Beständeübersicht
Bestand
32752 Amtsgericht Plauen (ab 1992)
Datierung | 1978 - 2010 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 6,50 |
Vereinsregister.- Zivilverfahren.- Betreuungssachen.
Das Amtsgericht Plauen ist örtlich zuständig für die Gemeinden Adorf/Vogtl., Bad Brambach, Bad Elster, Elsterberg, Plauen, Pöhl, Erlbach, Markneukirchen, Mühlental, Schöneck/Vogtl., Burgstein (jetzt Weischlitz), Reuth, Weischlitz, Mühltroff, Pausa/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt, Oelsnitz, Triebel/Vogtl., Leubnitz (jetzt Rosenbach), Mehltheuer (jetzt Rosenbach), Syrau (jetzt Rosenbach), Bergen, Theuma, Tirpersdorf und Werda (gemäss Anlage zu § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz - SächsJG)).
Das Amtsgericht ist in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5000 EUR. Unabhängig vom Streitwert hat das Amtsgericht unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht und in Kindschafts- und Familiensachen als Familiengericht. In Strafsachen verhandelt das Amtsgericht Plauen alle Straftaten, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder das Oberlandesgericht zuständig und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Ein Strafrichter verhandelt das Verfahren, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht, besetzt mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen. Weiterhin werden vor dem Amtsgericht Plauen Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt. Außerdem entscheidet es über Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren. Das Amtsgericht ist weiterhin zuständig für verschiedene Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Betreuungsverfahren) und für die Führung des Grundbuches für den Gerichtsbezirk.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 05.03.02.02.03.
Das Amtsgericht ist in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5000 EUR. Unabhängig vom Streitwert hat das Amtsgericht unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht und in Kindschafts- und Familiensachen als Familiengericht. In Strafsachen verhandelt das Amtsgericht Plauen alle Straftaten, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder das Oberlandesgericht zuständig und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Ein Strafrichter verhandelt das Verfahren, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht, besetzt mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen. Weiterhin werden vor dem Amtsgericht Plauen Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt. Außerdem entscheidet es über Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren. Das Amtsgericht ist weiterhin zuständig für verschiedene Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Betreuungsverfahren) und für die Führung des Grundbuches für den Gerichtsbezirk.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 05.03.02.02.03.
- 2010 - 2011, 2013 - 2015 | Abgabeverzeichnisse
- 2011 | Abgabeverzeichnis für 1,12 lfm
- 2019 | elektr. Findmittel
- 2024-11-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5