Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

30863 Grundherrschaft Wingendorf bei Flöha

Datierung1750 - 1855
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,66
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform, Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 66.
Die Grundherrschaft Wingendorf befand sich nordöstlich von Oederan. Das Rittergut wurde 1350 als Allodium erstmals erwähnt und gehörte mit 6.144,89 Steuereinheiten (um 1840) zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Es war ein altschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut Wingendorf besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Frankenstein, Hainichen (bei Roßwein) und Wingendorf (bei Oederan). Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts über Wingendorf und Frankenstein am 3. November 1855 an das Königliche Gericht Oederan und die über Güter in der Stadt Hainichen an das Königliche Gericht Hainichen.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D., Nachtrag 2009 [Konversion 2011] | Findkartei / Datenbank
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang