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Beständeübersicht

Bestand

30874 Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Datierung1881 - 1989
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)26,62

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1. Geschichte der Industrie- und Handelskammer Chemnitz
1.1 Vorgeschichte der sächsischen Handelskammern
Die Handelskammern wurden als auf gesetzlicher Grundlage beruhende Organisationen von Kaufleuten und Industriellen eines bestimmten Bezirkes zur Vertretung der Interessen von Industrie und Handel gegründet. Sie sollten die Wünsche und Anträge ihrer Interessenten aus eigener Initiative oder auf behördliche Aufforderung zur Kenntnis der Staatsverwaltung bringen. Gleichzeitig wurde ihnen die Aufgabe übertragen, als Hilfsorgane der Staatsverwaltung zu fungieren, den Behörden in Handelsangelegenheiten sachverständigen Beirat zu geben und über die Lage von Handel und Industrie regelmäßig Bericht zu erstatten.
Die Einrichtung der Handelskammern stammt aus Frankreich, wo im Jahre 1599 in Marseille eine Kommission von vier Kaufleuten seitens des Rats ernannt wurde, um die Angelegenheiten in Handel, Industrie und Verkehr wahrzunehmen. In Deutschland sind derartige Institutionen erst mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden, als durch die Auflösung der alten Handels- und Gewerbsverfassung auch die auf dieser beruhenden Organisationen und Verbände, Zünfte und Gilden, auseinanderfielen.[01]
Als erste deutsche Handelskammer wurde die von Mainz unter dem Einfluß der französischen Besatzung 1798 errichtet und 1802 durch Napoleon bestätigt. 1805 wurde im damaligen Kurfürstentum Sachsen erstmals über die Errichtung einer Handelskammer diskutiert, die als eine Landeskammer mit Sitz im Handelszentrum Leipzig gedacht war. 1808 überreichte ein Leipziger Kaufmann, der Schafwollhändler Andreas Christian Friedrich Köhler, der Landes-Ökonomie-, Manufactur- und Commercien-Deputation einen Entwurf für die Errichtung einer Handelskammer, als einer "wohlorganisierte(n) Gesellschaft sachverständiger, erfahrner und noch in Tätigkeit seyender Kaufleute"[02]. In der durch diesen Vorschlag ausgelösten Diskussion wurde ausdrücklich auf das Vorbild der französischen Chambres de commerce bezug genommen. In der projektierten Leipziger Handelskammer sollten "Kommerzial- und Fabrikeninteresse in den Verhandlungen eines und desselben Korps auf ähnliche Art" kombiniert werden. In seinem Gutachten regte der Assessor Friedrich Benjamin Bucher an, außer in Leipzig in weiteren sächsischen Fabrikstädten eigene Fabrik- und Manufakturkammern zu errichten, darunter in Chemnitz und Dresden. Unter dem Eindruck der napoleonischen Besetzung wurde die Anregung 1811 zu den Akten gelegt, zum einen fürchtete man Begehrlichkeiten des Auslands, zum anderen scheute man die Kosten. Die Angelegenheit geriet in Vergessenheit.
1828 ging von Chemnitz die Initiative zur Gründung des Industrievereins für das Königreich Sachsen aus. Der 1829 schließlich durch den König konfirmierte Verein erblickte vordergründig seine Aufgabe in gutachtlicher Tätigkeit für staatliche Entscheidungen, darüber hinaus betrieb er bereits einen modern anmutenden Lobbyismus und setzte sich für eine industrielle Interessenvertretung in der Ständeversammlung und Kommunalvertretungen ein. Die auf sein Betreiben in die Zweite Kammer aufgenommenen fünf – später zehn – Vertreter des Handels- und Fabrikwesens beantragten bereits in der ersten konstitutionellen Ständeversammlung Sachsens 1834 bei der Regierung die Vorlegung eines vollständigen Handelsgesetzbuches, die Schaffung von Fabrikgerichten und schließlich die Einrichtung von Handelskammern.
Diesem Ziel kam der Industrieverein auch nach Jahren seiner Wirksamkeit nicht näher. Auf der Versammlung deutscher Gewerbetreibender 1845 konkretisierte Bernhard Eisenstuck die Vorstellungen der Chemnitzer Industriellen von einer Gewerbekammer: 1. Die Mitglieder der Kammern sollten durch den Gewerbstand selbst gewählt werden 2. Das Institut der Handelskammern soll über das ganze Land verteilt sein. 3. Als Vermittlungsbasis soll bei der Regierung eine Zentralstelle für Handel und Gewerbe eingerichtet werden. Vor allem sollte die Regierung verpflichtet werden, bei allen Fragen, welche die Interessen des Handels- und Gewerbstandes berühren, die Handelskammern zu hören.[03] 1846 beantragten die Abgeordneten des Handels- und Fabrikstandes in der Zweiten Kammer der Ständeversammlung erneut die Einführung von Handelskammern. Selbst die Empfehlung der Deputation der Kammer vermochte nichts daran zu ändern, daß auch dieser Vorstoß ohne Erfolg blieb. Der Industrieverein erwog daraufhin, sich selbst in eine Handelskammer umzuwandeln. Nach dem Ausbleiben eines greifbaren Erfolgs und dem Scheitern der Revolution von 1848/49 beschloß der Industrieverein seine Auflösung. Der Ende 1849 als Innenminister zurückgetretene Albert Weinlig bat darum, die Abwicklung bis zur Einführung von Handelskammern zurückzustellen.[04] Am 28. März 1850 zog die Regierung jedoch Weinligs Entwurf über die Errichtung von Gewerberäten, Handelskammern und Gewerbegerichten unerwartet zurück.

1.2 Die Gründung der sächsischen Handels- und Gewerbekammern
Unter dem Eindruck der Reformbestrebungen in den deutschen Staaten und des österreichischen Gewerbgesetzes legte die sächsische Regierung endlich am 15. August 1860 den ständischen Zwischendeputationen einen Entwurf eines Gewerbgesetzes für das Königreich Sachsen vor. Referent der Zwischendeputation der Ersten Kammer war der Chemnitzer Bürgermeister Müller; für die Zweite Kammer war es der ehemalige Staatsminister Georgi aus Mylau.
Der Gesetzentwurf enthielt einen Abschnitt zur Einrichtung von Handels- und Gewerbekammern in den Mittelpunkten der Gewerbe oder des Handels. Ihre Verpflichtung bestand darin, "dem Ministerium des Innern oder der betreffenden Regierungsbehörde in allgemeinen Handels- und Gewerbeangelegenheiten als begutachtende, sachverständige Organe zu dienen"[05] . Ihnen wurde das Recht eingeräumt, selbständige Anträge an das Ministerium des Innern oder die Regierungsbehörde zu richten. Die sächsischen Industriellen begrüßten das dem Entwurf zugrundeliegende Prinzip der Gewerbefreiheit, kritisierten allerdings die Beschränkung der Handelskammern auf einen ausschließlich konsultativen Charakter und plädierten statt dessen für das Prinzip des "Self-governments des Handels".[06] Derart weit gehende Forderungen hatten freilich bei den Verhandlungen der Kammern der Ständeversammlung keine Chance. Dagegen gelang es, den Entwurf in wesentlichen Bestimmungen im Interesse der Gewerbetreibenden zu verändern. Die Handelskammern erhielten so das Recht, Lehrlinge und Gehilfen auf deren Verlangen zu prüfen, Handelsgerichtsbeisitzer zu wählen. Ihnen wurde die Befugnis zur Führung eines genauen Verzeichnisses der dem Kammerbezirk angehörenden Fabrikanten und Kaufleute übertragen. Während es in anderen deutschen Staaten im Ermessen der Regierungen lag, inwieweit die Handelskammern in die Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen einbezogen wurden, war die sächsische Regierung verpflichtet, zuvor die Handelskammern zu hören.
Das am 15. Oktober 1861 verabschiedete Gewerbegesetz trat mit dem Beginn des Jahres 1862 in Kraft. Die daraufhin gebildeten sächsischen Handelskammern umfaßten – anders als in anderen deutschen Staaten – das gesamte Staatsgebiet. Wie in Preußen und Bayern besaßen sie Rechte einer juristischen Person und übten eine Anzahl behördlicher Befugnisse aus.
Hinsichtlich ihrer staatsrechtlichen Stellung und verwaltungsmäßigen Wirksamkeit profilierten sich die Handels- und Gewerbekammern auf vier Gebieten:
1. als gutachtlich mitwirkendes Regierungsorgan der Handels- und Gewerbeverwaltung,
2. als wirtschaftspolitisches Vertretungsorgan für Industrie und Handel,
3. als staatliches Vollzugsorgan für eine Reihe von Auftragsangelegenheiten,
4. und nicht zuletzt als Trägerin von Selbstverwaltungseinrichtungen.[07]
Zu den Kosten der Handels- und Gewerbekammern wurde ein fester Zuschuß aus der Staatskasse geleistet. Der sonstige Bedarf war von der Gesamtheit der Wahlberechtigten des Bezirkes nach Maßgabe des für die Veranlagung zur Einkommenssteuer getrennt einzuschätzenden Einkommens aus Handel und Industrie aufzubringen.
Am 11. November 1862 konstituierte sich die Chemnitzer Handels- und Gewerbekammer. Anfangs bestand diese Körperschaft aus zwei Abteilungen, der Handelskammer, die – anders als die Bezeichnung nahe legt – für Handel und Fabriken zuständig war und der Gewerbekammer für die nicht in diese Kategorie gehörenden Gewerbe. In der ersten Zeit bildeten beide Abteilungen ein einziges Kollegium und wirkten vereint, durften aber in Angelegenheiten, welche entweder das Großgewerbe oder das Kleingewerbe vorzugsweise betrafen, auch für sich allein beraten, Gutachten erteilen und Anträge stellen.
Für die Handelskammer war stimmberechtigt und wählbar, wer als Kaufmann oder Fabrikant mindestens 10 Thaler ordentliche Gewerbesteuer entrichtete, 25 Jahre alt war und im Besitz seiner staatsbürgerlichen Rechte war. Kaufleute, Fabrikanten und andere im Gewerbekataster eingetragene Personen, die zwischen einem und zehn Talern besteuert waren, wurden der Gewerbekammer zugeordnet. Erster Präsident der Handelskammer wurde der Chemnitzer Kaufmann Julius Gustav Hahmann; den Vorsitz der Gewerbekammer übernahm der ehemalige Präsident der Zweiten Kammer der Ständeversammlung von 1848, Franz Xaver Rewitzer.
Zu den Tagesordnungspunkten der ersten Plenarsitzungen gehörten unter anderem die Ernennung der "Deutschen Industriezeitung" (ehemals "Sächsische Industriezeitung") zu einem Organ der Kammer, der Vorschlag zur Einrichtung eines gewerblichen Museums, die Einführung einheitlicher Maße und Münzen in ganz Deutschland, der Bau von Eisenbahnlinien, der Beitritt zum Deutschen Handelstag. Letzterer umfaßte sämtliche zur Vertretung von Industrie und Handel gesetzlich berufenen Handels- und Gewerbekammern und kaufmännische Korporationen des Deutschen Reiches. Auch Industrie- und kaufmännische Vereine hatten sich dieser freien Vereinigung angeschlossen. Erster Vertreter der Chemitzer Kammer im Ausschuß des Deutschen Handelstages wurde 1868 kein Geringerer als der ehemalige Vorsitzende des Volkswirtschaftlichen Ausschusses der Deutschen Nationalversammlung von 1848, Bernhard Eisenstuck.
Der Chemnitzer Kammerbezirk umfaßte 1862 die Amtshauptmannschaften Chemnitz und Annaberg, die Schönburgschen Rezeßherrschaften, die Amtsbezirke Penig, Rochlitz, Burgstädt und Mittweida sowie die Amtshauptmannschaft Zwickau ohne die Amtsbezirke Kirchberg, Schneeberg[08] und Eibenstock. In dem Territorium lebten zum Zeitpunkt der Gründung der Handelskammer 657.902 Einwohner in 44 Städten und 622 Dörfern.[09] Eine Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern veränderte bereits 1868 wesentlich den Zuschnitt des Chemnitzer Handelskammerbezirks. Die Amtsbezirke der Amtshauptmannschaft Zwickau wurden mit dem Plauener Kammerbezirk verbunden. Dafür schlug man die zuvor dem Leipziger Kammerbezirk angehörenden Amtshauptmannschaften Döbeln und Leipzig – unter Ausschluß der Gerichtsämter Leipzig I und II – sowie die der Amtshauptmannschaft Rochlitz zugehörenden Gerichtsamtsbezirke Colditz, Frohburg und Geithain dem Chemnitzer Kammerbezirk zu.[10] Der Bezirk wurde dadurch um ca. 63.000 Einwohner, sowie um 13 Städte und 431 Gemeinden vergrößert.[11] Zur Zeit der Reichsgründung, am 1. Dezember 1871, lebten im Kammerbezirk 826.956 Einwohner.
Die Gewerbegesetznovelle von 1868 leitete eine Veränderung der Organisation der Handels- und Gewerbekammern in Sachsen ein. Ihr zufolge konnten Handelskammer und Gewerbekammer als selbständige Körperschaften voneinander gesondert werden. Im selben Jahr sprach eine Ministerialverordnung für Leipzig die Trennung der Handels- und der Gewerbekammer aus.[12] Die Chemnitzer Kammer hatte demgegenüber bereits 1866 für eine vollständige Vereinigung der Handelskammern und der Gewerbekammer zu einer Kammer plädiert, da der Geschäftsbetrieb der ersten drei Jahre gezeigt habe, daß die Mehrzahl der zu beratenden Gegenstände so allgemeines Interesse beanspruchte, daß sie den Plenarsitzungen zugewiesen werden konnte. Zudem verlor ein Gewerbetreibender, sobald ihn die Vergrößerung seines Geschäfts zur Anmeldung einer Firma verpflichtete, die Wählbarkeit zur Gewerbekammer. Der Zehntaler-Zensus hielt ihn hingegen in vielen Fällen von der Handelskammer fern. Außer der Leipziger hielten die übrigen sächsischen Kammern auch in den nächsten Jahrzehnten an der gemeinsamen Kammerorganisation fest. Erst als nach der Jahrhundertwende die Gewerbekammern zu den inzwischen reichsgesetzlich vorgeschriebenen Handwerkskammern erweitert wurden, trennte man sie mit Wirkung vom 1. Januar 1902 auch in Chemnitz, Dresden und Plauen von den Handelskammern ab. In Zittau wurde die Teilung erst am 1. Januar 1911 vollzogen, so daß von da an in Sachsen fünf selbständige Handelskammern und ebenso viele Gewerbekammern existierten. In Chemnitz wurde die Trennung bedauert, verschiedene gemeinsame Ausschüsse wie den für das Ausverkaufswesen und den Konkursausschuß behielt man bei.
Die neu geschaffenen sächsischen Kammern standen vor der Aufgabe, sich als Interessenvertretung der Industriellen und Gewerbetreibenden zu etablieren. 1865 beklagten sich die Chemnitzer darüber, daß "die Bestrebungen der Handels- und Gewerbekammern bei einem großen Teil des Publikums noch nicht die rechte Würdigung gefunden haben, ja daß dieselben oft als Behörden betrachtet werden, wo man vermeintliche oder wirkliche Beschwerden nur anbringen und auf sofortige Abhilfe derselben rechnen dürfe"[13] . Dieser Trend setzte sich in den Folgejahren fort. Noch anläßlich des 25jährigen Kammerjubiläums beklagte der Gewerbekammer-Vorsitzende Uhlmann, daß die Gewerbekammern gerade in den Kreisen, für die sie berufen und geschaffen seien, ihre erwartete Wirksamkeit noch nicht gezeigt hätten. Dies sei allerdings nicht der Organisation anzulasten, sondern "der Indolenz, die bisher noch in den Gewerbekreisen gegenüber ihren eigenen Berufsorganen groß gezogen"[14] worden sei.
Einerseits wurde die Handelskammer in zunehmendem Maße als Auskunftsstelle in Anspruch genommen, was sich an der wachsenden Anzahl der an sie gerichteten Anfragen ablesen ließ, andererseits machte die schwache Beteiligung an den 1868 abgehaltenen Neuwahlen deutlich, daß die Akzeptanz als Vermittlungsinstanz bei den Unternehmern nicht dem Anspruch entsprach. Die Einrichtung von 38 sogenannten Correspondenz-Comités sollte die Handelskammer stärker im Bezirk verankern. Ihre Aufgabe bestand darin, in ihren Wirkungskreisen durch die Lokalpresse, durch Versammlungen sowie die Vermittlung von Auskunftserteilungen die Interessen von Handel, Industrie und Gewerbe zu unterstützen. Darüber hinaus dienten die Comités einer besseren Information der Chemnitzer Kammer, durch die Abgabe von Gutachten und die Beschaffung des statistischen Materials für die jährliche Berichterstattung, zu der die Kammern verpflichtet waren.
Entsprechend eines Vorstandsbeschlusses der sächsischen Kammern vom 18. März 1889 erfolgte die Herausgabe eines Firmenregisters. Mit der Auflösung örtlicher Kramerinnungen und Handelsgenossenschaften ging die bis dahin von diesen ausgeübte Leitung oder Beaufsichtigung von Börsen, Handelsschulen und Maklerinstituten an die Handelskammern über. Nicht durchsetzen konnten sich sie sächsischen Handelskammern mit ihren Vorstellungen über eine Reform der Ständischen Vertretung. Die 1913 erhobene und 1917 sowie 1918 erneuerten Forderung nach einer dem Charakter Sachsens als Industriestaat angemessenen Vertretung von Handel und Industrie in der Ersten Ständekammer erledigte sich 1918 mit der Abschaffung des Zweikammersystems.
Zunehmende Bedeutung erlangte das Sachverständigenwesen. Behörden, Ämter und insbesondere Gerichte arbeiteten mit den Kammern zusammen und ließen sich von diesen für allgemeine Fragen und konkrete Fälle Sachverständige benennen. Noch kurz vor dem Ersten Weltkrieg wurde den sächsischen Kammern staatlicherseits das Vereidigungsrecht verliehen. Auf dieser Grundlage wurden insbesondere bei der Chemnitzer Kammer "auf allen Gebieten, bei denen ein Bedürfnis hierfür hervortrat, Sachverständige in ständige Eidespflicht genommen"[15] . Sie mußten in eingehender amtlicher Überprüfung ihre persönliche und fachliche Eignung unter Beweis stellen und einen Eid darauf ablegen, die mit diesem Ehrenamt verbundenen Aufgaben und Pflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und die ihnen in zur Kenntnis gelangten Tatsachen geheim halten.
Die Kosten für die Verwaltungsaufgaben der Kammer waren durch die Mitgliedsbetriebe selbst aufzubringen. Die Grundlage der Beitragserhebung bildete die Sächsische Staatseinkommensteuer. Hinzu kam ein freiwilliger Zuschuß zur Chemnitzer Handelslehranstalt, deren Träger die Genossenschaft des Fabrik- und Handelsstandes war.
Aufgrund der Exportorientierung der dominierenden sächsischen Fertigwarenindustrie bestand in Chemnitz Interesse an einer Qualifizierung der konsularischen Vertretungen im Ausland. Im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts wurde mit der Errichtung von Handelskammern im Ausland begonnen, nach dem Muster der österreichischen Handelskammer in Konstantinopel. Sie sollten den Konsuln einen sachverständigen Beirat geben.
Nach der Jahrhundertwende wuchsen die Anforderungen an die Handelskammer Chemnitz sprunghaft. So stieg die Zahl der registrierten Ausgänge innerhalb von 10 Jahren von ca. 12.000 im Jahre 1902 auf ca. 29.000 im Jahre 1912. Zur Bewältigung dieser Aufgaben erhöhte die Handelkammer die Zahl der Kanzleibeamten von drei auf elf, statt bisher zwei wurden fünf wissenschaftliche Beamte beschäftigt.[16] 1905 wurde deutlich, daß die gestiegene Bedeutung und die wachsenden Aufgaben der Kammer ein repräsentatives Kammergebäude erforderten. 1908 nahm ein Ausschuß zur Förderung der Errichtung eines eigenen Handelskammergebäudes seine Arbeit auf. Anfang 1909 erwarb man ein geeignetes Grundstück in der Karolastraße vom Rat der Stadt Chemnitz. Rechtsstreitigkeiten bewirkten, daß erst nach zweieinhalb Jahren, am 11. Oktober 1911, der erste Spatenstich gesetzt werden konnte. Der nach Plänen des Chemnitzer Architektenbüros Zapp & Basarke unter Verwendung des auf dem Grundstück befindlichen Vorgängergebäudes errichtete Bau wurde nach etwa einjähriger Bauzeit am 15. November 1912 der Chemnitzer Kammer übergeben. Es enthält einen großen Sitzungssaal, den die Kammer für ihre Plenartagungen und andere Versammlungen nutzen konnte. Bis dahin hatte die Kammer häufig im 1888 errichteten Haus der Casino-Gesellschaft an der Chemnitzer Theaterstraße getagt.

1.3 Die Chemnitzer Kammer in den Jahren der Weimarer Republik
Als am 12. November 1918 als sichtbares Zeichen der Revolution der Arbeiter- und Soldatenrat in der Handelskammer tagte, zeigten sich die Vertreter des Chemnitzer Industriebürgertums zunächst verunsichert. Die Beauftragten der revolutionären Gewalt zeigten sich indessen an einer Abschaffung ihrer Institution nicht interessiert und bemühten sich statt dessen um deren Einbeziehung.
Die Reichsverfassung von 1919 mit ihren Bestimmungen über das Rätesystem bewirkte eine Diskussion über ein Handelskammergesetz in Gestalt eines Reichsrahmengesetzes über Handelskammern. Zunächst wurde ein vorläufiger Reichswirtschaftsrat als Spitze des Systems gebildet. Auf die Bildung vorläufiger Bezirkswirtschaftsräte wurde verzichtet. Diskutiert wurde die Frage, ob paritätische Bezirkswirtschaftsräte aus den Handelskammern, den Gewerbekammern und den Arbeitnehmerkammern auf der anderen Seite gebildet werden sollten, oder ob die Parität bereits innerhalb der Handelskammerorganisation hergestellt werden solle. Nach den Beschlüssen des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) sollten die Handelskammern als selbständige, nicht paritätische Berufsvertretungen weiter bestehen. Die Arbeiter- und besonders die Angestelltenverbände forderten dagegen paritätische Handelskammern und drohten mit der Kündigung des Arbeitsgemeinschaftsabkommens.
1922 bildete sich der Chemnitzer Kammerbezirk aus der Stadt Chemnitz, den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau, Marienberg, Stollberg, Borna, Döbeln und Rochlitz. Als zunehmend unzweckmäßig erwies sich die Bezeichnung als Handelskammer, die bereits zum Gründungszeitpunkt die Kammer mißverständlich charakterisierte. Noch 65 Jahre nach ihrer Gründung beklagte die Chemnitzer Kammer das Vorherrschen unzutreffender und unklarer Vorstellungen über die Kammertätigkeit; "selbst in durch die Handelskammer vertretenen Kreisen und bei Behörden, Körperschaften, Anstalten und bei Verbänden, die mit wirtschaftlichen Belangen befaßt sind" – ja sogar in manchen Reichsverwaltungen – würden Vorstellungen vorherrschen, wonach die "'Handelskammern' in erster Reihe oder überhaupt nur Vertretungen des Handels im volkswirtschaftlichen Sinne seien, während die Industrie ihre Vertretung in den industriellen Fach- und Arbeitgeberverbänden, dem Reichsverband der deutschen Industrie, dem Verband Sächsischer Industrieller usw. besitze". Daher wollten die sächsischen Handelskammern dem Beispiel Preußens und anderer Staaten folgen und ihren Namen zu "Industrie- und Handelskammern" erweitern.[17] Zu der von den sächsischen Handelskammern geplanten Satzungsänderung kam es allerdings erst 1929, unter dem Eindruck zunehmender Proteste der Mitgliedsfirmen.
Im Laufe des Krieges, vor allem aber in der unmittelbaren Nachkriegszeit war die Handelskammer gezwungen, für eine Reihe von Handels- und Textilfachschulen einzuspringen, die von ihren finanziellen Trägern nicht länger gehalten werden konnten. Auf Betreiben der beteiligten Industrie- und Handelskreise wurden sie teils in städtische Verwaltung, teils in gemeinsame Verwaltung von Stadt und Handelskammer übernommen. Damit wuchs der Finanzbedarf der Kammer. Die hohe Progression des Reichseinkommenssteuertarifs bewirkte zudem eine Steigerung der darauf bezogenen Handelskammerbeiträge. Der wachsende Unmut bei Unternehmen "mit größerem gewerblichen Einkommen", über die zunehmend als drückend empfundene Beitragsbelastung beschäftigte den Sächsischen Landtag. Dies bildete den äußeren Anlaß für ein "Eingreifen der Gesetzgebung in Sachsen, unerwartet der in einem Reichsrahmengesetz geplanten reichsgesetzlichen Regelung der allgemeinen Grundlagen des Industrie- und Handelskammerwesens"[18] . Sie kodifizierte die bereits zwei Jahre zuvor getroffene Verordnung, daß der Reichseinkommenssteuertarif nur bis zu 20.000 Reichsmark Einkommen, für darüber hinausgehende Einkommensteile hingegen nur noch 20 Prozent als Steuer zugrunde zu legen seien uns auch höhere Mindestbeiträge erhoben werden konnten.
Die Neufassung des Gesetzes wies 1929 endlich den Handelskammern die Bezeichnung "Industrie- und Handelskammer" zu, wodurch nach außen hin klargestellt wurde, daß den Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Betreuung nicht lediglich des Handels, sondern zuerst der Industrie gesetzlich obliegt. Von nun an führten die Vorsitzenden der IHK und der Gewerbekammern die Amtsbezeichnung "Präsident".
Die Abgrenzung zwischen Handels- und Gewerbekammer führte zu einer Auseinandersetzung, in der sich die Gewerbekammern durchsetzten. Den Handelskammern gelang es nicht, die eine Besonderheit Sachsens bildende Bestimmung zu beseitigen, wonach ein Teil der Vollkaufleute (mit einem Einkommen bis zu 3.100 RM) zur Gewerbekammer gehörten und auch in Sachsen die Handelskammern zur alleinigen gesetzlichen Berufsvertretung zu machen.
Verändert wurde das bisherige indirekte Wahlsystem, bei dem Urwähler in den einzelnen Wahlbezirken Wahlmänner wählten und die Wahlmänner des ganzen Kammerbezirks dann zur Wahl der Kammermitglieder zusammentraten. Damit waren nur wenige Urwähler zu mobilisieren. An die Stelle trat ein direktes Wahlrecht mit Gruppeneinteilung. Nach einer von der IHK aufzustellenden Wahlordnung, die durch das Wirtschaftsministerium bestätigt werden mußte, wurden fachliche Wahlgruppen für Industrie, Großhandel sowie Einzelhandel und Gastwirtsgewerbe gebildet.[19]
Die Zahl der Beiratsmitglieder wurde den Chemnitzer Ergebnissen der Reichsbetriebszählung von 1925 entsprechend aufgeschlüsselt: Von den 35 ordentlichen IHK-Mitgliedern entfielen 26 auf Bergbau und Industrie, 7 auf den Großhandel einschließlich der Banken, Speditionen und Handelsvertretungen, 2 auf den Einzelhandel. Hinzu kamen 7 von der Kammer gewählte außerordentliche Mitglieder, darunter 4 für Bergbau und Industrie, 2 für den Großhandel und einer für den Einzelhandel. Von den insgesamt 42 Beiratsmitgliedern vertraten 19 den Stadtbezirk Chemnitz, 23 den Außenbezirk (davon jeweils 10 den nördlichen und den südlichen Teil, 3 den westlichen Teil um Glauchau-Meerane-Hohenstein). Wie für Reichstags- und Landtagsabgeordnete galt auch für die Mitglieder der Kammer, daß sie an Aufträge oder Anweisungen nicht gebunden und lediglich ihrem Gewissen verantwortlich waren. Die gesetzliche Amtsdauer blieb wie zuvor bei sechs Jahren. Ersatzwahlen für ausgeschiedene Mitglieder durften nicht mehr wie bisher durch die Kammer vorgenommen werden, sondern waren nunmehr von den Wahlberechtigten zu vollziehen. Da der Aufwand hierfür zu groß war, verzichtete man zunächst auf Nachwahlen.
Im November 1932 fanden Ergänzungs- und Ersatzwahlen statt, die ersten nach dem Erlaß des neuen Kammergesetzes und der Neuwahl der gesamten Kammer vom November 1929. Von den 35 ordentlichen Sitzen waren inzwischen 24, mehr als zwei Drittel, neu zu besetzen. Beachtung fanden diese Wahlen vor allem deshalb, weil bei dieser Gelegenheit erstmals die Nationalsozialisten mit selbständigen Wahlvorschlägen und Stimmzetteln auf den Plan traten. Bis dahin hatten die Wahlberechtigten die Aufstellung von Wahlvorschlägen ihren Wirtschaftsverbänden überlassen, die sich dann untereinander über einheitliche, die verschiedenen örtlichen und fachlichen Wünsche möglichst vereinigende Stimmzettel verständigten.[20] Nachdem es der NSDAP nicht gelungen war, ihre Kandidaten durchzusetzen, erhob die Chemnitzer Kreisleitung der Partei Einspruch mit dem Ziel, die gesamte Wahl vom 3. November 1932 für ungültig zu erklären und zu wiederholen. Dieses Ansinnen wurde hauptsächlich mit der Begründung abgelehnt, daß nach dem Gesetz über die Industrie- und Handelkammer das Wahlergebnis nicht seitens einer politischen Partei angefochten werden könne.[21]

1.4 Von der Industrie- und Handelskammer Chemnitz zur Filiale der Gauwirtschaftskammer Sachsen.
1.4.1 Die Chemnitzer Kammer während der Zeit des Nationalsozialismus
Am 17. März 1933 faßten die Präsidenten der sächsischen Industrie- und Handelskammern während einer Zusammenkunft in Plauen eine Entschließung, in der sie das nationalsozialistische Regime begrüßten und der Loyalität durch die sächsischen Unternehmer versicherten. Dennoch erließ der nationalsozialistische sächsische Wirtschaftsminister Lenk am 3. Juni 1933 das "Gesetz über Auflösung und Neubildung der Industrie- und Handelskammer und der Gewerbekammer Chemnitz" und bestellte einen Staatskommissar, der deutlich machte, "daß im neuen Deutschland grundsätzlich damit aufgeräumt werden soll, daß die deutsche Wirtschaft vom Ergebnis, oder vielmehr von mehr oder weniger zweifelhaften Ergebnissen einer parlamentarischen Wahlhandlung abhängen soll"[22] . Die von ihm berufenen Abgeordneten gehörten ausschließlich der NSDAP an. Jedem Mitglied wurde ein Vertreter zugeordnet. Neuer Kammerpräsident wurde Generaldirektor F. A. Schöning. Von dem erneuten Systemumbruch unberührt blieb offensichtlich der Syndikus der IHK, Dr. phil. Paul Heubner, der bereits 1913 diese Funktion übernommen hatte und sie bis zu seiner vorfristigen Pensionierung 1935 ausfüllte.
Der Aufbau der Kammer folgte ständischen Grundsätzen. Der Bereich der IHK wurde in zwei Stände unterteilt, dem Stand der Industrie und dem Stand des Handels. Innerhalb der Stände wurden Pflichtfachschaften gebildet (des Maschinenbaus, der Textilindustrie usw.), die wiederum in Fachschaftsgruppen unterteilt wurden (z.B. der Strumpfindustrie). Die Pflichtfachschaften sollten in der Regel durch ein Handelskammermitglied geführt werden.
Die Auflösung und Neubildung der Kammer im Juni 1933 bildete lediglich den Auftakt für eine Serie von Staatsinterventionen, welche die Struktur der Kammer nachhaltig veränderten.
Noch im Jahr 1936 wies das sächsische Industriegebiet immer noch die höchsten Arbeitslosenziffern im Verhältnis zum Reichsdurchschnitt auf. Die gerade im Chemnitzer Kammerbezirk dominierenden Strick- und Wirkwarenindustrie, die erzgebirgischen Spielwaren und Musikinstrumentenindustrie waren vom Export abhängig. Die Randlage des sächsischen Industriegebietes an der Grenze zu Böhmen und das Vorherrschen kleinerer Betriebe verhinderten lange Zeit eine Teilnahme am konjunkturellen Aufschwung der Wirtschaft. Eine vordringliche Aufgabe der IHK bestand daher in der Exportförderung.
Da die kleinen sächsischen Betriebe nur unzureichend von den strukturfördernden Maßnahmen des Reiches profitieren konnte, legte die sächsische Regierung im Oktober 1933 eine Kleinkreditaktion auf. Die Anträge der Firmen bedurften einer Befürwortung durch die IHK; etwa die Hälfte der durch die Chemnitzer Kammer befürworteten Anträge erhielten schließlich die Genehmigung des Wirtschaftsministeriums.[23]
Zwischen dem 1. April 1933 und Mitte Januar 1934 konnten 13.300 Arbeitskräfte in die zur Kammer gehörenden Firmen eingestellt werden. Dabei wurden einem Aufruf der IHK vom 5. November 1933 entsprechend bevorzugt Mitglieder der NSDAP und "Vaterländischer Verbände" eingestellt.[24] 8.000 waren SS- bzw. SA-Leute.[25] Um greifbare Erfolge vorweisen zu können, wurden bei der IHK 70 nach fachlichen Gruppen untergliederte Arbeitsbeschaffungs-Ausschüsse gebildet, die in erster Linie beratend tätig werden sollten und mit unterschiedlichem Erfolg arbeiteten. Die Einwerbung öffentlicher Aufträge zugunsten der Industrie des Kammerbezirks war Aufgabe der im Frühjahr 1934 eingerichteten Arbeitsbeschaffungsstelle der IHK Chemnitz, die eng mit den Parallelstellen in Dresden, der Landesauftragsstelle und der Arbeitsbeschaffungsstelle der Reichstatthalterei zusammenarbeitete.[26]
Eine Verordnung des Reichswirtschaftsministeriums vom 20. August 1934 bedingte einen prinzipiellen Bruch mit der überlieferten Kammerorganisation, indem es die verbliebenen Reste des Wahlsystems beseitigte. Am 1. April 1935 legte der bisherige Kammerpräsident Schöning auf einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen, nichtöffentlichen Vollversammlung eine neue Satzung der IHK vor, die mit diesem Tag in Kraft trat, allerdings unter dem Vorbehalt einer für den 1. Mai erwarteten reichsgesetzlichen Regelung stand. Mit der Zustimmung zur Satzung beschloß die Kammer ihre Auflösung; Präsident und Geschäftsführung traten unter Hinweis auf "Anwürfe" und "unerfreuliche Vorgänge" zurück.[27] Die folgende Umstrukturierung der Kammer, insbesondere die Berufung der Beiratsmitglieder, nahm die Monate bis zum Jahresende 1935 in Anspruch. Inhaltliche und personelle Entscheidungen traf eine Präsidialsitzung am 2. August 1935. Zum neuen IHK-Präsidenten wurde der Fabrikant Herbert Mitscherling berufen. Im Unterschied zu seinem Vorgänger knüpfte er an die Tradition der Kammer vor der nationalsozialistischen Machtübernahme an. Dies wurde bereits aus seinen Dankesworten an seine beiden letzten Amtsvorgänger deutlich. Wirkte die Referenz an Generaldirektor Schöning eher pflichtschuldig, galt sein "inniges Dankeswort... der Kammer, die bis zum Jahre 1933 unter Führung des Herrn Kommerzienrat (Hans) Vogel jahrelang vorbildlich ihre Pflicht erfüllt hat".[28] Auch hinsichtlich der Zahl der Beiratsmitglieder orientierte man sich an der IHK der zwanziger Jahre. In dem nunmehr verkleinerten Beirat, dessen Bildung sich bis zum Ende des Jahres 1935 hingezogen hatte, war die Gruppe Industrie mit 26 Mitgliedern vertreten; die Gruppe Großhandel, Banken, Verkehr, Vertreter stellte 7 Beiratsmitglieder, während Einzelhandel, Gastwirts- und Beherbergungsgewerbe mit acht Mitgliedern im Beirat vertreten waren. Die Verkleinerung des Beirats und das damit verbundene Ausscheiden von Vertretern wichtiger Wirtschaftsgruppen sollte durch die Schaffung von Kreisausschüssen als Außenorganen der Kammern innerhalb der Amtshauptmannschaften ausgeglichen werden. In diese regionalen Gremien wurden neben den Beiratsmitgliedern des betreffenden Bezirks weitere Beauftragte wichtiger Wirtschaftszweige delegiert. Geklärt wurden die Dienstverhältnisse der Beschäftigten der Kammer. Neun Mitarbeiter wurden 1937 offiziell in das Beamtenverhältnis übernommen, die übrigen zählten als Angestellte. Der Geschäftsführer Dr. Hillig verwies darauf, daß einerseits bei den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft Verpflichtungen auf Lebenszeit nicht erwünscht seien, andererseits die Ausübung obrigkeitlicher Aufgaben der Kammern, die mit der Erledigung streng geheimer Angelegenheiten einher gehe, für das Beamtenverhältnis mit seinen strengen Disziplinarbestimmungen spreche.[29]
1937 erfolgte durch Verfügungen des Reichs- und preußischen Wirtschaftsministers eine Ausweitung des Sachverständigenwesens. Die Vorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung wurden vereinheitlicht, die persönlichen Anforderungen an die Bewerber verschärft und "den nationalsozialistischen Grundsätzen angepaßt"[30] . Darüber hinaus erfuhr der Kreis der Sachverständigen eine wesentliche Erweiterung. Die gleichen Anforderungen wurden an die vereidigten Bücherrevisoren und Wirtschaftsprüfer gestellt. Sie mußten ihre Sachkenntnis vor einer gemeinsamen Prüfungskommission der fünf sächsischen Kammern nachweisen. Für eine Zulassung war letztlich eine politische Beurteilung durch die zuständige Kreisleitung der NSDAP entscheidend.
Im November 1934 wurde im Prozeß der Reorganisation der industriellen Spitzenverbände aus dem zentralen Interessenverband der Industriellen unter der Propagandaparole der "Abschaffung des Klassenkampfes" die Reichsgruppe Industrie (RGI) gebildet. Die regionalen Gliederungen der Reichsgruppe Industrie (Bezirksgruppe und deren Zweigstellen) wurden mit den sächsischen Industrie- und Handelskammern personell und räumlich verbunden. Die Zweigstelle Chemnitz der Bezirksgruppe Sachsen der Reichsgruppe Industrie unterhielt ihre Geschäftsräume im Amtsgebäude der Kammer. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer war in Personalunion zugleich Leiter der Zweigstelle der Bezirksgruppe Industrie. Diesem wurde ein besonderer Industrieausschuß beigeordnet, dem wiederum ein erheblicher Teil der Chemnitzer Kammermitglieder angehörte und der durch weitere Industrielle aus dem Wirtschaftsgebiet der IHK Chemnitz ergänzt wurde.
Der neuernannte IHK-Präsident Herbert Mitscherling hatte 1923 in die Hohenstein-Ernstthaler Firma C. F. Jäckel eingeheiratet, eine mechanische Weberei mit bis zu 150 Beschäftigten. Er verdankte seine Berufung wohl vor allem seinem Rückhalt bei Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und dem sächsischen Wirtschaftsminister Lenk. Gegen seine Ernennung war hingegen die Kreisleitung der NSDAP "Sturm gelaufen"[31] . Auf der ersten von ihm geleiteten Präsidialsitzung verlangte er von den Beiratsmitgliedern als erste Voraussetzung eine positive Einstellung zum Nationalsozialismus. Bei sonstiger Gleichwertigkeit sei stets den Parteigenossen der Vorzug zu geben. Indessen soll er selbst nicht der NSDAP angehört haben. Tatsächlich wurde seine Position an Spitze der IHK bald auch von der Gauleitung der NSDAP in Frage gestellt, wobei nicht näher genannte Vorgänge aus Mitscherlings Tätigkeit als Stadtverordnetenvorsteher in Hohenstein-Ernstthal während der Weimarer Republik eine Rolle spielten. Zum Eklat kam es, als Mitscherling demonstrativ nicht zur Wirtschaftskammertagung am 7. Januar 1937 eingeladen wurde. Obwohl Schacht zu seinen Gunsten interveniert hatte, bat Mitscherling daraufhin den Reichswirtschaftsminister um seine Abberufung. Diese erfolgte erst nach über einem Jahr, im März 1938.[32] Reichswirtschaftsminister Funk ernannte daraufhin den SA-Hauptsturmführer Hans Schöne zu dessen Nachfolger. Schöne gehörte der Kammer an und war seit 1933 "Kreisfachbearbeiter der Arbeitsschlacht".
Mit Wirkung vom 31. März 1938 erfolgte die Auflösung der Gewerbekammern. An ihre Stelle traten die Handwerkskammern. Außer den Angehörigen des Handwerks wurden sämtliche Gewerbetreibende in die Betreuung der Industrie- und Handelskammern überführt.
Ein dunkles Kapitel der Handelskammergeschichte bildete ihre Instrumentalisierung für die nationalsozialistische Rassenpolitik. Eine breite Überlieferung befaßt sich mit der Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft, mit der sogenannten "Arisierung" ihrer Betriebe – schließlich mit den Deportationen der Juden aus dem Kammerbezirk, der für viele den Weg in den sicheren Tod bedeutete. Die Abwicklungen bzw. "Arisierungen" von Unternehmen, die als "jüdisch" angesehen wurden, gehörten in den Tätigkeitsbereich des Handelskammerreferenten Dr. jur. Walter Linse. Einem im Juni 1945 angefertigten Bericht zufolge soll er seine Funktion genutzt haben, um die Ausführung entsprechender Anweisungen zu stören und zu verzögern. Eine erste Durchsicht des Aktenbestandes bestätigt diese Aussage.[33] Linse behielt seine Funktion in der Handelskammer bis 1949. Während des Kalten Krieges wurde er 1952 wegen seiner Arbeit für den Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UfJ) in West-Berlin Opfer einer spektakulären Entführung durch das Ministerium für Staatssicherheit. Ende 1953 wurde er in der Nähe von Moskau hingerichtet.

1.4.2 Die Kammern im System der Kriegswirtschaft 1939 - 1945
Eine Verordnung über die Wirtschaftsverwaltung vom 27. August 1939 ermächtigte den Reichswirtschaftsminister, den Industrie- und Handelskammern staatliche Aufgaben als Auftragsangelegenheiten zu übertragen, wovon er "weitgehenden Gebrauch" machte.[34]
Den Industrie- und Handelskammern wurde nach den Weisungen der Landeswirtschaftsämter die Erledigung von allgemein gehaltenen Aufgaben übertragen, für die die Landeswirtschaftsämter verantwortlich zeichneten. In erster Linie handelte es sich um
- "die Sicherstellung der Produktionsfähigkeit der wichtigen Industriebetriebe,
- die Sicherstellung der unentbehrlichen Handelsbetriebe,
- die Sicherstellung der unentbehrlichen Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen,
- die Sicherstellung der Energieversorgung sowie um die Mitwirkung bei der Durchführung der Bewirtschaftung der Roh- und Halbwaren."[35]
Damit waren die institutionellen Voraussetzungen einer Einordnung der Industrie- und Handelskammern in die Kriegswirtschaft geschaffen. Sie wurden zum Werkzeug einer an kriegswirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichteten Strukturpolitik. Dies war mit bis dahin unbekannten Eingriffen in die wirtschaftliche Selbständigkeit der Betriebe und die Besitzverhältnisse verbunden. Angesichts der Durchsetzung von Schließungen von unrationell arbeitenden und rüstungswirtschaftlich unbedeutenden Betrieben sowie von Betriebsverlagerungen erhielten die Kammern weitgehende Befugnisse. Dabei mußten sie eine Balance zwischen der dirigistischen Wirtschaftspolitik mit bis dahin unbekannten Eingriffen in Besitzverhältnisse und den Interessen der durch sie zugleich vertretenen Unternehmer halten.
Vom Reichswirtschaftsminister wurden sie beauftragt, Maßnahmen zur Herbeiführung der unbedingt erforderlichen Einschränkungen im Verbrauch von Kohle und Energie zu ergreifen. In enger Zusammenarbeit mit den Landeswirtschaftsämtern wurden wärmewirtschaftlich gut arbeitenden Betrieben Erleichterungen in der Bevorratung gewährt, dagegen wärmetechnisch veraltete Betriebe stillgelegt.
Die Struktur der Industrie- und Handelskammern als ein Organ der Selbstverwaltung der Wirtschaft entsprach mit der Dauer des Krieges zunehmend weniger den Anforderungen der Rüstungswirtschaft. Am 20. April 1942 wurde die sogenannte Gauwirtschaftskammerverordnung erlassen. Sie sah eine Auflösung von 42 Industrie- und Handelskammern zum 1. Januar 1943 vor. Der am 30. Mai 1942 erlassenen Gauwirtschaftskammer-Aufbauverordnung (3. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft) zufolge sollten die Industrie- und Handelskammern Zittau und Plauen geschlossen werden. Insbesondere gegen die Schließung der Plauener IHK regte sich Widerspruch, der eine Änderung der Pläne bewirkte.
Mit dem Beginn des Jahres 1943 erfolgte die Errichtung von 29 Gauwirtschaftskammern und 5 Wirtschaftskammern und Auflösung der in den betreffenden Gebieten befindlichen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Wirtschaftskammern.
Mit Wirkung vom 1. April 1943 wurde die Gauwirtschaftskammer Sachsen mit dem Sitz in Dresden für den Bereich des Gaues Sachsen, ferner im Bereich der Gauwirtschaftskammer Sachsen eine "Wirtschaftskammer Leipzig", eine "Wirtschaftskammer Chemnitz" und eine "Wirtschaftskammer Plauen" sowie eine Zweigstelle Zittau der Gauwirtschaftskammer Sachsen errichtet. Hinter dieser Namensänderung verbarg sich mehr als eine einfache Umbenennung. Die Bezeichnung Gau sollte nach den Worten des Präsidenten der Gauwirtschaftskammer in Dresden eine politische Schwerpunktsetzung zum Ausdruck bringen, die als "Zusatz zu anderen Bezeichnungen dem führenden Einfluß der Partei bezw. Ihrer Zielsetzung auf die Willensbildung Ausdruck verleiht"[36] . Dies charakterisierte allerdings bereits seit der ersten Auflösung und Neugründung der IHK 1933 die Kammerarbeit. Im Unterschied zur alten Kammerorganisation verlor die Chemnitzer Kammer ihre Eigenständigkeit und wurde fest in eine zentralistische Struktur eingebunden. Sie hatte für eine "einheitliche Lenkung und Ausrichtung der bezirklichen Wirtschaft Rechnung zu tragen". In allen Angelegenheiten mit nicht ausschließlich bezirklicher Bedeutung war die Wirtschaftskammer an Weisungen der Gauwirtschaftskammer gebunden. Die Abteilungen der Chemnitzer Kammer fungierten dementsprechend als Außenstellen der entsprechenden Abteilungen der Gauwirtschaftskammer.
Gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern wurden die Handwerkskammern und bisherigen Wirtschaftskammern in die Gauwirtschaftskammer überführt. Diese trat in die Rechts- und Aufgabennachfolge der Industrie- und Handelskammern ein. Die Präsidenten der neugebildeten Wirtschaftskammern gehörten zugleich dem Präsidium der Gauwirtschaftskammer an.
Im Mai 1938 war die Entscheidung für eine Erweiterung des Handelskammergebäudes gefallen, mit der im März 1939 begonnen wurde. Nach den Plänen von Erich Basarke entstand unter Einbeziehung eines bereits 1927 durch die Kammer erworbenen Nebengebäudes ein in sich geschlossener Zweckbau. Das repräsentative alte Kammergebäude blieb dabei innen und außen unverändert. Dem Haupteingang schloß sich linksseitig der Mittelbau an. Er füllte die bis dahin zwischen den beiden Grundstücken Bahnhofstraße 4 und 6 bestehende Lücke aus. Dieser Bau verband das alte Kammergebäude mit dem früheren Gebäude Bahnhofstraße 6. Als nunmehr linker Eckbau wurde es dem alten Kammergebäude weitgehend angeglichen.[37] Nach einjähriger Bauzeit wurde der Gesamtbau im Mai 1940, dem ersten Jahr des Zweiten Weltkrieges, eingeweiht. Erich Basarke, dessen Bauten das Bild der Stadt Chemnitz in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts prägten, starb wenig später, am 23. April 1941. Das Gebäude überstand den alliierten Luftangriff auf Chemnitz vom 5. März 1945 unbeschadet. Als "Medienhaus" wurde es im Jahr 2002 saniert.

1.5 Die Industrie- und Handelskammer in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR.
Im Mai 1945 wurde das Gebäude der IHK in der Bahnhofstraße (Carolastraße) zum Sitz der Ortskommandantur der sowjetischen Militärverwaltung. Die IHK – die zu dieser Zeit als Bezirkswirtschaftskammer firmierte – war gezwungen, ihre Geschäftsräume in die Zimmerstraße 19 zu verlegen.
Die Sowjetische Militäradministration zeigte sich jedoch an einer Einbindung der Wirtschaftskammer in die Nachkriegsordnung interessiert. Durch Befehl 61 der SMA wurden die Kammern zu Vertretern der Arbeitgeberseite bei den Tarifverhandlungen berufen. In der am 30. Juni 1945 durch die SMAD für das Land Sachsen ernannten Beratenden Versammlung wurden den Kammern lediglich 3 der 67 Sitze zugestanden, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund immerhin 10; selbst die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe war mit 5 Sitzen stärker berücksichtigt worden.[38]
Beseitigt wurde die zentralistische, den Anforderungen der Kriegswirtschaft entsprechende Kammerstruktur. Die Wirtschaftskammer für das Bundesland Sachsen wurde zum Ende des Jahres 1945 aufgrund der Verordnung über die Bildung der Industrie- und Handelskammern im Bundesland Sachsen vom 29. Oktober 1945 aufgelöst. Ihr Vermögen ging auf die Industrie- und Handelskammer für das Bundesland Sachsen über. An die Stelle der Bezirkswirtschaftskammern und ihrer Außenstellen traten Industrie- und Handelskammern für die jeweiligen Kreise. Damit ging eine Veränderung der Aufgabenstellung einher. Die Industrie- und Handelskammern wurden zu "Organe(n) der Wirtschaft zur Durchführung der von den Zentralverwaltungen und der Landesverwaltung in bezug auf Industrie und Handel erlassenen Anordnungen, Verfügungen und Richtlinien". Sie hatten vor allem die an sie ergehenden Weisungen der Zentralverwaltungen und der Landesverwaltung "unter Einschaltung der freien Initiative der in der Wirtschaft Tätigen zu verwirklichen"[39] .
Den Weg der Industrie- und Handelskammern in die Bedeutungslosigkeit ebnete die Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) zu Beginn des Jahres 1949, derzufolge die volkseigenen Betriebe aus der Betreuung durch die IHK herauszunehmen seien. Die Anordnung besagte, daß mit Wirkung vom 1. April 1949 die Zahlung von Beiträgen an die Kammern einzustellen ist und daß die Vertreter der volkseigenen Industrie mit gleichem Termin aus den Kammerorganisationen, also Fachausschüssen, Vorständen usw. ausscheiden. Wie die Kammer selbst feststellen mußte, nährte diese Entscheidung in der Öffentlichkeit Mutmaßungen, die Schicksalsstunde der Industrie- und Handelskammern habe früher oder später geschlagen.[40] Verwaltungen einzelner VEB untersagten daraufhin jeglichen Schriftwechsel mit den Kammern. Andererseits sahen sich die Kammern durch die DWK und die Landesregierung Sachsen Aufgaben gegenübergestellt, die nur in Zusammenarbeit mit dem volkseigenen Sektor zu realisieren waren. Die Chemnitzer IHK registrierte bei den Lenkungsstellen der Landesregierung eine Ängstlichkeit im Umgang mit den Kammern, die dazu führte, daß die Kammern bei Aufgaben der Wirtschaft "geschnitten" bzw. mehr oder weniger übersehen wurden.
Die um ihre Existenzberechtigung kämpfende Kammer ergriff die Initiative und bestimmte ihren Platz unabhängig von der Wertbeimessung durch die DWK und die Regierungen der Länder als "beratendes und begutachtendes Organ", welches "staatlichen Bewirtschaftungs- und Lenkungsstellen eine für die wirtschaftspolitische Entwicklung erwünschte Flankendeckung durch geschickte Aufklärungs- und Beratungstätigkeit" verschaffen könne.
Unter Berufung auf ihre nahezu hundertjährige Tradition warb die IHK mit der Kenntnis der "unterschiedlichen, die Wirtschaft beeinflussenden Faktoren zwischen Ost und West".[41] Die künftige Beschränkung auf private Betriebe, denen allenfalls Hilfs- und Zubringerdienste zugestanden wurden, veränderte den Charakter der IHK.[42] "Das Ausscheiden der volkseigenen Betriebe aus der Kammerbetreuung wirkte sich weit einschneidender aus, als der Wegfall hilfsfiskalischer Aufgaben, da eine umfassendere Abkehr von der seitherigen Arbeitsweise zwangsläufig eintreten mußte. Sind die Kammern bis zu diesem Zeitpunkt für die Gesamtwirtschaft tätig gewesen, so mußten sie sich urplötzlich damit abfinden, dem verbliebenen Teil der Privatwirtschaft dienstbar zu sein bzw. beratendes und begutachtendes Organ des sekundären Wirtschaftssektors zu werden. Wenn hier vom sekundären Wirtschaftssektor gesprochen wird, dann ergibt sich zwangsläufig die Rangordnung der Kammern im Vergleich zu der Stellung anderer Wirtschaftsorgane, wenn es auch außer den Kammerorganisationen (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Kammer der Technik) kaum Wirtschaftsgebilde ausschließlich beratender und begutachtender Tätigkeit gibt. Bemühungen, aus dieser Rangordnung herauszukommen, waren einseitig erkennbar. Vereinzelt dort, wo der Überblick über die Zusammenhänge des wirtschaftspolitischen Gesamtgeschehens fehlte, stellte man bereits das Absterben der Industrie- und Handelskammern in Aussicht und sagte eine allgemeine Verstaatlichung der Industriebetriebe mit einer bestimmten Beschäftigtenzahl voraus."[43]
Am 1. Juli 1949 wurden Bezirkskammern der IHK errichtet. Sie machten sich aus dem Vorhandensein gewisser Stütz- und Schwerpunkte industrieller Fertigung in größeren Kreisen erforderlich, die zentral erfaßt werden sollten. Die zentrale Erledigung "gewisser Arbeitsanfälle durch die Bezirkskammern im Verwaltungswesen, Wirtschaftsrecht und hinsichtlich der fachlichen Betreuung" sollte zudem Einsparungen ermöglichen. Bei Bildung der Bezirkskammern wurde über eine mögliche Schließung eines Teils der Kreiskammern diskutiert. 1949/50 übernahm die IHK die Betreuung kleiner Familienunternehmen und Offener Handelsgesellschaften, die bis dahin durch die Handwerkskammer betreut worden sind.
Eine zentrale Kammerorganisation auf dem Gebiet der DDR entstand erst nach der Auflösung der Länder und Bildung zentral geleiteter Bezirke. Die Politik des Neuen Kurses im Zusammenhang mit dem 17. Juni 1953 machte eine institutionelle Einbindung privater Unternehmer in das politische System der DDR erforderlich. Mit Wirkung vom 1. August 1953 wurde die Industrie- und Handelskammer der Deutschen Demokratischen Republik errichtet. Ihr wurde das Recht auf Selbstverwaltung unter der Aufsicht der Regierung der DDR eingeräumt. Die neugegründete IHK der DDR richtete in jedem Bezirk am Sitz des Rates des Bezirkes eine Bezirksdirektion ein und bevollmächtigte diese, Kreisgeschäftsstellen einzurichten. Diese konnten auch mehrere Kreise umfassen. Die IHK war aber weit davon entfernt, Selbstverwaltungsorgan der privaten Wirtschaft zu sein. Im Gefüge des sozialistischen Zentralismus wurden den IHK lediglich beratende und unterstützende Aufgaben zugewiesen. Die Bezirksdirektionen besaßen keinerlei Selbständigkeit. Der Bezirksdirektor und sein Stellvertreter wurden vom Präsidium der IHK der DDR bestellt; die Tätigkeit der direkten Anleitung und Kontrolle durch die IHK der DDR unterstellt. Zur fachlichen Beratung des Bezirksdirektors wurden ein Beirat und Fachausschüsse gebildet. Um die Kosten aufzubringen, war die IHK der DDR berechtigt, bei den ihr angeschlossenen Betrieben Jahresbeiträge zu erheben, die sich aus einem Grund- und einem vom Umsatz des jeweiligen Betriebes abhängigen Staffelbeitrag zusammensetzten.[44]
Eine lange Existenz war dem neuen Gremium allerdings nicht beschieden. Das Präsidium der IHK der DDR und sein Apparat wurde bereits nach fünf Jahren seiner Existenz aufgelöst. Grundlage dafür bildete die Verordnung über die Bildung von Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke und über die Aufgaben und Struktur der Plankommission bei den Räten der Kreise vom 13. Februar 1958. Eine Teilnahme von Vertretern der IHK an den Wirtschaftsräten war nicht vorgesehen. Den IHK-Bezirksdirektionen und Kreisgeschäftsstellen wurde lediglich die Aufgabe der "politisch-ideologischen Einflußnahme auf die Betriebsinhaber der privatkapitalistischen Wirtschaft im Interesse der verstärkten Einbeziehung in den sozialistischen Aufbau" zugewiesen. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständig nunmehr den Räten der Bezirke unterstellt; die Kreisgeschäftsstellen den Räten der Kreise und den IHK der Bezirke. Von gutachtlicher oder beratenden Aufgaben war nichts mehr übrig geblieben. Als "Transmissionsriemen" der SED hatten sie die "Gesetze und Maßnahmen der Arbeiter- und Bauernmacht" zu "erläutern", Inhaber privater Betriebe für die Aufnahme einer staatlichen Beteiligung, für die Einbeziehung in den staatlichen Kommissionshandel oder für eine Beteiligung an anderen Formen der Einbeziehung in das sozialistische Wirtschaftssystem zu gewinnen. Damit trugen sie freilich zu ihrer perspektivischen Aufhebung bei, zumal auch die halbstaatlichen Betriebe von der Betreuung durch die IHK ausgenommen wurden. Die neue Stellung der Bezirksdirektionen wurde durch die Verordnung über die Industrie- und Handelskammern der Bezirke geregelt.[45]
Spätestens seit der Verstaatlichung der letzten Industriebetriebe 1972 führte die Kammer endgültig ein Schattendasein. In Bezirk Karl-Marx-Stadt schieden damit noch einmal 1.100 Betriebe mit etwa 26.000 Beschäftigten aus der Kammerbetreuung aus. Danach war die IHK noch für etwa 6.300 private Händler, Gastronomen, Taxiunternehmer und Schausteller zuständig. Händler, die zugleich ein Handwerk ausführten, wurden in den meisten Fällen durch die Handwerkskammer betreut. Die traditionelle Bezeichnung der Kammern stand in einem zunehmend groteskem Verhältnis zu Aufgabe, Bedeutung und Zuständigkeit. Seit dem 1. Juli 1983 firmierten sie daher als Handels- und Gewerbekammern. Ihre kaum noch nennenswerte Bedeutung spiegelt sich in den aus dieser Zeit überlieferten Akten wider, die hauptsächlich um die Selbstverwaltung der Einrichtung und die sozialen Belange der Mitarbeiter kreisen.[46] Andererseits funktionierte die HGK in den achtziger Jahren zunehmend als "Kummerkasten" der privaten Gewerbetreibenden. Die schriftliche Überlieferung bildet die Stimmungslage und wirtschaftlichen Probleme der untergehenden DDR weit plastischer ab, als entsprechende Berichte größerer gesellschaftlicher Organisationen der DDR.

1.6 Die Wiedergründung der Chemnitzer IHK 1990
Im Zuge des gesellschaftlichen Umbruchs in der DDR im Herbst 1989 ging die Chemnitzer Handels- und Gewerbekammer auf Distanz zur SED. Die Öffnung der Grenze am 9. November 1989 ermöglichte politische und wirtschaftliche Kontakte zwischen Südwestsachsen und Oberfranken. Als Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern der damaligen Bundesrepublik Deutschland beauftragte der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) die IHK Bayreuth, mit der Kammer in Karl-Marx-Stadt Kontakt aufzunehmen.
Am 25. Januar 1990 versammelten sich 20 Gewerbetreibende aus allen Kreisen des Bezirks Karl-Marx-Stadt, um mit Unterstützung der Mitarbeiter der Handels- und Gewerbekammer die Umgestaltung der Kammer zu einer "unabhängigen Interessenvertretung aller selbständigen Gewerbetreibenden und Unternehmer" einzuleiten.[47] In Vorbereitung der beabsichtigten Wiedergründung der Industrie- und Handelskammer erhielten alle Mitgliedsbetriebe im März 1990 die Möglichkeit, mittels Briefwahl eine aus ca. 50 Personen bestehende Vollversammlung zu wählen, aus deren Reihen ein Präsidium und ein Präsident hervorgehen sollten. Gleichzeitig sollte sie einen Hauptgeschäftsführer einsetzen. Bis dahin führte ein vorläufiger Vorstand unter der Leitung der Direktorin der bisherigen HGK, Brigitte Reinhardt, den Gründungsprozess.
Eine Verordnung der Regierung Modrow verfügte am 1. März 1990 die Bildung von Industrie- und Handelskammern nach regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkten in der DDR. Damit waren die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wiederherstellung der Chemnitzer IHK nach dem Vorbild der Bayreuther Kammer gegeben. Am 9. April 1990 schloss eine aus 80 Mitgliedern bestehende Vollversammlung die Wahlen ab. Wenige Tage später, am 21. April, fand im Gebäude der HGK/IHK in der Straße der Nationen die Gründungsvollversammlung statt, auf der das neue Präsidium gewählt und ein Hauptgeschäftsführer bestellt wurde. Das Präsidium setzte sich aus vier Vertretern der Industrie und jeweils einem Vertreter des Gastgewerbes, des Einzelhandels, des Großhandels, des Verkehrsgewerbes und des Dienstleistungsbereiches zusammen. Erster Präsident wurde Christian Bloch aus Reichenbach, der einen Großhandel mit Säften und Konserven betrieb. Eine weitere Vollversammlung am 12. September 1990 beschloß die Satzung, die die Kammer auf die zentrale Aufgabe verwies, mit der sie 128 Jahre zuvor ins Leben getreten war: "den staatlichen Organen Vorschläge, Gutachten und Einschätzungen zu unterbreiten"[48]. Nach mehreren Wechsel des Namens wurde 2010 beschlossen, die Interessenvertretung nur nach den Hauptorten zu benennen - Industrie- und Handelskammer Chemnitz.


2. Bestandsgeschichte
Über den Verbleib möglicher Archivbestände aus den ersten 50 Jahren der Handelskammer konnte nichts ermittelt werden. Um 1980 wurde das Archiv der IHK wurde in den beheizten Kelleräumen des Verwaltungsgebäudes der IHK in der Karl-Marx-Städter Straße der Nationen aufbewahrt. Es umfaßte ca. 200 lfm Archivgut, einschließlich eines umfangreichen Bibliotheksbestandes.
Da es sich bei der IHK um eine Einrichtung handelte, die zur Ablieferung ihres Archivgutes an das zuständige Staatsarchiv verpflichtet war, wurde 1980 mit Vorbereitungen für die Übergabe des Altbestandes der IHK begonnen. Bis 1982 sollte Schriftgut aus den Jahren 1914 bis 1945 an das Staatsarchiv Dresden abgegeben werden. Dokumente und Bibliotheksgut über die Tätigkeit der Handelskammern in Chemnitz und Plauen wurden durch zwei Mitarbeiter der Handels- und Gewerbekammer Karl-Marx-Stadt geordnet und verzeichnet und in eine Erfassungsliste eingetragen. "Unerhebliche Vorgänge" und Doppelüberlieferungen wurden dabei zur Kassation vorgeschlagen und schließlich zur Vernichtung freigegeben.
Die Übergabe der 76 lfm Bibliotheks- und Archivgut verzögerte sich jedoch bis 1985, da die mit der Bearbeitung beauftragten Mitarbeiter erkrankten und die Stelle zunächst nicht wieder besetzt werden konnte. Im November 2001 übergab das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden diesen Altbestand der IHK an das nunmehr regional zuständige Staatsarchiv Chemnitz.
Das in der Handels- und Gewerbekammer Chemnitz verbliebene Bibliotheks- und Archivgut aus der Zeit nach 1945 hatte 1989 einen Umfang von 111 lfm angenommen. Im Juli 1992 wurde ein erheblicher Teil ohne Genehmigung des Staatsarchivs nach nicht in jedem Fall nachvollziehbaren Kriterien kassiert.
Am 28. September 1992 übergab die Industrie- und Handelskammer Chemnitz-Plauen-Zwickau 3 lfm Schriftgut und Zeitschriften aus den Jahren 1945 bis 1990 an die damalige Chemnitzer Außenstelle des Staatsarchivs Dresden. Dieser Teilbestand wurde während der Erschließung des Bestandes der IHK Südwestsachsen 2002 dem Altbestand hinzugefügt.
Die Neubearbeitung der Überlieferung der Industrie- und Handelskammer Chemnitz machte sich aus folgenden Gründen erforderlich: Der Bestand war in zwei unterschiedlich handhabbare Teilbestände gesplittert und für Benutzer schlecht handhabbar. Der Erschließungszustand entsprach nicht der Bedeutung der Überlieferung. Der zu erwartenden künftigen wissenschaftliche Nutzung des Bestandes sollte durch die Neubearbeitung Rechnung getragen werden. Mit der Erschließung des Bestandes der IHK Chemnitz (1862 – 1945) wurde am 13. Mai 2002 begonnen. Grundlagen bildeten die Richtlinien für die archivalische Erschließung im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden vom Mai 2002 und die Erschließungsplanung für den Bestand 30874 vom 8. Mai 2002.
Abweichend von der ursprünglichen Planung wurde der am 14. November 2001 vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv übernommene Bestand von 16 lfm mit Akten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit der am 28. September 1992 von der Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen an die damalige Chemnitzer Außenstelle des Staatsarchivs Dresden übergebenen Überlieferung der IHK Karl-Marx-Stadt aus den Jahren 1945 - 1990 zusammengeführt.
Kooperation und Effizienz im Dienste des Eroberungskrieges : die Organisation von Arbeitseinsatz, Soldatenrekrutierung und Zwangsarbeit in der Region Chemnitz 1939 bis 1945 / Silke Schumann - Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht, 2016. - 436 Seiten
(Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalirismusforschung ; Band 61)
Organisation und Verwaltung der Handelskammer bzw. Industrie- und Handelskammern.- Wirtschaftspolitik.- Strukturpolitik.- Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft.- Einzelhandel.- Banken.- Verkehr.- Außenhandel und Zollwesen.- Handelskammern im Ausland.- Öffentliche Finanzen, Steuern und Versicherungen.- Arbeit und Sozialpolitik.- Bildung und Berufserziehung.- Einbürgerungen und deren Widerruf.- Wirtschaftliche Interessenvertretung.- Recht.- Zusammenarbeit mit Kreisgeschäftsstellen, Wirtschaftsrat, Parteien, gesellschaftlichen Organisationen.- Reparationen.- Innerdeutsche Wirtschaftsbeziehungen.- Bildung und Forschung.- Tagungen und Konferenzen.- Betreuung von Mitgliedsfirmen.- Druckschriften- und Zeitschriftensammlung.
Auf der Grundlage des Gewerbegesetzes vom 18. Oktober 1861 wurde die Handels- und Gewerbekammer Chemnitz als eine von insgesamt 5 in Sachsen am 11. November 1862 gegründet. 1902 erfolgte die Trennung der Handels- von der Gewerbekammer.
Das Gebiet der Handelskammer Chemnitz umfasste neben der Stadt Chemnitz die Amtshauptmannschaften Annaberg, Borna, Chemnitz, Döbeln, Flöha, Glauchau, Marienberg und Rochlitz. Zu ihren Aufgaben gehörte die Interessenvertretung für Handel, Industrie und Gewerbe gegenüber dem Sächsischen Ministerium des Innern, später dem Ministerium der Wirtschaft und den Behörden des Bezirkes. Sie war Aufsichtsorgan der Chemnitzer Produktenbörse und seit 1905 auch über die Warenprüfungsstelle für das Textilgewerbe. Seit 1906 nahm die Handelskammer an der Leitung und Verwaltung der Chemnitzer Öffentlichen Handelslehranstalt teil und unterstützte sie. Sie besaß das gutachtliche Vorschlagsrecht für die Ernennung von Handelsrichtern bei den Kammern für Handelssachen am Landgericht Chemnitz und an den Amtsgerichten Annaberg und Glauchau. Seit 1911 wurden alle zwei Monate Mitteilungen herausgegeben.
Aufgrund des Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 erweiterten sich die Aufgaben der Gewerbekammern. Sie hatten die Rechte und Pflichten der Handwerkskammer wahrzunehmen. Der Bezirk der Gewerbekammer Chemnitz umfasste die Kreishauptmannschaft Chemnitz sowie die Amtshauptmannschaften Döbeln und Rochlitz. (Ab 1908 gehörte das Gebiet der Amtshauptmannschaft Borna zur Gewerbekammer Leipzig.)
1945 wurde die Industrie- und Handelskammer Sachsen gebildet. Im Zusammenhang mit der Auflösung der Länder 1952 erfolgte ihre Umstrukturierung. In jedem Kreis entstanden Industrie- und Handelskammern, wobei kleinere Kreise zusammengefasst werden konnten. In Südwestsachsen existierten Industrie- und Handelskammern in Annaberg, Aue, Auerbach/V., Chemnitz, Flöha, Freiberg, Glauchau, Marienberg, Oelsnitz/V., Plauen, Rochlitz, Stollberg und Zwickau. Die Kammern hatten die Aufgabe, Gutachten und Vorschläge auf wirtschaftlichem Gebiet auszuarbeiten, die in ihrem Territorium ansässigen gewerblichen Betriebe zu beraten und deren Tätigkeit zu fördern, bei der Preisbildung und -überwachung mitzuwirken, die Behörden bei der Beschaffung und Verteilung von Rohstoffen und die gewerbliche Industrie in Finanzierungsangelegenheiten zu beraten sowie betriebs- und revisionstechnische Betreuung auszuüben, beim Zustandekommen von Gesamtvereinbarungen über Lohn- und Arbeitsbedingungen mitzuwirken, Vorschläge von Sachverständigen in Wirtschaftsfragen zu unterbreiten und die fachtechnische Ausbildung aller in der Wirtschaft Tätigen zu unterstützen.
Mit der schrittweisen Verstaatlichung der Industrie und des Handels und den damit verbundenen Umstrukturierungen nahmen Bedeutung und Kompetenz der Industrie- und Handelskammern deutlich ab.
Der Bestand enthält Unterlagen folgender Provenienzen: Handels- und Gewerbekammer Chemnitz, 1862 - März 1929.- Industrie- und Handelskammer Chemnitz, 1929 - 1945.- Industrie- und Handelskammer Sachsen, ab Ende 1945.- Industrie- und Handelskammer der DDR, Bezirksdirektion Karl-Marx-Stadt, ab 1. Oktober 1953.- Industrie- und Handelskammer des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, ab Oktober 1958.- Gewerbe- und Handelskammer Karl-Marx-Stadt, 1. Juli 1983 - März 1990.
  • 2002, 2006 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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