Beständeübersicht
Bestand
30869 Grundherrschaft Zobes
Datierung | 1778 - 1856 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 0,28 |
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform, Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 67.
Die Grundherrschaft Zobes befand sich östlich von Plauen im Vogtland. Das Rittergut wurde 1580 erstmals erwähnt und gehörte mit 1.406,29 Steuereinheiten (um 1840) zu den kleineren Gütern in Sachsen. Es war ein amtssässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Die Gerichtsbarkeit erstreckte sich u. a. über Güter in Mahnbrück, Schönau (bei Treuen) und Zobes. Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts 1856 an das Justizamt Plauen. Im selben Jahr wurde die Gerichtsbarkeit über den Anteil an Mahnbrück an das Königliche Gericht Treuen und die über Schönau (bei Treuen) an das Königliche Gericht Falkenstein übertragen.
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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