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Beständeübersicht

Bestand

30867 Grundherrschaft Wünschendorf bei Marienberg

Datierung1617 - 1849
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)1,15
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform, Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 66

Günther, Britta: Kursächsische Ämter als untere Verwaltungsebene (16. Jh. bis 1855). Strukturen, Aufgaben, Wirkungsweisen - dargestellt an den Ämtern Wolkenstein und Lauterstein. Wolkenstein, 2007.
Die Grundherrschaft Wünschendorf befand sich nördlich von Marienberg. Das Rittergut wurde 1696 erstmals erwähnt und gehörte mit 6.940,48 Steuereinheiten (um 1840) zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Es war ein neuschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Stolzenhain (bei Lengefeld) und Wünschendorf (bei Lengefeld). Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 26. Februar 1849 an das Justizamt Wolkenstein.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2011] | Findkartei / Datenbank
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