Beständeübersicht
Bestand
32750 Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal mit Zweigstelle Glauchau (ab 1992)
Datierung | 1977 - 2013 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 17,20 |
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zuletzt belegte Signatur: 629
Zivilverfahren.- Vormundschaften.- Pflegschaften.- Betreuungssachen.- Familienrechtsverfahren.- Vereinsregister.- Vereinsregisterakten.- Personalangelegenheiten.
Gemäß Gesetz über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gerichtsorganisationsgesetz – SächsGerOrgG) vom 30. Juni 1992 wurde aus dem Kreisgericht Glauchau das Amtsgericht Glauchau, das Kreisgericht Hohenstein-Ernstthal (Lungwitzer Straße 2) aufgelöst und mit fast allen Gemeinden dem Amtsgericht Stollberg angegliedert. Das Grundbuchamt blieb als Zweigstelle in Hohenstein-Ernstthal, Bahnhofstraße 3.
Am 29. April 1994 beschloss der Sächsische Landtag ein neues Gesetz über die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen (Gerichtsorganisationsgesetz – SächsGerOrgG). Danach hat das Amtsgericht des Landkreises „Chemnitzer Land“ ab 01. August 1994 seinen Sitz in Hohenstein-Ernstthal. Dieser Amtsgerichtsbezirk wurde gleichzeitig dem Landgericht Chemnitz zugeordnet. Erstmalig wurde das Gebiet von Limbach-Oberfrohna und Umgebung den Amtsgerichtsbezirk zugeschlagen. Da eine Unterbringung des Amtsgerichts Glauchau zu diesem Zeitpunkt in Hohenstein-Ernstthal nicht möglich war, wurde für eine Übergangszeit aus dem Amtsgericht Glauchau eine Zweigstelle des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal umfasst die Gemeinden Bernsdorf, Bräunsdorf, Callenberg, Dürrenuhlsdorf, Falken, Gersdorf, Glauchau, Heinrichsort, Hermsdorf, Hohenstein-Ernstthal, Kändler, Kaufungen, Kuhschnappel, Langenberg, Langenchursdorf, Lichtenstein, Limbach, Lobsdorf, Meerane, Niederfrohna, Niederlungwitz, Niederwinkel, Oberfrohna, Oberlungwitz, Oberwiera, Pleißa, Reichenbach, Reinholdshain, Remse, Rödlitz, Rußdorf, Schönberg, St. Egidien, Waldenburg, Weidensdorf, Wernsdorf, Wolkenburg, Wüstenbrand.
Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 05.03.02.02.03.
Am 29. April 1994 beschloss der Sächsische Landtag ein neues Gesetz über die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen (Gerichtsorganisationsgesetz – SächsGerOrgG). Danach hat das Amtsgericht des Landkreises „Chemnitzer Land“ ab 01. August 1994 seinen Sitz in Hohenstein-Ernstthal. Dieser Amtsgerichtsbezirk wurde gleichzeitig dem Landgericht Chemnitz zugeordnet. Erstmalig wurde das Gebiet von Limbach-Oberfrohna und Umgebung den Amtsgerichtsbezirk zugeschlagen. Da eine Unterbringung des Amtsgerichts Glauchau zu diesem Zeitpunkt in Hohenstein-Ernstthal nicht möglich war, wurde für eine Übergangszeit aus dem Amtsgericht Glauchau eine Zweigstelle des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal umfasst die Gemeinden Bernsdorf, Bräunsdorf, Callenberg, Dürrenuhlsdorf, Falken, Gersdorf, Glauchau, Heinrichsort, Hermsdorf, Hohenstein-Ernstthal, Kändler, Kaufungen, Kuhschnappel, Langenberg, Langenchursdorf, Lichtenstein, Limbach, Lobsdorf, Meerane, Niederfrohna, Niederlungwitz, Niederwinkel, Oberfrohna, Oberlungwitz, Oberwiera, Pleißa, Reichenbach, Reinholdshain, Remse, Rödlitz, Rußdorf, Schönberg, St. Egidien, Waldenburg, Weidensdorf, Wernsdorf, Wolkenburg, Wüstenbrand.
Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 05.03.02.02.03.
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