 erstmals erwähnt und gehörte mit 18.923,80 Steuereinheiten (um 1840) zu den größeren Gütern in Sachsen. Es war ein neuschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Dittersdorf (bei Zschopau), Einsiedel, Erfenschlag, Kemtau, Reichenhain und Weißbach (bei Zschopau).
Mit dem Rittergut Weißbach war das Rittergut Dittersdorf eng verbunden; eine Vermischung der Gerichtsbarkeiten ist möglich. Das Rittergut Dittersdorf besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Dittersdorf (bei Zschopau).
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts über Weißbach, Dittersdorf und Kemtau im Jahr 1856 an das Königliche Gericht Zschopau und über Einsiedel, Erfenschlag und Reichenhain im selben Jahr an das Königliche Landgericht Chemnitz.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2011] | Findkartei / Datenbank
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang