Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

30873 Grundherrschaft Zwota

Datierung1696 - 1847
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,98
Rainungsdifferenzen.- Dismembrationen.- Kaufbriefe.- Lehnbriefe.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.
Das am gleichnamigen Bach westlich von Klingenthal gelegene Dorf Zwota ging aus einem seit dem 16. Jahrhundert nachgewiesenen Mühlen- und Hammerwerksbetrieb hervor, in dessen Umkreis nicht nur erzgebirgische Hammerarbeiter, sondern verstärkt auch böhmische Exulanten siedelten. Die Grundherrschaft über Teile der weiträumig bebauten Ortsflur übte das Rittergut Wohlhausen aus. Nach einer vermutlich um 1780 erfolgten Separierung erscheint in den Quellen jedoch zusätzlich das sogenannte Hammer- und Waldgut Zwota als Inhaber grundherrlicher Befugnisse. Dem amtssässigen Gut stand die Erbgerichtsbarkeit im Ortsteil Unterzwota und der Siedlung Zechenbach zu. Die Obergerichtsbarkeit lag in den Händen des Amtes Voigtsberg. Zu Beginn der 1840er Jahre wurde das Hammer- und Mühlengut zergliedert und unter mehrere Besitzer aufgeteilt. Die Patrimonialgerichtsbarkeit ging am 1. Februar 1840 an das Justizamt Voigtsberg über.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. [Konversion 2011] | Findkartei / Datenbank
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang