Beständeübersicht
Bestand
32756 Arbeitsgericht Chemnitz
Datierung | 1991 - 2014 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 74,00 |
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Retrokonversion 2019, Sign. 0139, 10478 - 10486, 10490 nicht belegt,
letzte vergebene Sign. 10866
letzte vergebene Sign. 10866
Verfahrensakten.
Die Arbeitsgerichte in Sachsen entstanden im Vollzug des Gesetzes über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen vom 30. Juni 1992. Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Die übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Ihre Zuständigkeit besteht auch für Streitigkeiten zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihren Auftraggebern. Das Arbeitsgericht Chemnitz ist zuständig für die Landkreise Annaberg, Chemnitz, Flöha, Freiberg, Hainichen, Marienberg, Rochlitz, Stollberg, Zschopau und die Stadt Chemnitz, ab 2008 für die Stadt Chemnitz und die Landkreise Mittelsachsen und den Erzgebirgskreis.
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