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Beständeübersicht

Bestand

30855 Grundherrschaft Weißenbrunn

Datierung1738 - 1855
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,55
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform, Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 65.
Die Grundherrschaft Weißenbrunn befand sich westlich von Zwickau. Das Rittergut wurde 1696 erstmals erwähnt und gehörte mit 2.658,51 Steuereinheiten (um 1840) zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein amtssässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Steinpleis und Weißenbrunn. Es war von 1724 bis 1770 im Besitz des Stadtrats von Zwickau; eine Vermischung der Gerichtsbarkeiten ist möglich. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 13. Oktober 1855 an das Justizamt Werdau abgegeben.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2011] | Findkartei / Datenbank
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